Unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen

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  • Hallo tolu
    Das berechnen des Unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen ist eigentlich nicht schwer. Du nimmst eine leere Exeltabelle und schreibst dort untereinander die Netto Löhne untereinander , wenn Du verschiedene Nettolöhne hats,( wenn in diesem Nettoeinkommen steuerfreie Pauschalen sind, werden je nach OLG nur 1 drittel oder 2 drittel als Unterhaltsrelevantes Einkommen gewertet, beim Braunschweiger OLG wird dieses sogar gar nicht angerechnet, so das diese übersteigenden Gelder vom Netto ab zu ziehen sind) dann hast Du das Jahres netto und teilst dieses durch 12 Monate und hast somit das monatliche Durchschnittliche Netto Einkommen. Von diesem ziehst Du die Werbungskosten ( Wege zur Arbeit km x 2 x die ersten 20 km 0,30 CT, ab dem 21 km 0,35 CT, Beitrag Gewerkschaft, Arbeitskleidung und deren Reinigung, private Altersvorsorge wenn vorhanden), dann hast Du das Unterhaltsrelevante Netto Einkommen. Zur Altersvorsorge können Dir andere hier bestimmt mehr sagen.

    LG Hugoleser
  • tolu schrieb:

    ...es ist eigentlich traurig für einen Verein, dass es keinen Excel-Rechner hierzu gibt.

    Weiterhin ist traurig, dass jedes OLG es anders macht.

    In was für einem Land lebe ich eigentlich?
    Traurig finde ich (D)eine Anspruchshaltung wie die hier gezeigte.
    Aber wenn man sich so Deine anderen Beiträge durchliest, wird zumindest mir klar, warum es um so viele Dinge mit Deinem Sohn bzw. der Mutter Stress gibt.
    Warum entwickelst Du nicht einen Excel-Rechner und stellst den kostenlos zur Verfügung - auf Deiner eigenen Webseite?

    @Hugoleser der TO ist schon eine längere Weile hier Mitglied. Ich bin mir fast sicher, dass er eigentlich weiß, wie die ungefähre Berechnung von statten geht - vermutlich hat er nur die anwaltliche Vertretung ähnlich behandelt wie er es hier versucht...
    Ich mach das Thema mal zu, wenn jemand dem TO tatsächlich etwas zur Verfügung stellen möchte, kann er ihn ja direkt anschreiben.

    Gruß Tanja