Hi,
Sind das die Leitlinien für dein OLG oder die aus Frankfurt?
Ich will fragen: tilgst du so viel, dass zum einen der Wohnwert auf 0 geht und das gleichzeitig noch 2426 EUR über sind? Bisher hast du keine Berechnung des Wohnwertes gemacht.
LG
Max
edit: also ja, du kannst jeden EUR natürlich nur einmal ansetzen und beide Positionen sind beschränkt, eine durch 0, die andere durch 4% deines Vorjahresbruttos.
Sind das die Leitlinien für dein OLG oder die aus Frankfurt?
Ich will fragen: tilgst du so viel, dass zum einen der Wohnwert auf 0 geht und das gleichzeitig noch 2426 EUR über sind? Bisher hast du keine Berechnung des Wohnwertes gemacht.
LG
Max
edit: also ja, du kannst jeden EUR natürlich nur einmal ansetzen und beide Positionen sind beschränkt, eine durch 0, die andere durch 4% deines Vorjahresbruttos.