Unterhalt und BAB, Ausbildung

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  • Hallo Villa,

    wieso auch...

    Der (die, das) TO hat in einem anderen Forum genau die gleiche(n) (Eingangs)Frage(n) gestellt und - oh Wunder - teilweise ganz andere Antworten erhalten.
    Dieser TO hier wird sich ähnlich wie die Mutter aus dem von Clint verlinkten Thema die Ansichten so hinbiegen, wie es passt.

    Gleichnis zum vorherigen Fall: das betroffene volljährige Kind soll jemand "anderem" die Vollmacht zur Regelung des Volljährigenunterhalts gegeben haben (nein, eher keinem Anwalt).

    Ich denk mir meinen Teil und freu mich über meine bestätigten Vorurteile...

    Gruß Tanja
  • So ihr Lieben :D


    Ohne mir eure Antworten durchgelesen zu haben, hier trotzdem schnell mal ein Update, da die Sache jetzt abgeschlossen ist und vielleicht andere auch in der Situation sind, die sich hier nicht erst die Kante geben wollen. :D


    Es gab sehr gute Antworten in anderen Foren (in dem man gottseidank nicht scharf angegangen wird für nichts) und fahre mit diesen Antworten ganz gut. Sie haben prima weitergeholfen: Es muss kein Unterhalt nach der Bewilligung von BAB weitergezahlt werden, wenn das BAB höher ist als der Unterhaltsbetrag. Das ist doch mal eine gute Nachricht. Wenn das BAB niedriger ist als der Unterhalt, muss der Vater nur noch die Differenz monatlich zahlen. Verstehe zwar nicht, warum das niemand hier so simpel, wie es nun mal ist, beantworten konnte aber nun gut.. Kann ja nicht jeder so qualifiziert sein.
    Und hab mir auch mal die Mühe gemacht und andere Themen/Fragen hier im Forum gelesen und festgestellt, dass immer wieder die gleichen Mitglieder hier querschlagen und patzig gegenüber Fragenden werden. Ich weiß nicht, was diese Art in einem Forum zu suchen hat, wo es um rechtliche Fragen geht. Aber nun weiß ich, dass die Erzählungen in anderen Foren über diese Mitglieder/dieses Forum nicht ausgedacht sind sondern den Tatsachen entsprechen, ich wollts nicht glauben. Und dass sich hier jemand mehrfach anmeldet, um sich selbst immerwieder unter anderem Namen beizupflichten.. Nun ja, wers nötig hat..



    Ich wünsche dennoch allen ein herrliches Weihnachtsfest, besinnliche Feiertage und freue mich, dass sich meine Angelegenheit so wunderbar erledigt hat. :thumbsup:
  • 55kami schrieb:

    Es muss kein Unterhalt nach der Bewilligung von BAB weitergezahlt werden, wenn das BAB höher ist als der Unterhaltsbetrag. Das ist doch mal eine gute Nachricht. Wenn das BAB niedriger ist als der Unterhalt, muss der Vater nur noch die Differenz monatlich zahlen. Verstehe zwar nicht, warum das niemand hier so simpel, wie es nun mal ist, beantworten konnte aber nun gut.. Kann ja nicht jeder so qualifiziert sein.
    Ja nun, es kann ja auch nicht jeder so qualifiziert sein, aus dem 2. Beitrag in diesem Thema die richtigen Schlüsse zu ziehen - zumal die Eingangsfragen doch ganz anders, nämlich auf Rückzahlungspflichten, formuliert waren.


    55kami schrieb:

    Aber nun weiß ich, dass die Erzählungen in anderen Foren über diese Mitglieder/dieses Forum nicht ausgedacht sind sondern den Tatsachen entsprechen, ich wollts nicht glauben. Und dass sich hier jemand mehrfach anmeldet, um sich selbst immerwieder unter anderem Namen beizupflichten.. Nun ja, wers nötig hat..
    :D was es nicht so alles gibt.
    Aber nur, weil DU dies so handhabst, tut das sicher nicht jeder andere auch.

    Wenn Dein Thema nun erledigt ist, dann sperr ich hier gleich mal zu, gell?!