Scheidung und Folgesachen

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Scheidung und Folgesachen

      Guten Morgen,
      Ich lese hier schon lange mit und konnte so schon viele Infos sammeln, vielen Dank dafür.
      Sollte ich das Thema in der Falschen Kategorie erstellt habe, bitte ich um Entschuldigung.
      Wir leben seit 1,5 Jahren getrennt und haben uns damals auf eine einvernehmliche Scheidung geeignet.
      Eine notarielle Scheidungsvereinbarung haben wir machen lassen, in der alles wesentliche festgehalten wurde.
      Regelungen zum KindesUnterhalt und Umgangsrecht wurden damals nicht getroffen, da dies gut gelaufen ist.
      Irgendwann kürzte der KV ohne Ankündigung die Unterhaltszahlungen, somit wandte ich mich diesbezüglich an das Jugendamt.
      Das Jugendamt kam zu dem Ergebnis, dass Mindestunterhalt zu zahlen ist. Dies tut der KV jedoch nicht, er zahlt 309€ Statt 418,50€ mtl.an das Jugendamt. Das Jugendamt strebte eine Titulierung des Mindestunterhalts an, dies bestätigte auch der Anwalt des KV. Tatsächlich hat der KV einen statischen Titel über 309€ unterschrieben. Diese Urkunde wies der Beistand zurück und teilte dem KV mit dass er sich vorbehält eine gerichtliche Festsetzung des Unterhalts zu beantragen. Daraufhin musste ich den Antrag für Verfahrenskostenhilfe ausfüllen und an das Jugendamt zurücksenden. getan hat sich seit dem noch nichts.
      Mittlerweile hat der Noch-Mann und KV die Scheidung eingereicht. An und für sich ist benötige ich keine Anwalt zur Scheidung und Versorgungsausgleich, da dies soweit einvernehmlich geregelt ist. Das Gericht möchte innerhalb von 2 Wochen Mitteilung darüber haben, ob ich eine Anwalt beauftrage. Jetzt hierzu meine Frage. Derzeit ist kein Antrag zu den Folgesachen gestellt, Unterhalt läuft ja übers Jugendamt. Sollte ich dennoch einen Anwalt beauftragen, für den Fall, dass der Noch-Mann weitere Anträge stellt oder kann ich dann zu späteren Zeitpunkt doch noch einen Anwalt beauftragen? Sollte ich jetzt bereits Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung beantragen, für den Fall, dass ich noch einen Anwalt benötige, da dann die Kosten ja weiter steigen würden? Da mein Noch-Mann mittlerweile kein Wort mit mir redet, keine Nachrichten beantwortet, kann ich nicht sagen, was dieser noch beabsichtigt oder ob es ihm nur um die Scheidung geht.
      Entschuldigt bitte den langen Text, ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.
      Danke
      LG Agnetia
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Agnetia,

      ich würde an Deiner Stelle dem Gericht ähnlich wie folgt antworten (bitte noch entsprechend formulieren):

      Antrag auf Fristverlängerung zur Beauftragung eines Anwaltes und zugleich Antrag auf VKH für die Scheidungssache (am besten alles schon zusammen suchen und möglichst den VKH-Antrag ordentlich und gewissenhaft ausfüllen und beifügen).

      Dann würde ich mich schleunigst auf die Suche nach einem Anwalt machen (möglichst Fachanwalt für Familienrecht).
      Wenn Du Mitglied im Isuv bist, kannst Du Deine Kontaktstelle anrufen und Dir von dort einen ISUV-Anwalt benennen lassen.

      So wie sich Deine Geschichte zu entwickeln scheint, wirst Du vermutlich noch öfter einen guten Anwalt brauchen.
      Der könnte sich später auch um die Unterhaltsansprüche des Kindes kümmern - falls der Beistand nicht im vereinfachten Verfahren zum Unterhaltstitel kommt...

      Schlussendlich möchte ich Dir noch etwas Mut machen - möglicherweise läuft es mit dem Ex wieder besser, wenn einge Zeit nach Scheidung ins Land gegangen ist.
      Auch in meiner Vita hat es einige "Ruckeleien" gegeben. Im Endeffekt haben wir es aber ganz gut hinbekommen.

      Gruß Tanja
    • danke Tanja, also kann ich nur jetzt einen Anwalt beauftragen?
      so ganz klar ist mir das leider noch nicht, daher noch ein paar Infos.
      Ich dachte, ich könnte die Scheidung erstmal so laufen lassen.
      es ist ja soweit geregelt, dass der Versorgungsausgleich nur bei der gesetzl. RV erfolgt.
      Von daher ist ja für diesen Bereich eigentlich kein Anwalt erforderlich.
      Unterhalt regelt das Jugendamt.
      wenn dann könnte als Folgesachen nur noch das Umgangsrecht geregelt werden. Da wollte er sein Kind bisher kaum sehen, daher glaube ich nicht, dass er da jetzt einen Antrag stellt, da ihm bewusst ist, was dies für ihn bedeutet und er auf einige Freiheiten, mit denen er jetzt lebte, verzichten muss. Das Kindeswohls steht bei ihm leider an letzter Stelle.sollte er da in nächster Zeit einen Antrag stellen, würde ich dann einen Anwalt beauftragen, wenn dies möglich ist. Es gibt ja bestimmt auch eine Frist, in der er weitere Anträge stellen könnte. Ich war und bin immer dafür, dass man die Angelegenheiten bezüglich Kind gemeinsam regeln kann, nur er sieht das leider nicht you d denkt, er ist weg und hat mit uns nichts mehr zu tun. Anwälte und Gericht schüren meiner Meinung nach nur die negative Stimmung und es fällt auf das Kind zurück.
      Aber wann müsste ich dann Verfahrenskostenhilfe beantragen? Der Antrag wäre ja relativ schnell ausgefüllt. Ich gehe jedoch davon aus, dass ich diese nicht bekomme, da ich vollzeit arbeite. Daher würde ich ihn innerhalb der zwei Wochen Frist mit einreichen. Also dem Gericht mitteilen, dass ich der Scheidung zustimme, den Antrag VKH beifügen sowie den Vordruck Zum Versorgungsausgleich. Und dann erstmal abwarten, ob noch etwas kommt.
      Da stellt sich jedoch noch die Frage, wie es sich dann vor Gericht verhält, wird hier auf Umgang mit dem Kind eingegangen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Agnetia ()

    • hallo,

      im Zweifelsfall könntest du den kindesunterhalt auch beim scheidungsverfahren mit klären lassen. Bei uns hat damals der Richter gefragt ob mit dem kindesunterhalt alles geklärt ist. Wenn du dann nein sagst und erklärst, über deinen Anwalt, was das Problem ist könnte es sein, dass im scheidungsverfahren gleich mit aufgenommen wird, dass der Vater bis zu x.x.2021 einen unterhaltstitel in der Höhe zu erstellen hat und auch gleich die Rückstände mit aufgenommen werden oder der Richter nimmt es direkt mit ins Scheidungsurteil auf. Damit musst du keine zwei Verfahren machen. Also weniger Stress für dich.

      du hast gesagt dass es auch keinen regelmäßigen Umgang gibt….

      ich würde einen Anwalt beauftragen, damit dieser diese Anträge beim scheidungstermin stellen kann, denn ohne Anwalt geht das nicht.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • danke AnnaSphie,
      ein Antrag von mir wegen Umgang würde wenig bringen, man kann den Vater doch nicht zwingen, sein Kind zu nehmen. Es gäbe dann einen Beschluss aber er würde sich nicht daran halten und ich hätte zusätzlich Kosten durch die weiteren Anträge oder erhöhen sich die Kosten hierdurch kaum?
      Bin mir unschlüssig, da die Kosten für den Anwalt bestimmt 3000€ betragen und sich letztendlich nichts ändern wird und das Geld unnötig zum Fenster rausgeschmissen ist. Dafür könnte ich mit meinem Kind auch in Urlaub fahren, fände es so besser investiert.
      wünsche mir keinen weiteren Rosenkrieg und würde es lieber mit dem KV einvernehmlich regeln.
      Die wesentliche Frage ist daher, kann ich auch noch in 2-3 Monaten einen Anwalt hinzu ziehen, falls der Vater sich doch dazu entscheidet einen Antrag zu stellen, dass er sein Kind künftig sehen will.
    • Hallo Agnetia,

      ich sehe das Problem hier eher, wenn im Scheidungstermin von der Gegenseite Anträge gestellt werden.
      Du bist nicht berechtigt, welche zu stellen und vermutlich auch nicht, auf dort gestellte Anträge entsprechend zu reagieren.
      Mit 'nur' einem Anwalt vor Gericht zu erscheinen, empfiehlt sich nur, wenn man sich tatsächlich einig ist.
      Wenn Dein Ex schon jetzt nicht mehr mit Dir spricht, der Unterhalt strittig ist und Umgang nicht stattfindet, worin siehst Du denn da eine Einigkeit?

      Ob Du auch noch einen Anwalt mandatieren kannst, wenn dann der Termin zur Scheidung festgelegt ist, weiß ich nicht.
      Ruf doch bei Gericht an und frag nach.

      Wie hoch die Anwaltskosten (und Gerichtskosten) werden, kannst nur Du berechnen.
      Dafür gibt es Rechner im Internet. Du brauchst dann auch noch das Monatsnetto (von Dir und dem Ex!) und den Wert des Vermögens sofern vorhanden.

      Wenn Du also VKH-bedürftig bist, solltest Du auch einen Anwalt mandatieren. Scheidungskosten (Gericht) kommen ohnehin auf Dich zu, auch ohne eigenen Anwalt.

      Und ja, es gibt Anwälte, die durch Eskalieren versuchen, den Streit(wert) zu erhöhen.
      Da hast Du aber auf Deiner Seite in der Hand, ob das von Dir ausgeht.
      Aus Erfahrung (meines Mannes) kann ich Dir zumindest sagen, dass es nicht reicht, wenn einer nicht streiten will.
      Ist Dein Ex inzwischen so eingestellt (wofür in meinen Augen schon der Titel unter dem Mindestunterhalt spricht), bringt eine devote Haltung nicht die erhoffte Ruhe.

      Gruß Tanja
    • Ich wusste nicht, dass der Ex bzw. sein Anwalt während der Scheidung, also im Gerichtssaal, noch weitere Anträge stellen kann. Wenn ich nicht anwaltlich vertreten bin, müsste dies dann doch vertagt werden, oder?

      Ich ging davon aus, dass er Anträge ebenfalls vorab innerhalb einer bestimmten Frist stellen muss und ich dann noch immer einen Anwalt mandatieren kann.

      Kosten habe ich bereits online berechnet, und fände es unnötig ausgegebenes Geld, wenn es dabei bleibt, dass nur Scheidung durchgeführt wird. Daher auch die Frage, ob es Fristen für Weitere Anträge gibt

      Das ist alles so viel komplexes Neuland für mich. Werde diesbezüglich das zuständige Gericht anrufen.

      ich kann meinen Ex derzeit nicht einschätzen, bzw. erkenne ihn nicht wieder. Es war damals eine einvernehmliche Scheidung ausgemacht mit Kostenteilung und jetzt hat sich das Blatt so gewendet. Ich kann mir bei vorstellen, dass er am ordentlich am meckern ist, wen; ich dann mit einem zusätzlichen Anwalt komme.

      Das mit dem KindesUnterhalt ist auch so eine Sache, da gehe ich davon aus, dass er nicht begreift, dass es für das Kind ist und nicht für mich, da will er ich mit bestrafen, dass ich nicht mehr bekomme.

      zum Umgang, ich wünschte es für unser Kind anders, aber was nützt es dem Kind, wenn der Vater widerwillig seiner Umgangspflicht nachkommt? Meinerseits würde ich diesbezüglich keinen Antrag stellen, da unser Kind dann den ganzen Frust des Vaters abbekommen würde.

      Lg Agnetia

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Agnetia ()

    • Hallo Agnetia,
      im Scheidungsverfahren muss eine Zwei-Wochen-Frist des § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG für Anträge auf Folgesachen eingehalten werden. Ist das durch das Familiengericht nicht beachtet worden, ist einem hierauf gestützten Terminsverlegungsantrag stattzugeben.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Agnetia,

      mir ist irgendwie die "309", die Du oben erwähntest, nicht mehr aus dem Kopf gegangen.
      Ich hatte noch in dunkler Erinnerung, dass wir hier mal eine Anfrage eines (so möchte ich es nach meinen Eindruck nennen) "Unterhaltsvermeiders" hatten.
      Der sprach zwar von 2 Kindern und auch, wenn es nicht Dein Ex ist, kannst Du Dir hier (Link hinterlegt) mal ein Bild von diesem Exemplar "Vater" machen. (Und hier beginnt das Thema - Link hinterlegt)

      Wenn auch Dein Ex mit seinem über 12 Jahre alten Kind keinen Umgang haben will, scheint sich auch da der "Fall" zu ähneln.
      Ich frage mich immer, was für Menschen das sind, die über ihre Kinder den Ex abstrafen wollen und danke jeden Tag Gott dafür, dass er mir andere Menschen beschehrt hat.

      Ich drück Dir die Daumen für einen guten Ausgang!

      Gruß Thema

      P.S. noch ein Tip @Agnetia such für das Kind eine gute professionelle Auffangmöglichkeit. Das Kind braucht vermutlich Unterstützung wegen der Umgangsablehnung durch den sog. Vater....
    • hallo liebe Tanja,

      den Post hatte ich schon mal gelesen. Scheint nicht mein Ex zu sein, da es sich um zwei ältere Kinder handelt. Aber das Vergalten ist sehr ähnlich.
      Ganz ehrlich, ich verstehe diese Väter nicht. Irgendwann bereuen sie sicher ihr Verhalten, ob die betroffenen Kinder es dann verzeihen, kann ich nicht sagen.
      Wir lassen uns derzeit nicht unterkriegen und nutzen bereits professionelle Hilfe, trotzdem danke für den Tip.

      schönen Sonntag, Agnetia
    • Benutzer online 1

      1 Besucher