Trennung in gemeinsamer Mietwohnung und Kindesunterhalt

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    • Trennung in gemeinsamer Mietwohnung und Kindesunterhalt

      Ich lebe mit meinem Ex-Partner seit einigen Monat getrennt. Allerdings noch immer in der gleichen Mietwohnung. Mietvertrag läuft auf uns beide. Ich habe nun die Wohnung gekündigt mit 3 monatiger Küngigungsfrist. Die Vermieterin hat meine Kündigung angenommen und daraufhin meinen Expartner ebenfalls die Kündigung nahegelegt. Er weigerte sich, zu unterschreiben. Will aber, sollte er eine andere Wohnung beziehen, sofort ausziehen, ohne Fristen einzuhalten.
      Seit der Trennung von Bett und Tisch, (Kein gemeinsamer Einkauf, getrennt kochen, Wäsche waschen, alles getrennt, ich schlafe im Kinderzimmer, er im Schlafzimmer) haben wir Miete, NK, usw aufgeteilt. Er zahlt 1 Viertel, er als Einzelperson, ich 3 Viertel der Kosten. (ich, 2 Kinder 11J. und das gemeinsame Kind 4J.) Seit 2 Monaten zahlt er für das gemeinsame Kind Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Nun meint er, das müsste er nicht, da sie alle in einer Wohnung leben. Er sagt, er könnte ebenso sein Kind betreuen, wenn er aufhört zu arbeiten. Deshalb wird er keinen Unterhalt mehr für das Kind bezahlen.
      Zur finanziellen Situation: Er verdient ca 1800.- plus Überstunden, die allerdings Bar und ohne Quittung ausgezahlt werden. Ich verdiene 80% Arbeit, ca 1100.- Habe das Kindergeld 398.- und Unterhalt vom Exmann für den ältesten Sohn - 280.- übers Jugendamt.
      Häusliche Situation: getrennt leben in einer Wohnung, Er kauft für sich ein, ich für die Kinder und mich. Müll, Telefon, Internet, zahle ich, Kindergarten ebenfalls. Er beteiligt sich wie oben erwähnt zu einem Viertel an die Miet- und Nebenkosten, sonst nichts.

      Was soll ich machen, wenn er den Unterhalt einstellt? Was, wenn er auszieht und nicht gekündigt hat. Muss ich evtl für seine nicht gezahlten Mietkosten dann aufkommen, obwohl die Vermieterin meine Kündigung akzeptiert hat? Soll ich zum Anwalt, um das alles zu klären? Vernünftige Gespräche finden nicht statt, weil er für alles nicht zugänglich ist und er sich im Recht glaubt. Die Situation ist sehr angespannt, die Kinder und ich sind psychisch am Ende. Ständig will er die Kinder manipulieren, schreit sie an, wenn sie nicht darauf einsteigen. Ich werde wüst von ihm beschimpft, bin die Böse, die die Trennung wollte. Er hat in den 5 Jahren Beziehung und seit das Kind auf der Welt ist, nie mit ihm Arztbesuche gemacht, kam er von der Arbeit nachhause, hat er den Kindern gerade noch eine Gute nacht gewünscht. An den Wochenenden schaffte er samstags oder fuhr Motorrad, traf sich mit Freunden. Ein richtiges Familienleben fand nur selten statt. Auch während der Trennung hat sich da nichts geändert. Er geht mit dem Kind nicht zum Arzt, wenn es krank ist, jetzt hat es eine Herzuntersuchung, ständig grippale Infekte. Bisher habe immer ich auf der Arbeit frei genommen, was ich auch weiterhin tun werde.
    • hallo,

      wenn die Vermieterin deine Kündigung angenommen hat übergibst du ihr nach der Kündigungsfrist die Schlüssel. Damit müsstest du raus sein.

      was seine Aussage angeht, dass er keinen Unterhalt zahlen muss, da ihr noch unter einem Dach wohnt, da würde ich ihm sagen, dass dies zwar der Fall ist, die Kosten für das gemeinsame Kind aber komplett von dir getragen werden. Und deswegen Unterhalt fällig wird, da du auch die Betreuung zu 100% übernimmst.

      Wie ist das mit den Nebenkosten? Laufen die Verträge auf sich? Wenn ja zum Ende der Kündigungsfrist kündigen bzw. In die neue Wohnung mitnehmen. Hast du schon eine neue Wohnung?
      könnt ihr da schon eher rein?

      Wie ist das mit dem Sorgerecht für das gemeinsame Kind?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Anna Sophie
      NK bei der gesamten Miete ist Wasser/Abwasser dabei. Gas (Heizung) und Strom, Müll, Telef/Internet, GEZ, zahle ich separat. Da gibt er 1/4 der Kosten. Das Sorgerecht haben wir beide für das gemeinsame Kind. Die Vermieterin ist bereit mit mir alleine ab Januar einen neuen Mietvertrag zu machen, sodass ich in der Wohnung bleiben könnte. Vorausgesetzt mein Expartner ist bis dahin ausgezogen. Ansonsten müsste sie ihn heraus klagen. Ich hoffe, er ist bis dahin weg. Ja, ich habe schon immer den Kleinen alleine großgezogen und betreut, trotz Lebensgemeinschaft und Partnerschaft, da er sich selten um die Familie oder speziell um das Kind gekümmert hat. Wenn das Kind im Kindergarten ist, bin ich arbeiten. Überschneidet sich das oder Ferien, übernimmt meine Mutter die Aufsicht, von Anfang an, so ist auch eine innige und herzliche Beziehung erstanden.
      Dass er jetzt meint, er könnte ebenfalls sein Kind betreuen und muss dann kein Unterhalt bezahlen, und auch weil wir in der Wohnung leben, sieht er nicht ein, einen Cent mir zu geben. Kann er einfach so seine Arbeitsstelle kündigen, um Hausmann zu sein, wenn davor die Betreuung sehr gut geregelt war/ist? Der stellt sich alles so einfach vor. Ich habe versucht einen Antrag für Mietzuschuss zu stellen, da wurde mir gesagt, solange er in der Wohnung lebt und 1/4 der Kosten bezahlt, würde ich nichts bekommen. Sollte nach seinem Auszug erneut anfragen. Er meint, dass die Vermieterin meine Kündigung akzeptiert hat, sei nicht rechtens. Entweder kündigen beide Mieter oder der Vermieter den beiden Mietern. Da kenne ich mich aber auch nicht aus, was da rechtens ist und was nicht.
    • hallo,

      was die Vermieterin angeht, wenn sie deine Kündigung akzeptiert dann ist das so. Rein theoretisch ist es natürlich so, dass Vermieter darauf bestehen können, dass beide Mietparteien kündigen. Aber es ist auch möglich dass eine Mietpartei in der Wohnung verbleibt. Deshalb solltest du eine Alternative finden, falls er es sich überlegt und in der Wohnung bleibt.
      Klar ist aber dass du nach dem Ende der Kündigungsfrist, raus sein musst und nicht mehr die Miete zahlen. Musst. Natürlich könnte er versuchen in einer zivilklage deinen Anteil der Miete einzufordern, im innenverhältnis. Da du die Wohnung aber nicht nutzt müsst er dir das ja dann wieder geben.

      deswegen wäre es gut, wenn die Vermieterin dir bescheinigt, dass du ab dem Zeitpunkt ist aus dem Mietvertrag entlassen bist.

      ich würde ihn auch fragen warum er wert darauf legt, dass du weiterhin als Mietpartei dabei sein sollst, da eine spätere Kündigung immer deine Zustimmung benötigt.

      klar, kann er jetzt seinen Job kündigen, da wirst du nicht verhindern können. Was die Betreuung angeht, da kann er sich natürlich in planbarer Weise einbringen. Aber auch bei einem wechselmodell ist nicht zwingend davon auszugehen, dass kein Unterhalt mehr fließt. Zumal, wenn er seinen Job kündigt bekommt er ja eine Sperre beim Arbeitsamt und hat 3 Monate kein Einkommen.
      Und wenn er das Kind heftig betreuen will muss er ja auch die hälftigen kosten fürs Kind übernehmen.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hi,

      ich sehe das mit der Wohnung nicht ganz so unproblematisch. Nach meinem Kenntnisstand könnt ihr rechtssicher nur zusammen kündigen. Wenn er dies nicht möchte, wäre es an dir auszuziehen. Man geht aber in so einem Fall von einem konkludenten Vertrag aus, der dich von deinem Anteil an den Mietkosten freistellt.
      Ihn einfach so aus der Wohnung werfen kann die Vermieterin nicht, nur weil du alleine gekündigt hast.

      Die Kostenaufteilung ist nicht logisch. Klar kann er Unterhalt einstellen, aber dann müsste er auch die Hälfte der Miet- und Nebenkosten für das gemeinsame Kind übernehmen, sowie die Hälfte der laufenden Kosten. Außerdem muss er mit betreuen.

      Im Wechselmodell wird er auch Unterhalt zahlen müssen, aber weniger als im Residenzmodell. Ob sich das rechnet, wage ich zu bezweifeln.

      Das hier:

      Adelumus schrieb:

      Vernünftige Gespräche finden nicht statt, weil er für alles nicht zugänglich ist und er sich im Recht glaubt. Die Situation ist sehr angespannt, die Kinder und ich sind psychisch am Ende. Ständig will er die Kinder manipulieren, schreit sie an, wenn sie nicht darauf einsteigen. Ich werde wüst von ihm beschimpft, bin die Böse, die die Trennung wollte.
      im Zusammenspiel mit dem hier:

      Adelumus schrieb:

      Er hat in den 5 Jahren Beziehung und seit das Kind auf der Welt ist, nie mit ihm Arztbesuche gemacht, kam er von der Arbeit nachhause, hat er den Kindern gerade noch eine Gute nacht gewünscht. An den Wochenenden schaffte er samstags oder fuhr Motorrad, traf sich mit Freunden. Ein richtiges Familienleben fand nur selten statt. Auch während der Trennung hat sich da nichts geändert. Er geht mit dem Kind nicht zum Arzt, wenn es krank ist, jetzt hat es eine Herzuntersuchung, ständig grippale Infekte. Bisher habe immer ich auf der Arbeit frei genommen, was ich auch weiterhin tun werde.
      zeigt doch auf, warum keine gemeinsamen Gespräche möglich sind: ihr schiebt euch gegenseitig den schwarzen Peter zu.

      Ich würde dir dazu raten eine örtliche Scheidungs- und Trennungsberatung aufzusuchen und um eine Moderation von gemeinsamen Gesprächen zu bitten. Und ich würde dort nicht diskutieren, was er alles falsch gemacht hat, sondern den Fokus drauf legen, wie es zukünftig weiter geht. Menschen machen zu, wenn sie mit Vorwürfen konfrontiert werden, da sind dann keine zielführenden Gespräche mehr möglich.

      LG
    • @max

      ich hatte vor Jahrzehnten einmal eine ähnliche Situation. Habe also dem Vermieter gekündigt. Der hat das bestätigt. Dann, und das war ganz wichtig, dem Vermieter die Wohnungsschlüssel übergeben. Mein damaliger Chef war Anwalt und meinte, diese schlüsselübergabe bzw. Die Annahme der Schlüssel durch den Vermieter wäre extrem wichtig,da der Vermieter mit der Schlüsselannahme sich damit ein Verstand erklärt, dass das Mietverhältnis zwischen ihm und mir beendet ist.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • okay, das war damals kein Thema. Aber da würde ich mich darauf berufen, dass er von der Kündigung weiß, es ihm also freisteht, die Wohnung ebenfalls zu kündigen. Und dass er die Wohnung entsprechend allein nutzt und falls er im innenverhältnis die hälftige Miete einfordert auch im Gegenzug die nutzungsausfallentschädigung zu zahlen hat.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!