Guten Morgen in die Runde!
Ich hoffe, dass mir hier etwas weitergeholfen werden kann?
Sachverhalt 1:
Meine Stieftochter (wird dieses Jahr 27 Jahre alt / auswärts mit ihrem Freund im eigenen Hausstand lebend) bricht ihr Medizinstudium nunmehr endgültig ab. Die ersten sechs Jahre des Studiums wurden über ein Stipendium finanziert, danach kam ihr Vater (teilweise) für ihren Unterhalt auf. Kindesvater / -mutter mussten eine Zeit lang keinen Unterhalt bezahlen, da es zunächst ja das Stipendium gab, aber dieses ist letzztes Jahr ausgelaufen. Seitdem hat der Kindesvater ihr nur 300 € /mtl. überwiesen. Dazu bekam sie ihr Kindergeld. Die Kindesmutter erhält aufgrund einer langwierigen Erkrankung derzeit nur noch Krankengeld (rund 1200 €/mtl.) und muss nach dessen Auslaufen wohl ALG I beantragen. Nun möchte meine Stieftochter entweder Psychologie oder aber Literaturwissenschaft mit Philosophie studieren.
Wie sieht nun die Unterhaltsverpflichtung aus? Müssen Kindesvater /-mutter zahlen?
Sachverhalt 2:
Die Kindesmutter wird aufgrund meiner beruflichen Versetzung nächstes Jahr für 3,5 Jahre mit mir ins Ausland gehen und dort keinerlei eigene Einkünfte haben. Ihre dann 18-jährige Tochter wird ebenfalls mit uns ins für mindestens ein Jahr ins Ausland gehen und bei uns im Haushalt leben. Möglicherweise wird sie dort auch ein Studium beginnen, auch um den Kindergeldanspruch in Deutschland aufrecht zu erhalten.
Wie sieht es in diesem Falle mit ihrem Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem Vater aus? Ist dieser verpflichtet während der Zeit im Ausland Unterhalt zu zahlen? Was geschieht nach ihrer Rückkehr nach Deutschland und dem Beginn eines Studiums (Psychologie) an einer deutschen Uni, wenn der ausländische Studiengang ein anderer war? Ist der Kindesvater weiter zum Unterhalt verpflichtet, auch wenn das Kind "themenfremd" ein neues Studium in Duetschland beginnen sollte?
Sachverhalt 3:
Der Kindesvater hat für seine bei uns lebende jüngste Tochter (derzeit 17 Jahre alt) im Rahmen des Scheidungsverfahrens vor zwei Jahren eine Jugendamtsurkunde erstellen lassen, deren Gültigkeit jedoch befristet ist und mit ihrem 18. Geburtstag ausläuft.
Wie sieht die Empfehlung in dieser Frage aus? Wir haben zwar bereits einen Rechtsanwalt mit der Prüfung / Neuberechnung des Unterhalts beauftragt, da der Kindesvater erhebliche Mehreinkünfte erzielt hat und seine Unterhaltsverpflichtung sich damit finanziell auch ändern dürfte, aber welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang die befristete Jugendamtsurkunde?
Für ein paar Antworten wären wir wahnsinnig dankbar.
Mit den besten Grüßen in die Runde - und bitte alle gesund bleiben!
Ich hoffe, dass mir hier etwas weitergeholfen werden kann?
Sachverhalt 1:
Meine Stieftochter (wird dieses Jahr 27 Jahre alt / auswärts mit ihrem Freund im eigenen Hausstand lebend) bricht ihr Medizinstudium nunmehr endgültig ab. Die ersten sechs Jahre des Studiums wurden über ein Stipendium finanziert, danach kam ihr Vater (teilweise) für ihren Unterhalt auf. Kindesvater / -mutter mussten eine Zeit lang keinen Unterhalt bezahlen, da es zunächst ja das Stipendium gab, aber dieses ist letzztes Jahr ausgelaufen. Seitdem hat der Kindesvater ihr nur 300 € /mtl. überwiesen. Dazu bekam sie ihr Kindergeld. Die Kindesmutter erhält aufgrund einer langwierigen Erkrankung derzeit nur noch Krankengeld (rund 1200 €/mtl.) und muss nach dessen Auslaufen wohl ALG I beantragen. Nun möchte meine Stieftochter entweder Psychologie oder aber Literaturwissenschaft mit Philosophie studieren.
Wie sieht nun die Unterhaltsverpflichtung aus? Müssen Kindesvater /-mutter zahlen?
Sachverhalt 2:
Die Kindesmutter wird aufgrund meiner beruflichen Versetzung nächstes Jahr für 3,5 Jahre mit mir ins Ausland gehen und dort keinerlei eigene Einkünfte haben. Ihre dann 18-jährige Tochter wird ebenfalls mit uns ins für mindestens ein Jahr ins Ausland gehen und bei uns im Haushalt leben. Möglicherweise wird sie dort auch ein Studium beginnen, auch um den Kindergeldanspruch in Deutschland aufrecht zu erhalten.
Wie sieht es in diesem Falle mit ihrem Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem Vater aus? Ist dieser verpflichtet während der Zeit im Ausland Unterhalt zu zahlen? Was geschieht nach ihrer Rückkehr nach Deutschland und dem Beginn eines Studiums (Psychologie) an einer deutschen Uni, wenn der ausländische Studiengang ein anderer war? Ist der Kindesvater weiter zum Unterhalt verpflichtet, auch wenn das Kind "themenfremd" ein neues Studium in Duetschland beginnen sollte?
Sachverhalt 3:
Der Kindesvater hat für seine bei uns lebende jüngste Tochter (derzeit 17 Jahre alt) im Rahmen des Scheidungsverfahrens vor zwei Jahren eine Jugendamtsurkunde erstellen lassen, deren Gültigkeit jedoch befristet ist und mit ihrem 18. Geburtstag ausläuft.
Wie sieht die Empfehlung in dieser Frage aus? Wir haben zwar bereits einen Rechtsanwalt mit der Prüfung / Neuberechnung des Unterhalts beauftragt, da der Kindesvater erhebliche Mehreinkünfte erzielt hat und seine Unterhaltsverpflichtung sich damit finanziell auch ändern dürfte, aber welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang die befristete Jugendamtsurkunde?
Für ein paar Antworten wären wir wahnsinnig dankbar.
Mit den besten Grüßen in die Runde - und bitte alle gesund bleiben!