Genau deswegen:
hatte ich die Situation mit der Unterhaltshöhe nochmal hinterfragt...
Ich würde definitiv keine 2 Problemfelder aufmachen.
Die Unterhaltshöhe sollte zumindest in trockenen Tüchern bzw. mit der Gegenseite geklärt sein, dann einen befristeten Titel erstellen lassen und abwarten.
Wo liegt denn das Problem?
Fordert die Gegenseite einfach zuviel oder erkennt sie abzugsfähige Positionen nicht an ???
Was sagte denn Dein RA genau dazu?
Clausutis schrieb:
Was willst Du mit einer Urkunde bezwecken, die nicht der Forderung entspricht?
Ich würde definitiv keine 2 Problemfelder aufmachen.
Die Unterhaltshöhe sollte zumindest in trockenen Tüchern bzw. mit der Gegenseite geklärt sein, dann einen befristeten Titel erstellen lassen und abwarten.
Wo liegt denn das Problem?
Fordert die Gegenseite einfach zuviel oder erkennt sie abzugsfähige Positionen nicht an ???
Was sagte denn Dein RA genau dazu?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift