Erfahrungen zu Ausgang und Kosten bei Gerichtsverfahren bzgl. Zustimmung zum begrenzten Realsplitting $10 Abs. 1a Ziff. 1 EStG

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    • Erfahrungen zu Ausgang und Kosten bei Gerichtsverfahren bzgl. Zustimmung zum begrenzten Realsplitting $10 Abs. 1a Ziff. 1 EStG

      Ich habe im Forum gesucht und nichts konkretes gefunden, daher hier nocheinmal die Nachfrage nach den Erfolgschancen und Gesamtkosten, die MICH betreffen im Falle eines gerichtlichen Verfahrens:

      Meine Noch-Ehefrau und ich sind in Scheidung (Trennungsjahr um, Scheidungstermin noch ausstehend). Sie möchte meinem Antrag auf Abzug des Ehegattenunterhalts als Sonderausgaben für das Jahr 2021 nicht zustimmen. Ich hatte ihr eine Anlage U vorausgefüllt zukommen lassen, die sie nicht unterschreiben möchte. Natürlich auch Erklärung zur Übernahme etwaiger Nachteile.

      Gemäß ISUV Merkblatt ist diese Situation ja eigentlich klar geregelt und in dem Merkblatt gibt es sogar einen Musterantrag zur Durchsetzung des Anspruchs vor dem Familiengericht. Hier besteht aber Anwaltszwang.

      Meine Fragen sind nun:

      1. Wie sind die Erfolgschancen, die Klage zu gewinnen (ich weiss, das muss dann jährlich gemacht werden weil es nur für 1 Jahr gilt)
      2. Wie kann ich meinen Anspruch möglichst kostengünstig für mich durchsetzen? Muss meine Noch-Frau meine Anwaltskosten tragen wenn ich gewinn? Ich denke hierfür ist ja nicht unbedingt ein (teurer, ggf. nach Stundensatz abrechnender) Fachanwalt für Familienrecht der sich um meine Scheidung kümmert notwendig, sondern das könnte auch jeder andere Anwalt übernehmen. Gibt es Erfahrungen damit?

      Herzliche Grüsse
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum tecno2000,

      als 1.:
      Deine Noch-Frau ist nicht verpflichtet, ihre Zustimmung auf der Anlage U zu erteilen.
      Es reicht, wenn sie es Dir schriftlich so bestätigt.
      Mir ist klar, dass das FA gern die Anlage U haben möchte, trotzdem gibt es keine (gesetzliche) Verpflichtung zur Abgabe.
      Du musst nur - ggf. durch ein formloses Schriftstück - nachweisen, dass die Ex der Versteuerung zugestimmt hat.
      Wenn Du schriftlich zusicherst, dass Du alle Nachteile erstattet, stimmt sie ja vielleicht noch zu.

      Hat sie denn gesagt, warum sie nicht zustimmen will?
      Und hast Du bedacht, dass du alle (auch außersteuerliche) Nachteile zu erstatten hast?

      Zu Deiner 1. Frage: das muss sich dann ggf. ein Anwalt anschauen, da erfahrungsgemäß hier nicht immer alles und vollständig geschildert wird.
      Außerdem besteht warscheinlich Anwaltspflicht.

      2. Außergerichtliche vernünftige Einigung ist meist der kostengünstigste Weg; aber das weißt Du warscheinlich selbst.
      Die Ex muss Deine Anwaltskosten nur tragen, wenn ein Gericht das so entscheidet. Ansonsten (zumindest bis zur Gerichtshängigkeit) ist es so: wer die Musik bestellt, der bezahlt.
      Der Fachanwalt für Familienrecht ist übrigens nicht deswegen teurer, weil er das Fachanwaltstiteldingens trägt, sondern nur, wenn er eine Stundenabrechnung macht und nicht nach BRAGO abrechnet.
      (Mal abgesehen davon, dass die beiden Fachanwälte, die ich bisher erleben durfte, "schlimmer" waren als manche Anwälte ohne diese "Zierde").

      Gruß Tanja
    • Hallo tecno,

      zur Klage selber kann ich dir leider auch nichts sagen, aber im Grunde ist der Unterhaltsempfänger ja verpflichtet, die Zustimmung zum Realsplitting zu erteilen, weil die Nachteile ja ausgeglichen werden müssen.

      Bei mir wurde es auf meinen Wunsch hin im Scheidungsurteil vermerkt, dass ich die Zustimmung erteile und im Gegenzug die Nachteile erstattet bekomme.
      MIr ging es darum, etwas in der Hand zu haben, bezüglich der Erstattung der Nachteile.

      Ob da jetzt zusätzliche Kosten entstanden sind, kann ich dir nicht sagen.

      Falls dein Scheidungstermin in absehbarer Zeit anstehen sollte, wäre das ja auch noch eine Möglichkeit für dich.

      Gruß Hannelore
    • Moin,

      die Verfahren auf gerichtliche Ersetzung der Zustimmung zum begrenzten Realsplitting werden nur dann teuer für den Unterhaltspflichtigen, wenn er aufgrund schlechter Vorbereitung vor Gericht unterliegt oder es zu einem Vergleich kommt.

      Das ISUV-Merkblatt 55 enthält einen über die Zeit entstandenen genialen Mustertext zur außergerichtlichen Aufforderung der Zustimmung. Wer sich wirklich daran hält, dessen Chancen vor Gericht schätze ich auf 99,99% ein. Meist hat sich nach Verwendung des Mustertextes der Fall sowieso erledigt, denn auch halbwegs vernünftige Unterhaltsberechtigte wissen nach Erhalt des Textes, was die Stunde für sie geschlagen hat. Wird die Zustimmung jedoch auch nach solch einer Aufforderung verweigert, sollte ohne Verzögerung der gerichtliche Weg gegangen werden. Ein Klagemuster befindet sich ebenfalls im ISUV-Merkblatt. Der Ausgang ist absehbar und über die Kosten entscheidet das Gericht gem. § 243 FamFG. Ein Muster dazu kann ich leider nicht zur Verfügung stellen, halte ich aber auch nicht für nötig.

      Die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung gilt zwar nur für das betreffende Jahr, aber der Unterhaltsberechtigte wird sich gut überlegen, ob er seine Zustimmung ein 2. Mal verweigert.

      @Hannelore: In ein Scheidungsurteil wird die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting nicht aufgenommen. Allenfalls wenn der nacheheliche Unterhalt im Scheidungsverbund beantragt wurde und im Scheidungstermin durch Vergleich festgelegt wird, kann die Zustimmung im Protokoll des Vergleichs aufgenommen werden. Aber auch solch eine Zustimmung kann für die Folgejahre widerrufen werden.
    • Hallo zusammen,

      vielen Dank für die Kommentare. Ich wollte hier gerne Rückmeldung geben:

      Ich habe eine Aufforderung zur Zustimmung gemäß des Musters im ISUV Merkblatt 55 geschickt und eine Frist gesetzt. Daraufhin hat meine Frau nach Beratung durch ihren Anwalt meinem Antrag zugestimmt und die Anlage U unterzeichnet.

      Bezüglich Gerichtsverfahren habe ich zwischenzeitlich von einem erfahrenen Familienrechtler die Aussage, dass es in seiner langjährigen Karriere nur ein oder zweimal notwendig war ein Gerichtsverfahren diesbzgl. einzuleiten, und jedesmal sei es durch das Gericht im schriftlichen Verfahren entschieden worden, durch Anerkenntnis der Gegenseite.

      Die Chancen solch ein Verfahren zu gewinnen sind also sehr gut, aber dadurch ist es wohl auch seltenst notwendig :)

      Vielen Dank an alle,
      LG
      tecno.
    • tecno2000 schrieb:

      Daraufhin hat meine Frau nach Beratung durch ihren Anwalt meinem Antrag zugestimmt und die Anlage U unterzeichnet.
      Moin,

      da die Zustimmung bis auf Widerruf gilt, kannst du nun jedes Jahr den Unterhalt als Sonderausgaben absetzen. Dabei sollte jeweils rechtzeitig darauf geachtet werden, dass der Steuervorteil höher ist als der Nachteilsausgleich.
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