Gemeinschaftskonto bei Zugewinnausgleich

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    • Gemeinschaftskonto bei Zugewinnausgleich

      Guten Tag.
      Ich hatte vor der Ehe ein Gemeinschaftskonto bei meiner Bank eröffnet. Ich war Kontoinhaber und hatte meiner Frau Zugriff mit einer Bankcard ermöglicht.
      Von meiner Frau kam ca. 1/10 von dem benötigten Geld auf das Konto. Später haben wir dieses wieder aufgelöst.
      Hat der Kontostand zum Zeitpunkt der Hochzeit eine Bedeutung? Man kann ja eigentlich nicht sagen das es MEIN Geld ist obwohl ich der Inhaber des Kontos bin, da wir beide ja irgendwie einzahlten.
    • hallo,

      ja, das ist eine sehr faire Sicht.
      Aber zu dem Zeitpunkt der Eheschließung ist dies dein konto gewesen und also dein Anfangsbestand.
      Du kannst beim Zugewinn natürlich einen Kontoauszug davon vorlegen und in die Aufstellung aber nur den Betrag einfliessen lassen, der von dir kommt und bei deiner nochfrau den Betrag, den sie dort „deponiert“ hat ihrem anfangsvermögen zurechnen.
      Da ist das sauber.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
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