Zugewinnausgleich. Verfahrensverzögerung.

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Zugewinnausgleich. Verfahrensverzögerung.

      Hallo.
      Ich habe mich vor 5 Jahren von meinem Ex getrennt. Ohne Hausrat, mit sehr wenig finanziellen Mitteln zog ich aus dem gemeinsamen Haus in eine kleine Wohnung. Zu einer gütigen Einigung war er nicht bereit. Er drohte stets damit, ich bekäme nichts. In 12 jähriger Ehe hatten wir gemeinsam ein Unternehmen als Einzelfirma auf seinen Namen aufgebaut. Unmittelbar nach der Trennung erhielt ich natürlich die Kündigung aus seinem Unternehmen. Aufgrund dessen ließ ich mich ab Dezember 2016 anwaltlich vertreten. Seither arbeitsrechtliches Verfahren, Trennungsunterhalt, Scheidungsverfahren im Verbund...

      Nach jedem Schriftwechsel oder anstehenden Gerichtsterminen beantragte der Antragsgegner jeweils 2 malig die Fristverlängerung, die ihm auch gewährt wurde. Außerdem hatte er drei mal den Anwalt gewechselt.

      Im Juni letzten Jahres (2020) einigte man sich in einer 3 stündigen Verhandlung vor dem FG über meinen Zugewinnanspruch. Grundlage waren u. a. beidseitig vorliegende Gutachten jeweils zum Firmen- und Immobilienwert. Die Gutachten lagen im Wert nicht weit auseinander, so dass ich den niedrigeren Werten der Gegenseite zustimmte. In Erwartung auf den Zugewinn und meiner Vollzeitbeschäftigung wurde mir kein nachehelicher Unterhalt gewährt. Nachdem der Beschluss schriftlich zuging, unter Angabe der Rechtsgültigkeit des Endes der Ehe.2 Tage nach Ende der Beschwerdefrist hat die Gegenseite durch einen neuen Anwalt Fristverlängerung beantragt, die ihm gewährt wurde. Danach hat die Gegenseite Beschwerde beim OLG eingelegt. Ohne Verhandlung vor dem OLG wurde das Verfahren an das FG zurück verwiesen, unter Angabe von mehreren Fehlern durch die Richterin. Zudem wurde auferlegt in beiden Werten erneut Gutachten durch gerichtlich bestellte Gutachter erstellen zu lassen. Daraufhin wurde die Scheidung zum 05.02. diesen Jahres rechtskräftig, das Verbundverfahren beendet.

      Im Mai wurden vom Gericht Gutachter bestimmt. Bis heute ist diesbezüglich nichts geschehen. Nachfragen bei meinem - zwischenzeitlich unmotivierten - Anwalt, dem Gericht und einem Beratungstermin bei einem Rechtsanwalt des ISUV bringen immer das gleiche Ergebnis. Die Richterin habe Fehler gemacht, mein Ex sei ein hartknäckiger Fall, ich solle Geduld haben. Ein Antrag auf Wechsel der Richterin könne nach hinten los gehen und würde die Sache noch mehr verzögern.

      Mein Ex lebt seit 5 Jahren in besten Verhältnissen, verdient netto das 5 fache meines Gehaltes, während ich gerade über die Runden komme. Ich habe Angst, dass das ganze sich so lange hinzieht, bis es heißt, er sei zu alt um den Zugewinn zu bezahlen. Er ist 61, ich 57 Jahre alt. Zudem habe ich Zweifel, ob er Firma und Immobilie auf seine Töchter aus 1. Ehe überschreibt und ich deshalb weiter prozessieren muss um meinen Anteil zu bekommen.

      Mein Anwalt kann mir keine Antworten auf meine Fragen geben. Aber ein Wechsel macht (nach Aussage der ISUV-Anwältin) zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn mehr.
      Was kann ich tun?
      Kann ich irgendwo Schadenersatz wegen Verfahrensverzögerung beantragen?
      Besteht eine Möglichkeit das Verfahren zu beschleunigen?
      Es gibt weitere Werte, die bereits belegt und unbestritten sind. Kann ich hierdurch eine Art "Abschlagszahlung" beantragen?
      Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

      Vielen Dank für nützliche Ratschläge.

      Ulla