Unterhalt ;)

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  • Unterhalt ;)

    Hallo ihr Lieben,

    nun lese schon etwas länger hier im Forum und hab so einiges erfahren können.

    So meldete ich mich hier an um vielleicht aus eurem Erfahrungsschatz etwas mehr über meine persönliche Lage zu erfahren.

    Kleine Einleitung:

    Meine Frau und ich haben uns im Jahr 2016 getrennt, zum Leid unseren zwei wunderschönen Kinder. Mittlerweile sind die zwei 10&7 Jahre jung. Ich zahlte bis zum Jahr Februar 2019 unterhalt in Höhe von 500 Euro. Alles war ok, mit Ende meiner Selbstständigkeit in 05/19 und mit Beginn meiner Erkrankung zahlte ich diesen nur noch bedingt, vom Krankengeld fiehl ich in harz4 und zahlte bis jetzt gar nicht mehr... nun würde ich nach der reha verbindlich eine neue Stelle als Angestellter annehmen und frage mich was mir überhaupt noch zum Leben bleibt. Verdienen werde ich ca. 1500€ Netto.

    Meine jetzige Freundin hab ich vor 2,5 jahren kennen und lieben gelernt, wir leben seit August 19 zusammen, sie als Lehrkraft verbeamtet und nun stellen sich zisch fragen die mich teilweise sehr belasten...

    Sie hat sich dieses Jahr ein Haus gekauft, in dem wir gemeinsam wohnen, ich beteiligte mich somit hälftig an allen, ich habe einen Untermietvertrag, da sie im Falle des Falles rechtlich abgesichert sein möchte.

    Meine Fragen die mir im Kopf rum schwirren, in welcher Höhe ich unterhalt zahlen muss? Meine neue Arbeitsstelle ist 70km eine Strecke entfernt von mir, somit fahre ich am Tag 140km.

    Mein Arbbeitgeber hat mir ein E-auto als Firmenwagen angeboten, diesen müsste ich mit 0,25% versteuern und genau hier wird mir einiges unklar, wird mir das geldwertender Vorteil als Netto einkommen dar gelegt?

    Meine Freundin hat die Befürchtung einen Ausgleich an mich zu zahlen... wir hatten mal geplant zu heiraten und sie hat nen Kinderwunsch, aktuell ist das kun Thema mehr :/

    Ich würde mich wirklich sehr freuen wenn ihr etwas licht ins dunkle bringen könntet, ehe ich wieder für ne kleine Info zum Anwalt rennen zu müssen und dafür 200 Euro kassiert, gerade weil ich es mir mit einer Wahrscheinlichen Insolvenz eh nicht mehr leisten kann...

    Lieben Gruß
  • Moin,

    grundsätzlich ist die Fragestellung "lohnt sich die Arbeit" vielleicht menschlich nachvollziehbar, sie mutet dennoch sehr egoistisch an. Natürlich "lohnt" sich die Arbeit, zum einen für Dich selbst (u.a. auch Rentenbeiträge), zum anderen für die Unterhaltsberechtigten. Da Dich seit Krankheit scheinbar niemand auf Unterhaltszahlungen in Anspruch genommen hat, ist nicht ganz selbstverständlich (wenn Du Alg II bekommen hast, warst Du grundsätzlich arbeitsfähig). Aber fangen wir einfach mal an:

    Du bist Deinen Kindern gegenüber gesteigert zum Unterhalt verpflichtet und musst insofern alles mögliche unternehmen, um den mindestunterhalt sicherzustellen (über eine mögliche Verpflichtung über Vollzeit hinaus arbeiten zu gehen, wurde hier schon mehrfach leidenschaftlich diskutiert). Also solltest Du den Job annehmen, ansonsten könnte dieser Job auch sehr licht fiktiv angerechnet werden. Durch das Zusammenleben mit Deiner Partnerin (ich glaube übrigens nicht, dass das Jobcenter Dir die voll Hälfte der Hauslasten finanziert) ist Dein Selbstbehalt darüber hinaus auch um 10% zu kürzen (Zusammenlebensvorteil). Der Firmenwagen gilt als geldwerter Vorteil und muss zum Teil dem Einkommen hinzugerechnet werden; darüber hinaus scheinen keine Fahrtkosten anzufallen. Sollten Fahrtkosten anfallen, wird man Dir zumindest die Frage stellen, ob Du mit Öffis zur Arbeit kommen kannst.

    Kurzum:
    Ja, Du solltest den Job annehmen. Ja, es bleibt vom Einkommen nichts über, dass über dem reduzierten Selbstbehalt liegt. Ja, es ist dennoch richtig, arbeiten zu gehen.
  • nein nein bitte verstehe mich nicht falsch , ich bin Papa durch und durch und ich habe meinen Unterhalt immer gerne gezahlt, und seit meiner Ausbildung vor über 23 Jahren war ich schön brav Arbeiten, das war im Grunde genommen keine "lohnt sich das überhaupt" frage :)

    Sondern eher, bleibt mit rechnerisch überhaupt was zum leben übrig? Noch schlimmer ist für mich aber der Gedanke ob meine Freundin für mich zahlen muss bzw soll... für mich ist das ein unerträglicher Gedanke... ich weiß nicht ob man das nachvollziehen kann.

    Fahrgeld würde mir zustehen ja, allerdings hab ich aktuell kein Fahrzeug und tendiere dazu das Fahrzeug vom Arbeitgeber zu nutzen da ich das Fahrzeug auch privat nutzen darf.

    Die Stelle ist mit 40 Stunden Vollzeitstellen, Plus jeweils ne Stunde zur Arbeit und ne Stunde de zurück. Jetzt han ich oft gelesen das die Ämter einen gerne noch nen Nebenjobs aufbrummen möchten, ist das realistisch?
  • Deiner Partnerin kann nicht herangezogen werden, maxinaml verringert sich nur Dein Selbstbehalt (siehe oben).
    Der Firmenwagen erhöht insofern als geldwerter Vorteil Dein Einkommen.

    Über Möglichkeiten eines Nebenjobs wird immer schön gestritten. Da Du scheinbar bisher sehr sanft gepfüft wurdest, glaube ich nicht, dass das Thema aufkommt (auch vor dem Hintergrund der Fahrtzeiten).
  • heißt im schlechtesten Fall würde mir nur mein selbst behalt bleiben? 1160 Euro oder hab ich das falsch verstanden?

    Sollte ich mich gegen den Dienstwagen entscheiden, steht mir den fahrgeld zu was ich geltend machen kann?

    Wie würde den die konstalazion aussehen wenn wir heiraten und noch ein Kind kriegen würden ?
  • Hi,

    die 1160 EUR können um 10% reduziert werden, weil du mit einem leistungsfähigen Dritten zusammen lebst.

    Nein, wenn du den Mindestunterhalt nicht bezahlen kannst (und das kannst du mit deinem Gehalt sicher nicht), so müssen nur die absolut notwendigen beruflichen Aufwendungen akzeptiert werden. Wenn du Pech hast, ist das ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr.

    Ich würde dir, als Mann, stark davon abraten in deiner Situation ein weiteres Kind in die Welt zu setzen. Du kannst dir deine Jetzigen doch schon nicht leisten, wie willst du dann das nächste finanzieren? Erstmal müsste deine Partnerin das tun, aber wenn es da auch zur Trennung kommen sollte, hast du weitere Unterhaltsforderugen an der Backe und startest wieder bei 0.
    Bei einer Hochzeit hat deine Ex etwas mehr Möglichkeiten zu versuchen dir mehr Eigentum/Einkommen anzudichten. Würde es davon aber nicht abhängig machen. Deiner Frau muss aber bspw. klar sein, dass deine Ex euren gemeinsamen Steuerbescheid anfordern kann und (auch wenn du ihre Angaben schwärzen darfst) das immer noch Rückschlüsse auf ihre finanzielle Situation erlaubt.
  • Ich wusste nicht das der Kinderwunsch vom Einkommen abhängt, danke für diese Info!!!

    Der Job ist ein wieder Einstieg ins Berufsleben, und soll kein Dauerzustand mit der Entlohnung sein, vermutlich wird mir ein großer Teil empfehlen für dieses Geld nicht arbeiten zu gehen, aber ich bin kein Sozialschmarotzer...

    Danke für alle antworten bis hier hin, bin für jeden Tipp dankbar der mich weiter bringt (bis auf die, die meinen meine mit ihren Tipps meine Mama ersetzen zu wollen :rolleyes: )
  • Dass der Kinderwunsch stark vom Einkommen abhängt, wird dir spätestens dann bewusst, wenn du der Unterhaltsvorschusskasse mitteilst, dass du nun Kind (und Mutter) gegenüber zum Unterhalt verpflichtet bist und damit die Zahlung an dein erstes Kind reduzieren willst. Häufig finden die da noch deutlichere Worte für als ich. Denn diese Entscheidung müsste dann der Steuerzahler ausbaden, denn du kannst den Unterhalt für 3 Kinder erst ab ca. 2300 netto aufbringen. Aber formulieren wir es mal so: Wünsche hat jeder, man sollte ihnen nur rational begegnen.

    Meine Partnerin würde gerne auch ein gemeinsames Kind mit mir haben, sie versteht aber meinen Punkt: ein Kind muss auch finanziert und betreut werden.

    Aber wenn du wissen möchtest wie genau der Kinderwunsch deiner Partnerin gestrickt ist, empfehle ich immer folgenden Test zu machen: du bietest ihr an, dass sie nach 8 Wochen wieder voll arbeiten geht, während du Elternzeit nimmst. Wäre bei euch ja auch definitiv die sinnvollere Lösung (sie wird ja irgendwas zwischen A11 bis A14 verdienen). Und dann mal die Reaktion beobachten, ob sie nur ein Kind möchte, oder eins, dass sie auch hauptsächlich betreut.
  • Danke für den Tipp, wenn du magst kannst du das meiner Freundin in einem persönlichen Gespräch nahe bringen, ich bin gespannt auf deine Reaktion einer Frau, unverheiratet, keine Kinder, mit kinderwunsch, plausibel zu erklären... lassen wir das einfach.... vielleicht mag sich außer dir noch mit nem Tipp an mich wenden.
  • Hallo und herzlich willkommen im Forum ZL83,

    so viel Zeit sollte sein.
    Ich habe heute morgen schon "reingelesen", wusste aber nicht, wie ich das Thema sinnvoll anpacke.
    Nun haben ja Clausutis und Max diesen Part übernommen.

    Als erstes möchte ich wissen:
    Aufgrund von was (Privatvereinbahrung oder Titel) hast Du Unterhalt (bis 02/19 i.H.v. nur 500 - das scheint mir etwas wenig für den Mindestunterhalt von 2 Kindern) gezahlt?
    Bist Du inzwischen geschieden oder hab ich das überlesen?

    Gibt/gab es schon Anschreiben vom Jugendamt (Unterhaltsvorschuss, Beistandschaft?)?

    Was Deine finanzielle Lage angeht, haben Clausutis und Max schon die wesentlichsten Aspekte vorgetragen. Du brauchst deswegen keinen hier angehen, wenn die beiden Dir schildern, wie rechtlich die Lage aussieht. Möchtest Du jetzt Deiner Partnerin noch ein weiteres Kind "angedeihen" lassen, kommt eine noch höhere finanzielle Belastung auf Dich zu. Wenn Du schon jetzt nicht mal den Mindestunterhalt der bei der Mutter lebenden Kinder (immerhin 683 Euro für 2 Kinder) leisten kannst, wie willst Du dann noch finanziell für ein drittes Kind sorgen?
    Du kannst ja hier schon mal ein wenig in den Leitlinien des OLG Köln (ist doch das für Deine Kinder/Dich zuständige OLG?) nachlesen. Der notwendige Selbstbehalt von 1.160 wird um 10% wegen Zusammenlebens gekürzt (116) und beträgt damit nur noch 1044. Und ja, Dir könnte ggf. noch ein Nebenerwerb zugerechnet werden (niemand wird Dich zwingen, tatsächlich einen auszuüben) - bis zu 48 Wochenarbeitsstunden (Hauptjob inkl. Nebentätigkeit) darf man nämlich malochen gehen um seinen Kindern den Unterhalt sicher zu stellen.
    Wenn das noch nicht reicht, noch ein kleiner Ausblick darauf, was Du Deiner Freundin antust, wenn Du sie heiratest. Sie darf dann - über den Familienunterhalt oder die Sicherstellung eines Teils Deines Selbstbehaltes - dann für Deine Kinder aus 1. Ehe eintreten.
    Und wenn Du dann noch ein Kind zeugst, ist dieses nur theoretisch "gleichberechtigt", faktisch wird das Kind vom Geld Deiner Frau unterhalten.

    Naja...

    Tanja
  • hallo liebe Tanja, vielen Dank fürs begrüßen und willkommen heißen.

    Richtig es gab einen richterlichen Beschluss, das Amt hatte mich dann aufgefordert 480€ Unterhalt zu zahlen und dem bin ich bis dato nach gekommen :) verdient hatte ich zur damaligen Zeit knapp über 5000€ Netto, allerdings schwanken die Einnahmen übers Jahr.

    Und nein da muss ich dir widersprechen, ich Pampe hier niemanden an, ich habe lediglich gesagt das die Aussage meine Freundin nicht interessiert und man hätte es einfach dabei belassen können, ich habe mich stets bedankt und bin freundlich, allerdings muss ich nicht jeden Rat beherzigen.

    Mit dem neuen Job möchte ich wieder in Arbeit kommen und natürlich soll das kein Dauerzustand sein. Mir ging es rein rechtlich um die Lage in der ich mich gerade befinde, beziehungstipps hol ich mich, wenn gewünscht bei ner Psychologin :thumbsup: .

    Ich bin in einer 6 köpfigen Familie aufgewachsen, mein Vater war hauptverdiener und meine Mama Hausfrau, 4 Kinder zu unterhalten, war damals scheinbar anders als heute... ich hatte mit zehn keine playstation 5, bin zwei mal in den Urlaub gefahren, hatte ein neues hand und es gab auch kein Taschengeld von 100 Euro im Monat.

    Ich bin ins ganz normalen Verhältnisen aufgewachsen und so lebe ich auch heute, was auch völlig legitim ist, alles was die Kinder brauchen haben sie bekommen, allerdings saß ich nie auf nem Gold Esel und das sollen meine Kinder auch gar nicht erst lernen...

    In diesem Sinne, danke für eure Hilfe, ich arbeite daran das meine Kinder ihren Unterhalt kriegen und das ist Die Welt schön, mir ging es viel mehr um die gesamt Situation in der man sich befindet, da ich nicht möchte das meine Freundin für meine linder aufkommen muss.
  • hallo,

    das mit dem Firmenwagen würde ich mir gut überlegen.
    das wird ja als Geldwerten Vorteil gerechnet.

    und früher hat man die 1%des Anschaffungspreises versteuert sowie die Kilometer zur Arbeit. Und bei den 70 km kommen dann schon einiges an Geldwerten Vorteil zusammen.

    der wird dann auf dein Einkommen aufgeschlagen. Und damit hast du dann nicht mehr den selbstbehalt von 1160€ für dich.

    Sophie
    Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
  • hallo Sophie,

    Für nen e Auto gelten soweit ich raus gelesen hab 0,25% vom listen Neupreis wären für nen Fahrzeug soweit ich den Arbeitgeber verstanden hab keine 80€, vielleicht liege ich auch falsch, erklärst du mir das einmal mit den km die ich fahre? Das erschließt sich mir nicht.

    Danke und einen lieben Gruß
  • AnnaSophie schrieb:

    Und damit hast du dann nicht mehr den selbstbehalt von 1160€ für dich

    Hallo Sophie,

    das wird der TO vermutlich ohnehin nicht haben.
    Es gibt einen Unterhaltsbeschluss (in welcher Höhe, ob dynamisch oder Mangelfall, wissen wir nicht - nur, dass das JA aufgefordert hat, 480 Euro zu zahlen). Ggf laufen also schon seit einiger Zeit Rückstände auf - und da könnte dann ggf. das Jugendamt (oder wer auch immer den Titel hat) auch unter den (familienrechtlichen) Selbstbehalt vollstrecken.

    Wenn die Freundin des TO das alles nicht interessiert (dass sie ggf. nach der Heirat über den gesenkten Selbstbehalt - das geht ja auch noch unter den notwendigen... die Kinder des TO eben doch - indirekt - mitfinanziert oder dass sie für das nachgeborene Kind ggf. vollkommen allein aufzukommen hat), dann ist doch alles okay. Ich vermute eher, dass der Freundin das noch keiner gesagt hat.
    Ob dann (also nach Hochzeit/ weiterem Kind) eine psychologische Paarberatung noch was retten kann?

    Findet den Unterschied:

    TanjaW9 schrieb:

    Du brauchst deswegen keinen hier angehen, wenn die beiden Dir schildern, wie rechtlich die Lage aussieht.

    ZL83 schrieb:

    ich Pampe hier niemanden an, ich habe lediglich gesagt das die Aussage meine Freundin nicht interessiert und man hätte es einfach dabei belassen können, ich habe mich stets bedankt und bin freundlich, allerdings muss ich nicht jeden Rat beherzigen.
    Tanja

    P.S. geldwerter Vorteild das AG: Punkt 4 der unterhaltsrechtlichen Leitlinien OLG Köln (siehe obige Verlinkung von mir!)
    Fahrtkosten: Punkt 10.2.2
  • In der Tat Tanja, das hat man beim Krankengeld, als ich in harz4 gefallen ist und dieses mitgeteilt habe kam seit nun mehr einem Jahr gar nichts mehr, aber wie gesagt ich hab von der Materie absolut kein Plan, außer die Info das ich keine Kinder mehr machen soll :thumbsup:

    Liebe Tanja, meine Freundin liest hier mit, sie kennt mich bereits vor der Erkrankung mit all meiner Problematik... ist es möglich diese unnötigen Spitzen hier raus zunehmen und einfach mal sachlich zu bleiben ?

    Ich fänd das mega fair, sollte soch hier jemand beleidigt fühlen entschuldige ich mich, aber ich hab mich hier nicht angemeldet um belehrt zu werden, sondern einfach sachlich Tipps mit zu nehmen, wenn das eure art der Beratung oder der Hilfe ist, verzichte ich gerne.

    Danke
  • Hallo zusammen,

    ZL83 schrieb:

    Für nen e Auto gelten soweit ich raus gelesen hab 0,25% vom listen Neupreis wären für nen Fahrzeug soweit ich den Arbeitgeber verstanden hab keine 80€, vielleicht liege ich auch falsch, erklärst du mir das einmal mit den km die ich fahre? Das erschließt sich mir nicht.
    das ist der steuerrechtliche Aspekt, da hat dein Arbeitgeber Recht. Der dient aber dazu, um E-Mobilität zu fördern, nicht um den Mindestunterhalt zu sparen. Du wirst also mit einem E-Auto vermutlich nicht anders behandelt werden als mit einem Verbrenner. Mein Rat wäre auch den Wagen nicht zu nutzen, sondern mit den Öffentlichen zu pendeln. Dazu dann einen Untermietvertrag mit deiner Partnerin über 420 EUR schließen (das ist der Satz laut Unterhaltsleitlinien, der für Warmmiete im Selbstbehalt enthalten ist). Dann kriegt deine Partnerin die 420 EUR Miete und du kannst von den restlichen 1160 * 0,9 - 420 = 624 EUR leben. Ggf. wird der Selbstbehalt noch um die Ticketkosten erhöht.

    Sobald du mehr verdienst, kann es sein, dass Rückstände gepfändet werden. Dazu müsstest du aber erstmal gucken wie viel du im Rückstand bist. Dies kann dir aber auch passieren, sobald du heiratest (Gemeinschaftskonto). Diese Auskunft würde ich dir sowieso raten, denn Gehaltspfändungen machen sich bei neuen Arbeitgebern nicht so gut. Aber um hier strukturierte Ratschläge geben zu können, müsstest du schon detaillierte Auskünfte erteilen. Denn sowas:

    ZL83 schrieb:

    als ich in harz4 gefallen ist und dieses mitgeteilt habe kam seit nun mehr einem Jahr gar nichts mehr
    lässt mich aufhorchen. Du hast auf keinen Fall eine Leistungsunfähigkeitsbescheinigung bekommen, denn die geben die nie einfach so raus. Hat das Jobcenter denn deine Unterhaltspflicht übernommen oder sind hier weitere Schulden aufgelaufen? Ich vermute eher Zweiteres, da der Staat eigentlich immer Geld sparen will.

    Nach der Hochzeit hat die Mutter weitere Möglichkeiten an dein Geld (bzw. eher das Geld deiner Frau) zu kommen. Wie Tanja schon geschrieben hat, kann dein Selbstbehalt ggf. noch weiter gesenkt werden, dir kann ein Taschengeld deiner gut verdienenden Frau angerechnet werden, usw. Unabhängig von Heirat bleibt da immer noch der fiktive Nebenjob. Das Familienrecht ist da kreativ. Von daher: ja, es kann passieren, dass deine Partnerin deine Kinder querfinanzieren muss. Du kannst es zur Zeit ja nicht und der Staat sucht immer erst Andere, die er irgendwie belangen kann. Ich zahle ja auch die Kindergartenbeiträge für meine Stieftochter.

    Und zum letzten Punkt: niemand wollte dir hier Beziehungstipps geben, denn das wäre anmaßend, da keiner deine Beziehung kennt. Alle wollen dir nur sagen, dass ein weiteres Kind in DEINER aktuellen finanziellen Situation ziemlich unklug wäre. Aus Sicht deiner Partnerin fällt die Bewertung natürlich anders aus: sie kann es mit dir versuchen, wenn das nicht klappen sollte, dann halt ohne dich und dafür mit Unterhalt(svorschuss). Das ist eben der Grund, warum sich Frauen von Fremden bewusst schwängern lassen, aber Männer selten bewusst fremde Frauen schwängern: asymmetrische Interessenlage. Und es klang ein wenig so, als wärst du dir dessen nicht bewusst. Denn wenn ich dir schreibe, dass ein weiteres Kind nicht in deinem Interesse sei und du darauf antwortest "aber meine Freundin will ja unbedingt eins", wirkt das so, als könntest du deine Interessen nicht von denen deiner Freundin unterscheiden. Aber wenn du meinst, dass Hochzeit und ein weiteres Kind als Mangelfall ne gute Idee sind, dann ich doch alles tuti
    Hier ist allen nur wichtig, dass du die Risiken kennst. Wir sind dir auch nicht böse, wir helfen ja auch Menschen nach der zweiten gescheiterten Beziehung mit neuen Kindern, du wirst entsprechende Threads sicher finden.

    LG
    Max