Wohnvorteil Wechselmodell

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    • Wohnvorteil Wechselmodell

      Hallo zusammen,

      ich möchte mal für mich rausfinden, ob ich eigentlich nicht mal langsam Unterhalt von meiner Ex bekommen müsste, statt welchen an sie zu zahlen (natürlich werde ich weiter zahlen, um meine Nerven zu schonen).

      Finanzielle Situation mal grob: ich 3800 netto im Schnitt, sie 3500. Nun kommen aber die Wohnmehrkosten aus dem Wechselmodell ins Spiel. Im BGH-Beschluss zum Wechselmodell steht ja Folgendes:

      [35] (2) Die vom Oberlandesgericht vorgenommene vereinfachende Schätzung der auf das jeweilige Kind entfallenden Wohnmehrkosten (vgl. FAKomm-FamR/Müting 5. Aufl. § 1606 BGB Rn. 34; Scheiwe FF 2013, 280, 284; Jokisch FuR 2014, 28; aA Wohlgemuth FamRZ 2014, 84, 85; FPR 2013, 157, 158) stößt hingegen auf durchgreifende Bedenken. Ob und in welchem Umfang wechselmodellbedingte Mehrkosten auftreten, beurteilt sich aus einem Vergleich der auf das Kind entfallenden tatsächlichen mit den in den Tabellenbedarf einkalkulierten Wohnkosten, welche üblicherweise mit jeweils 20 % des Tabellenbetrags pauschaliert werden. Zieht man für den Vergleich hingegen die kalkulatorischen Wohnkosten aus den sich nach den Einzeleinkommen ergebenden Tabellenbeträgen heran, so orientiert sich die Bemessung am Einkommen der Eltern, ohne dass geprüft wird, ob ein entsprechender Einkommensteil auch für die Wohnkosten verwendet wird. Auch besteht die Gefahr widersprüchlicher Ermittlung, wenn etwa ­ wie im vorliegenden Fall ­ der Unterhaltspflichtige im Eigenheim lebt und Wohnkosten bereits bei der Ermittlung des Wohnvorteils als Einkommensbestandteil Berücksichtigung gefunden haben. Der Senat hat dementsprechend bereits in anderen Zusammenhängen eine allein am Einkommen orientierte Bemessung des Wohnwerts abgelehnt (vgl. Senatsurteil vom 22. April 1998 ­ XII ZR 161/96 ­ FamRZ 1998, 899, 902 zur sog. Drittelobergrenze). Ein konkreter Vortrag der Beteiligten zu den Wohnmehrkosten ist daher unerlässlich.

      Nun ist es so: ich wohne auf 155 qm, die 3 Kindern haben 16, 14 und 19 qm Kinderzimmer im EFH zur Verfügung. Nach örtlichem Mietspiegel (sagen wir mal 10€/qm) macht das also 490 € Aufwand. Meine konsumfreudige Ex hat 2 Kinderzimmer mit insg. unter 20qm in einem ehemaligen Sozialbau (8,5€/qm). Macht also einen Aufwand von 170 EUR.

      Insgesamt zahle ich auch für das Haus etwa 1800 EUR im Monat, sie keine (soweit ich weiß) unter 900 EUR für ihre 90qm.

      Hat jemand ne Idee, wie ich damit umgehe? Würde mal gerne wissen, ob mein Gerechtigkeitsempfinden zu Recht gestört ist, dass sie auch noch Unterhalt von mir bekommt, wenn sie monatlich 600 EUR mehr als ich zur Verfügung hat.

      LG
      Max
    • hallo,

      wie ist es denn im Moment?
      gibst du ihr einen Ausgleich im wechselmodell und wie ist das mit dem Kindergeld?
      Rein theoretisch kannst du ja auch sagen, dass jeder die Kosten selbst trägt und das Kindergeld geteilt wird.

      wenn du den Kids also viel Platz zur Verfügung stellst und die Mutter weniger, dann ist das erst mal eine persönliche Entscheidung. Zumindest in meinen Augen. Und den Kids scheint es ja auch egal Zusein.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hi,

      meine Ex hat damals eine Unterhaltsquote ausgerechnet (54/46), nach dieser wurde der Unterhalt berechnet. Vom Kindergeld kriege ich nur 52%:

      AnnaSophie schrieb:

      wenn du den Kids also viel Platz zur Verfügung stellst und die Mutter weniger, dann ist das erst mal eine persönliche Entscheidung. Zumindest in meinen Augen.
      Wie gesagt, ich beziehe mich darauf: "Ob und in welchem Umfang wechselmodellbedingte Mehrkosten auftreten, beurteilt sich aus einem Vergleich der auf das Kind entfallenden tatsächlichen mit den in den Tabellenbedarf einkalkulierten Wohnkosten, welche üblicherweise mit jeweils 20 % des Tabellenbetrags pauschaliert werden."

      Wir haben eine Einkommensdifferenz von etwa 300 EUR. Knapp 200 EUR davon machen ich durch Altersvorsorge (hohe Tilgung) weg. Und nach meinem Empfinden müssten auch die restlichen knapp 100 EUR fallen, wenn man wechselmodellbedingten Mehraufwand für das Wohnen ansetzt.

      Meine Idee war: In der DDT sind pauschal 20% Wohnkosten eingerechnet, macht bei meinen 3 Kindern ca. 415 EUR. Tatsächlich liegt der Aufwand aber bei 660 EUR, also rund 250 EUR Mehraufwand. Diesen müsste sie mir nach meinem Verständnis eines WM und der Passage aus dem BGH-Urteil doch zur Hälfte ausgleichen, oder nicht.

      Auch habe ich ein Problem mit dieser "persönlichen Entscheidung". Es ist auch die persönliche Entscheidung meiner Ex im öffentlichen Dienst zu 95% im Homeoffice zu schlafen und dadurch nicht befördert zu werden. Stattdessen werde ich für jede Gehaltserhöhung bestraft. Oder wie sagte meine Ex damals: "Ich werde auf den Kindesunterhalt nicht verzichten. Du bist fleißig und intelligent und wenn du später noch mehr Karriere machen solltest, will ich daran beteiligt werden". Wenigstens war sie erlich.

      AnnaSophie schrieb:

      Und den Kids scheint es ja auch egal Zusein.
      Mal ehrlich, glaubst du dem 9-Jährigen ist es egal, dass er sich bei Mama ein Zimmer mit einem 4-Jährigen teilen muss und in einem Hochbett schläft? Das erste was er hier macht: hoch in sein Zimmer gehen und seine Sperrzone verriegeln. Er ist nur zu klein um ein Fass aufzumachen, aber er verteidigt sein Zimmer hier wie ein Löwe. Und ich finde nicht, dass es übertriebener Luxus ist, wenn ein Kind ein eigenes Zimmer hat. Ich diskutiere ja auch nicht über die restlichen 65 qm Wohnfläche bzw. 400qm Garten. Des Luxus zahle ich den Kindern tatsächlich aus eigener Tasche.

      Ich will ja auch kein Geld von meiner Ex, mir geht es nur tierisch auf den Kecks, dass sie deutlich mehr zur Verfügung hat als ich und ich trotzdem Unterhalt blechen darf. Die Frau hat ja zu ihren 3500 netto nochmal 300 EUR Kindergeld und 100 Unterhalt dazu, also fast 4000 EUR. Nach Wohnkosten bleiben also über 3000 EUR über. Und primär würde ich gerne mal wissen, ob das rechtlich überhaupt sauber ist.

      LG
    • Hallo Max,

      mal losgelöst davon, dass es schön sein kann für Kinder, wenn sie ihr eigenes Zimmer haben: Aus meiner Sicht ist es Sache des Elternteils, wofür das Geld ausgegeben wird.

      Hättet Ihr beide identisch große Wohnungen und du zahltest doppelt so viel Miete, weil schickeres Viertel, Aufzug im Haus, später angemietet - würdest Du dann auch Unterhalt kriegen wollen von ihr?

      Hättet Ihr beide identisch teure Wohnungen und sie machte Wanderurlaub mit Zelt, während Du Cluburlaub buchtest - würdest Du dann auch Unterhalt kriegen wollen von ihr? Oder sie fährt einen 10 Jahre alten Golf und Du den neuesten SUV mit entsprechenden Kosten?

      Ich finde Deine Ausführungen befremdlich.
      Dass man dem Ex-Partner nicht das Schwarze unter dem Fingernagel gönnt, das erlebe ich auch (was die Ex uns alles vorwirft....), aber ich finde es dann doch immer ganz schön, wenn man sachlich bleiben kann.

      Grüße
      Rheingauerin
    • Hi,

      rheingauerin schrieb:

      mal losgelöst davon, dass es schön sein kann für Kinder, wenn sie ihr eigenes Zimmer haben: Aus meiner Sicht ist es Sache des Elternteils, wofür das Geld ausgegeben wird.
      das stimmt im Wechselmodell nicht. Als sie meine Tochter beim Reiten angemeldet hat (ohne Absprache), musste ich mich natürlich auch an den Kosten gemäß Unterhaltsquote beteiligen, so sieht es die Rechtssprechung vor. Im Wechselmodell läuft einiges anders. I.A. würde ich dir voll und ganz zustimmen: jeder soll SEIN Geld so ausgeben, wie er/sie will. Aber im Wechselmodell werden erstmal Verhältnisse angeglichen durch Unterhalt: in jedem Haushalt soll den Kindern gleich viel Geld zur Verfügung stehen, nämlich der halbe Satz DDT. Und der BGH hat doch oben entschieden, dass davon eigentlich 20% für ein Zimmer ausgegeben werden sollten. Nun tut sie das nicht, verlangt aber trotzdem einen finanziellen Ausgleich.
      Von daher nein: das Unterhaltsrecht im Wechselmodell sieht eben vor, dass man nicht tun und lassen kann, was man will, sonst gäbe es ja auch keinen Unterhalt im Wechselmodell. Vielmehr steht hier die Devise: gleiche Lebensverhältnisse.

      rheingauerin schrieb:

      Hättet Ihr beide identisch große Wohnungen und du zahltest doppelt so viel Miete, weil schickeres Viertel, Aufzug im Haus, später angemietet - würdest Du dann auch Unterhalt kriegen wollen von ihr?
      Dein Vergleich passt so ziemlich gar nicht. Erstens: ich will keinen Unterhalt, ich zahlen Unterhalt, obwohl ich nach Abzug von Wohnkosten deutlich weniger habe als sie.
      Zweitens müsste dein Vergleich etwa so aussehen:
      Der Gesetzgeber sagt, dass wir unser Urlaubsgeld zusammen werfen müssen und 50/50 teilen, damit beide von uns an die Nordsee fahren können. Anschließend fährt sie mit den Kindern ins örtliche Schwimmbad, während ich nach Spanien fliege.

      Und so läuft das faktisch momentan.

      rheingauerin schrieb:

      Dass man dem Ex-Partner nicht das Schwarze unter dem Fingernagel gönnt, das erlebe ich auch (was die Ex uns alles vorwirft....), aber ich finde es dann doch immer ganz schön, wenn man sachlich bleiben kann.
      Sachlich gesehen ging mein Post in die Richtung, ob ich den Wohnmehraufwand durch Wohnmehrkosten, der vom BGH benannt wurde, richtig verstanden habe. Dass ich durch meine höhere Tilgung mehr Altersvorsorge betreibe als sie ist rein sachlich betrachtet auch richtig, das belegen die Zahlen. Also was ist bitte an meinem Beitrag nicht sachlich??? Ich will einfach nur wissen, ob ich den ersten Faktor RECHTLICH korrekt gewürdigt habe, sodass am Ende mein verfügbares Einkommen nicht nur faktisch sondern auch familienrechtlich geringer ist als das von meiner Ex.
      Wie darf ich das Ganze verstehen. Wenn meine Ex Unterhalt von mir fordert, weil sie netto weniger hat als ich, ist das sachlich, wenn ich aber eine familienrechtliche Abzugsposition ins Spiel bringe, die mein Einkommen mindert, ist das nicht mehr sachlich?

      Und zum moralischen Aspekt:
      Und was genau ist jetzt der Vorwurf, dass ich meiner Ex etwas nicht gönne? Du willst mir jetzt vorhalten, dass ich nicht davon begeistert bin, dass ich momentan genervt bin, dass die Gesetzgebung, die nicht für ein WM vorgesehen ist, dazu führt, dass ich weniger im Monat zu Verfügung habe als sie und trotzdem Unterhalt zahlen darf? Und das ich noch weniger begeistert bin, wenn die Rechtslage so aussieht, dass ich bspw. ein Kinderzimmer in ein Arbeitszimmer umwandeln könnte und schwupps, zahlt sie Unterhalt, weil meine berufsbedingten Aufwendungen steigen. Alternativ wurde mir auch schon geraten ich könnte ja das Elternhaus der Kinder verkaufen auch eine kleinere Wohnung beziehen. Also nein, ich hab nicht das Gefühl, dass mein moralischer Kompass mich ins Unsachliche treibt, nur weil ich der Meinung bin, dass eine Frau, die etwa 3800 EUR im Monat zur Verfügung hat, auch ohne Unterhalt über die Runden kommen sollte.

      Mir ist ziemlich egal, was mein Ex tut oder nicht tut, solange ich das finanziell nicht noch fördern muss. Ich zahle ja auch Basketball, Tanzen und Turnen bei den Kindern ohne einen finanziellen Ausgleich zu fordern (obwohl ich dies auch könnte). Und wenn du genau wissen willst, warum ich mich aktuell wegen dieses Themas aufrege: meine liebe Ex hat in MEINEM Betriebskindergarten einen Aufstand gemacht und dafür gesorgt, dass meine Stieftochter dort keinen Platz bekommt, der KOSTENLOS gewesen wäre. Grund: meine Stieftochter soll kein zu enges Verhältnis mit meinem Jüngsten haben, der auch dorthin geht. Wir zahlen nun in einem städtischen Kindergarten ca. 400 EUR und ich fahre jetzt regelmäßig in zwei Kindergärten, nachdem ich die Großen zur Schule gebracht habe. Kindergeld für die drei bekommt sie ausgezahlt, sowie den damit verbundenen Familienzuschlag. Meine Frau ist auch im öffentlichen Dienst, wir hätten also auch deutlich mehr (150 EUR Familienzuschlag + 20%-Punkte mehr Beihilfe), wenn ich zumindest für ein Kind Kindergeld-bestimmungsberechtigt wäre. Aber die Aufteilung sie 2xKindergeld, wir 1x hat sie als "unfair für die Kinder" abgewiesen. Argument: es sei nicht sichergestellt, dass meine Frau das Geld auch für das entsprechende Kind verwenden würde.
      Also lass mich mal zusammenfassen: ich habe im laufenden Monat weniger als sie zur Verfügung, weil ich jedem Kind ein Kinderzimmer zur Verfügung stelle, ich zahle alle Kosten der Kinder zu 54%, die Sportvereine inkl. der Ausstattung zu 100%, ich zahle Unterhalt an sie, während sie 3 mal das Kindergeld bezieht, von dem sie mir aber nur 52% auszahlt. Eine Übertragung nur EINES Kindergeldes, damit wir auch einen Familienzuschlag erhalten, lehnt sie ab. Gleichzeitig hat sie unsere Kosten wegen persönlicher Befindlichkeiten um 400 EUR gesteigert. Und weil ich jetzt gerne mit spitzer Feder mal nachrechnen würde, ob ich ihr den Unterhalt überhaupt schulde, wirfst du mir vor, dass ich ihr etwas nicht gönne. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.

      Dann erkläre mir doch mal bitte wie eine faire Aufteilung unter den gegebenen Umständen deiner Meinung nach aussehen könnte.

      LG
      Max
    • Hallo Tanja,

      meine Ex hat dem Arbeitgeber (ÖD) nach der Trennung erzählt, dass sie sich jetzt um die Kinder kümmern muss und ist jetzt zu 100% im HomeOffice. Also nein, sie arbeitet "in Vollzeit". Und ohne jetzt jemanden etwas nicht gönnen zu wollen: sie kann das leisten, weil sie höchstens 50% der Stunden wirklich was machen muss. Ich bin aber ganz froh drüber, weil dies das Konfliktpotential senkt.

      Und natürlich wollte sie auch trotz Wechselmodell einen Titel. Und selbst ohne Titel könnte ich den Unterhalt nicht einfach reduzieren, weil sie mir ja 52% des Kindesgeldes auszahlt und dort einfach weniger überweisen würde.

      Mein Arbeiteber wird auch mit einer Reduzierung der Arbeitszeit nicht mitspielen. Die kennen zwar meine Situation, haben mich aber gerade relativ unfreiwillig zum Teilprojektleiter gemacht.

      LG
      Max