Hallo Tanja,
es ist für den Arzt sicherlich einfacher, noch irgendjemanden unterschreiben zu lassen. Meine Identität wurde aber beim Termin schon gar nicht erst geprüft, nur mein Kind musste sich ausweisen.
Wäre ja tatsächlich mal interessant, was passieren würde, wenn man darauf besteht, dass das begleitete Kind einwilligungsfähig ist und die Unterschrift des Kindes ausreicht. Schwer vorherzusagen.
Baden-Württemberg schreibt: baden-wuerttemberg.de/de/servi…m-corona/faq-impfzentren/
es ist für den Arzt sicherlich einfacher, noch irgendjemanden unterschreiben zu lassen. Meine Identität wurde aber beim Termin schon gar nicht erst geprüft, nur mein Kind musste sich ausweisen.
Wäre ja tatsächlich mal interessant, was passieren würde, wenn man darauf besteht, dass das begleitete Kind einwilligungsfähig ist und die Unterschrift des Kindes ausreicht. Schwer vorherzusagen.
Baden-Württemberg schreibt: baden-wuerttemberg.de/de/servi…m-corona/faq-impfzentren/
www.baden-wuerttemberg.de schrieb:
In der Regel ist eine Einwilligungsfähigkeit in einen medizinischen Eingriff – im speziellen Fall beispielsweise eine Impfung – ab einem Alter von 16 Jahren gegeben. Das heißt, dass Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren in der Regel hinsichtlich einer Impfung selbst entscheiden und in diese einwilligen können. Voraussetzung ist eine Aufklärung über die Behandlung und ihre Risiken.
Eine Impfung ist eine Routinemaßnahme des medizinischen Alltags, sodass eine Einwilligungsfähigkeit im speziellen Einzelfall auch schon früher als mit 16 Jahren, in der Regel aber nicht vor Vollendung des 14. Lebensjahres, vorliegen kann. Die Frage der Einwilligungsfähigkeit unterliegt einer individuellen Prüfung durch den Arzt.
Für den Fall, dass keine Einwilligungsfähigkeit vorliegt, ist eine Einwilligung der bzw. des Personensorgeberechtigten notwendig.