Unterhaltsberechnung durch das Jugendamt/ Was ist zu beachten beim ausfüllen

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    • Hi Tanja,

      der Sohn wird 20 ;)

      Ja uns fehlt hier die Luft zum Atmen, so schockiert sind wir über das Vorgehen, aber wir müssen nun versuchen das sachlich zu sehen und es bestmöglich berechnen zu lassen.

      Ich bin so froh, hierher gekommen zu sein.

      Danke an alle die hier so toll Unterstützen!!!!

      Muss wirklich der Darlehensvertrag und ein Grundbuchauszug vorgelegt werden? Es fühlt sich so falsch an, diese Sachen auch wegen meiner Partnerin die darin enthalten ist vorlegen zu müssen. Bekommt der Sohn bzw. die Mutter in diese sehr vertraulichen Unterlagen Einsicht?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ralf1912 ()

    • Hallo nochmal,

      kurze Frage noch. In welchem Monat werden Einkünfte des Sohnes angerechet?

      Angenommen das letzte Gehalt aus dem FSJ wäre Ende Juli gezahlt worden oder ein Studium mit Einnahmen würde am 01.09.2021 beginnen mit Gehaltszahlung Ende September.

      Gruß

      Ralf

      P.S. Die Berechnungen werden ein paar Tage Zeit in Anspruch nehmen, aber sie werden folgen ;)
    • Hallo zusammen,

      mein Hinweis wäre auch folgender: warum machst du dir jetzt schon die Mühe zu rechnen, wenn dein Sohn seine Bedürftigkeit bisher noch nicht nachgewiesen hat. Bei uns im Unternehmen kriegen die Dualen einen 4-stelligen Betrag, da gäbe es keine Unterhaltspflicht deinerseits. Ein reguläres Studium an einer Uni startet zum 01.10. Die einzige Möglichkeit, dass er von dort noch nichts hat wäre, wenn er was Zulassungsfreies studieren will und bisher zu faul war sich einzuschreiben.

      Ich würde dem Jugendamt erstmal schreiben, dass der Sohn seine Bedürftigkeit dir gegenüber nachweisen soll, mehr nicht. Das Einkommen der Mutter würde ich im ersten Schritt rauslassen.

      Zu deiner Frage: Zahlung werden immer dem Monat zugeordnet, zu dem sie gehören. Wenn sie halt erst am Ende des Monats kommen, ist das halt so.
    • Hallo,

      das Jugendamt wurde gestern bereits angeschrieben um die Bedürftigkeit nachzuweisen. Da ich allerdings davon ausgehe, dass irgendwo mindestens ein Monat lang ein Bedarf besteht, bereite ich schon einmal alles vor.

      Die Sachen werden natürlich erst versendet, wenn die Bedürftigkeit nachgewiesen wurde. Bin sehr gespannt ob ich alle Unterlagen erhalten werde.
    • @max
      Auch bei den zulassungsfreien Studiengängen haben die staatlichen Unis und Hochschulen Fristen. Die dürften spätestens Anfang September enden. Denn es muss ja noch der ganze Verwaltungsaufwand erledigt werden mit zulassungsschreiben, ggf. Vorlegen der Zeugnisse oder Zusendung beglaubigter Kopien, Zahlung des semesterbeitrages und Belegung der Kurse und Einführung ins Studium. In Berlin ist bei einigen Unis die Frist 06.09.

      aber was die Vergütung für ein duales Studium angeht, meist liegt die Vergütung bei 1000€+x, so dass kein Unterhalt mehr fällig wird.

      aber für ein duales Studium müsste er die zu,Samsung längst haben, weil die Unternehmen den Unis sagen, wer eingeschrieben wird und da gibt es keine Zulassungsbeschränkung. Der Vertrag mit dem Unternehmen berechtigt und verpflichtet zu dem Studiengang an der kooperierenden Hochschule. Und aus meiner Erfahrung heraus sind die Unternehmen da schon sehr früh dran. Das läuft meist parallel zu den Azubi-verfahren.
      Ja, manchmal gibt es Nachrücker oder man kann bei bestimmten, kleineren Unternehmen doch noch einen Platz bekommen. Aber das ist eher die Ausnahme als die Regel.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ich bin gerade nicht sicher, ob es Wartezeiten nach dem FSJ gibt, muss wer anders beantworten. Ggf. kann der Volljährige auch darauf verwiesen werden, dass er seinen Lebensunterhalt in dem Freimonat hätte durch einen Job sichern müssen.

      Zum Wohnwert: erstens muss du mal rechnen wie hoch der Wohnwert wirklich ist. Also was würdest du bekommen, wenn du das Haus vermietest. Also guck mal in den Mietspegel. Und nein, ich würde den Kaufvertrag sicher nicht beilegen, sondern nur einen großteils geschwärzten Grundriss als Nachweis für die Wohnfläche und 13 Nachweise über die Lastschrifteinzüge der finanzierenden Bank. Und selbst dort würde ich schwärtzen wie viel Zins und wie viel Tilgung gezahlt werden (daraus kann man nämlich den Zinssatz rückrechnen). Ggf. packst du noch die vertragliche Fixierung über die Sondertilgung dazu, damit die nicht auf die Idee kommen die rauszurechnen.

      Und denk dran: dir kann nur der halbe Wohnvorteil angerechnet werden, weil die andere Hälfte des Hauses deiner Frau gehört.

      Meine Prognose zur Antwort des Jugendamt: die werden dir mitteilen, dass sie das geprüft haben und du unterhaltspflichtig bist und die Mutter nicht, weil sie zu wenig hat. Alles natürlich ohne jeden Beleg.

      edit für Sophie:

      Ich zitiere mal meine Uni:

      Einschreibung innerhalb der Frist:
      • für das Wintersemester 2021/2022: 01. August bis 08.10.2021
      Manche Unis nehmen auch Menschen ohne Plan Rücksicht.
    • Danke für die Antwort.

      Also ohne das sein Bedarf nicht nachgewiesen wurde, müssen wir nichts einreichen? Du meinst das Amt legt mir den Nachweis der Bedürftigkeit nicht vor und möchte trotzdem alles haben?

      Ich gehe stark davon aus, dass dies mit dem Studium sowieso schon länger sicher ist, aber Infos werden streng geheim gehalten.
    • Naja, wer Unterhalt verlangt, muss seine Bedürftigkeit zuerst nachweisen, denn du bist nur bedürftigen Kindern (und ggf. Eltern) zu Unterhalt verpflichtet. Ich könnte ja auch einfach meine Eltern auffordern mir ihr Einkommen offen zu legen.

      Das Jugendamt kann erstmal verlangen was es will. Wenn du nicht lieferst, können sie bei volljährigen Kindern nur beraten. Dein Kind müsste dann eine Auskunftsklage gegen dich anstrengen. Die könnte ihm aber vor die Füße fallen, denn dort müsste er auch seine Bedürftigkeit nachweisen und wenn du anschließend alles lieferst, ist es wahrscheinlich, dass die Kostentragung bei ihm hängen bleibt. Und 2 Anwälte + Gericht gehen schon ins Geld.

      Wenn er wirklich ein duales Studium macht, kann er sich das mit der Geheimhaltung von der Backe schminken. Dann wird er den Vertrag rausgeben müssen und du kannst du halbjährliche Nachweise über den Fortschritt verlangen, da im Unterhaltsrecht gegenseitige Rücksichtnahme gilt und er somit verpflichtet ist sein Studium zügig und ohne Verzögerungen durchzuziehen. Und auch bei einem normalen Studium kannst du die gleichen Informationen + Immatrikulationsbescheinigung fordern. Mit 18 werden die Zügel doch schon leicht angezogen (leider nicht so feste wie es häufig nötig wäre).
    • Hallo zusammen,

      es gab nun eine Mail ohne Nachweise vom Amt.

      Er macht bis zum 31.08.21 ein FSJ mit Taschengeld, was die anrechnen würden für den August.

      Danach würde er ein Studium planen wo noch keine Unterlagen dazu vorliegen würden, wo er darauf hingewiesen wurde Bafög zu beantragen zuerst.

      Alles ohne Nachweise und sehr schwammig.

      Im FSJ gibt es doch keine Unterhaltspflicht oder ist das nicht so eindeutig?

      Es gibt ein Urteil, wo zwischen FSJ und Studium kein Unterhalt zu zahlen ist. Kann man sich auf so etwas berufen oder ist das kritisch zu sehen? Wenn er stand heute kein Studium schriftlich hat, muss er doch arbeiten gehen. Hmmm.

      VG
      Ralf
    • Hallo Ralf,

      dann bedankst Du Dich für die Infos und bittest noch um Zusendung der Nachweise, was sie sicherlich nur versehentlich nicht beigefügt haben, da sie ja wissen, dass der Sohn auskunfts- und belegpflichtig nach 1605 BGB ist...

      FSJ wird inzwischen teilweise als Orientierungsphase von Gerichten angesehen.
      So lange Dir aber nicht die Höhe des Taschengeldes benannt und nachgewiesen wird, gehst Du davon aus, dass sein Bedarf vollständig gedeckt ist (ich habe schon einen Vertrag für ein FÖJ gesehen, in dem das TG insgesamt 510 Euro betrug).
      Achso, ich würde mich auch darauf berufen, dass es keinen unterhaltspflichtigen Übergangszeitraum zwischen FSJ und Studium gibt (Urteil hast Du?)

      Gruß Tanja
    • Hi Tanja,

      da kenn ich nichts, das wird geschrieben ganz klar.
      Vom hören sagen hatte er mindestens 400 Euro Gehalt und von mir ja freiwillige 100 Euro. Muss man wirklich für einen Monat wo laut meiner Hochrechnung kein Cent mehr für zu zahlen ist sein komplettes Leben nun offen legen? Selbst bei Stufe 3 der DDT (komme auf Stufe 2) was nicht gegeben wären es noch 4 Euro.
      Bzgl. des Urteils das habe ich aber etwas älter:
      OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08. März 2012 – 2 WF 174/11 –, Rn. 21, 26
      VG Ralf