Hallo zusammen,
habe Fragen zum Thema Unterhalt und BAB.
Mal angenommen, Vater zahlt monatlich Summe X an Unterhalt, Kind macht Ausbildung und beantragt BAB wegen zu wenig Einkommen, was auch bewilligt wurde.
Frage 1: Darf der Vater den beim BAB angegebenen Unterhalt nochmals kürzen bzw. ganz streichen, wenn Kind BAB bekommt? Oder wurde das BAB schon dementsprechend niedrig berechnet, da der Unterhalt beim BAB als Kindes-Einkommen angegeben werden muss. Darf Vater nach der BAB-Bewilligung dann den beim BAB angegebenen Unterhalt nochmal kürzen bzw. ganz streichen oder nicht?
Frage 2: Darf der Vater den gesamten Unterhalt vom Kind zurückfordern ab dem Zeitpunkt, ab dem BAB bewilligt wurde? Bearbeitung des BAB dauerte lange, darum wusste Kind vorher noch nicht, ob überhaupt BAB gezahlt wird. Nachzahlung des BAB ist aber schon weg, damit wurden aufgelaufene Schulden bezahlt.
Danke,
MfG
habe Fragen zum Thema Unterhalt und BAB.
Mal angenommen, Vater zahlt monatlich Summe X an Unterhalt, Kind macht Ausbildung und beantragt BAB wegen zu wenig Einkommen, was auch bewilligt wurde.
Frage 1: Darf der Vater den beim BAB angegebenen Unterhalt nochmals kürzen bzw. ganz streichen, wenn Kind BAB bekommt? Oder wurde das BAB schon dementsprechend niedrig berechnet, da der Unterhalt beim BAB als Kindes-Einkommen angegeben werden muss. Darf Vater nach der BAB-Bewilligung dann den beim BAB angegebenen Unterhalt nochmal kürzen bzw. ganz streichen oder nicht?
Frage 2: Darf der Vater den gesamten Unterhalt vom Kind zurückfordern ab dem Zeitpunkt, ab dem BAB bewilligt wurde? Bearbeitung des BAB dauerte lange, darum wusste Kind vorher noch nicht, ob überhaupt BAB gezahlt wird. Nachzahlung des BAB ist aber schon weg, damit wurden aufgelaufene Schulden bezahlt.
Danke,
MfG
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