Hallo.
Ich hatte unter Zustimmung meiner Frau im Feb. / März diesen Jahres meine Stelle reduziert für 6 Monate auf 25 Std., statt 39 Std..
Auch auf Grund der Rahmenbedingungen das ich mich mehr um die Kinder kümmern möchte, lief das eigentlich ganz gut. Ab April hatte ich dann 25 Std..
Im Juni hatte meine Frau und ich auf Grund unserer schon lange anhaltenden Differenzen sich für die Trennung entschieden und damit den 1.6. als Start des Trennungsjahres vereinbart.
Ende September, als meine 6 Monate vorbei waren, hatte ich dann meine Stunden von 25 auf 30 erhöht. Da ich aber mit meiner Frau im Rahmen des Trennungsjahres bereits eine gemeinsame Kinderbetreuung im täglichen Wechsel
vereinbarte, bin ich nicht auf die Vollzeitstelle zurück gegangen, sondern bis Ende Sep. 2022 bei den 30 Stunden geblieben.
Das Trennungsgeld was wir gemeinsam vereinbarten (Einnahmen minus Ausgaben Haus / 2), lässt meine Frau nun bei der Anwältin prüfen. Diese wünscht nun nicht nur den Lohnzettel während des Trennungsjahres, sondern auch den Lohnzettel von vor dem Trennungsjahr, wo ich noch in Vollzeit war.
a.) Muss ich diesen herausgeben, da ich ja 2 Monate vor dem Trennungsjahr bereits in Teilzeit war?
b.) Mit welchem Hintergrund könnte das relevant sein, im Trennungsjahr?
Wir wohnen beide im gleichen Haus mit den Kindern und haben nur mein Gehalt.
Mir ist zwar bekannt das ich nach der Scheidung für den nachehelichen Unterhalt und dann wenn wir in getrennten Wohnungen leben, auch wieder bei 100% sein muss, aber dann sind wir ja auch nicht mehr in einer Zugewinngemeinschaft. Im Moment ist doch alles was rein und raus geht nur rechte Tasche / linke Tasche. Ich kann doch aktuell nicht konkret von "meinem" Geld reden. Ich versuche auch möglichst viel über Kartenzahlung abzuwickeln, damit da kein komischer Eindruck entsteht und meine Ausgaben transparent sind.
Danke für Rückmeldungen.
Ich hatte unter Zustimmung meiner Frau im Feb. / März diesen Jahres meine Stelle reduziert für 6 Monate auf 25 Std., statt 39 Std..
Auch auf Grund der Rahmenbedingungen das ich mich mehr um die Kinder kümmern möchte, lief das eigentlich ganz gut. Ab April hatte ich dann 25 Std..
Im Juni hatte meine Frau und ich auf Grund unserer schon lange anhaltenden Differenzen sich für die Trennung entschieden und damit den 1.6. als Start des Trennungsjahres vereinbart.
Ende September, als meine 6 Monate vorbei waren, hatte ich dann meine Stunden von 25 auf 30 erhöht. Da ich aber mit meiner Frau im Rahmen des Trennungsjahres bereits eine gemeinsame Kinderbetreuung im täglichen Wechsel
vereinbarte, bin ich nicht auf die Vollzeitstelle zurück gegangen, sondern bis Ende Sep. 2022 bei den 30 Stunden geblieben.
Das Trennungsgeld was wir gemeinsam vereinbarten (Einnahmen minus Ausgaben Haus / 2), lässt meine Frau nun bei der Anwältin prüfen. Diese wünscht nun nicht nur den Lohnzettel während des Trennungsjahres, sondern auch den Lohnzettel von vor dem Trennungsjahr, wo ich noch in Vollzeit war.
a.) Muss ich diesen herausgeben, da ich ja 2 Monate vor dem Trennungsjahr bereits in Teilzeit war?
b.) Mit welchem Hintergrund könnte das relevant sein, im Trennungsjahr?
Wir wohnen beide im gleichen Haus mit den Kindern und haben nur mein Gehalt.
Mir ist zwar bekannt das ich nach der Scheidung für den nachehelichen Unterhalt und dann wenn wir in getrennten Wohnungen leben, auch wieder bei 100% sein muss, aber dann sind wir ja auch nicht mehr in einer Zugewinngemeinschaft. Im Moment ist doch alles was rein und raus geht nur rechte Tasche / linke Tasche. Ich kann doch aktuell nicht konkret von "meinem" Geld reden. Ich versuche auch möglichst viel über Kartenzahlung abzuwickeln, damit da kein komischer Eindruck entsteht und meine Ausgaben transparent sind.
Danke für Rückmeldungen.