Tipps zur Jugendamtsurkunde gesucht

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Tipps zur Jugendamtsurkunde gesucht

      Hallo zusammen,

      ich darf nun zum Jugendamt und den Unterhalt titulieren lassen. Leider kriege ich vorab nichts um gegenprüfen zu können was ich dort dann unterschreiben soll.

      Habt ihr eventuell Tipps was dort stehen darf und was nicht?

      Ich habe selber gerechnet und meine Berechnung mit einem Anwalt durchgesprochen.

      Bin für jeden Tipp dankbar :)
    • Hi,

      auch wenn das immer wieder zu Diskussionen führt: du kannst versuchen eine Befristung bis 18 mit aufnehmen zu lassen. Kommt es aber deswegen zu einer Klage, wirst du wahrscheinlich unterlegen.

      Als Hinweis: ein Titel ist eine einseitige Erklärung von dir. Du kannst also erstmal titulieren lassen, was du willst, notfalls beim Notar. Von daher würde ich also dort nichts unterschreiben, sondern mir erstmal ein Foto machen und zu Hause in Ruhe drüber nachdenken. Das Vorgehen, dass man dir vorab nichts zusenden möchte, macht eher den Eindruck einer Drückerkolonne.

      LG

      edit: verstehe ich das richtig: du kennst nicht mal den Betrag, den du titulieren sollst?
    • Die Dame vom Jugendamt ist sehr nett. Sie stellt mir alle möglichen Fragen und erklärt auch viel. Hab da einen positiven Eindruck. Sie meinte auch „ich schreibe rein was sie wollen“. Auch die Befristung würde sie aufnehmen meinte aber das man das normalerweise erst zum 16ten Lebensjahr macht. Von daher verzichte ich erstmal darauf weil es dann auf der Gegenseite nur Ärger gibt, da gehts direkt vor Gericht.

      Mit geht es eher darum ob da irgendwelche Formulierungen vorkommen können die dann negativ für mich sind.
    • Moin,

      zunächst mal sollte man eine JA-Urkunde nur unterschreiben, wenn man selbst genau weiß, was gefordert wird und was man bereit ist anzuerkennen (dynamisch, statisch, befristet, unbefristet, Rückstände, laufender Unterhalt, Anschruchsübergänge auf Dritte usw.). Erst wenn man sich dieser Punkte bewusst ist, sollte man zu einem Beurkundungstermin gehen, in dem einen die rechtlichen Folgen der einzelnen Punkte dargelegt werden müssen (eine Prüfung der Berechnung ist nicht Aufgabe der Urkundsbeamtin).

      Der Inhalt des Urkunde muss vorgelesen und erläutert werden, gerne auch nachfragen bei Unklarheit. Wenn nach dem Verlesen weiterhin Unklarheit / ein schlechtes Gefühlt besteht, darf man auch abbrechen und sich zu Hause nochmal alles durch den Kopf gehen lassen. Man sollte nur im Auge behalten, welche Fristen die Gegenseite eingeräumt hat.
    • Clint schrieb:

      dash111 schrieb:

      Leider kriege ich vorab nichts um gegenprüfen zu können was ich dort dann unterschreiben soll.
      Moin,
      vergiss das Jugendamt. Geh zum Notar, der macht saubere Arbeit für rund nen Zehner.
      Moin Clint,

      dazu müsste aber dash erst mal wissen, was genau er nun titulieren lassen soll. Wenn er schon 'vorab' keine Ermittlung bekommen hat, werden die mit Überrumpelungstaktik agieren wollen. - Ein Notar kann aber auch nicht titulieren, wenn dash sich bei seiner Berechnung selbst nicht sicher ist.
      @dash111 stell mal bitte das Schreiben ein, mit dem Du aufgefordert wurdest, zur Titulierung zum JA zu kommen. Die persönlichen Daten bitte vorher schwärzen (auch den Bearbeiternamen und die konkreten Kontaktdaten des selbigen).

      Gruß Tanja
    • Hallo @dash111,

      dash111 schrieb:

      Die Dame vom Jugendamt ist sehr nett. Sie stellt mir alle möglichen Fragen und erklärt auch viel. Hab da einen positiven Eindruck. Sie meinte auch „ich schreibe rein was sie wollen“. Auch die Befristung würde sie aufnehmen meinte aber das man das normalerweise erst zum 16ten Lebensjahr macht. Von daher verzichte ich erstmal darauf weil es dann auf der Gegenseite nur Ärger gibt, da gehts direkt vor Gericht.

      Mit geht es eher darum ob da irgendwelche Formulierungen vorkommen können die dann negativ für mich sind.
      Wenn die JA-MA "so nett ist", wie Du schreibst, dann soll sie die Befristung jetzt schon mit reinnehmen...(!).
      Das mit der Befristung ab 16 ist (halte ich für) Quatsch... Der Titelinhaber ist letztendlich nicht das JA sonder die KM bzw. das betroffene Kind.
      Ist erstmal ein unbefristeter Titel in der Welt, ist es eher schwer den wieder rückgängig zu machen

      Falls die Gegenseite damit (irgendwann?) nicht einverstanden sein sollte und mit Änderung und/ oder Klage droht, läßt Du halt einen neuen Titel aufsetzen...
      Im Moment halte ich das Risiko einer Klage (vor allem seitens des involvierten JA) für gering.

      Zu prüfen wäre, ob Deine Einkommensituation vom JA richt bewertet und darauf bezogen die Unterhaltslhöhe richtig berechnet wurde....
      Das läßt sich (relativ) leicht auch hier im Board berechnen.
      Benötigt werden würde hier dazu:
      - deine aktuelles durchschnittliches Monatseinkommen bezogen auf die 12 Abrechnungen, die beim JA vorgelegt wurden (Lohn/ Entgelt, Steuerrückzahlungen usw)
      - das zuständige OLG am Wohnort (im Dunstkreis) deines Kindes
      Man könnte hier also mal grob berechnen und Du hättest schon mal eine Orientierung beim Gang zum JA
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Ich nochmal,
      habe gerade hier.
      forum.isuv.de/index.php?thread…&postID=447550#post447550
      gelesen, dass Du ja anwaltlich aufgefordert wurdest, Deine Einkommenssituation offenzulegen...
      Kommt die hiesige Aufforderung zur Titulierung beim JA von dem dort genannten RA?
      Auch in dem Fall wäre eine Kontolle der Berechnung zwingend angebracht...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo zusammen,

      also berechnet habe ich selbst und diese Berechnung wiederum durch meinen Anwalt prüfen lassen. Das JA schreibt rein was ich sage.

      Ich wurde vom RA der Mutter aufgefordert deren Berechnung titulieren zu lassen (diese weicht deutlich von meiner ab).

      Das JA selbst berechnet nichts weil die keinen Auftrag dazu bekommen haben.

      Die Befristung ist mir per se erstmal egal weil sowieso streitpotenzial drin ist. Also ich erwarte ein Gang vor Gericht. Wenn nicht befristet heißt das ja zu warten bis 18 dann Abänderungsklage und im schlimmsten Fall ein paar Monate zu viel zahlen. Gemeinsam mit RA kann man da sicherlich besser timen.

      Mir geht es hier jetzt eigentlich nur darum was da an fallstricken drinstehen kann. Ich hab so ne Urkunde noch nie gesehen. Ich erwarte einen dynamischen Titel (nach alter und DDT) sowie eine Festsetzung von X Prozent vom Regelwerk. Sollte eigentlich nicht viel Text sein
    • Kakadu59 schrieb:



      Falls die Gegenseite damit (irgendwann?) nicht einverstanden sein sollte und mit Änderung und/ oder Klage droht, läßt Du halt einen neuen Titel aufsetzen...
      Im Moment halte ich das Risiko einer Klage (vor allem seitens des involvierten JA) für gering.
      ist das wirklich so? Das bevor zum Gericht gegangen wird erstmal eine Forderung an mich geht? Oder kann direkt geklagt werden und ich sitze auf den Kosten wegen Befristung?
    • Hallo

      dash111 schrieb:

      ist das wirklich so? Das bevor zum Gericht gegangen wird erstmal eine Forderung an mich geht? Oder kann direkt geklagt werden und ich sitze auf den Kosten wegen Befristung?
      ich vermute mal, dass in der Aufforderung des RA nichts darüber drin steht, dass die geforderte Titulierung unbefristet sein soll!?.
      Wenn da also nichts explizit dazu drin steht hast Du zunächst die Wahl... - ich(!) würde es halt mit Befristung titulieren lassen.
      PS: Tasächlich hätte das Kind ein Recht auf einen unbefristeten Titel, aber wenn der nicht explizit gefordert wird (und vor allem das JA eine Befristung anbietet...)

      Und wenn der Gegenseite das nicht passt werden die sich schon melden und dann läßt Du die Urkunde umschreiben.
      Was sagt denn Dein RA dazu?
      und:

      Ist denn die Höhe der Unterhaltszahlung zwischen Euch inzwischen (einvernehmlich) geklärt

      dash111 schrieb:

      also berechnet habe ich selbst und diese Berechnung wiederum durch meinen Anwalt prüfen lassen. [...]
      Ich wurde vom RA der Mutter aufgefordert deren Berechnung titulieren zu lassen (diese weicht deutlich von meiner ab).
      Ist denn die Höhe der Unterhaltszahlung zwischen Euch inzwischen (einvernehmlich) geklärt?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Was willst Du mit einer Urkunde bezwecken, die nicht der Forderung entspricht?

      Die Gegenseite kann den Empfang dieser Urkunde ablehnen und diese zurückgehen lassen, oder aber die Urkunde annehmen und Dich darauf hinweise, dass mehr gefordert wird (sowohl in Bezig auf die geschuldete Höhe als auch auf die Tatsache eines unbefristeten Titels). In jedem Fall wirst Du, wenn Du kein gerichtliches Verfahren am Hals haben willst, ein weiteres Mal zur Beurkundungsstelle gehen müssen.

      Der einzige Vorteil dieser Urkunde ist der, dass Du eine gewisse Höhe unstreitig stellst und somit den Streitwert in einem scheinbar absehbar kommenden Verfahren reduzieren wirst. Wenn das Deine Intention ist, dann würde ich Dir nicht zur Befristung raten, weil das ein willkommenes Einfallstor in der Kostenfrage sein wird.
    • Clint schrieb:

      dash111 schrieb:

      Die Höhe ist nicht einvernehmlich geklärt. Mein RA rät mir ebenfalls zu Befristung.
      ja klar, vor Gericht verdient er richtig. Vergleiche bringen am meisten.
      Wann läuft die Frist ab?

      Clausutis schrieb:

      Was willst Du mit einer Urkunde bezwecken, die nicht der Forderung entspricht?

      Die Gegenseite kann den Empfang dieser Urkunde ablehnen und diese zurückgehen lassen, oder aber die Urkunde annehmen und Dich darauf hinweise, dass mehr gefordert wird (sowohl in Bezig auf die geschuldete Höhe als auch auf die Tatsache eines unbefristeten Titels). In jedem Fall wirst Du, wenn Du kein gerichtliches Verfahren am Hals haben willst, ein weiteres Mal zur Beurkundungsstelle gehen müssen.

      Der einzige Vorteil dieser Urkunde ist der, dass Du eine gewisse Höhe unstreitig stellst und somit den Streitwert in einem scheinbar absehbar kommenden Verfahren reduzieren wirst. Wenn das Deine Intention ist, dann würde ich Dir nicht zur Befristung raten, weil das ein willkommenes Einfallstor in der Kostenfrage sein wird.
      Ja exakt so sehe ich das auch. Wenn die Gegenseite den Empfang ablehnt ist das erstmal deren Problem. Ich habe ja mein Soll erfüllt. Vor Gericht geht es dann so oder so.

      Danke für die ganzen Tipps :). Ist gut da frei drüber reden zu können mit Leuten die Ähnliches erlebt haben.

      Die JA MA hat mich nun gefragt ab wann die Titulierung datiert sein soll. Gibts dazu Vorgaben? Ansonsten würde ich einfach ab sofort nehmen?
    • 1.)
      Was verlangt denn die gegnerische Seite, ab wann rückwirkend zu tituileren ist? Normalerweise tituliert man Unterhalt für die Zukunft dynamisch und für die Vergangenheit dann statisch mit einem errechneten Rückstandsbetrag (Unterhalt für die Vergangenheit kann i.d.R. für den Zeitraum verlangt werden, ab wann man erstmals zur Auskunft aufgefordert wurde); natürlich abzüglich geleisteter Zahlungen.

      2.)
      Knittel zeigt mMn genau dieser zwei Wege auf, mit denen die Gegenseite reagieren kann. Da man mit Erstellung der Urkunde einen gewissen Betrag unstreitig gestellt hat, dier aber nicht angenommen wurde, kann das in der Kostenentscheidung berücksichtigt werden (ist natürlich aber wie immer eine Einzelfallentscheidung).