Hallo!
Die Anwältin meiner Frau droht mit einem Gerichtsverfahren, wenn ich nicht endlich den Mindestunterhalt für die Kinder titulieren lasse.
Aufgrund eines hohen Einkommensunterschiedes zwischen meiner Frau und mir vor und insbesondere nach Unterhaltszahlungen für 5 Kinder steht mir meines Erachtens der angemessene Selbstbehalt zu.
Wenn ich den Mindestunterhalt von 1920 titulieren lassen würde, würde ich meinen angemessenen Selbstbehalt verletzen, notw. Selbstbehalt schaffe ich ganz knapp.
Ich weiß, dass die Kinder einen Anspruch auf einen Titel haben.
Wie würdet Ihr vorgehen? Danke
Die Anwältin meiner Frau droht mit einem Gerichtsverfahren, wenn ich nicht endlich den Mindestunterhalt für die Kinder titulieren lasse.
Aufgrund eines hohen Einkommensunterschiedes zwischen meiner Frau und mir vor und insbesondere nach Unterhaltszahlungen für 5 Kinder steht mir meines Erachtens der angemessene Selbstbehalt zu.
Wenn ich den Mindestunterhalt von 1920 titulieren lassen würde, würde ich meinen angemessenen Selbstbehalt verletzen, notw. Selbstbehalt schaffe ich ganz knapp.
Ich weiß, dass die Kinder einen Anspruch auf einen Titel haben.
Wie würdet Ihr vorgehen? Danke