Hallo zusammen,
mein Mann hat von K2 (18) am Wochenende die Info erhalten, dass es nach dem Abi nun ein Jahr lang Bundesfreiwilligendienst macht und davon ausgeht, dass er weiterhin Unterhalt zahlt.
Zum Kind besteht seit zwei Jahren kein Kontakt mehr; er wollte in den nächsten Tagen K2 eigentlich anschreiben, dass im Falle eines Studiums BAFÖG-Antrag gestellt werden muss.
Jetzt hat sich das erst einmal erledigt - Mail vermutlich von der KM geschrieben (Wortwahl und Tonfall lassen das vermuten).
Es liegen keinerlei weitere Infos vor:
Hat vielleicht jemand Erfahrungen damit? Im Netz gibt es unterschiedliche Informationen - eigentlich keine Unterhaltspflicht, dann aber ggf doch, wenn berufsvorbereitend.
Mein Mann will das Kind ja nicht hängen lassen, allerdings auch nicht überzahlen, zumal das Geld auf das Konto der KM fließt (ist so schriftlich hinterlegt vom erwachsenen Kind). Den August hat er ja jetzt schon komplett gezahlt, was aber nicht dramatisch ist, eine Übergangszeit nach Schulabschluss war eh einkalkuliert.
Was sollte er nun anfordern?
Nach meiner Recherche würde ich sagen, die Höhe der Aufwandsentschädigung braucht er, unabhängig vom Ziel des Bufdi. Wie gesagt, er will ja K2 unterstützen.
Unterhalt zahlen könnte er in Höhe von: KU ab 18 abzgl. Hälfte der Aufwandsentschädigung.
Wie seht Ihr das?
Grüße
Rheingauerin
mein Mann hat von K2 (18) am Wochenende die Info erhalten, dass es nach dem Abi nun ein Jahr lang Bundesfreiwilligendienst macht und davon ausgeht, dass er weiterhin Unterhalt zahlt.
Zum Kind besteht seit zwei Jahren kein Kontakt mehr; er wollte in den nächsten Tagen K2 eigentlich anschreiben, dass im Falle eines Studiums BAFÖG-Antrag gestellt werden muss.
Jetzt hat sich das erst einmal erledigt - Mail vermutlich von der KM geschrieben (Wortwahl und Tonfall lassen das vermuten).
Es liegen keinerlei weitere Infos vor:
- Wo wird BFD geleistet?
- Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung?
- BFD nur zur Überbrückung (nach einem Corona-Abi verständlich) oder mit Blick auf späteren Berufswunsch?
Hat vielleicht jemand Erfahrungen damit? Im Netz gibt es unterschiedliche Informationen - eigentlich keine Unterhaltspflicht, dann aber ggf doch, wenn berufsvorbereitend.
Mein Mann will das Kind ja nicht hängen lassen, allerdings auch nicht überzahlen, zumal das Geld auf das Konto der KM fließt (ist so schriftlich hinterlegt vom erwachsenen Kind). Den August hat er ja jetzt schon komplett gezahlt, was aber nicht dramatisch ist, eine Übergangszeit nach Schulabschluss war eh einkalkuliert.
Was sollte er nun anfordern?
Nach meiner Recherche würde ich sagen, die Höhe der Aufwandsentschädigung braucht er, unabhängig vom Ziel des Bufdi. Wie gesagt, er will ja K2 unterstützen.
Unterhalt zahlen könnte er in Höhe von: KU ab 18 abzgl. Hälfte der Aufwandsentschädigung.
Wie seht Ihr das?
Grüße
Rheingauerin