Hallo zusammen,
ich möchte mal für mich rausfinden, ob ich eigentlich nicht mal langsam Unterhalt von meiner Ex bekommen müsste, statt welchen an sie zu zahlen (natürlich werde ich weiter zahlen, um meine Nerven zu schonen).
Finanzielle Situation mal grob: ich 3800 netto im Schnitt, sie 3500. Nun kommen aber die Wohnmehrkosten aus dem Wechselmodell ins Spiel. Im BGH-Beschluss zum Wechselmodell steht ja Folgendes:
[35] (2) Die vom Oberlandesgericht vorgenommene vereinfachende Schätzung der auf das jeweilige Kind entfallenden Wohnmehrkosten (vgl. FAKomm-FamR/Müting 5. Aufl. § 1606 BGB Rn. 34; Scheiwe FF 2013, 280, 284; Jokisch FuR 2014, 28; aA Wohlgemuth FamRZ 2014, 84, 85; FPR 2013, 157, 158) stößt hingegen auf durchgreifende Bedenken. Ob und in welchem Umfang wechselmodellbedingte Mehrkosten auftreten, beurteilt sich aus einem Vergleich der auf das Kind entfallenden tatsächlichen mit den in den Tabellenbedarf einkalkulierten Wohnkosten, welche üblicherweise mit jeweils 20 % des Tabellenbetrags pauschaliert werden. Zieht man für den Vergleich hingegen die kalkulatorischen Wohnkosten aus den sich nach den Einzeleinkommen ergebenden Tabellenbeträgen heran, so orientiert sich die Bemessung am Einkommen der Eltern, ohne dass geprüft wird, ob ein entsprechender Einkommensteil auch für die Wohnkosten verwendet wird. Auch besteht die Gefahr widersprüchlicher Ermittlung, wenn etwa wie im vorliegenden Fall der Unterhaltspflichtige im Eigenheim lebt und Wohnkosten bereits bei der Ermittlung des Wohnvorteils als Einkommensbestandteil Berücksichtigung gefunden haben. Der Senat hat dementsprechend bereits in anderen Zusammenhängen eine allein am Einkommen orientierte Bemessung des Wohnwerts abgelehnt (vgl. Senatsurteil vom 22. April 1998 XII ZR 161/96 FamRZ 1998, 899, 902 zur sog. Drittelobergrenze). Ein konkreter Vortrag der Beteiligten zu den Wohnmehrkosten ist daher unerlässlich.
Nun ist es so: ich wohne auf 155 qm, die 3 Kindern haben 16, 14 und 19 qm Kinderzimmer im EFH zur Verfügung. Nach örtlichem Mietspiegel (sagen wir mal 10€/qm) macht das also 490 € Aufwand. Meine konsumfreudige Ex hat 2 Kinderzimmer mit insg. unter 20qm in einem ehemaligen Sozialbau (8,5€/qm). Macht also einen Aufwand von 170 EUR.
Insgesamt zahle ich auch für das Haus etwa 1800 EUR im Monat, sie keine (soweit ich weiß) unter 900 EUR für ihre 90qm.
Hat jemand ne Idee, wie ich damit umgehe? Würde mal gerne wissen, ob mein Gerechtigkeitsempfinden zu Recht gestört ist, dass sie auch noch Unterhalt von mir bekommt, wenn sie monatlich 600 EUR mehr als ich zur Verfügung hat.
LG
Max
ich möchte mal für mich rausfinden, ob ich eigentlich nicht mal langsam Unterhalt von meiner Ex bekommen müsste, statt welchen an sie zu zahlen (natürlich werde ich weiter zahlen, um meine Nerven zu schonen).
Finanzielle Situation mal grob: ich 3800 netto im Schnitt, sie 3500. Nun kommen aber die Wohnmehrkosten aus dem Wechselmodell ins Spiel. Im BGH-Beschluss zum Wechselmodell steht ja Folgendes:
[35] (2) Die vom Oberlandesgericht vorgenommene vereinfachende Schätzung der auf das jeweilige Kind entfallenden Wohnmehrkosten (vgl. FAKomm-FamR/Müting 5. Aufl. § 1606 BGB Rn. 34; Scheiwe FF 2013, 280, 284; Jokisch FuR 2014, 28; aA Wohlgemuth FamRZ 2014, 84, 85; FPR 2013, 157, 158) stößt hingegen auf durchgreifende Bedenken. Ob und in welchem Umfang wechselmodellbedingte Mehrkosten auftreten, beurteilt sich aus einem Vergleich der auf das Kind entfallenden tatsächlichen mit den in den Tabellenbedarf einkalkulierten Wohnkosten, welche üblicherweise mit jeweils 20 % des Tabellenbetrags pauschaliert werden. Zieht man für den Vergleich hingegen die kalkulatorischen Wohnkosten aus den sich nach den Einzeleinkommen ergebenden Tabellenbeträgen heran, so orientiert sich die Bemessung am Einkommen der Eltern, ohne dass geprüft wird, ob ein entsprechender Einkommensteil auch für die Wohnkosten verwendet wird. Auch besteht die Gefahr widersprüchlicher Ermittlung, wenn etwa wie im vorliegenden Fall der Unterhaltspflichtige im Eigenheim lebt und Wohnkosten bereits bei der Ermittlung des Wohnvorteils als Einkommensbestandteil Berücksichtigung gefunden haben. Der Senat hat dementsprechend bereits in anderen Zusammenhängen eine allein am Einkommen orientierte Bemessung des Wohnwerts abgelehnt (vgl. Senatsurteil vom 22. April 1998 XII ZR 161/96 FamRZ 1998, 899, 902 zur sog. Drittelobergrenze). Ein konkreter Vortrag der Beteiligten zu den Wohnmehrkosten ist daher unerlässlich.
Nun ist es so: ich wohne auf 155 qm, die 3 Kindern haben 16, 14 und 19 qm Kinderzimmer im EFH zur Verfügung. Nach örtlichem Mietspiegel (sagen wir mal 10€/qm) macht das also 490 € Aufwand. Meine konsumfreudige Ex hat 2 Kinderzimmer mit insg. unter 20qm in einem ehemaligen Sozialbau (8,5€/qm). Macht also einen Aufwand von 170 EUR.
Insgesamt zahle ich auch für das Haus etwa 1800 EUR im Monat, sie keine (soweit ich weiß) unter 900 EUR für ihre 90qm.
Hat jemand ne Idee, wie ich damit umgehe? Würde mal gerne wissen, ob mein Gerechtigkeitsempfinden zu Recht gestört ist, dass sie auch noch Unterhalt von mir bekommt, wenn sie monatlich 600 EUR mehr als ich zur Verfügung hat.
LG
Max