Hallo zusammen,
ich bin jetzt beim Thema FSJ nicht ganz so firm, aber besteht dort nicht nur Unterhaltspflicht, falls es der Vorbereitung der folgenden Berufsausbildung/Studium dient? Wenn also das Kind noch jetzt nicht genau weiß, was es anschließend machen will, kannst du erstmal versuchen die Unterhaltspflicht auf während des FSJ zu bestreiten und zu argumentieren, dass während einer Selbstfndungsphase keine Unterhaltspflicht besteht, da das Kind sich ja nicht in der Ausbildung befindet und so seinen Bedarf selbst zu decken hat. Ich würde die drauf verweisen, dass das Kind sich gerne wieder melden kann, wenn es sich tatsächlich in einer Berufsausbildung/Studium befindet, dann aber auch direkt BELEGHAFT seine Bedürftigkeit darlegen soll, bevor du irgendwas offen legst.
ich bin jetzt beim Thema FSJ nicht ganz so firm, aber besteht dort nicht nur Unterhaltspflicht, falls es der Vorbereitung der folgenden Berufsausbildung/Studium dient? Wenn also das Kind noch jetzt nicht genau weiß, was es anschließend machen will, kannst du erstmal versuchen die Unterhaltspflicht auf während des FSJ zu bestreiten und zu argumentieren, dass während einer Selbstfndungsphase keine Unterhaltspflicht besteht, da das Kind sich ja nicht in der Ausbildung befindet und so seinen Bedarf selbst zu decken hat. Ich würde die drauf verweisen, dass das Kind sich gerne wieder melden kann, wenn es sich tatsächlich in einer Berufsausbildung/Studium befindet, dann aber auch direkt BELEGHAFT seine Bedürftigkeit darlegen soll, bevor du irgendwas offen legst.