Unterhaltsberechnung durch das Jugendamt/ Was ist zu beachten beim ausfüllen

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    • Unterhaltsberechnung durch das Jugendamt/ Was ist zu beachten beim ausfüllen

      Hallo zusammen,

      ich bin ganz neu hier, habe aber schon öfter hier mal etwas nachgelesen und finde hier ist es als Vater bisher immer gut möglich gewesen Infos zu bekommen.

      Nun ist es bei mir auch mal soweit und mein großer, volljähriges Sohn ist der Meinung, den Unterhalt durch das Jugendamt berechnen zu lassen.

      Die Mutter hat so wenig Einnahmen ( Einkommen neuer Ehepartner zählt nicht), dass dieser allein von mir zu tragen sein wird. Er wohnt noch bei der Mutter.

      Nun möchte ich beim ausfüllen nichts falsch machen und hoffe ich bekomme hier den ein oder anderen Tipp.

      1. Hab ich das Recht erstmal zu erfahren was mein Sohn aktuell überhaupt macht und was zukünftig geplant ist? Er war wohl in einem FSJ bis gerade und mehr weiß ich nicht wirklich. Laut hören, sagen könnte er wahrscheinlich ab 01.10.2021 ein duales Studium mit Einnahmen beginnen. Habe ich ein Recht dies zu erfahren, bevor ich das Leben von mir und meiner Partnerin komplett offen lege und wer muss mir diese Auskunft nun erteilen? Er oder das Jugendamt als Beistand?

      2. Empfiehlt es sich hier schon einen Anwalt zu kontaktieren oder lässt sich das Formular trotz Firmenwagen und eigenem Haus selbst ausfüllen und man wartet erstmal die Berechnung ab?

      3. Der Firmenwagen von 280 Euro wird ja laut Leitlinie komplett als Einkommen gesehen, aber was ist mit dem Geldwerten Vorteil Fahrt Wohnung/ Arbeit von 280 Euro nochmals. Ist dies ebenfalls Einkommen und ich darf es dann aber unter berufsbedingte Aufwendungen komplett wieder absetzen? Verzichte dann aber auf die zusätzlichen 5% berufsbedingte Aufwendungen?

      4. Ich habe mit meiner Partnerin (ein Kind)ein gemeinsames Haus zu je 50%. Die Tilgung/Zins beträgt gesamt monatlich 750 Euro (mein Anteil 50%). Könnte mir hier ein Wohnvorteil berechnet werden? Es ist darin natürlich noch keine Grundsteuer, Gebäudeversicherung oder, oder enthalten.

      5. zusätzlich habe ich mit meiner Partnerin schriftlich eine jährliche Sondertilgung vereinbart über gemeinsam 6000 Euro (davon 50% mein Anteil). Diese ist laut Kontoauszügen Belegbar und auch schriftlich vereinbart. Kann ich diese als die 4% Altersvorsorge ansetzen zzgl. der Tilgungsrate (ohne Zins) die per Darlehnen festgesetzt ist? Ich muss hier dazu sagen, dass diese dringend notwendig ist um bei Renteneintritt keine riesen Restschuld zu haben. Wir haben uns bewusst für eine kleine festgelegte Rate entschieden mit dieser fest vereinbarten Sondertilgung, falls mal jemand Arbeitslos wird. So haben wir uns eine Versicherung diesbezüglich gespart.

      6. Hat mein volljähriger Sohn nun Recht auf einen Titel, obwohl er zum 01.10. oder 01.04.22 evtl. ein duales Studium beginnt mit Einnahmen und kann man diesen Titel zumindest begrenzen auf abzgl. Einnahmen oder so?

      Nun hoffe ich sehr, hier eure Ratschäge zu erhalten.

      VG Ralf
    • Hallo Ralf1912
      Erst einmal herzlich Willkommen hier im Forum.
      1. Besteht für Deinen volljährigen Sohn ein Titel?
      2. Du hast ein Recht auf Auskunft was der Sohn macht und machen will! Er ist Auskunftspflichtig.
      3.Zum FSJ füge ich mal einen Link bei, der könnte hilfreich sein.https://www.bundes-freiwilligendienst.de/fsj-freiwilliges-soziales-jahr/
      4. Das Formular welches das Jugendamt Dir geschickt hat brauchst Du nicht ausfüllen, Du kannst Dir auch eine Exel Tabelle erstellen aus der alles ersichtlich ist.
      Bevor Du etwas ausfüllst, fordere das Jugendamt erst mal dahin gehend auf, das Sohnemann seine Bedürftigkeit nachweißt, siehe Link oben, denn das FSJ gilt als Ausbildung und damit ist er nicht mehr privilegiert und Dein Kind mit Deiner Partnerin geht ihm im Unterhalt vor. Weiterhin ist jetzt auch das volle Kindergeld vom Unterhaltsbedarf ab zu ziehen. Wie das mit dem Haus ist wissen andere hier im Forum besser als ich, die können Dir da besser helfen. Trotz der Anrechnung des Firmenwagen kannst Du weiterhin den Arbeitsweg als Werbungskosten ( km x 0,30 x 2) in Ansatz bringen. Ab dem 60 km ist dann nur noch mit 0,20 € zu rechnen.

      VG Hugoleser
    • Hallo Hugoleser,

      vielen Dank für die schnelle Antwort.

      1. nein es besteht kein Titel.
      2. Danke ;)
      3. das FSJ scheint beendet und er aktuell wahrscheinlich in einer Überbrückungszeit zu einem evtl. Studium/ dualem Studium ( vermutlich), aber dies muss er ja ebenfalls nachweisen, dass er Bedürftig ist, also das Amt auffordern Bedürftigkeit nachzuweisen?
      4. der Sohn ist nur von meiner Partnerin, nicht von mir.
      Firmenwagen: Mir können doch nicht 280 Euro Firmenwagen und 280 Fahrgeld als Einnahmen abgezogen werden? Dann würde mich ein kleiner Wagen ja 560 Euro kosten ;( . Wobei ich rechne gerade über 6000 Euro laut (kmx 0,30x 2) dann sind das die berufsbedingten Aufwendungen? Dann würde letztendlich der Firmenwagen fast nicht kosten. Korrekt? Ab dem 60 km einfache Fahrt?

      VG Ralf
    • hallo,

      das Formular vom Jugendamt musst du nicht ausfüllen. Du musst deine Sachen nur in einer nachvollziehbaren Aufstellung nebst belegen nachweisen.

      Junior ist volljährig und macht ein fsj. Damit ist er im 4. Rang. Dadurch erhöht sich deinselbstbehalt und auch der der Mutter.
      Seine Einkünfte vom fsj und das Kindergeld sind auf seinen Unterhaltsanspruch anzurechnen.
      wird das schon gemacht bzw. Gibt es einen Unterhaltstitel?
      er ist, solange er noch zu Hause wohnt, in der 4. Altersstufe, ab 18 Jahre.

      Junior muss nachweisen, dass er als volljähriger bedürftig ist. Also die Unterlagen zum fsj anfordern, sprich den Vertrag.
      Beim fsj gibt es ca. 330€ Vergütung. In Berlin zumindest bekommtman das schülerticket für die bvg für 30€. So dass die berufsbedingten Aufwendungen sich bei ihm auch auf diesen Betrag belaufen dürfen. Das einfach mit anfordern.


      Sprich, du schreibt dem Jugendamt, dass Junior nun seine Bedürftigkeit nachweisen muss, um weiterhin einen Unterhaltsanspruch zu haben. Und deswegen benötigst du den Vertrag über das fsj, Kopien der Kosten für das ÖPNV-Ticket etc.

      parallel musst du aber deine Unterlagen sortieren und aulisten
      12 Gehaltsabrechnungen sowie den Steuerbescheid
      Davon kannst du abziehen
      Die berufsbedingten Aufwendungen, das unterscheidet sich je nach olg. Entweder nach Aufwand oder pauschal 5%. Manche Olgs haben auch eine deckelung.
      Ebenso können Aufwendungen für die zusätzliche Altersvorsorge angesetzt werden. Maximal 4% vom Brutto. Sofern das angespart wird, so etwas wie Riester etc.
      Dazu kommt noch der wohnwertvorteil für das Haus. Aber nur 50%, da es dir. Ur zu 50% gehört. Deswegen kann auch nur dein hypothekenanteilm(Zins- und Tilgung) abgezogen werden, inkl. Der Sondertilgung.
      Wenn das sozusagen ein Verlust ist, wird das Haus nicht berücksichtigt, im Regelfall.

      dann die Frage: Junior ist jetzt im 4. Rang. Vor ihm stehen also weitere minderjährige Kinder, sprich das Kind deiner Partnerin ist das euer gemeinsames oder ihres. Wenn es das gemeinsame ist, steht es im 1. Rang und ist zu berücksichtigen.
      Wenn es unter 3 ist als gemeinsames hätte auch deine Partnerin Anspruch auf Unterhalt von dir und steht im 2. Rang.

      1. Ja, wie schon geschrieben, Junior muss sagen was er macht
      2. Ja, Berechnung abwarten, aber nicht nur die Einnahmen sondern auch alle abzugspositionen gleich nachweisen, dann ggf. Hier einstellen und überprüfen lassen.
      3. lass das Jugendamt erst einmal rechnen
      4. und 5. siehe meinen Text.
      6. Titel: rein theoretisch schon, aber da würde ich entspannt abwarten. Junior muss jetzt alles offen legen und dann kommt die Berechnung und dann muss diese geprüft werden und dann ist evtl. Schon Oktober und dann muss bei einem dualen Studium neu gerechnet werden. Aber rein theoretisch müsste er eine Zusage für ein duales Studium vom Unternehmen schon haben, wenn es ab Oktober losgehen soll, weil, meist ist da auch ein Jahr Vorlauf, wie bei der Ausbildung.

      hat Junior einen Studienplatz ohne duales Studium hat er vorrangig Bafög zu beantragen.
      Macht Junior ab Oktober nichts hat er auch keinen Unterhaltsanspruch.

      berechnet wird wie folgt: dein bereinigtes Einkommen plus das bereinigte Einkommen der Mutter. Dann in der Düsseldorfer Tabelle, welche Stufe. Dann wird vom tabellenbetrag das komplette Kindergeld abgezogen und das Einkommen vom fsj(reduziert um das ÖPNV-Ticket oder die Pauschale von 100€). Dann wird unter Berücksichtigung des selbstbehaltes geqoutelt, dieser ist 1.400€.
      danach machst du das ganze noch einmal nur für dein Einkommen. Ist das Ergebnis geringer musst du auch nur diesen Betrag zahlen, da man nicht mehr zahlen muss als sich nach alleiniger Pflicht ergibt.

      das die Mutter nicht leistungsfähig ist muss über gehaltsnachweise etc. Auch von Junior nachgewiesen werden. Das muss also spätestens der Berechnung beiliegen. Ansonsten anhören, da du das recht hast die Berechnung zu überprüfen. Und das kann nur erfolgen, wenn du diese Belege hast.

      beim dualen Studium wird dann das komplette Kindergeld sowie die nettovergütung abzüglich 100€ berufsbedingte Aufwendungen als Pauschale in Abzug gebracht.
      Beim normalen Studium wird das komplette Kindergeld und das Bafög in Abzug gebracht.

      wohnt Junior dann nicht mehr zu Hause gibt es maximal einen festen Satz, ich glaube 830€ inkl. Kindergeld und Bafög. Sind die Eltern nicht in der Höhe Leistungsfähig gibt es weniger. Denn gegenüber Junior bist du dann nicht mehr gesteigert erwerbspflichtig und alle anderen gehen ihm vor und nur wenn es dann noch etwas zu verteilen gibt, bekommt er seinen Anteil oder das was noch verfügbar ist.

      sophie

      p.s. Zahlst du derzeit Unterhalt? Dann für September nicht, sofern er keine Bedürftigkeit nachweist. Da du keinen Titel hast, ist das möglich. Junior muss dir auch mitteilen, auf welches Konto der Unterhalt gehen soll, dies auch anfordern.
      Vermutlich ist, sofern er im Oktober Aanfängt zu studieren, der September als Übergangsmonat, in dem er unterhaltsberechtigt ist, zu sehen. Aber eben erst nach korrekter Berechnung und Vorlage der Zusage.
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie,

      tausend Dank, mir qualmt der Kopf aber ich sehe Licht am Ende des Tunnels :)

      Das FSJ scheint bereits beendet zum 31.07.2021 oder auch 31.08. keine Ahnung. In der Zeit gab es nur 100 Euro freiwillig, da er höhere Einnahmen erzielt hatte, daher rührt auch der ganze Streit, da er das als ungerecht empfand und seitdem der Kontakt abgebrochen ist leider, obwohl er noch unterstützt wurde freiwillig. Also aktuell die freiwilligen 100 Euro die ich nun beenden werde.

      Rein spekulativ ist er gerade in einer Übergangszeit zum Studium, aber Ihm steht nur Geld zu, wenn er ein Studium nun nachweist? Und das auch nur für maximal 3 Monate Übergangszeit?

      Ich werde alles in eine Excel packen, mich ordnen und alles zur Prüfung hier einstellen.

      Laut OLG Frankfurt sind Tilgungsleistungen bis 4% als Altersvorsorge zu berücksichtigen, also gebe ich dies an und die Fahrkosten natürlich.

      Die 280 Euro Geldwerter Vorteil plus 280 Euro Geldwerter Vorteil Fahrt Wohnung/Arbeit sind dann komplett als Nettoeinnahmen zu berücksichtigen?
    • hallo,

      was den Geldwerten Vorteil fürs wohnen angeht, ja, die kommen beimdir on top.
      Was das Auto angeht, da würde ich erst einmal entspannt abwarten, was das Jugendamt rechnet.

      und ja, rein theoretisch muss Junior schon eine Zusage von dem Unternehmen und der Uni haben. Denn im Oktober beginnt ja schon das Wintersemester und teilweise fangen die Unternehmen ja mit ihren dualen studies im September an, da ca. alle 6 bis 8 Wochen der Wechsel zwischen Arbeit im Unternehmen und studieren an der Uni ist.
      Und die normalen Studiengänge müssten auch die Zusagen verschickt haben. Deswegen erst für September zahlen, wenn die Berechnung da ist und Junior seine Berechtigung nachweist.

      sophie

      p.s. BGH, XII. ZS, Beschluss v. 4.7.2018 – XII ZB 448/17, FamRZ 2018, 1506, 1509, Rn. 31 - lies dir das mal durch. Hier scheint es so, als könnte Zins- und Tilgung dem wohnwertvorteil gegenüber gestellt werden. Und die Altersvorsorge zusätzlich mit den 4% in Abzug gebracht werden.
      @'TanjaW9 da bist du doch fit.

      ich weiß ja nicht was du verdienst, aber verdienst du über die beitragsbemessungsgrenze kann ab diesem Betrag bei der zus. Altersvorsorge 23% in Ansatz gebracht werden.
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie,

      ich vermute der Unterhalt wird sich zwischen Stufe 2-4 der Düsseldorfer Tabelle bewegen laut grober Berechnung. Über der Beitragsbemessungsgrenze dürfte ich nicht liegen.

      Wie stelle ich in meiner Excel Tabelle den Firmenwagen da?

      Es steht in der Gehaltabrechnung (Beispiel)

      Nettogehalt:
      - 2500 Euro
      - abzgl. GWV 580 Euro
      Auszahlung: 1920 Euro

      Der GWV setzt sich wie gesagt aus diesen 2 Posten GWV Firmenwagen 280/GWV Fahrt Wohnung/Arbeit zusammen.

      Laut OLG Frankfurt sind Tilgunsraten als Altersvorsorge genehmigt. Ich nehme die 4% vom Gesamtbrutto inkl. Steuererstattung?
    • hallo,

      Nettogehalt 2600
      + steuererstattung
      + Geldwerten Vorteil1/2 haus
      - 0,36 € pro gefahren üben Kilometer zur Arbeit (hin- und Rückweg, für die ersten 30 km 0,36 ab dem 31. Kilometer 0,18 pro Kilometer)
      - 4% vom Brutto des Einkommens, hier die Haustilgung und ggf. Weitere Altersvorsorge
      = anrechenbares netto

      ach so, wenn in der steuererstattung erstattungen aufgrund von z. B. Krankheitskeimen etc. Vorhanden sind, ist dieser Anteil herauszureichen, sofern diesen Kosten nicht auch bei der einkommensbereinigung berücksichtigt werden.

      hast du noch zus. Berufunfähigkeitsversicherungen, krankenvers., Beiträge zu Gewerkschaften etc.?

      Sophie
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    • hallo,

      vermutlich bist du dann in der 2.Stufe = 593€- 219€ Kindergeld = 374 €.
      Wobei dann noch Bafög oder ausbildungsvergütung abgezogen wird.
      Ich habe mal einen bafögrechner mit geschätzten Daten gefüttert. Je nach Eurem Einkommen und der wohnsituation zu Hause oder alleine wohnend kommen noch Beträge ab 100€ als Einkommen für Junior dazu, die in Abzug gebracht werden können.

      und ganz ehrlich, wenn Junior aufgrund des Geldes den Kontakt abbricht würde ich auch nur nochexakt das überweisen, dass bei korrekter Berechnung fällig ist.

      sophie
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    • hallo,

      die sondertilgung ist reine Tilgung? Dann ist sie doch bei der zus. Altersvorsorge einzuberechnen monatlich, bis zu den 4%.

      die Rate muss nach Zinsanteil und tilgungsanteil geteilt werden. Zinsen bei wohnwertvorteil. Tildgung zus. Altersvorsorge.

      @TanjaW9


      sophie
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    • Hi Sophie,

      danke für Deine Meinung bzgl. der freiwilligen Leistungen, es tut gut zu hören, dass es andere auch so sehen. Das Zwischenmenschliche habe ich hier mit Absicht heraus gelassen, da wir zu tiefst verletzt sind, da das Verhältnis nie das schlechteste war, bis Einnahmen beim FSJ angerechnet wurden. Das gehört alles erstmal verarbeitet. Und die 100 Euro wurden auch nicht honoriert und z.b. auch nicht mehr zum Geburtstag gratuliert.

      Ja die Sondertilgung 3000 Euro ist reine Tilgung, das andere sind meine 50% circa 157 Euro Zins/218 Euro Rate. Aber da ist ja noch keine Heizung, Gebäudeversicherung, Grundsteuer drin. Wie berechne ich den geldwerten Vorteil und ist dieser überhaupt gegeben?

      Mein Gehalt schwankt stark durch Provisionen und letztes Jahr auch Kurzarbeitergeld, das muss ich alles berechnen.
    • hallo,

      alles was man nicht auf den Mieter Umlegen kann, ist beim Geldwerten Vorteil,abzuziehen.
      Beispielsweise Instandhaltung. Wartungen gehen zu Lasten eines Mieters. Grundsteuer kann auch auf den Mieter umgelegt werden. Schau mal im Internet was zu den Nebenkosten bei einer Miete gehört. Und alles andere ist dann zu berücksichtigen.

      Heizung und warmwasser zahlt man als Mieter ja auch selbst. Müllabfuhr etc.

      sophie
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    • Auch wenn man es selbst bewohnt? Allerdings auch alles 50% anteilig?
      Habe gerade bei den Leitlinien OLG Frankfurt gesehen, dass auch Ratentilgungen vom Wohnwert abzuziehen sind. Also dürfte doch kein Wohnvorteil mehr gegeben sein?
      Hatten dieses Jahr sogar noch eine Reparatur Heizung 500-700 Euro.
      Also von welchem Wert ziehe ich Tilgungsrate und Reparatur ab um auf den Wohnwert zu gelangen?
    • hallo,

      der wohnwertvorteil ist die ersparte Kaltmiete.
      Bei dir nur 50%, sofern im Grundbuch so aufgeteilt.

      und der Mietspiegel bietet eine gute berechnungsgrundlage.
      Da musst du natürlich Ausstattung und Lage etc, prüfen. Hier in Berlin kann man das gut herauslesen auch mit den zu- und Abschlägen für gute Lage und/oder gute Ausstattung oder schlechte Ausstattung.

      ja, alle kosten anteilige 50% für dich.

      was meinst du mit ratentilgungen? Die gesamte hypothekenrate ? ja, dann bleibt nichts mehr übrig vom wohnwertvorteil, vermutlich. Aber wenn die gesamte kreditrate dem wohnwertvorteil gegenüber gestellt werden kann, dann kannst du aber die zus. Altersvorsorge trotzdem ausschöpfen.

      instandhaltungskosten, Reparaturen und Rücklagen, z. B. Für neue Fenster können nicht auf den. Mieter umgelegt werden, so dass diese dem wohnwertvorteil gegenübergestellt werden. Ich würde auch immer Reparaturkosten planen und angeben. Denn eine Heizung muss irgendwann auch erneuert werden, Dachrinnen, Fenster etc.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hi Sophie,

      kann ich den Wohnwertvorteil nicht aus der Berechnung heraus lassen, da eh nichts angerechnet werden dürfte? Allein die Tilgung mit der Sondertilgung (50%) übersteigt diesen was ja ersichtlich sein müsste? Sollte dann in der Berechnung einer drin sein von denen, kann man immer noch Heizung, etc. nachreichen?

      Ralf
    • hallo,

      ja, kannst du natürlich machen.

      ach so, auch wenn das gerne in den Formularen gefragt wird das Einkommen deiner Partnerin geht das Jugendamt nichts an. Das ist nur, wenn du keinen mindestunterhalt leisten könntest oder sie als unterhaltsberechtigt gilt.


      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • hallo,

      ja, die Liste kannst du gern einstellen.
      Deswegen ja etwas eigenes erstellen und nicht das Formular.
      Du kannst nämlich auch anhand der Leitlinien sehen was alles zählt und was nicht angegeben werden muss.


      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ralf1912 schrieb:

      Und danke mit dem Partnertip. Vieles aus dem Formular finde ich nämlich eine Unverschämtheit, ich bin ja kein Schwerverbrecher und habe immer gezahlt.
      Hallo Ralf,
      auch von mir noch ein herzliches Willkommen im Forum.
      Ja, das Jugendamt ist Datensammelkrake ohne Ende. Und dann gewähren die einen noch nicht mal Datenauskunft nach DSGVO (und erklären gern, man würde ja wohl die Dinge kennen, die man selbst schriftlich mitgeteilt hat).

      Ich würde denen nichts mehr ausfüllen. Und mein Mann hat in den letzten Jahren keinen Zettel mehr von denen mit seinen Zahlen gefüllt und schon gar nicht unterschrieben.
      Eine eigene Aufstellung reicht, so wie Sophie schrieb.

      Zum Wohnwert, belies Dich bitte mal hier.
      Das JA und auch die Anwälte stellen erst mal gern einen Wohnwert ein - viele sind auch noch nicht firm in der neuesten Rechtsprechung und gehen eben auf Dummfang.
      Von daher hast Du Glück, dass Du zu uns gefunden hast ;) .

      Dein Kind sieht Dich ja offenbar auch als Geldautomaten auf 2 Beinen.
      Ich würde erst mal gar nichts zahlen, wenn ich den Vorteil hätte, dass kein Titel existiert. Das Kind ist voll darlegungs- und beweispflichtig. Auch darüber, dass das Einkommen der Mutter angeblich so niedrig ist (bezieht sie Sozialleistungen?), dass sie nicht leistungsfähig ist. Die entsprechenden Unterlagen solltest Du - Anschreiben ans JA - direkt vom Sohn einfordern.
      Wann wird das Kind eigentlich 18?

      Gruß Tanja