Hallo alle,
an der Schule meines Sohnes wurde jetzt eine Lern- und Kommunikationsplattform eingerichtet. Es gibt wohl für jedes Kind mit Elternpaar ein Konto. Für geschiedene Eltern wie mich besteht die Möglichkeit, ein Partnerkonto einzurichten. Dies kann vom Inhaber des Hauptkontos erledigt werden.
Nun hat meine Ex, bei der meine Kinder leben, die Zugangsdaten für das Hauptkonto erhalten und denkt natürlich nicht im Traum daran. mir die Zugangsdaten mitzuteilen oder mir ein Partnerkonto einzurichten.
Die Schulleiterin antwortet auf meine Bitte, mir dieses Partnerkonto einzurichten, ich möge mich an meine Ex wenden.
Nun gibt es diesen Paragraphen, der die Auskunftspflicht regelt. Mein Recht auf Auskunft besteht ja nun eigentlich nur gegen meine Ex. Da es aber die Schule ist, die mir nun Kommunikation und Auskunft abschneidet, da in Zukunft nur noch über die Plattform kommuniziert wird und nicht mehr, wie bisher, über E-Mail, kann ich da trotzdem von der Schule verlangen, dafür zu sorgen, dass ich weiterhin an der Kommunikation teilnehmen kann?
Oder muss ich meiner Ex wieder mit Gericht drohen, damit sie mir das Partnerkonto einrichtet?
Wer ist in diesem Fall der richtige Adressat?
Vielen Dank im Voraus
Fero
an der Schule meines Sohnes wurde jetzt eine Lern- und Kommunikationsplattform eingerichtet. Es gibt wohl für jedes Kind mit Elternpaar ein Konto. Für geschiedene Eltern wie mich besteht die Möglichkeit, ein Partnerkonto einzurichten. Dies kann vom Inhaber des Hauptkontos erledigt werden.
Nun hat meine Ex, bei der meine Kinder leben, die Zugangsdaten für das Hauptkonto erhalten und denkt natürlich nicht im Traum daran. mir die Zugangsdaten mitzuteilen oder mir ein Partnerkonto einzurichten.
Die Schulleiterin antwortet auf meine Bitte, mir dieses Partnerkonto einzurichten, ich möge mich an meine Ex wenden.
Nun gibt es diesen Paragraphen, der die Auskunftspflicht regelt. Mein Recht auf Auskunft besteht ja nun eigentlich nur gegen meine Ex. Da es aber die Schule ist, die mir nun Kommunikation und Auskunft abschneidet, da in Zukunft nur noch über die Plattform kommuniziert wird und nicht mehr, wie bisher, über E-Mail, kann ich da trotzdem von der Schule verlangen, dafür zu sorgen, dass ich weiterhin an der Kommunikation teilnehmen kann?
Oder muss ich meiner Ex wieder mit Gericht drohen, damit sie mir das Partnerkonto einrichtet?
Wer ist in diesem Fall der richtige Adressat?
Vielen Dank im Voraus
Fero