Besuchs-/ Umgangsrecht bei Unterbringung in einer Wohngruppe

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    • Besuchs-/ Umgangsrecht bei Unterbringung in einer Wohngruppe

      Hallo!

      Mein Sohn (14) ist seit einem Jahr in einer Wohngruppe untergebracht. Er lebte beim Vater (wir sind getrennt), wurde dort wegen Kindeswohlgefährdung herausgenommen. Zum 2. Mal. Beim ersten Mal kam er zu mir, lebte auf - bis der Vater ihn wieder zu sich gelockt hat (digitale Medien...).
      Aus verschiedenen Gründen (Druck seitens des JA; um zu vermeiden, dass sich dieses Trauerspiel nochmal und nochmal wiederholt) habe ich zugestimmt, dass er in einer Wohngruppe untergebracht wird.


      Damals hieß es, er könne alle 2 Wochenenden zu Besuch zu einem Elternteil. Da wir getrennt sind, also nur alle 4 Wochenenden bei mir.

      Über Sanktionen, die sich auf diese Beurlaubungen auswirken könnten, wurden wir damals nicht informiert.


      Nun kam es, dass er von den Betreuern wegen Fehlverhaltens in der Wohngruppe sanktioniert wurde: Neben anderen Strafen werden den Jugendlichen in solchen Fällen auch die Besuche bei den Eltern gestrichen. Für 3 Wochen. Fällt das Besuchs-Wochenende in diese Zeit: Pech gehabt. Und: beim nächsten Mal wird das verpasste Wochenende bei mir nicht nachgeholt, sondern stur nach geplantem Wechsel weitergemacht, er kann dann also wieder zum Vater. So kommt es, dass er 8 Wochen nicht bei mir ist.


      Ist es überhaupt erlaubt, den Besuch bei den Eltern zu streichen, wenn er sich in der Wohngruppe falsch verhält?
      Ich kann mir das nicht vorstellen.

      Würde ein Kind getrennter Eltern bspw. bei der Mutter wohnen, dürfte diese den Umgang mit dem Vater auch nicht verwehren, wenn das Kind bei der Mutter was ausgefressen hat.

      Hat eine Wohngruppe hier etwa Sonderrechte?
    • Hallo und willkommen im Forum,

      kannst du vielleicht bei der Hintergrundgeschichte noch etwas weiter erläutern wo die KWG bei einem 14 jährigen gelegen haben soll und was du alles unterschrieben hast, damit der Sohn tatsächlich in die Wohngruppe konnte?

      Naja, es gibt bisher wahrscheinlich keine gerichtlich angeordnete Umgangsregelung, von daher kann das erstmal so gehandhabt werden. Wenn du was anderes haben möchtest, musst du mit dem Jugendamt reden. Wenn die nicht einlenken, bleibt nur der Rechtsweg. Du und der Vater sind noch sorgeberechtigt?

      LG
    • Hallo Kastania,

      ich hatte Dich ja schon am 26.7. hier begrüßt.

      Ist der Sohn das das einzige Kind?
      Das, um das es hier im Unterhaltsverfahren geht?

      Ich verstehe das alles (noch) nicht. Du hast zugestimmt, dass der Sohn in einer Wohngruppe untergebracht wird, bist aber nicht einverstanden mit den dortigen Erziehungsmaßnahmen?
      Hast Du schon das Gespräch mit den Betreuern gesucht und Dir erklären lassen, wieso sie denken, dass eine derartige "Strafe" nötig ist?

      Ansonsten ist natürlich schwer zu sagen, was "die dürfen", da wir nicht die Unterlagen kennen, die Du (und Dein Ex?) unterschrieben haben.
      Du kannst natürlich einseitig Dein Einverständnis zur Unterbringung in der Wohngruppe widerrufen - ob das JA dann ein Kindeswohlgefährdungsverfahren einleitet oder einen Teil-Sorgerechtsentzug gerichtshängig macht, kann hier keiner voraussagen.

      Für weitere Tipps ist mir der geschilderte Sachverhalt zu "dünn".

      Gruß Tanja
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