Trennungsgeldberechnung und Teilzeitstelle

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    • Trennungsgeldberechnung und Teilzeitstelle

      Hallo.
      Ich hatte unter Zustimmung meiner Frau im Feb. / März diesen Jahres meine Stelle reduziert für 6 Monate auf 25 Std., statt 39 Std..
      Auch auf Grund der Rahmenbedingungen das ich mich mehr um die Kinder kümmern möchte, lief das eigentlich ganz gut. Ab April hatte ich dann 25 Std..
      Im Juni hatte meine Frau und ich auf Grund unserer schon lange anhaltenden Differenzen sich für die Trennung entschieden und damit den 1.6. als Start des Trennungsjahres vereinbart.
      Ende September, als meine 6 Monate vorbei waren, hatte ich dann meine Stunden von 25 auf 30 erhöht. Da ich aber mit meiner Frau im Rahmen des Trennungsjahres bereits eine gemeinsame Kinderbetreuung im täglichen Wechsel
      vereinbarte, bin ich nicht auf die Vollzeitstelle zurück gegangen, sondern bis Ende Sep. 2022 bei den 30 Stunden geblieben.

      Das Trennungsgeld was wir gemeinsam vereinbarten (Einnahmen minus Ausgaben Haus / 2), lässt meine Frau nun bei der Anwältin prüfen. Diese wünscht nun nicht nur den Lohnzettel während des Trennungsjahres, sondern auch den Lohnzettel von vor dem Trennungsjahr, wo ich noch in Vollzeit war.

      a.) Muss ich diesen herausgeben, da ich ja 2 Monate vor dem Trennungsjahr bereits in Teilzeit war?

      b.) Mit welchem Hintergrund könnte das relevant sein, im Trennungsjahr?
      Wir wohnen beide im gleichen Haus mit den Kindern und haben nur mein Gehalt.
      Mir ist zwar bekannt das ich nach der Scheidung für den nachehelichen Unterhalt und dann wenn wir in getrennten Wohnungen leben, auch wieder bei 100% sein muss, aber dann sind wir ja auch nicht mehr in einer Zugewinngemeinschaft. Im Moment ist doch alles was rein und raus geht nur rechte Tasche / linke Tasche. Ich kann doch aktuell nicht konkret von "meinem" Geld reden. Ich versuche auch möglichst viel über Kartenzahlung abzuwickeln, damit da kein komischer Eindruck entsteht und meine Ausgaben transparent sind.

      Danke für Rückmeldungen.
    • Hallo Stern2020,

      wir hatten hier im Forum ja schon diverse "Kleinigkeiten" besprochen bezüglich der Trennung und Betreuung des gemeinsamen Kindes und der Stieftochter.
      Ich hatte seinerzeit geraten, z.B. mit dem Stiefkind zum Jugendamt zu gehen und um Beratung zu bitten.
      Das hast Du verworfen?
      Hast Du Dich vielleicht von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen?
      Ich würde auch so lange wie möglich versuchen, Anwälte aus der Sache rauszuhalten.
      Allerdings sind gerade am Anfang einer Trennung so viele Weichen für die gesamte Zukunft der Beteiligten zu stellen, dass in eine Beratung (oder Mediation) investiertes Geld eine gute Anlage ist.
      Überleg Dir bitte gut, ob Du nicht doch besser langsam einen Anwalt zu Rate ziehst...

      Zu der Frage unter a)
      Du bist nach erfolgter Aufforderung verpflichtet, Deine Einkommensnachweise für die letzten 12 Monate vor Aufforderung vorzulegen. Wenn Du z.B. Beamter bist, kann es sein, dass Du nur 10 Gehaltsnachweise in den 12 Monaten erhalten hast.
      Was konkret hat die Anwältin geschrieben?
      Wenn Du das Schreiben hier hochladen möchtest, beachte bitte, dass alle persönlichen Angaben zu schwärzen/ anonymisieren sind.

      Zur Berechnung (und ggf. Besonderheiten dabei) des Trennungsunterhaltes können andere Dir vielleicht mehr sagen.

      Grüße Tanja
    • Danke nochmals für deine ausführliche Hilfe.
      In der Sache habe ich nichts weiter unternommen. Meine Stelle bleibt auf 30 Std.. Auf Forderungen meiner Frau wieder in Vollzeit zu gehen, bin ich nicht eingegangen da ich die Stelle schon vor Beginn des Trennungsjahres reduziert hatte und das, so habe ich gelesen, soll auch Bestand haben und ist ausschlaggebend.
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