Moin,
toll, dass in einem anderen Thread das ewige Thema Befristung ein gutes Diskussionsende gefunden hat.
Nun mal ein fiktiver Fall:
Kind beginnt direkt nach Schulabschluss eine Berufsausbildung und erhält dafür eine Vergütung, deren Höhe ab Eintritt der Volljährigkeit locker über seinem Bedarf liegt. Barunterhaltspflichtiger Papi weiß davon, kann notfalls auch alles nachweisen, stellt Zahlungen ab Volljährigkeit ein. Die unbefristete Urkunde kratzt ihn nicht. Nur rein vorsorglich: es existiert kein gerichtlicher Beschluss zum KU.
Wie ist die Rechtslage, wenn
1. das Kind dreist ist und nach kurzer Zeit "aufgelaufene Rückstände" aus der Urkunde zu vollstrecken versucht
2. das Kind oberdreist ist und nach etlichen Jahren "aufgelaufene Rückstände" zu vollstrecken versucht, obwohl es nach Erstausbildung schon lange eine eigene Lebensstellung inne hat, vielleicht sogar verheiratet ist und Kinder hat
Das Thema Verjährung ist bekannt und kann vernachlässigt werden.
Danke für konstruktive Meinungen.
toll, dass in einem anderen Thread das ewige Thema Befristung ein gutes Diskussionsende gefunden hat.
Nun mal ein fiktiver Fall:
Kind beginnt direkt nach Schulabschluss eine Berufsausbildung und erhält dafür eine Vergütung, deren Höhe ab Eintritt der Volljährigkeit locker über seinem Bedarf liegt. Barunterhaltspflichtiger Papi weiß davon, kann notfalls auch alles nachweisen, stellt Zahlungen ab Volljährigkeit ein. Die unbefristete Urkunde kratzt ihn nicht. Nur rein vorsorglich: es existiert kein gerichtlicher Beschluss zum KU.
Wie ist die Rechtslage, wenn
1. das Kind dreist ist und nach kurzer Zeit "aufgelaufene Rückstände" aus der Urkunde zu vollstrecken versucht
2. das Kind oberdreist ist und nach etlichen Jahren "aufgelaufene Rückstände" zu vollstrecken versucht, obwohl es nach Erstausbildung schon lange eine eigene Lebensstellung inne hat, vielleicht sogar verheiratet ist und Kinder hat
Das Thema Verjährung ist bekannt und kann vernachlässigt werden.
Danke für konstruktive Meinungen.