Hallo,
ich ärgere mich über die undifferenzierte Pressemitteilung des djb vom 17.11.2021
Hoffentlich hören die Richter nicht (ausschließlich) auf den djb...
Sondern "erinnern" sich auch an z.B. diese Veröffentlichung des ISUV:
ich ärgere mich über die undifferenzierte Pressemitteilung des djb vom 17.11.2021
djb wrote:
Die Steigerung des Mindestunterhalts dient lediglich der Annäherung an den tatsächlichen Bedarf der Unterhaltsberechtigten. Die Erhöhung des Selbstbehalts der Unterhaltsverpflichteten hingegen führt zu weiteren Lücken in der Bedarfsdeckung der unterhaltsberechtigten Kinder. Auch die erneut angedachte schrittweise Streichung der vierten Altersstufe schmälert vor allem das Budget in den Haushalten der Alleinerziehenden.
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Schon jetzt müssen zu viele betreuende Mütter aus ihren eigenen Einkünften weit über die Grenzen des Selbstbehalts hinaus Finanzierungslücken für ihre Kinder schließen. Sie können keine Beträge bis zur Selbstbehaltsgrenze für den eigenen Bedarf zurücklegen – anders als die unterhaltspflichtigen Väter.
Hoffentlich hören die Richter nicht (ausschließlich) auf den djb...
Sondern "erinnern" sich auch an z.B. diese Veröffentlichung des ISUV:
Gruß TanjaPressemitteilung ISUV wrote:
Über 50% der Unterhaltspflichtigen müssen im Monat mit 1160 EURO oder sogar weniger klarkommen, und dies, obwohl sie voll erwerbstätig sind.
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Eine Anhebung des Selbstbehalts auf 1260 EURO ist dringend notwendig. Schließlich wurde der Kindesunterhalt seit 2008 um über 40 Prozent angehoben, während der Selbstbehalt nur um 28 Prozent anstieg.
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Die Mieten sind allgemein angestiegen, in den Städten geradezu explodiert. Im Selbstbehalt ist für eine „warme Wohnung“ eine Pauschale von 430 EURO vorgesehen. Diese Pauschale müsste auf 500 EURO angehoben werden.
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Was immer unberücksichtigt bleibt, Unterhaltspflichtige leisten inzwischen oft Betreuung teilweise bis zu 40 Prozent. Auch dadurch entstehen Kosten, die beim Selbstbehalt nicht berücksichtigt werden.