Guten Tag.
Ich hatte vor der Ehe ein Gemeinschaftskonto bei meiner Bank eröffnet. Ich war Kontoinhaber und hatte meiner Frau Zugriff mit einer Bankcard ermöglicht.
Von meiner Frau kam ca. 1/10 von dem benötigten Geld auf das Konto. Später haben wir dieses wieder aufgelöst.
Hat der Kontostand zum Zeitpunkt der Hochzeit eine Bedeutung? Man kann ja eigentlich nicht sagen das es MEIN Geld ist obwohl ich der Inhaber des Kontos bin, da wir beide ja irgendwie einzahlten.
Ich hatte vor der Ehe ein Gemeinschaftskonto bei meiner Bank eröffnet. Ich war Kontoinhaber und hatte meiner Frau Zugriff mit einer Bankcard ermöglicht.
Von meiner Frau kam ca. 1/10 von dem benötigten Geld auf das Konto. Später haben wir dieses wieder aufgelöst.
Hat der Kontostand zum Zeitpunkt der Hochzeit eine Bedeutung? Man kann ja eigentlich nicht sagen das es MEIN Geld ist obwohl ich der Inhaber des Kontos bin, da wir beide ja irgendwie einzahlten.