Pressemitteilungen zur Düsseldorfer Tabelle 2022 ?

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    • Pressemitteilungen zur Düsseldorfer Tabelle 2022 ?

      Hallo,

      ich ärgere mich über die undifferenzierte Pressemitteilung des djb vom 17.11.2021

      djb wrote:

      Die Steigerung des Mindestunterhalts dient lediglich der Annäherung an den tatsächlichen Bedarf der Unterhaltsberechtigten. Die Erhöhung des Selbstbehalts der Unterhaltsverpflichteten hingegen führt zu weiteren Lücken in der Bedarfsdeckung der unterhaltsberechtigten Kinder. Auch die erneut angedachte schrittweise Streichung der vierten Altersstufe schmälert vor allem das Budget in den Haushalten der Alleinerziehenden.

      ...
      Schon jetzt müssen zu viele betreuende Mütter aus ihren eigenen Einkünften weit über die Grenzen des Selbstbehalts hinaus Finanzierungslücken für ihre Kinder schließen. Sie können keine Beträge bis zur Selbstbehaltsgrenze für den eigenen Bedarf zurücklegen – anders als die unterhaltspflichtigen Väter.

      Hoffentlich hören die Richter nicht (ausschließlich) auf den djb...

      Sondern "erinnern" sich auch an z.B. diese Veröffentlichung des ISUV:

      Pressemitteilung ISUV wrote:

      Über 50% der Unterhaltspflichtigen müssen im Monat mit 1160 EURO oder sogar weniger klarkommen, und dies, obwohl sie voll erwerbstätig sind.

      ...

      Eine Anhebung des Selbstbehalts auf 1260 EURO ist dringend notwendig. Schließlich wurde der Kindesunterhalt seit 2008 um über 40 Prozent angehoben, während der Selbstbehalt nur um 28 Prozent anstieg.

      ...

      Die Mieten sind allgemein angestiegen, in den Städten geradezu explodiert. Im Selbstbehalt ist für eine „warme Wohnung“ eine Pauschale von 430 EURO vorgesehen. Diese Pauschale müsste auf 500 EURO angehoben werden.

      ...

      Was immer unberücksichtigt bleibt, Unterhaltspflichtige leisten inzwischen oft Betreuung teilweise bis zu 40 Prozent. Auch dadurch entstehen Kosten, die beim Selbstbehalt nicht berücksichtigt werden.
      Gruß Tanja
    • Der djb vergisst gerne, dass ein betreuender Elternteil oft die Möglichkeit hat sich durch Ausweitung seiner Berufstätigkeit (insb. wenn Kind größer wird) mehr Einkommen zu erwirtschaften, sodass seine finanzielle Lage sich verbessert. Bei Unterhaltspflichtigen ist es anders herum: mit steigendem Alter steigt auch der Unterhalt, sodass sich die Situation verschlechtert, mind. bis das Kind 18 wird, oft sogar noch länger.
    • Hallo zusammen,
      nicht ohne Grund heißt "djb" auch "Deutscher Juristinnenbund". Es sind eben Anwältinnen des Kindes.
      Auch durch deren wiederholt krude Forderungen und einseitige Einstellungen werden ihre Argumente nicht überzeugender.

      Das meint

      Villa
      Leben und leben lassen