Hallo zusammen,
die Problematik mit dem Unterhalt wurde von mir vor grob 10 Jahren dahingehend abgekürzt. dass ich den Höchstsatz nach DT zzgl. Mehrbedarf zahle.
Hintergrund war eine KM die die Unterhaltsberechnungen des Jugendamtes anzweifelte, die Einigung mit dem ersten Anwalt ihrerseits nicht OK fand, der zweite Anwalt wohl auch nicht so wollte wie Sie und erst der dritte versucht hat so zu rechnen wie es die KM wollte.
Da dies durchaus größere finanzielle Resourcen, v.a. aber Energie und Stress auf meiner Seite benötigte wurde dies dann final irgendwann von mir mit der Zahlung der obersten Stufe DT abgekürzt (obwohl das relevante Netto teils deutlich darunter lag).
Die Alternative wäre gewesen weiterhin Geld den Anwälten auf die Konten zu überweisen und selber erhebliche Zeit und Energie aufzuwenden.
Ca. 50 Tage vor dem 18. Geburtstag meines Kindes kam die KM nun mit einem Auskunftsersuchen (Nachdem nun jahrelang nichts kam). Mein relevantes Netto dürfte nun bei tatsächlich ca. 5.200,- - 5.500,- liegen.
Die Kind hat mittlerweile Abi und will wohl studieren (daraus ist herauszuhören, dass ich das Kind seit geraumer Zeit nicht mehr sehe, um den Konflikt, in den es von der KM gestellt wurde zu beenden).
Weitere Informationen liegen mir derzeit nicht vor.
Wie erfolgreich kann ein solches Auskunftsbegehren sein, wenn nur noch ca. 50 Tage Unterhalt ( an die KM) fällig sind?
Wie ist hier ggf. sinnvoll mit dem Kindesunterhalt nach dem 18. zu verfahren? Ich bin derzeit am überlegen, ob ich der Einfachheit halber nicht direkt wieder den gesamten Betrag übernehme um etwaige Verfahren, und damit Belastungen für Kind und mich zu vermeiden. Das Kind wurde von mir poer Mail angesprochen - eine Reaktion erfolgte nicht.
Hierzu noch eine Verständnisfrage: Der Unterhalt bei einem Studenten mit eigenem Hausstand wird mit 860,- angegeben, der Unterhalt, wenn dieser Student bei einem Elternteil im Haushalt mit wohnt mit dem Satz der DT (903,- € bei Stufe 10)?
Eigentlich sollte der Bedarf doch eigentlich niedriger sein, wenn der Student noch im Haushalt eines Elternteils wohnt oder verstehe ich da was ganz und gar nicht? Das ist allerdings nur Interessehalber für mich ...
Merci und Gruß
die Problematik mit dem Unterhalt wurde von mir vor grob 10 Jahren dahingehend abgekürzt. dass ich den Höchstsatz nach DT zzgl. Mehrbedarf zahle.
Hintergrund war eine KM die die Unterhaltsberechnungen des Jugendamtes anzweifelte, die Einigung mit dem ersten Anwalt ihrerseits nicht OK fand, der zweite Anwalt wohl auch nicht so wollte wie Sie und erst der dritte versucht hat so zu rechnen wie es die KM wollte.
Da dies durchaus größere finanzielle Resourcen, v.a. aber Energie und Stress auf meiner Seite benötigte wurde dies dann final irgendwann von mir mit der Zahlung der obersten Stufe DT abgekürzt (obwohl das relevante Netto teils deutlich darunter lag).
Die Alternative wäre gewesen weiterhin Geld den Anwälten auf die Konten zu überweisen und selber erhebliche Zeit und Energie aufzuwenden.
Ca. 50 Tage vor dem 18. Geburtstag meines Kindes kam die KM nun mit einem Auskunftsersuchen (Nachdem nun jahrelang nichts kam). Mein relevantes Netto dürfte nun bei tatsächlich ca. 5.200,- - 5.500,- liegen.
Die Kind hat mittlerweile Abi und will wohl studieren (daraus ist herauszuhören, dass ich das Kind seit geraumer Zeit nicht mehr sehe, um den Konflikt, in den es von der KM gestellt wurde zu beenden).
Weitere Informationen liegen mir derzeit nicht vor.
Wie erfolgreich kann ein solches Auskunftsbegehren sein, wenn nur noch ca. 50 Tage Unterhalt ( an die KM) fällig sind?
Wie ist hier ggf. sinnvoll mit dem Kindesunterhalt nach dem 18. zu verfahren? Ich bin derzeit am überlegen, ob ich der Einfachheit halber nicht direkt wieder den gesamten Betrag übernehme um etwaige Verfahren, und damit Belastungen für Kind und mich zu vermeiden. Das Kind wurde von mir poer Mail angesprochen - eine Reaktion erfolgte nicht.
Hierzu noch eine Verständnisfrage: Der Unterhalt bei einem Studenten mit eigenem Hausstand wird mit 860,- angegeben, der Unterhalt, wenn dieser Student bei einem Elternteil im Haushalt mit wohnt mit dem Satz der DT (903,- € bei Stufe 10)?
Eigentlich sollte der Bedarf doch eigentlich niedriger sein, wenn der Student noch im Haushalt eines Elternteils wohnt oder verstehe ich da was ganz und gar nicht? Das ist allerdings nur Interessehalber für mich ...
Merci und Gruß