Kind wird 18, das Drama geht weiter? Unterhaltsauskunftsverlangen von KM, Übergang ab 18

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    • Kind wird 18, das Drama geht weiter? Unterhaltsauskunftsverlangen von KM, Übergang ab 18

      Hallo zusammen,

      die Problematik mit dem Unterhalt wurde von mir vor grob 10 Jahren dahingehend abgekürzt. dass ich den Höchstsatz nach DT zzgl. Mehrbedarf zahle.
      Hintergrund war eine KM die die Unterhaltsberechnungen des Jugendamtes anzweifelte, die Einigung mit dem ersten Anwalt ihrerseits nicht OK fand, der zweite Anwalt wohl auch nicht so wollte wie Sie und erst der dritte versucht hat so zu rechnen wie es die KM wollte.
      Da dies durchaus größere finanzielle Resourcen, v.a. aber Energie und Stress auf meiner Seite benötigte wurde dies dann final irgendwann von mir mit der Zahlung der obersten Stufe DT abgekürzt (obwohl das relevante Netto teils deutlich darunter lag).
      Die Alternative wäre gewesen weiterhin Geld den Anwälten auf die Konten zu überweisen und selber erhebliche Zeit und Energie aufzuwenden.
      Ca. 50 Tage vor dem 18. Geburtstag meines Kindes kam die KM nun mit einem Auskunftsersuchen (Nachdem nun jahrelang nichts kam). Mein relevantes Netto dürfte nun bei tatsächlich ca. 5.200,- - 5.500,- liegen.
      Die Kind hat mittlerweile Abi und will wohl studieren (daraus ist herauszuhören, dass ich das Kind seit geraumer Zeit nicht mehr sehe, um den Konflikt, in den es von der KM gestellt wurde zu beenden).
      Weitere Informationen liegen mir derzeit nicht vor.

      Wie erfolgreich kann ein solches Auskunftsbegehren sein, wenn nur noch ca. 50 Tage Unterhalt ( an die KM) fällig sind?
      Wie ist hier ggf. sinnvoll mit dem Kindesunterhalt nach dem 18. zu verfahren? Ich bin derzeit am überlegen, ob ich der Einfachheit halber nicht direkt wieder den gesamten Betrag übernehme um etwaige Verfahren, und damit Belastungen für Kind und mich zu vermeiden. Das Kind wurde von mir poer Mail angesprochen - eine Reaktion erfolgte nicht.
      Hierzu noch eine Verständnisfrage: Der Unterhalt bei einem Studenten mit eigenem Hausstand wird mit 860,- angegeben, der Unterhalt, wenn dieser Student bei einem Elternteil im Haushalt mit wohnt mit dem Satz der DT (903,- € bei Stufe 10)?
      Eigentlich sollte der Bedarf doch eigentlich niedriger sein, wenn der Student noch im Haushalt eines Elternteils wohnt oder verstehe ich da was ganz und gar nicht? Das ist allerdings nur Interessehalber für mich ...

      Merci und Gruß
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Palatino,

      ab 18 ist auch der andere Elternteil barunterhaltspflichtig.
      Du hast ebenso Anspruch auf Auskunft von der Mutter (1605 BGB i.V.m. 242) über deren Einkünfte und Vermögen. Aber auch das Kind hat - ab 18 - auf Dein Verlangen seine Einkünfte, ggf. vorhandenes Vermögen nach 1605 zu offenbaren und (extra Anspruch, deswegen extra Erwähnung notwendig) diese zu belegen.
      Auch kannst Du Zeugnisse verlangen und, den Beleg der Bedürftigkeit (Schulbescheinigung oder eben Abiturzeugnis). Wenn die Ex auch einigermaßen verdient, wird das Kind wohl eher kein BAföG-Anspruch haben. Ansonsten müsstest Du sie auffordern, dass sie den Antrag stellt und Dir dies (und später den Bescheid) nachweist.

      Was den Auskunftsanspruch angeht: seit neustem kannst Du Dich nicht mehr auf die höchste Stufe beziehen und somit die Auskunftspflicht umgehen. Dem hat der BGH einen Riegel vorgeschoben. Vermutlich kommt es deswegen auch zur Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle über die 10. Stufe ab 2022.

      Ich würde Dir also empfehlen, die Unterlagen bereits zusammen zu suchen und im Gegenzug Mutter und Kind jeweils separat anzuschreiben und die korrespondierenden Auskünfte und die entsprechenden Belege anfordern.
      Es gibt doch sicher einen Titel?
      Ab Volljährigkeit ist das Kindergeld in voller Höhe auf den Bedarf anzurechnen.
      Und ja, der Bedarf von im Haushalt lebenden ist ggf. höher als der eines Studenten. Aber auch beim Studenten kann ein Gericht wertend den Bedarf hoch setzen.

      Ab 18 kannst Du übrigens schuldbefreiend nur noch ans Kind, bzw. mit dessen schriftlichen Einverständnis auch an die KM zahlen.
      Du hast also noch einiges zu tun bis dahin.
      Bist Du Isuv-Mitglied?

      Gruß Tanja
    • Hallo Palatino 36
      Vor dem 18 Geburtstag des Kindes würde ich keine Auskunft mehr erteilen, da es nur noch 50 Tage bis zum Geburtstag ist. So wie ich das heraus höre will sich die KM mit Ihrem Auskunftsbegehren um ihre Auskunftspflicht ab dem 18 Geburtstag drücken, denn dann ist sie auch Barunterhaltspflichtig und muss damit Auskunft über ihr Einkommen geben. Ab dem 18 ist das Kind nachweispflichtig das es Unterhaltsbedürftig ist und wenn es dieses ist, dann muss auch die Frau Mama dran. Mit den 860 € für Studenten die außer Haus leben hast Du recht. Von dieser Summe wird noch das volle Kindergeld und das zu beantragende Bafög abgezogen und der Restbedarf zwischen Vater und Mutter gequotelt.

      LG Hugoleser
    • Hallo und Wow, das geht ja hier tatsächlich flott zu.

      zu Villa: schriftlich per Einschreiben von der KM

      zu Tanja: ja, Anspruch habe ich sicherlich, ich habe nur für mich gelernt, dass es für mich dann manchmal schonender ist, keine Ansprüche zu verfolgen, da RA und ggf. Gericht einfach die finanzielle und emotionale (Stress) Belastung für mich vergrößern aber (teils) selten weiterbringen.
      Ist schon witzig, einen Brief bzgl. Zeugnis und auch wegen der derzeitigen Ausbildung habe ich gerade vorbereitet
      Thema Bafög : habe mich eben eingelesen, der Anspruch darauf dürfte schon an meinem alleinigen Gehalt scheitern ... außerdem erinnere ich mich daran wie meine Eltern geflucht haben ;-), das aber nur am Rande

      Bzgl. Auskunftspflicht, dies habe ich gelesen, allerdings ist in dem Urteil auch von erheblichen Unterschieden zur Höchststufe DT die Rede (30.000 wenn ich mich richtig erinnere) und ... für verbleibende 50 Tage ... das ist doch echt zum Haare ausreissen ... (letztlich geht es - wenn überhaupt - ja nur um die Differenz zum aktuell gezahlten Unterhalt (Streitwert Größenordnung, wenn überhaupt 100 €?))
      Für mich war tatsächlich im Moment auch nicht klar, inwiefern dieses Urteil alleine dasteht oder zukünftig immer zu übernehmen sein wird ... ich meine ich habe auch schon irgendwo die entsprechenden Betragsfortschreibungen für die DT gesehen ...
      Ich habe ja netterweise, und um nicht Anlass zum Streit zu liefern, Geschichten wie Schulgeld etc. weitergetragen und per Unterhalt überwiesen, obwohl seit Juli das Abi durch ist ... hach, zahlt sich nich aus ...;-)

      Ein Titel existiert tatsächlich nicht.
      Als ich damals den Höchstsatz gezogen hatte war die KM ebenfalls nicht einverstanden und wollte partout eine Berechnung und entsprechende Einsicht haben damit "ich nicht zuviel zahle"...
      Ja, das mit dem 18 und nur noch ans Kind wird spannend ... so wie ich das verstehe kann das Kind ja vor 18 nicht handeln, nach dem 18. wirds aber reichlich eng

      Aus meiner Sicht hat dies - sehr subjektiv, ich weiß - früher mit dem Höchstsatz auch einfach manchmal der Gewaltspirale ein Ende gesetzt - ich denke ich bin nicht der Einzige der hier einfach die Notbremse gezogen hat nachdem ein jahrelanger Prozess bzgl. Unterhalt abgezogen wurde (und nein, ich hatte kein höheres Gehalt, geht erst heute an die Grenze ... ;-))

      Für mich manchmal auch alles eine Frage der Vernunft: Zusammensetzen, Karten auf den Tisch und man kann ohne rechtliche Beratung etc. den Unterhalt im Sinne des Kindes klären.
      Die damals aufgelaufenen RA Kosten hätten vermutlich (mit dem Teil den der Staat meiner Ex zugeschossen hat) für eine Eigentumswohnung des Kindes gereicht ...



      LG

      Palatino
    • hallo,

      wenn kein Titel besteht würde ich an deiner Stelle auf das Schreiben der Mutter gar nicht reagieren. Bei einem zweiten Schreiben würde ich darauf hinweisen, dass das Kind am x.x.2021 volljährig wird und ab diesem Zeitpunkt beide Elternteile barunterhaltspflichtig werden. Du würdest bis zum 18. Geburtstag des Kindes an die Mutter zahlen.

      danach ist Junior in. Der Pflicht. Gerne führst du zu diesem Thema auch ein persönliches Gespräch mit Mutter und Junior.

      dann schreibst du parallel an Junior. Erklärst ihm, dass er ab 18 selbst dafür verantwortlich ist zu belegen, dass er weiterhin Unterhalt bekommen muss. Dazu gehört ein Nachweis über den Schulbesuch und eine Information über weitere Pläne. Danach bist du gerne bereit deine Unterlagen ihm zur Berechnung zu kommen zu lassen. Erkläre ihm auch noch, dass das Jugendamt ihn kostenfrei berät und ggf. Die Berechnung durchführt. Weise ihn darauf hin, dass auch die Mutter barunterhaltspflichtig ist. Und er deswegen zu der Berechnung die Unterlagen der Mutter hinzufügen muss, damit du die Berechnung prüfen kannst. Und bitte ihn, dir mitzuteilen, auf welches Konto nach der Berechnung der Unterhalt fließen soll. Und auch ein Angebot für ein persönliches Gespräch.

      und das ganze per schneckenpost, gerne per Einwurfeinschreiben, auch wenn dies. Nicht gerichtsfest ist. Und dann erst einmal warten.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Moin.

      Palatino36 schrieb:

      Die Kind hat mittlerweile Abi und will wohl studieren (daraus ist herauszuhören, dass ich das Kind seit geraumer Zeit nicht mehr sehe,

      Palatino36 schrieb:

      seit Juli das Abi durch ist ...

      Macht das Kind seit dem Abi Urlaub? ;) Wann beginnt das Studium?

      Palatino36 schrieb:

      Ein Titel existiert tatsächlich nicht.
      Als ich damals den Höchstsatz gezogen hatte war die KM ebenfalls nicht einverstanden und wollte partout eine Berechnung und entsprechende Einsicht haben damit "ich nicht zuviel zahle"...
      Die Neugier der Mutter hinsichtlich deines Einkommens war schon damals kaum zu bremsen, aber ein Titel über den Höchstsatz wurde dann nicht verlangt :?: Trotz Anwalt nicht :?: Sehr ungewöhnlich. Wie lange ist das her? Du könntest jederzeit die Zahlungen einstellen...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von . . ()

    • Hallo zusammen nochmal und Danke zunächst für eure gesammelten Gedanken.

      @Clint
      die Mutter hatte damals zumindest einen Teil der Unterlagen vorliegen (hat immer wieder Teile nachgefordert) inkl. Einkommensnachweise über ca. 18 Monate - es dürfte damals ersichtlich gewesen sein, dass hier kein höherer Satz zustande kommen kann (aus meiner Erinnerung wäre ich damals auf ca. 3500 unterhaltsrelevantes Einkommen gekommen). Und nein, kein Titel über den Höchstsatz... wie gesagt, hat dabei das Jugendamt und 2 Anwälte verschlissen (die sich jeweils bereits mit mir geeinigt hatten) bis Sie mit dem letzten dann weiter gemacht hat.
      Ob dies Neugier war? Ich denke hier war oft "ich sag an, wie und was hier gemacht wird" Vater des Gedanken äh der Tat.

      Dies ist nun ca. 10 Jahre her, der Unterhalt wurde dann von mir immer entsprechend der Erhöhung in den DT angepasst.

      Die Formulierung im Schreiben ist weder auf eine Zeit vor oder nach der Volljährigkeit ausgerichtet.
      Wortlaut: "um den Kindesunterhalt neu berechnen zu können, geht der Gesetzgeber davon aus, dass alle zwei Jahre eine neue Auskunft eingeholt werden kann. Aus diesem Grunde mache ich hiermit den Anspruch auf Auskunftserteilung geltend."

      Zum Thema Abi: das Kind hat seitdem wohl einen Ferienjob gehabt, den Führerschein (Begleitetes Fahren wurde versucht an mir vorbei zu händeln) gemacht und ich habe auch den Mehrbedarf "in der Hoffnung auf Frieden" (Essen in der Schule, Schulgeld, Busticket) on top weiter bis Oktober weitergezahlt, 790€/Monat Unterhalt. Ich denke den Mehrbedarf werde ich wohl nun für die letzten 50 Tage streichen ...
    • Habs ganz vergesssen, @ Clint:

      Ihr Einkommen? keine Ahnung, habe mich nie drum gekümmert, ich weiß grob wo Sie arbeiten sollte, damit würde ich mal 3-3500€ Brutto vermuten.
      Verheiratet? Hmm, der GF der Firma in der Sie arbeitet (oder auf jeden Fall bis vor 3 Jahren gearbeitet hat) hat damals seine Familie sitzen lassen... mehr will ich jetzt da aber auch nich mehr gedanklich reinsetzen.
    • Hallo Palatino,

      ich bewundere Deine Einstellung. Echt!
      Cool, wenn Du das tatsächlich irgendwie so lange so stemmen konntest.
      Mir ist noch nicht ganz klar: gibt es jetzt einen Gerichtsbeschluss oder ging es nur bis zur Anwaltseskalation?

      Übrigens können wir auch ein oder mehrere Lieder über derartig gestrickte EX-emplare (wie Du beschreibst) singen.
      Blöd dabei immer, dass die so "erzogenen" Kids natürlich das erfolgreiche Handeln übernommen haben.
      Bei uns war das gekrönt in einer Verhandlung, bei der das Kind natürlich nicht erschien und die gegn. Anwältin vorher versuchte, uns zu "überzeugen", dass wir doch nach ca. 2 Jahren uns dergestalt vergleichen können, dass aus dem Titel künftig nicht mehr vollstreckt wird....
      Ich habe wirklich laut losgelacht.

      Wenn also bei Dir noch kein Gericht beteiligt war, wäre das jetzt ein guter Zeitpunkt, Kontakt zum Kind aufzunehmen.
      Die wissen in den meisten Fällen gar nichts von ihrem "Problem".
      Willst Du denn Kontakt oder hast Du keine Lust auf den Stress bei ungewissem Ausgang?
      Mein Mann tut sich das z.B. auch nicht mehr an...

      Achso, was die Auskunftspflicht der KM ab 18 angeht: wir haben - erfolgreich - auf Auskunft geklagt (das hat nichts mit der Höhe der jeweiligen Einkommen zu tun).
      Wobei ich weiß, dass es Gerichte gibt, die sich auf den Standpunkt stellen: ab 18 ist das Kind vollumfänglich darlegungs und beweispflichtig.
      Wir wollten eigentlich das Kind entlasten. Im Nachhinein eine sehr dumme Idee...

      Naja, es gibt Wesen auf dieser Erde, da ist eh alles vertane Liebesmüh...

      So what.
      Halt mich/uns mal auf dem Laufenden.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      äh danke, ist weniger Einstellung als mehr die Erkenntnis, das alles andere einen en höheren Aufwand bedeutet (hat aber auch lange zu dieser Erkenntnis gebraucht und war für mich definitiv nicht einfach zu verdauen).

      Es gibt keinen Titel (lediglich der Mehrbedarf wurde vom Gericht einmal festgelegt) - es war auschließlich eine lange andauernd Anwaltseskalation in der mein erster Anwalt auch keine Glanzrolle hatte. Meine folgende Anwältin meinte trocken: "ah, Höchstsatz, ja, damit kann man solche Diskussionen oft sehr schnell und gut beenden"

      Lieder kann ich leider auch eine Menge singen ... es geht (ging) hier aus meiner Sicht um Macht - nichts anderes. Ja, das Handeln wird tatsächlich erfolgreich weitervererbt, auch meine Ex hat dies so schon von Ihrer Mutter übernehmen dürfen.
      Ich habe versucht möglichst lange ein ausgleichendes Element zu sein, als das Kind schlicht nicht mehr wusste wie ihm geschieht und es dieses geäußert hat habe ich - aus meiner Sicht zu Gunsten des Kindes - den Kontakt abgebrochen - die Schulleistungen scheinen dies im positiven bestätigt zu haben.

      Ja, das mit dem Kontakt zum Kind ist ein guter Punkt, bin ich darüber. Ich bin mir aber eben auch bewusst, dass ich mir Stress - und das ist eigentlich echt traurig - nur noch zu einem gewissen Maß antun werde. Letztlich weiß ich noch nicht einmal ob die Post beim Kind ankommt ...
      Der einzig gute Vorschlag den das JA mal hatte war es, das Kind aufgrund der Hochbegabung (das kann man nun diskutieren wie man will) in ein entsprechend förderndes Internat zu geben - dies hätte dem Kind eine freie Entwicklung ermöglicht.

      Andere Geschichten waren völlig absurd... heute lach ich drüber: "Sie sollten sich wirklich überlegen, ob Sie anstatt mit dem Kind einkaufen zu gehen und frisch zu kochen öfter mal aus der Dose essen - hat ihr Kind echt mehr von Ihnen"

      Aber so wartet man dann eben bis ein erneuter Punkt zum Einhaken gefunden wird und erneut Stress provoziert wird.

      Wird alles gut, das Universum liefert irgendwann entsprechend ...

      Gruß

      Palatino
    • Palatino36 schrieb:

      Wird alles gut, das Universum liefert irgendwann entsprechend ...
      Hallo Palatino,

      :thumbup:
      So ähnlich sag ich das meinem Mann auch.
      Und - wir haben uns auf andere "Ersatzsubjekte" fokussiert.
      Ob sich Dein Rückzug fürs Kind wirklich gelohnt hat (gute Noten sind nicht alles), ist nicht wirklich ausschlaggebend, wenn man dabei sonst selbst auf der Strecke bleibt.

      Blöd, dass es den Titel über Mehrbedarf gibt. Aber den würde ich erstmal ignorieren und dann - wie Villa und Sophie schrieben - nicht reagieren.
      Was besagt schon ein Einschreiben? Ein Briefumschlag an Dich adressiert. Für ordentliche Nachweise muss man schon Zustellung per Gerichtsvollzieher machen.

      Gruß Tanja
    • Hi,

      um welchen Mehrbedarf geht es denn?

      Palatino36 schrieb:

      Essen in der Schule, Schulgeld, Busticket
      Das ist ja kein tatsächlicher Mehrbedarf. Hat sich tatsächlich ein Richter gefunden, der dies als Mehrbedarf deklariert hat?

      Ich würde an deiner Stelle auch erstmal gar nicht reagieren und erst wenn etwas nachweisbar zugestellt wurde, würde ich tätig werden. Mit etwas Glück ist bis dahin so viel Zeit ins Land gegangen, dass du die Mutter dann darauf hinweisen kannst, dass sich zukünftig nicht mehr für den Unterhalt des bald Erwachsenen verantwortlich ist und auch nicht mehr erhalten wird.

      Den Unterhalt würde ich auch mit dem 18ten Geburtstag einstellen. Beim Mehrbedarf musst du allerdings gucken: ist der Beschluss auf den 18ten befristet? Falls nein, musst du theoretisch dagegen vorgehen, da sonst bei dir gepfändet werden könnte.
    • So, nach geraumer Zeit ein Update, da mir hier sehr schnell mit Rat und Tat an der Seite gestanden wurde wollte ich dies nicht versäumen... ich hatte leider einiges gesundheitlich an der Backe und kam nicht früher dazu

      1) Die Geschichte mit den Forderungen der Mutter nach Auskunft über meine Einkünfte hat sich mit dem Geburtstag des Kindes erledigt
      Bis dahin gab es noch allerlei Versuche durch eine Anwältin die Forderung mit entsprechender Fristsetzung durchzusetzen (und natürlich mit Drohung Gericht).
      Diese Forderungen der Anwältin wurden entsprechend kurz von meinem RA mit Bitte um Verlängerung der Frist zur Beantwortung und Bereitstellung der Belege hinausgezogen.
      Ca. 14 Tage vor dem 18. Geburtstag meiner Tochter ein letztes Schreiben mit der entsprechenden Forderung durch die RAin meiner Ex, welches schlciht dann nicht mehr beantwortet wurde ... ENDE
      Danke entsprechend an Hugoleser; AnnaSophie und TanjaW9: eure grundsätzliche Aussage in Richtung einfach nichts machen, da passiert nix mehr in der Zeit war wohl grundsätzlich richtig.

      Und dann die letzten Neuerungen mit einer Frage zum Schluß

      2) kurz vor dem Geburtstag meiner Tochter kam dann das Schreiben das BAföG Amtes mit der Bitte um Auskunft bzgl. der Bestimmung des möglichen BAföG Satzes:
      Nach kurzem Aufregen über die Sinnlosigkeit habe ich dem BAföG Amt meine Unterlagen - unter der Auflage nichts an die antragstellende Partei weiterzugeben - übersendet.
      Der BAföG Antrag wurde entsprechend wenige Tage später abgelehnt, da beide Seiten (ggf. sogar alleine) leistungsfähig in vollem Umfang gewesen wären. Dies war so vorherzusehen, daher für mich nicht nachvollziehbar - der mich betreffende Teil im Einkommen war entsprechend nicht sichtbar gemacht (den Bescheid selber habe ich erst Wochen danach über Umwege in die Hände bekommen).

      3) ca. 4 Wochen nach dem Geburtstag meiner Tochter ereilt mich ein Schreiben eines RAs, der nun im Namen und Auftrag meiner Tochter entsprechend Unterhalt geltend machen wollte.
      Weder Vollmacht noch Nachweis einer Bedürftigkeit waren enthalten - entsprechend alles angefordert und die Unterlagen (BAfög-Bescheid, Abi Zeugnis, Studienbescheinigung) erhalten aber.... keine Vollmacht ...(?!)
      Also in der Zwischenzeit mehrfach die Vollmacht angefordert und sonst nicht reagiert ...

      4) Das Studierendenwerk ist bezügl. Vorausleistung auf mich zugekommen und ich durfte entsprechend begründen, warum ich denn nicht zahlen würde (keine Forderung nach UNterhalt, kein Konto bekannt, kein Nachweis der Bedürftigkeit etc.)
      Ich war vermutlich zu doof und habe das alles schön dem Studierenden werk geschrieben und um eine Kopie des Vorausleistungsantrages gebeten.
      Wenige Tage danach hat meine Tochter über Ihren RA entsprechend die fehlende Vollmacht eingereicht (Zeitraum der Unterschrift war allerdings massiv nach Beauftragung des RAs und ich bin mir nicht sicher ob das wirklich von ihr ist)
      Zum selben Zeitpunkt ein Brief meiner Tochter mit der Forderung nach Unterhalt gemäß des BAföG Bescheides und Bekanntgabe einer auf sie lautenden Kontonummer.

      5) Studierendenwerk will von mir den (dort schon vorhandenen) Nachweis meiner Unterhaltszahlungen der letzten paar Monate vor dem 18. meiner Tochter und bescheidet die Anfrage nach einer Kopie des Antrages auf Vorausleistung negativ, Begründung: "können wir aus Datenschutzgründen nicht nachkommen"

      6) Ich begründe ggüber dem Studierendenwerk meinen Wunsch auf Auskunft, verlange spezifische Erläuterung der datenschutzrechtlich relevanten Passagen und biete u.a. Schwärzung der Datenschutzsensitiven Bereiche an

      7) Studierendenwerk bedankt sich für die Nachweise und bescheidet meine Anfrage nach einer Kopie erneut negativ: "im Formblatt 8 sind Sozialdaten enthalten. Sozialdaten unterliegen dem Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I) und dürfen nur unter den Voraussetzungen der §§ 67 ff. SGB X geoffenbart werden, die hier nicht vorliegen.

      Folgende Fragen meinerseits:

      a)soweit ich mir angelesen habe erlaubt §25 SGB explizit den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht - wie kann ich diese also nun erreichen? (ja, in §25 (3) heißt es auch: nicht verpflichtet ... wegen berechtigter Interessen der Beteiligten oder dritter Personen" - hier müßte doch zumindest eine entsprechende Abwägung (mit Begründung) stattfinden und eineinfacher Hinweis auf Datenschutz bzw. SGB §§67 nicht ausreichend sein? Wie seht ihr das hier?
      b) der Sachbearbeiter hat offensichtlich alle von mir genannten Gründe der Nichtzahlung direkt an die Antragstellerin weitergeleitet (meine Schlussfolgerung aufgrund der unmittelbaren Reaktion meiner Tochter auf mein Schreiben und die vorgebrachten Gründe an das Studierendenwerk) - wäre dies dann nicht ggf. ebenfalls ein Verstoß gegen das von ihm zitierte Gesetz?
      c) für mein Gefühl ist der Sachbearbeiter hier mehr als Anwalt der Antragstellerin unterwegs, überliefert ihr entsprechende Informationen, verweigert mir jedoch sämtliche Auskünft ...
      Ist dies so ggf. überhaupt noch haltbar und hätte ich zumindes Anspruch auf Kopie der erteilten Informationen und/oder BEscheid bzgl. des Vorauszahlungsantrages?

      Vielen Dank vorab ...


      Palatino
    • Hallo Palatino,

      ganz schön viel. Ich versuche mal zu sortieren, was mir beim Lesen so durch den Kopf geht/ging:

      Palatino36 schrieb:

      der mich betreffende Teil im Einkommen war entsprechend nicht sichtbar gemacht (den Bescheid selber habe ich erst Wochen danach über Umwege in die Hände bekommen).
      was ist mit dem Einkommen der KM? Ist Dir das nun (schon) bekannt? Zumindest für den Zeitraum 2 Jahre vor Antragstellung?

      Palatino36 schrieb:

      Das Studierendenwerk ist bezügl. Vorausleistung auf mich zugekommen und ich durfte entsprechend begründen, warum ich denn nicht zahlen würde (keine Forderung nach UNterhalt, kein Konto bekannt, kein Nachweis der Bedürftigkeit etc.)
      Das war doch sicher nicht das Einzige, was in dem Schreiben stand?
      Vermutlich war da noch irgendwas mit Überleitung des Anspruchs?

      Palatino36 schrieb:

      Wenige Tage danach hat meine Tochter über Ihren RA entsprechend die fehlende Vollmacht eingereicht (Zeitraum der Unterschrift war allerdings massiv nach Beauftragung des RAs und ich bin mir nicht sicher ob das wirklich von ihr ist)
      Oh, ein Anwalt, der tatsächlich mal nicht rückdatiert?
      Naja, geh mal davon aus, dass die (vorherige) Beauftragung telefonisch, per Mail oder per (von manchen Anwälten angebotenen) Online-Gespräch stattfand und die Unterschrift nur noch Formsache ist. Ob Du Dich deswegen ggf. darauf berufen kannst, dass der Anwalt ohne Vollmacht gehandelt hat, weiß ich nicht. Ich glaube, vorgerichtlich muss die Vollmacht nicht schriftlich vorliegen, aber auf Anforderung natürlich nachgewiesen werdeen (was der Anwalt ja nun getan hat).
      Was die Unterschrift angeht: warum vermutest Du, dass es nicht die der Tochter ist?
      Wie kam denn die Konten-Benennung an? Ich würde da z.B. niemals eine Benennung durch den Anwalt ohne Unterschrift des Kindes drunter akzeptieren...
      (Man hat schon Pferde kotzen sehen...)
      Wir haben einen Zettel vom Kind bekommen, in der es zugestimmt hat, dass der Unterhalt auf das Konto der Mutter (genaue Benennung mit IBAN) überwiesen werden soll. Inkl. Unterschrift.

      Palatino36 schrieb:

      Zum selben Zeitpunkt ein Brief meiner Tochter mit der Forderung nach Unterhalt gemäß des BAföG Bescheides und Bekanntgabe einer auf sie lautenden Kontonummer.
      Ja, macht doch nichts.
      Ist doch eigentlich egal, wie rum - entweder Ersatz des BaFöG-Vorschusses durch Dich oder Zahlung des Unterhalts ab Aufforderung, diesen zu zahlen. Monatsunterschiede vorhanden da?

      Palatino36 schrieb:

      7) Studierendenwerk bedankt sich für die Nachweise und bescheidet meine Anfrage nach einer Kopie erneut negativ: "im Formblatt 8 sind Sozialdaten enthalten. Sozialdaten unterliegen dem Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I) und dürfen nur unter den Voraussetzungen der §§ 67 ff. SGB X geoffenbart werden, die hier nicht vorliegen.
      Akteneinsicht nach SGB ist nicht mehr wirklich mein Steckenpferd. Nachdem wir jahrelang um Einsicht in die JA-Akten kämpfen mussten, haben wir es schlicht parallel mit der Auskunft nach DSGVO versucht.
      Dürfte hier aber schwer werden.
      Was genau willst Du denn daraus haben?
      Du hast doch einen eigenen Anspruch gegen das Kind (auch auf Herausgabe der entsprechenden Einkommensunterlagen der Mutter).
      Verzettel Dich bloß nicht in Kraft kostende Kämpfe mit dem BaFöG-Amt, wenn Du sowieso weißt, dass Du unterhaltspflichtig bist und es nur noch um die Quote geht.
      Das ist auch das, was ich dem BaFöG-Amt mitteilen würde. Dass Du nicht zahlen kannst, da Du nicht weißt, wie hoch Dein Anteil am Unterhalt ist...

      Palatino36 schrieb:

      oder BEscheid bzgl. des Vorauszahlungsantrages?
      äh, ja. Zumindest muss Dir ja mitgeteilt werden, was die eigentlich von Dir wiederhaben wollen. Zur Überprüfung sollte Dir dann schon der entsprechende Bescheid in Kopie übersendet werden.
      Noch eine Frage: war die Ablehung der Akteneinsicht oder des Auskunftsantrags eigentlich mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen?

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      danke für die Prompte Antwort,

      ich glaube final war einer deiner letzten Sätze einfach das was gebraucht habe: "Verzettel dich bloß nicht in Kraft kostende Kämpfe mit dem BaFöG-Amt" - Danke - und nicht falsch lesen ... ich mein das so ;)

      Ansonsten zu deinen Fragen:
      1) Einkommen der KM ist im BaFöG-Bescheid (mehr oder weniger) enthalten gewesen, Stand natürlich vor 2 Jahren, im Prinzip läßt sich aber damit der Anteil berechnen.
      Dies habe ich auch getan und dem Kind nochmals als pragmatischen Vorschlag - mit Wissen meiner Anwältin - zukommen lassen
      2) Das Bafög Amt macht es sich einfach - Formblatt warum du nicht zahlst und dann darfst du antworten ohne konkrete Vorwürfe zu kennen. Letztlich habe ich es dann auf die aufgeführten Punkte bezogen weshalb ich keinen UNterhalb zahlen kann und entsprechende Dokumente beigefügt, dass ich Willens bin, schlicht die entsprechende Auseinandersetzung vom Kind vermieden wird ...
      3) Das mit dem Rückdatieren ist so ne Sache ... letztlich kam die Vollmacht erst 3 Wochen nach Unterschrift an ... also sagen wir mal nicht bis auf die Beauftragung des Anwaltes zurückdatiert .. ;)
      Ich wollte mich auch nicht auf eine verspätete Vollmacht berufen ... es blieb einfach das Gefühl, dass die KM beauftragt hat und die Vollmacht vom Kind erst zögernd hinterher kam ... wer weiß das schon...
      Die Unterschrift weist Ähnlichkeiten zur Unterschrift der Mutter auf ... final nichts was wirklich nachweisbar sein wird, ein schlechtes Gefühl entsteht aber dabei, wenn die Vollmacht 10 Wochen trotz nehrfacher Anforderung schlicht nicht vorgelegt wird ...
      4) Konto kam in Brief von der Tochter an
      5) mit dem egal wie rum haste Recht - ich dachte nur ich habe keine Lust auf einmal 2 Prozesse (gg. Bafög-Amt und Kind) zu führen wegen des Unterhaltes ...
      6) die Geschichte mit der Akteneinsicht: man hat mehr und mehr das Gefühl das die DSGVO nur als "Mauer" dient um unliebsame Arbeiten/Svhreiben zu blockieren ...so nach dem Motto: "hab keine Lust auf den Querulantenpapa, der seinem Kind nichts zahlt ...hmmm, da schieb ich mal Datenschutz vor" - scheinbar hast du ähnliche Erfahrung mit dem JA machen dürfen, wobei da ja noch ein "spezielles Vertrauensverhältnis" (?!) in die Waagschale geworfen wird.

      Merci für deine Antwort die mich im Moment zu einem gelassenen Abwarten bringt!
      LG
    • TanjaW9 schrieb:


      Verzettel Dich bloß nicht in Kraft kostende Kämpfe mit dem BaFöG-Amt, wenn Du sowieso weißt, dass Du unterhaltspflichtig bist und es nur noch um die Quote geht.
      Das ist auch das, was ich dem BaFöG-Amt mitteilen würde. Dass Du nicht zahlen kannst, da Du nicht weißt, wie hoch Dein Anteil am Unterhalt ist...
      So sehe ich das auch.
      Ich würde die Tochter nochmals auffordern, dir die aktuellen Einkommensbescheide der letzten 12 Monate ihrer Mutter zuzusenden, damit du den Unterhalt ausrechnen kannst.

      Gibt es denn eine konkrete Unterhaltsforderung (in Euro) deiner Tochter? Und kannst du die Rechnung nachvollziehen?

      Alternativ wäre noch vorstellbar, dass das Jugendamt die Berechnung für euch übernimmt/überprüft. Das machen die bis 21 Jahre. Auch diese muss man natürlich überprüfen, aber damit hätte man eine dritte Partei, die vielleicht für beide akzeptabel wäre.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
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