Zugewinnausgleich, Schenkung Belege bei Scheidung

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    • Zugewinnausgleich, Schenkung Belege bei Scheidung

      Hallo,

      Ich habe mich im Juli 2020 von meinem Mann getrennt und dieser hat im Juli 2021 die Scheidung eingereicht. Ich habe alle meine Vermögenswert nach zwei Wochen zu den drei Fristen - Anfangs, Trennungs- und Zustellung der Scheidungspapiere - vorgelegt. Die Gegenseite hat diese bis heute noch nicht vollständig bzw. lückenhaft vorgelegt.


      Die Gegenseite behauptet dass meine Schwiegereltern ihrem Sohn in 2004 Dreihunderttausend Euro geschenkt hätte und reichen eine Überweisung meines Mannes von seinem Volksbankkonto auf sein Sparkassenkonto als Beweis (also Inhaber beider Konten ist nur mein Mann). Dann haben sie in 2021 eine Bestätigung geschrieben dass sie ihrem Sohn 300.000 Euro in 2004 geschenkt hätten. Dies ist gelogen.

      Ich bin im Besitz von zwei original Schreiben des Schwiegervaters mit einer Auflistung der Finanzierung des Hausbaus für Birgit & Ralf. Auf dem ersten von 2004 mit Stempel und Unterschrift des Schwiegervaters bzw. Vaters meines Mannes steht "von den Eltern 100.000 Euro" und "Darlehen 100.000 Euro". Auf dem zweiten von 2007 wird uns beiden mitgeteilt dass wir noch 80.000 geschenkt bekommen und nur den Rest mit Zinsen zurückbezahlen müssten (dieses ohne Unterschrift).

      Dann hat der Schwiegervater, er ist Bausachverständiger bei Heidelberg, ein Gutachten für unser gemeinsames Haus erstellt. Dieses soll angeblich 500.000 Euro wert sein, zwei Immobilienmakler haben es auf 850 bis 900 Tausend geschätzt. Im Internet hatte ich ein paar DHH gefunden die unserem ähnlich sind, da fangen die Preise bei 870 T an.

      Auch wurde ein gefälschter Kontoauszug des Tagesgeldkontos eingereicht, dieser wurde offensichtlich selber in Excel erstellt und das Postbank Logo drauf kopiert. (Ich habe eine Jahresübersicht von 2019 mit einem Kontostand von 141.000 Euro, der sieht ganz anders aus). Ein Beleg für das Girokonto wurde nicht eingereicht.

      1. Kann man von der Bank beglaubigte/bestätigte Kontoauszüge von der Gegenseite einfordern?
      2. Sollte ich die Original Belege über die Finanzierungsaufstellung, unterschrieben vom Schwiegervater, als Beweis vorlegen? Diese widerlegen ja die Behauptung dass die Eltern ihrem Sohn 300 Tausend Euro geschenkt hatten, sondern "nur" 180 Tausend an uns beide.
      3. Wie stehen die Chancen dass das Gericht die Überweisung meines Mannes und die Bestätigung der Schwiegereltern akzeptieren oder auch das Gutachten für die Bewertung unseres Hauses vom Schwiegervater (dieser ist ja befangen).

      Viel Grüße
      Birgit S.

    • Hallo Birgit,

      Richter sind ja nicht blöd. Wenn du Zweifel hast an den Schriftstücken, dann würde ich der Auflistung widersprechen und versuchen, eine Versicherung an Eides statt zu erwirken. Was sagt dein Anwalt dazu? Bei den Summen hast du hoffentlich einen guten. Bei gefälschten Auszügen würde ich sagen, dein Mann befindet sich hier schon im strafrechtlichen Bereich, bei einer ggfl. falschen Angabe unter Eid sowieso.
      Was den Gutachter angeht. Der kann viel erzählen, für eine Bewertung müsste wahrscheinlich ein Gutachter bestellt werden.
    • Hallo,


      scheb64 schrieb:

      ie Gegenseite behauptet dass meine Schwiegereltern ihrem Sohn in 2004 Dreihunderttausend Euro geschenkt hätte und reichen eine Überweisung meines Mannes von seinem Volksbankkonto auf sein Sparkassenkonto als Beweis
      Ich denke bei der Schenkung wird es sich nicht um "Bargeld im Schuhkarton" gehandelt haben, es müsste also eine Einzahlungsbuchung/Überweisung zum Datum 2004 geben ?

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Es gibt einen dieser mit Hand ausgefüllten Überweisungsaufträge von 2004, mehr nicht (300T Euro), aber Auftraggeber ist mein Mann und der Empfänger auch, bei beiden Konten ist der Kontoinhaber mein Mann. Das kann doch nicht als Geschenk der Eltern angesehen werden. Ich habe auch eine Finanzierungsübersicht Hausbau vom Vater/ bzw. meinem Schwiegervater erstellt in 2004, mit Stempel und Unterschrift. Darauf steht ... von den Eltern 100T, zusätzlich ein Darlehen Schwester 50T, Darlehen Eltern 50T und alle Sparkonten, Aktienfonds und Bausparvertrag und ein weiteres Darlehen von 90T das wir aufgenommen hatten (davon gibt es noch Unterlagen). Ansonsten keine Unterlagen mehr.

      Ich denke wenn ich diese Finanzübersicht vom Schwiegervater vorlege wiederlegt es die Behauptung (Lüge) der Eltern es wäre ein Geschenk von 300T gewesen.

      LG Birgit
    • Hallo Birgit,,

      Wann habt ihr geheiratet?

      Dein Nochmann und seine Eltern sind sich also einig, dass das Geld überwiesen wurde`?

      Es gibt sicherlich einen Nachweis mit Datum der Überweisung.

      Sind denn diese 300 000€ noch vorhanden, oder sollen die in die IMMo eingeflossen sein?

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo scheb64,
      willkommen im ISUV-Forum.
      Die andere Seite ist verpflichtet, Behauptungen zur Schenkung der Eltern beleghaft nachzuweisen. Das kann/muss z. B. ein Überweisungsbeleg der Bank der Schwiegereltern über 300 000 € an ihren Sohn sein.

      Zu deinen 3 Fragen unter Nr. 1:
      - Du wirst von der Bank deines Mannes keine Unterlagen erhalten
      - ja
      - das kann dir niemand beantworten

      Ansonsten verweise ich auf Maccies Beitrag (Nr. 2).

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,

      wir haben in 2003 geheiratet und ja, die sind sich einig da man mir ja so wenig wie möglich zahlen möchte. Also es wird gelogen und betrogen... ein Saldennachweis für ein Tagesgeldkonto wurde auch gefälscht... selber in Excel erstellt und Postbank Logo drauf.

      Deshalb frage ich mich auch ob man einen von der Postbank beglaubigten von der Gegenseite verlangen kann. Meine Anwältin ist leider nicht besonders gut, sie meinte die Gegenseite würde halt eine Eidestaatliche Versicherung abgeben (also lügen).

      Es gibt keinen Beleg von einer Überweisung der Schwiegereltern an meinen Mann, sonst hätte man diesen schon längst vorgelegt.

      Grund: Der Schwiegervater hatte Schwarzgeld in der Schweiz, dieses hat er in 2004 geholt (er fuhr mit dem Auto über die Grenze) und auf die Konten seiner beiden Kinder verteilt. Ich weis er hat beide gleich bedacht. Ich weis auch er hat für alle Konten (es gibt bzw. gab einige) EC Karten und evtl. eine Vollmacht, kann Geld ein- und auszahlen. Die Details weis ich nicht. Aber Fakt ist alleiniger Kto. Inhaber ist mein Mann.

      Die Eltern bestätigen nun schriftlich dass sie ihrem Sohn 300.000 für den Hausbau geschenkt hatten.
      @Villa: das Geld wurde für das Haus ausgegeben.

      Lieben Dank für alle Antworten
    • Hallo scheb64,

      es ist wohl zielführender, Du besprichst mit Deinem Anwalt eine gute Strategie.
      Wenn Deine Anwältin in Deinen Augen nicht gut ist, müsstest Du Dir eine andere/bessere suchen.
      Egal, was wir hier zu Deinen Ausführungen schreiben oder nicht: vor Gericht besteht in diesem Zusammenhang Anwaltspflicht, so dass Du ohnehin nichts ohne einen solchen erreichen kannst.

      Gruß Tanja
    • Hi,

      scheb64 schrieb:

      Grund: Der Schwiegervater hatte Schwarzgeld in der Schweiz, dieses hat er in 2004 geholt (er fuhr mit dem Auto über die Grenze) und auf die Konten seiner beiden Kinder verteilt. Ich weis er hat beide gleich bedacht. Ich weis auch er hat für alle Konten (es gibt bzw. gab einige) EC Karten und evtl. eine Vollmacht, kann Geld ein- und auszahlen. Die Details weis ich nicht. Aber Fakt ist alleiniger Kto. Inhaber ist mein Mann.
      wenn ich das hier richtig verstehe, ist das doch aber ein Argument dafür, dass er 300.00 EUR aus der Schweiz geholt und auf das Konto seines Sohnes eingezahlt hat. Somit hat er seinem Sohn doch 300.000 EUR geschenkt. Das wird der Schwiegervater so doch auch sicherlich vortragen (wahrscheinlich ohne die Erwähnung, dass es sich um Schwarzgeld handelt) und damit erklären, warum es keinen Überweisungsbeleg gibt.

      scheb64 schrieb:

      Dann hat der Schwiegervater, er ist Bausachverständiger bei Heidelberg, ein Gutachten für unser gemeinsames Haus erstellt. Dieses soll angeblich 500.000 Euro wert sein, zwei Immobilienmakler haben es auf 850 bis 900 Tausend geschätzt. Im Internet hatte ich ein paar DHH gefunden die unserem ähnlich sind, da fangen die Preise bei 870 T an.
      Das sind zwei getrennte Sachverhalte. Was ein Immobilienmakler rausholen kann und wie hoch der momentane Verkehrswert ist, hängt nur bedingt zusammen. Bei Verkehrswerten gehen die Verkäufe der letzten 5 Jahre ein und werden häufig gemittelt. Analog werden auch die Bodenrichtwerte bestimmt. Da in manchen Gegenden die Preise aber um 20% im Jahr steigen, gibt es schon größere Diskrepanzen zwischen diesen Werten. Wenn ihr euch nicht einig werdet, kann das Gericht einen vereidigten Sachverständigen mit einem Gutachten betrauen, den ihr dann beide bezahlen müsst. Das da aber auch seltsame Sachen passieren können, brauche ich dir sicher nicht zu erzählen (die Branche ist lokal häufig kleiner als man denkt).

      scheb64 schrieb:

      wir haben in 2003 geheiratet und ja, die sind sich einig da man mir ja so wenig wie möglich zahlen möchte.
      Jo, wer möchte seinem ExPartner überhaupt etwas zahlen. Der Formulierung nach gehe ich mal davon aus, dass du und deine Familie keine ähnlichen Summen eingebracht habt, sodass hier ein äußerst hoher Zugewinn im Raum steht. Von daher ist doch schon abzusehen, dass mit allen Mitteln gekämpft wird.

      Insgesamt ist das mit Schenkungen in der Ehe auch eine schwierige Sache. Die können auch mal zurückgefordert werden, weil behauptet wird, die seien an die Ehe gebunden gewesen. Es gibt groben Undank,... Da kann ich Tanja nur beipflichten, dass ein Anwalt hier die beste Anlaufstelle ist.

      VG
    • MaxMustermann schrieb:

      Hi,

      scheb64 schrieb:

      Grund: Der Schwiegervater hatte Schwarzgeld in der Schweiz, dieses hat er in 2004 geholt (er fuhr mit dem Auto über die Grenze) und auf die Konten seiner beiden Kinder verteilt. Ich weis er hat beide gleich bedacht. Ich weis auch er hat für alle Konten (es gibt bzw. gab einige) EC Karten und evtl. eine Vollmacht, kann Geld ein- und auszahlen. Die Details weis ich nicht. Aber Fakt ist alleiniger Kto. Inhaber ist mein Mann.
      wenn ich das hier richtig verstehe, ist das doch aber ein Argument dafür, dass er 300.00 EUR aus der Schweiz geholt und auf das Konto seines Sohnes eingezahlt hat. Somit hat er seinem Sohn doch 300.000 EUR geschenkt. Das wird der Schwiegervater so doch auch sicherlich vortragen (wahrscheinlich ohne die Erwähnung, dass es sich um Schwarzgeld handelt) und damit erklären, warum es keinen Überweisungsbeleg gibt.Das sind zwei getrennte Sachverhalte.
      Hallo nochmal,

      eigentlich wollte ich mich - mangels fundierter Kenntnisse in diesem Bereich - raushalten. Nun möchte ich aber dennoch was dazu sagen:
      Die TO erklärt auch oben:

      scheb64 schrieb:

      Ich bin im Besitz von zwei original Schreiben des Schwiegervaters mit einer Auflistung der Finanzierung des Hausbaus für Birgit & Ralf. Auf dem ersten von 2004 mit Stempel und Unterschrift des Schwiegervaters bzw. Vaters meines Mannes steht "von den Eltern 100.000 Euro" und "Darlehen 100.000 Euro". Auf dem zweiten von 2007 wird uns beiden mitgeteilt dass wir noch 80.000 geschenkt bekommen und nur den Rest mit Zinsen zurückbezahlen müssten (dieses ohne Unterschrift).
      Das sind Summasummarum 280.000. Ob nun als Darlehen oder Geschenk - wobei hier auch zu beachten wäre, dass Schwiegereltern meist schenken in Aussicht auf die bestehend bleibende Ehe...
      Was mich aber verwundert ist eher, dass es in der funktionierenden Ehe noch okay war, dass der Schwiegervater angebliches Schwarzgeld dem Sohne zuwendete. Nun möchte man dieses aber negieren, da man so einen (höheren?) Zugewinn generieren kann?
      Ungeachtet des (in meinen Augen) moralischen Aspekts: Wenn das Geld auf dem Konto A des Sohnes vorher durch "Zuwendungen" des Vaters geschah, muss ja schon zu dieser Zeit die Herkunft des Geldes nachgewiesen worden sein. ich kann mich nicht mehr an die genauen Summen erinnern, bei denen die Banken in 2004 Meldung erstatten mussten, würde aber davon ausgehen, dass das hier ordentlich überprüft wurde.
      Der Transfer dann von Bank A zu Bank B sollte dann erst Recht unschädlich sein.
      Vielleicht hat die Anwältin (die angeblich nicht gut sein soll) auch im Blick, dass möglicherweise Straftatbestände auch seitens der Schwiegertochter aufgeworfen werden könnten? Nicht zwingend wegen Geldwäsche, aber vielleicht wegen Steuerstraftaten?
      Dazu ein Schwank aus meiner Jugend: mir hat mal ein beim Finanzamt tätiger Bekannter erzählt, dass viele Anzeigen wegen Steuerhinterziehung von getrennten Ehegatten ausgehen - und dass der Anzeigende oftmals nicht im Blick habe, dass sich Ermittlungen dann ggf. auch gegen ihn richten - in vielen Fällen unterschreibe der Ehegatte ja die gemeinsame Steuererklärung...

      Ich bleibe dabei: mit dem Anwalt zusammen eine Strategie erarbeiten.

      Gruß Tanja
    • scheb64 schrieb:

      naja, die Schwiegereltern haben uns 100.000 geschenkt, nicht 300T. Es gibt keinerlei Nachweis, z.b. ein Überweisungsnachweis.
      Hallo scheb,

      Du schriebst oben selbst, dass die Schwiegereltern eine schriftliche Bestätigung ausgestellt haben.
      Wenn Du dies gerichtlich in Zweifel ziehen willst, musst Du, bzw. Deine Anwältin vermutlich dezidiert dagegen vorgehen.
      Einfach zu sagen: "das ist eine Lüge" wird wohl nicht ausreichen.
      Nochmal (und von mir letztmalig): Du musst schon mit Deiner Anwältin die Angelegenheit besprechen (und nicht uns zu überzeugen versuchen)

      Gruß Tanja