Lern- und Kommunikationsplattform für die Schule

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    • Lern- und Kommunikationsplattform für die Schule

      Hallo alle,

      an der Schule meines Sohnes wurde jetzt eine Lern- und Kommunikationsplattform eingerichtet. Es gibt wohl für jedes Kind mit Elternpaar ein Konto. Für geschiedene Eltern wie mich besteht die Möglichkeit, ein Partnerkonto einzurichten. Dies kann vom Inhaber des Hauptkontos erledigt werden.
      Nun hat meine Ex, bei der meine Kinder leben, die Zugangsdaten für das Hauptkonto erhalten und denkt natürlich nicht im Traum daran. mir die Zugangsdaten mitzuteilen oder mir ein Partnerkonto einzurichten.
      Die Schulleiterin antwortet auf meine Bitte, mir dieses Partnerkonto einzurichten, ich möge mich an meine Ex wenden.
      Nun gibt es diesen Paragraphen, der die Auskunftspflicht regelt. Mein Recht auf Auskunft besteht ja nun eigentlich nur gegen meine Ex. Da es aber die Schule ist, die mir nun Kommunikation und Auskunft abschneidet, da in Zukunft nur noch über die Plattform kommuniziert wird und nicht mehr, wie bisher, über E-Mail, kann ich da trotzdem von der Schule verlangen, dafür zu sorgen, dass ich weiterhin an der Kommunikation teilnehmen kann?
      Oder muss ich meiner Ex wieder mit Gericht drohen, damit sie mir das Partnerkonto einrichtet?
      Wer ist in diesem Fall der richtige Adressat?
      Vielen Dank im Voraus

      Fero
    • Hi @Fero,
      schön, dass die Angelegenheit nun doch ein positives Ende gefunden hat, schön auch, dass Du hier Feedback hinterlassen hast ...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Bin ebenfalls auf Granit gestoßen.
      Schule verweigert mir das Zeugnis, sowie Auskunft über den Stand meiner Tochter.

      Auch ein Verweis auf das Landesschulgesetz

      (...) Die Eltern haben ein Recht auf Beratung und Unterrichtung in fachlichen, pädagogischen und schulischen Fragen. (...) Die Schule informiert die Eltern über alle wesentlichen Fragen des Unterrichts und der Erziehung.(...)

      fruchtet hier nicht.

      Die ADD stimmt mir hier zu, greift aber nicht durch, da es sich um eine Privatschule handelt.

      Mir bleibt nur der Klageweg.
    • hallo,

      hast du die Schulleitung kontaktiert und ggf. Das aufsichtsgremium der Schule?
      das Schulgesetz gilt für Privatschulen anscheinend nur sinngemäß.
      Ich würde aber vermutlich auch das Schulamt kontaktieren evtl. Können diese vermitteln.

      warum gibt es diese Auskunft nicht von der Tochter bzw. Dem betreuenden Elternteil?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Wie schon gesagt. Schulleitung weigert sich. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hilft nicht, nickt lediglich.
      Meine Ex weigert sich, mir Auskunft zu erteilen. Meine Kinder haben auf ihre Weisung hin jeglichen Kontakt zur kompletten restlichen Familie abgebrochen (auch mütterlicherseits).
      Jugendamt schaut tatenlos zu. Es hat lediglich eine Befragung der Kinder gegeben. Diese haben den Kontakt zu Vater, Großeltern, Tanten verneint und damit war es das. Man sollte sie in Ruhe lassen (was ich bis auf regelmäßige einseitige Briefe) nun schon seit 2 Jahren tue.

      Ach ne... Unterhalt sowie Geschenke von mir kommen pünktlich und regelmäßig.
    • hallo,

      wie alt sind die Kids?
      ich würde keine Geschenke mehr schicken,sondern Gutscheine für gemeinsame Erlebnisse. Dann können sie entweder etwas mit dir unternehmen oder es sein lassen. Dies geht natürlich nur, wenn sie 12 oder älter sind.
      Alternativ schickst du ein Foto von einem verpackten Geschenk, dass sie gerne bei dir auspacken können.

      wer keinen Kontakt will ab einem bestimmten Alter, der kann nicht erwarten, dass alles wie bisher geliefert wird.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      die beiden von Maccie dürften 14 und 18 sein.
      Für das 18jährige Kind kann es wohl selbst angeschrieben werden. Das Übliche: Anfrage nach Zeugnis und Einkommensunterlagen pipapo.
      Für das 14 Jährige dann mal Antrag ans Gericht - 1686 BGB.
      Das macht der Rechtspfleger (und nicht der Richter). Könnte man also ohne eigenen Anwalt versuchen.
      Würde ich persönlich nicht (mehr) machen.
      Wenn die Kids nicht wollen - wovon ja nach den Schilderungen von Maccie auszugehen ist - dann würde es von mir auch nichts mehr weiter als den titulierten Unterhalt geben.

      @Maccie Du kämpfst schon so lange.
      Vielleicht kannst Du mal was anderes versuchen?

      Gruß Tanja