Ich habe im Forum gesucht und nichts konkretes gefunden, daher hier nocheinmal die Nachfrage nach den Erfolgschancen und Gesamtkosten, die MICH betreffen im Falle eines gerichtlichen Verfahrens:
Meine Noch-Ehefrau und ich sind in Scheidung (Trennungsjahr um, Scheidungstermin noch ausstehend). Sie möchte meinem Antrag auf Abzug des Ehegattenunterhalts als Sonderausgaben für das Jahr 2021 nicht zustimmen. Ich hatte ihr eine Anlage U vorausgefüllt zukommen lassen, die sie nicht unterschreiben möchte. Natürlich auch Erklärung zur Übernahme etwaiger Nachteile.
Gemäß ISUV Merkblatt ist diese Situation ja eigentlich klar geregelt und in dem Merkblatt gibt es sogar einen Musterantrag zur Durchsetzung des Anspruchs vor dem Familiengericht. Hier besteht aber Anwaltszwang.
Meine Fragen sind nun:
1. Wie sind die Erfolgschancen, die Klage zu gewinnen (ich weiss, das muss dann jährlich gemacht werden weil es nur für 1 Jahr gilt)
2. Wie kann ich meinen Anspruch möglichst kostengünstig für mich durchsetzen? Muss meine Noch-Frau meine Anwaltskosten tragen wenn ich gewinn? Ich denke hierfür ist ja nicht unbedingt ein (teurer, ggf. nach Stundensatz abrechnender) Fachanwalt für Familienrecht der sich um meine Scheidung kümmert notwendig, sondern das könnte auch jeder andere Anwalt übernehmen. Gibt es Erfahrungen damit?
Herzliche Grüsse
Meine Noch-Ehefrau und ich sind in Scheidung (Trennungsjahr um, Scheidungstermin noch ausstehend). Sie möchte meinem Antrag auf Abzug des Ehegattenunterhalts als Sonderausgaben für das Jahr 2021 nicht zustimmen. Ich hatte ihr eine Anlage U vorausgefüllt zukommen lassen, die sie nicht unterschreiben möchte. Natürlich auch Erklärung zur Übernahme etwaiger Nachteile.
Gemäß ISUV Merkblatt ist diese Situation ja eigentlich klar geregelt und in dem Merkblatt gibt es sogar einen Musterantrag zur Durchsetzung des Anspruchs vor dem Familiengericht. Hier besteht aber Anwaltszwang.
Meine Fragen sind nun:
1. Wie sind die Erfolgschancen, die Klage zu gewinnen (ich weiss, das muss dann jährlich gemacht werden weil es nur für 1 Jahr gilt)
2. Wie kann ich meinen Anspruch möglichst kostengünstig für mich durchsetzen? Muss meine Noch-Frau meine Anwaltskosten tragen wenn ich gewinn? Ich denke hierfür ist ja nicht unbedingt ein (teurer, ggf. nach Stundensatz abrechnender) Fachanwalt für Familienrecht der sich um meine Scheidung kümmert notwendig, sondern das könnte auch jeder andere Anwalt übernehmen. Gibt es Erfahrungen damit?
Herzliche Grüsse