Hallo Villa,
wieso auch...
Der (die, das) TO hat in einem anderen Forum genau die gleiche(n) (Eingangs)Frage(n) gestellt und - oh Wunder - teilweise ganz andere Antworten erhalten.
Dieser TO hier wird sich ähnlich wie die Mutter aus dem von Clint verlinkten Thema die Ansichten so hinbiegen, wie es passt.
Gleichnis zum vorherigen Fall: das betroffene volljährige Kind soll jemand "anderem" die Vollmacht zur Regelung des Volljährigenunterhalts gegeben haben (nein, eher keinem Anwalt).
Ich denk mir meinen Teil und freu mich über meine bestätigten Vorurteile...
Gruß Tanja
wieso auch...
Der (die, das) TO hat in einem anderen Forum genau die gleiche(n) (Eingangs)Frage(n) gestellt und - oh Wunder - teilweise ganz andere Antworten erhalten.
Dieser TO hier wird sich ähnlich wie die Mutter aus dem von Clint verlinkten Thema die Ansichten so hinbiegen, wie es passt.
Gleichnis zum vorherigen Fall: das betroffene volljährige Kind soll jemand "anderem" die Vollmacht zur Regelung des Volljährigenunterhalts gegeben haben (nein, eher keinem Anwalt).
Ich denk mir meinen Teil und freu mich über meine bestätigten Vorurteile...
Gruß Tanja