Hallo nochmal,
mir ist noch eingefallen, dass die Berechnung des JA auch noch wegen des Ansatzes des Wohnwertes (oder besser gesagt, des nicht mehr zu erfolgenden Ansatzes) und ggf. wegen der Verringerung der Steuererstattung (Herausrechnung der bei der Unterhaltsberechnung nicht abzugsfähigen Ausgaben) überprüft werden müsste.
Und nicht zu vergessen, wenn es nur um die Erhöhung um 23 Euro bis Dez. (Oder Nov.) geht, wird der Beistand sorgfältig abwägen müssen, ob er klagen würde.
Ich würde - ohne dass ich jetzt die Berechnungsgrundlage kenne - allein aufgrund des Tonfalls des Bearbeiters auch den Titel (noch) nicht anpassen. Aber das ist meine ganz persönliche Auffassung.
Gruß Tanja
mir ist noch eingefallen, dass die Berechnung des JA auch noch wegen des Ansatzes des Wohnwertes (oder besser gesagt, des nicht mehr zu erfolgenden Ansatzes) und ggf. wegen der Verringerung der Steuererstattung (Herausrechnung der bei der Unterhaltsberechnung nicht abzugsfähigen Ausgaben) überprüft werden müsste.
Und nicht zu vergessen, wenn es nur um die Erhöhung um 23 Euro bis Dez. (Oder Nov.) geht, wird der Beistand sorgfältig abwägen müssen, ob er klagen würde.
Ich würde - ohne dass ich jetzt die Berechnungsgrundlage kenne - allein aufgrund des Tonfalls des Bearbeiters auch den Titel (noch) nicht anpassen. Aber das ist meine ganz persönliche Auffassung.
Gruß Tanja