Ich verfolge das Forum hier schon länger und habe sowohl hier als auch wo anders im Netz viele Informationen zum Thema Kindes-Unterhalt bekommen - ich im Gegensatz zum Unterthema Wohnvorteil.
Ich bin unterhaltspflichtiger Papa von 2 Kindern und meine Ex-Frau wohnt mit ihrem reichen Freund seit 3 Jahren mit meinen Kindern zusammen. Ich sehe meine Kinder alle 14 Tage und 1x unter der Woche.
Also wenn man in Eigentum wohnt, wird die Kaltmiete wie Netto-Lohn angerechnet - allerdings kommen mir dabei mehrere Fragen hoch.
- was ist wenn man diese Immobilie mit einem neuen Partner zusammen gekauft hat? Wird dann anteilig berechnet?
- was wird als Berechnungsgrundlage herandgezogen? Neuvermietung oder Durchschnittswert? Nach Baujahr gestaffelt?
- Kann man in jedem Fall Tilgung und Zinsen abziehen? Selbst wenn man schon eine andere Immobilie besitzt? Macht es dann am meisten Sinn die Tilgung so hoch wie den Wohnwert anzusetzen?
- Muss man auch Wohnvorteil für die Kinderzimmer zahlen? Das ist gerade der Grund wieso ich eine neue Wohnung brauche - ich habe nur 1 Kinderzimmer
Danke!
Ich bin unterhaltspflichtiger Papa von 2 Kindern und meine Ex-Frau wohnt mit ihrem reichen Freund seit 3 Jahren mit meinen Kindern zusammen. Ich sehe meine Kinder alle 14 Tage und 1x unter der Woche.
Also wenn man in Eigentum wohnt, wird die Kaltmiete wie Netto-Lohn angerechnet - allerdings kommen mir dabei mehrere Fragen hoch.
- was ist wenn man diese Immobilie mit einem neuen Partner zusammen gekauft hat? Wird dann anteilig berechnet?
- was wird als Berechnungsgrundlage herandgezogen? Neuvermietung oder Durchschnittswert? Nach Baujahr gestaffelt?
- Kann man in jedem Fall Tilgung und Zinsen abziehen? Selbst wenn man schon eine andere Immobilie besitzt? Macht es dann am meisten Sinn die Tilgung so hoch wie den Wohnwert anzusetzen?
- Muss man auch Wohnvorteil für die Kinderzimmer zahlen? Das ist gerade der Grund wieso ich eine neue Wohnung brauche - ich habe nur 1 Kinderzimmer
Danke!