Erfolgshonorar bei Mediation üblich?

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    • hallo,

      es besteht wohl die Möglichkeit eines erfolghonorars, allerdings ist das nicht unumstritten. Es wird zu bedenken, gegeben, dass der Mediator dadurch seine Neutralität verlieren könnte, weil er ja an einer Einigung besonders interessiert ist und deshalb die Medianten zu einer Einigung drängt. Auch ist immer fraglich, ob das erfo,gshonorar fällig wird, wenn die medianten selbst zur Einigung kommen, also einen eigenen Vorschlag umsetzen, der nicht vom Mediator kommt.
      Wenn ein erfolgshonorar, dann sollte schriftlich fixiert werden, wann genau und unter welchen Voraussetzungen es zu dem Honorar kommt.

      in 2018 wird eine mediationsstunde mit 150€ als üblich angesehen. Leider konnte ich dem Text nicht entnehmen, ob dies mit oder ohne Mehrwertsteuer ist.

      also sollte gut überlegt werden, was das Ziel der Mediation ist und ob nicht ein anderer Mediator sinnvoller ist. Oder muss gleich geprüft werden, ob das Ergebnis der Mediation Rechtssicher ist?

      im mediationsgesetz ist festgehalten, dass niemand Mediator werden darf, der bereits für eine Partei tätig war.


      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!