Neue Unterhaltssätze 2022/2023

    This site uses cookies. By continuing to browse this site, you are agreeing to our Cookie Policy.

    • Moin,

      Der Isuv hatte "dazu" schon im Vorfeld Stellung bezogen

      Dass Politiker mit Abgeordnetenbezügen über 10.000 pro Monat großzügig das erarbeitete Geld anderer verteilen können und jeglichen Bezug zur Realität des normalen "Bürgers" verloren haben, ist nichts Neues.

      Mal sehen, was der Arbeitskreis der Richter (die haben mindestens die Hälfte, eher mehr im Monat - allerdings nicht steuerfrei) sich wieder "Feines" in der krisenhaften Zeit für die Unterhaltspflichtigen ausdenkt?
      Leider kann man sich ja nicht neben oder anstelle der Politikverdrossenheit eine Richterverdrossenheit oder - ignoranz zulegen (kann man schon, interessiert nur niemanden).

      Gruß Tanja
    • Irgendwie müsste sich der Unterhalt an der gemittelten Gehaltsentwicklung orientieren.
      Wenn der ISUV die Macht einer Gewerkschaft hätte und man mit dem über die Unterhaltssätze verhandeln müsste, wie beim Gehalt ...

      Wer studierende Kinder hat, kann sich allerdings freuen.
      Beim Bafög gibts wirklich satt mehr.
      Die Freibeträge sind alle deutlich gestiegen.
      Ok, ist zur Hälfte Darlehen, aber trotzdem.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • "seit August (?)"
      Seit September.

      Dafür erhöht sich der Unterhalt der Studierenden auf 930 € (ab 2023).

      Irgendwie ist da mMn noch ein Fehler drin, auch schon beim letzten Mal, oder ich habe einen Denkfehler.
      Bafög-Höchstsatz und Unterhalt sind immer ungefähr gleich, was ja auch logisch wäre:
      alt: Bafög 861 (752) - Unterhalt 860 €
      neu Bafög 934 (812) - Unterhalt 930 €
      Allerdings ist das beim Bafög der Betrag, der erst ab 26 gilt, wenn der Student KV/PV selber bezahlen muss. Vorher gilt der niedrigere Betrag in Klammern.

      mMn müsste auch beim Unterhalt der niedrigere Betrag stehen, da auch hier KV/PV nicht mit drin sind.

      Für mich sieht das so aus, als wenn da jemand den höheren Betrag vom Bafög abguckt, ohne zu bedenken, dass der mit KV/PV gilt.
      Versteht jemand, was ich meine?
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hi Euklid,

      nenn mich pingelig, aber das Gesetz ist am 21. Juli im Gesetzblatt veröffentlicht worden
      und gilt damit. ;)
      Betrifft ja nicht nur Studierende, die zum Herbst das nächste oder erste Semester starten, sondern zum Teil halt auch Schüler.
      Ich hatte den August von der Bafög-Rechner Seite....

      Was Dein anderer Hinweis angeht: nö, versteh ich nicht.
      Auf BAföG wird doch zu leistender Unterhalt angerechnet? Deswegen gibt es doch dann auch ggf. weniger BAföG bzw. kann der Studierende Vorausleistung beantragen, wenn kein Unterhalt geleistet wird.
      Ich halte die diesbezüglichen Vorschriften für wechselbezüglich.
      Weil BAföG ja wiederum auf den Bedarf angerechnet wird und deswegen den Unterhalt mindert.

      Gruß Tanja
    • Man muss jeweils die Höchstsätze vergleichen.
      Wenn ein Student unter 25 Bafög Höchstsatz bekommt, bekommt er 812 €.
      Wenn er nicht den Höchstsatz bekommt, sondern Aufstockung über Unterhalt, dann gelten 930 €.


      Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass diese annähernde Übereinstimmung der obigen Zahlen Zufall ist.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo Euklid,

      musst Du mal in den Dokumenten zum 27. BAföGÄndG nachlesen, z.B. dort (weiter unten).

      Ich habe dazu keine Lust.
      Ich hab mich vor einiger Zeit schon ausreichend darüber geärgert, dass man als "entsorgter Elternteil" den doofen Einkommensauskunftsbogen inkl. Steuerbescheid und anderer notwendiger Unterlagen - im Gegensatz zum Studierenden - nicht auch online einreichen kann (wenn einem das Kind den dafür notwendigen Code schlicht nicht mitteilt :S ).
      Da hat wieder jemand nicht mit-/weitergedacht...

      Gruß Tanja
    • Hallo zusammen,

      vielen Dank für die Informationen.
      Es scheint in der heutigen Zeit nicht mehr lukrativ zu sein einer großen Gewerkschaft anzugehören. Dort gibt es nur 3,5 - 4,5% mehr Bruttogehalt.
      Viel lukrativer ist es Unterhaltsempfänger zu sein. Keine Gewerkschaftsbeiträge (Das Jugendamt treibt kostenlos ein) und in schlechten Zeiten wie diesen gibt es satte 10% mehr Unterhalt.
      Das ist der Wahnsinn und das geht seit vielen Jahren so.
      Meine Kinder haben derweil keinen Anwalt. Diesen Job übernimmt weder das Jugendamt, noch der Anwalt meiner Ex. Die sind nur für den Unterhaltsempfänger da.

      Wer gebietet diesem Treiben Einhalt?
      VG JB