Hallo!
Mein Sohn (14) ist seit einem Jahr in einer Wohngruppe untergebracht. Er lebte beim Vater (wir sind getrennt), wurde dort wegen Kindeswohlgefährdung herausgenommen. Zum 2. Mal. Beim ersten Mal kam er zu mir, lebte auf - bis der Vater ihn wieder zu sich gelockt hat (digitale Medien...).
Aus verschiedenen Gründen (Druck seitens des JA; um zu vermeiden, dass sich dieses Trauerspiel nochmal und nochmal wiederholt) habe ich zugestimmt, dass er in einer Wohngruppe untergebracht wird.
Damals hieß es, er könne alle 2 Wochenenden zu Besuch zu einem Elternteil. Da wir getrennt sind, also nur alle 4 Wochenenden bei mir.
Über Sanktionen, die sich auf diese Beurlaubungen auswirken könnten, wurden wir damals nicht informiert.
Nun kam es, dass er von den Betreuern wegen Fehlverhaltens in der Wohngruppe sanktioniert wurde: Neben anderen Strafen werden den Jugendlichen in solchen Fällen auch die Besuche bei den Eltern gestrichen. Für 3 Wochen. Fällt das Besuchs-Wochenende in diese Zeit: Pech gehabt. Und: beim nächsten Mal wird das verpasste Wochenende bei mir nicht nachgeholt, sondern stur nach geplantem Wechsel weitergemacht, er kann dann also wieder zum Vater. So kommt es, dass er 8 Wochen nicht bei mir ist.
Ist es überhaupt erlaubt, den Besuch bei den Eltern zu streichen, wenn er sich in der Wohngruppe falsch verhält?
Ich kann mir das nicht vorstellen.
Würde ein Kind getrennter Eltern bspw. bei der Mutter wohnen, dürfte diese den Umgang mit dem Vater auch nicht verwehren, wenn das Kind bei der Mutter was ausgefressen hat.
Hat eine Wohngruppe hier etwa Sonderrechte?
Mein Sohn (14) ist seit einem Jahr in einer Wohngruppe untergebracht. Er lebte beim Vater (wir sind getrennt), wurde dort wegen Kindeswohlgefährdung herausgenommen. Zum 2. Mal. Beim ersten Mal kam er zu mir, lebte auf - bis der Vater ihn wieder zu sich gelockt hat (digitale Medien...).
Aus verschiedenen Gründen (Druck seitens des JA; um zu vermeiden, dass sich dieses Trauerspiel nochmal und nochmal wiederholt) habe ich zugestimmt, dass er in einer Wohngruppe untergebracht wird.
Damals hieß es, er könne alle 2 Wochenenden zu Besuch zu einem Elternteil. Da wir getrennt sind, also nur alle 4 Wochenenden bei mir.
Über Sanktionen, die sich auf diese Beurlaubungen auswirken könnten, wurden wir damals nicht informiert.
Nun kam es, dass er von den Betreuern wegen Fehlverhaltens in der Wohngruppe sanktioniert wurde: Neben anderen Strafen werden den Jugendlichen in solchen Fällen auch die Besuche bei den Eltern gestrichen. Für 3 Wochen. Fällt das Besuchs-Wochenende in diese Zeit: Pech gehabt. Und: beim nächsten Mal wird das verpasste Wochenende bei mir nicht nachgeholt, sondern stur nach geplantem Wechsel weitergemacht, er kann dann also wieder zum Vater. So kommt es, dass er 8 Wochen nicht bei mir ist.
Ist es überhaupt erlaubt, den Besuch bei den Eltern zu streichen, wenn er sich in der Wohngruppe falsch verhält?
Ich kann mir das nicht vorstellen.
Würde ein Kind getrennter Eltern bspw. bei der Mutter wohnen, dürfte diese den Umgang mit dem Vater auch nicht verwehren, wenn das Kind bei der Mutter was ausgefressen hat.
Hat eine Wohngruppe hier etwa Sonderrechte?