Hallo zusammen,
ich bin ganz neu hier, habe aber schon öfter hier mal etwas nachgelesen und finde hier ist es als Vater bisher immer gut möglich gewesen Infos zu bekommen.
Nun ist es bei mir auch mal soweit und mein großer, volljähriges Sohn ist der Meinung, den Unterhalt durch das Jugendamt berechnen zu lassen.
Die Mutter hat so wenig Einnahmen ( Einkommen neuer Ehepartner zählt nicht), dass dieser allein von mir zu tragen sein wird. Er wohnt noch bei der Mutter.
Nun möchte ich beim ausfüllen nichts falsch machen und hoffe ich bekomme hier den ein oder anderen Tipp.
1. Hab ich das Recht erstmal zu erfahren was mein Sohn aktuell überhaupt macht und was zukünftig geplant ist? Er war wohl in einem FSJ bis gerade und mehr weiß ich nicht wirklich. Laut hören, sagen könnte er wahrscheinlich ab 01.10.2021 ein duales Studium mit Einnahmen beginnen. Habe ich ein Recht dies zu erfahren, bevor ich das Leben von mir und meiner Partnerin komplett offen lege und wer muss mir diese Auskunft nun erteilen? Er oder das Jugendamt als Beistand?
2. Empfiehlt es sich hier schon einen Anwalt zu kontaktieren oder lässt sich das Formular trotz Firmenwagen und eigenem Haus selbst ausfüllen und man wartet erstmal die Berechnung ab?
3. Der Firmenwagen von 280 Euro wird ja laut Leitlinie komplett als Einkommen gesehen, aber was ist mit dem Geldwerten Vorteil Fahrt Wohnung/ Arbeit von 280 Euro nochmals. Ist dies ebenfalls Einkommen und ich darf es dann aber unter berufsbedingte Aufwendungen komplett wieder absetzen? Verzichte dann aber auf die zusätzlichen 5% berufsbedingte Aufwendungen?
4. Ich habe mit meiner Partnerin (ein Kind)ein gemeinsames Haus zu je 50%. Die Tilgung/Zins beträgt gesamt monatlich 750 Euro (mein Anteil 50%). Könnte mir hier ein Wohnvorteil berechnet werden? Es ist darin natürlich noch keine Grundsteuer, Gebäudeversicherung oder, oder enthalten.
5. zusätzlich habe ich mit meiner Partnerin schriftlich eine jährliche Sondertilgung vereinbart über gemeinsam 6000 Euro (davon 50% mein Anteil). Diese ist laut Kontoauszügen Belegbar und auch schriftlich vereinbart. Kann ich diese als die 4% Altersvorsorge ansetzen zzgl. der Tilgungsrate (ohne Zins) die per Darlehnen festgesetzt ist? Ich muss hier dazu sagen, dass diese dringend notwendig ist um bei Renteneintritt keine riesen Restschuld zu haben. Wir haben uns bewusst für eine kleine festgelegte Rate entschieden mit dieser fest vereinbarten Sondertilgung, falls mal jemand Arbeitslos wird. So haben wir uns eine Versicherung diesbezüglich gespart.
6. Hat mein volljähriger Sohn nun Recht auf einen Titel, obwohl er zum 01.10. oder 01.04.22 evtl. ein duales Studium beginnt mit Einnahmen und kann man diesen Titel zumindest begrenzen auf abzgl. Einnahmen oder so?
Nun hoffe ich sehr, hier eure Ratschäge zu erhalten.
VG Ralf
ich bin ganz neu hier, habe aber schon öfter hier mal etwas nachgelesen und finde hier ist es als Vater bisher immer gut möglich gewesen Infos zu bekommen.
Nun ist es bei mir auch mal soweit und mein großer, volljähriges Sohn ist der Meinung, den Unterhalt durch das Jugendamt berechnen zu lassen.
Die Mutter hat so wenig Einnahmen ( Einkommen neuer Ehepartner zählt nicht), dass dieser allein von mir zu tragen sein wird. Er wohnt noch bei der Mutter.
Nun möchte ich beim ausfüllen nichts falsch machen und hoffe ich bekomme hier den ein oder anderen Tipp.
1. Hab ich das Recht erstmal zu erfahren was mein Sohn aktuell überhaupt macht und was zukünftig geplant ist? Er war wohl in einem FSJ bis gerade und mehr weiß ich nicht wirklich. Laut hören, sagen könnte er wahrscheinlich ab 01.10.2021 ein duales Studium mit Einnahmen beginnen. Habe ich ein Recht dies zu erfahren, bevor ich das Leben von mir und meiner Partnerin komplett offen lege und wer muss mir diese Auskunft nun erteilen? Er oder das Jugendamt als Beistand?
2. Empfiehlt es sich hier schon einen Anwalt zu kontaktieren oder lässt sich das Formular trotz Firmenwagen und eigenem Haus selbst ausfüllen und man wartet erstmal die Berechnung ab?
3. Der Firmenwagen von 280 Euro wird ja laut Leitlinie komplett als Einkommen gesehen, aber was ist mit dem Geldwerten Vorteil Fahrt Wohnung/ Arbeit von 280 Euro nochmals. Ist dies ebenfalls Einkommen und ich darf es dann aber unter berufsbedingte Aufwendungen komplett wieder absetzen? Verzichte dann aber auf die zusätzlichen 5% berufsbedingte Aufwendungen?
4. Ich habe mit meiner Partnerin (ein Kind)ein gemeinsames Haus zu je 50%. Die Tilgung/Zins beträgt gesamt monatlich 750 Euro (mein Anteil 50%). Könnte mir hier ein Wohnvorteil berechnet werden? Es ist darin natürlich noch keine Grundsteuer, Gebäudeversicherung oder, oder enthalten.
5. zusätzlich habe ich mit meiner Partnerin schriftlich eine jährliche Sondertilgung vereinbart über gemeinsam 6000 Euro (davon 50% mein Anteil). Diese ist laut Kontoauszügen Belegbar und auch schriftlich vereinbart. Kann ich diese als die 4% Altersvorsorge ansetzen zzgl. der Tilgungsrate (ohne Zins) die per Darlehnen festgesetzt ist? Ich muss hier dazu sagen, dass diese dringend notwendig ist um bei Renteneintritt keine riesen Restschuld zu haben. Wir haben uns bewusst für eine kleine festgelegte Rate entschieden mit dieser fest vereinbarten Sondertilgung, falls mal jemand Arbeitslos wird. So haben wir uns eine Versicherung diesbezüglich gespart.
6. Hat mein volljähriger Sohn nun Recht auf einen Titel, obwohl er zum 01.10. oder 01.04.22 evtl. ein duales Studium beginnt mit Einnahmen und kann man diesen Titel zumindest begrenzen auf abzgl. Einnahmen oder so?
Nun hoffe ich sehr, hier eure Ratschäge zu erhalten.
VG Ralf