Unterhalt und Bundesfreiwilligendienst

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    • hallo,

      ich würde nur sachlich schreiben, auch wenn der mailtest verständlich ist.
      Sachliche Antworten können der Mutter nicht dazu dienen den Vater schlecht zu machen.
      Unsachliche, emotionale Antworten würden vermutlich dazu benutzt werden.

      und du hast geschrieben, dass das Verhältnis besser ist als zu kind1. Das würde ich nicht durch eine solche Antwort riskieren.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      definitiv. Manchmal muss man sich so einen Frust mal vom Leib schreiben, ich habe da sehr viel Verständnis für.
      Aber man muss das ja nicht wegschicken...

      Die Mails der letzten Jahre, seit es keinen direkten persönlichen Kontakt mehr zu den Kindern gibt, sind von seiner Seite immer sehr emotionslos und sachlich - genau aus den von Dir genannten Gründen und als schöner Kontrast zu den hasserfüllten Mails der Ex.

      Grüße
      Rheingauerin
    • Hallo @rheingauerin
      zu der von @TanjaW9 ungestellten Frage in #12 nach einem eventuell vorhanden Unterhaltstitel gabs ja noch kein Feedback - oder?

      Falls es keinen Titel gibt, könnte sich der KV ja entspannt zurücklehnen, und:
      Eventuell letztmalig den Sohn - mit Fristsetzung - anschreiben und um die fehlende beleghafte Zusendung der Unterlagen bitten: vollständiges Vertragswerk des Bfd sowie letztmalig die Einkommenssituation der KM abfragen.
      Dabei (nochmals) darauf hinweisen, dass die Offenlegung des Einkommens der KM zwingend ist, um die Quote von KV und KM ordnungsgemäß ermitteln zu können.
      Hier zur Erinnerung: ab Volljährigkeit sind BEIDE Elternteile entsprechend ihrer Einkommensituation zu BARunterhalt verpflichtet!
      Und: immer und ausschließlich den Sohn anschreiben: der ist verpflichtet die Einkommenssituation der KM (beleghaft) darzulegen.

      Falls da nichts mehr kommt - entweder den Unterhalt auf Null zurückfahren oder aber die zukünftigen Zahlungen freiwillig und vorbehaltlich einer Zahlungsverpflichtung zu leisten. Das sollte man dann aber auch so auf die zukünftigen Überweisungsträger festhalten (-> Zahlung unter Vorbehalt).

      Zum Bedarf fällt mir noch ein, dass der ja abhängig davon ist, ob der Bub auswärts untergebracht ist (also eigener Wohnraum) oder noch zu Hause wohnt.
      Bei "Auswärtigen" besteht - so mein Kenntnisstand - ein "fixer" Anspruch auf aktuell 860,- monatlich (Gesamtbedarf - da ist KG schon mit drin).
      Auch das würde ich dem Sohnemann freundlich, aber bestimmt mitteilen.
      Und: Kinder, die - wie hier - mit solchen Forderungen und Ansprüchen daherkommen sollte man beizeiten in ihre Schranken weisen: Wer das will was ihm zusteht bekommt am Ende auch (nur) das, was ihm zusteht.
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 ()

    • Kakadu59 schrieb:

      Eventuell letztmalig den Sohn - mit Fristsetzung - anschreiben und um die fehlende beleghafte Zusendung der Unterlagen bitten: vollständiges Vertragswerk des Bfd sowie letztmalig die Einkommenssituation der KM abfragen.
      Hallo Kakadu,

      ich glaube eher Tochter ;)
      P.S. herzlichen Glückwunsch nachträglich an Dich und Deine Holde zur Vermählung. (hier gibt es leider keinen Blumenstrauß-Smilie) - Ich hoffe (und wünsche), ihr trotzt den Statistiken und bleibt lange ein glückliches und liebendes Paar <3

      @rheingauerin immerhin gibt es noch (angeblich) eine "Kommunikation" des Kindes mit seinem Vater...
      Wie Sophie schon schrieb, lass Deinen Liebsten sachlich antworten.
      Klar weiß ich, wie schwer es ist, sich unberechtigte moralische Vorhaltungen geduldig anzuhören - wenn Du selbst Kinder hast, kann es sein, dass Du auch Derartiges aus deren Erwachsen-Werden kennst ;)
      Du kannst ihn ja noch schreiben lassen: Du möchtest doch auch nur das haben, was Dir zusteht und zur Berechnung benötige ich eben folgende Unterlagen (auf die ich auch ein Anrecht habe)...
      War es nicht so, dass auch dieses Kind (und insbesondere die dazugehörende "Kinderbeseitzerin") davon sprach, nur haben zu wollen, was ihr/ihnen zusteht?
      Schlagt sie mit ihren eigenen Argumenten...

      Gruß Tanja
    • Hallo (@TanjaW9);

      TanjaW9 schrieb:

      ich glaube eher Tochter ;)

      Da sind wohl bei mir gedanklich & virtuell die berühmten Pferde durchgegangen.... :whistling:
      Aus irgendeinem Grund habe ich den BFD gedanklich an eine männliche Person gekoppelt (verknüpft)...
      Am Ende ist es (in der Sache) egal: Der geneigte Leser und die TO wird (von mir) gebeten, bitte den in #23 genannten "Sohn/ Bub/ Sohnemann" durch K2 ersetzen... ;)

      TanjaW9 schrieb:

      P.S. herzlichen Glückwunsch nachträglich an Dich und Deine Holde zur Vermählung. (hier gibt es leider keinen Blumenstrauß-Smilie) - Ich hoffe (und wünsche), ihr trotzt den Statistiken und bleibt lange ein glückliches und liebendes Paar <3
      Dafür <3 lichen Dank...
      Genug Entscheidungszeit gabs ja. Bis zum Gang zum Standesamt hatten wir (uns) mehr als 19 Jahre Zeit (genommen), uns kennenzulernen...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo nochmal;

      rheingauerin schrieb:

      K2 will den Unterhalt nun selbst ausrechnen und fordert Gehaltsnachweise vom KV. Die letzten (12 Monate) hat er letztes Jahr zur Volljährigkeit verschickt, vor knapp 15 Monaten.
      Demnach muss er doch keine aktuellen Gehaltsnachweise liefern oder?
      In Anlehnung des von mir bisher Geschriebenen:
      Neue Gehaltsnachweise würde "ich(!)" nicht liefern, stattdessen auf die "alten" verweisen (der Rest wie in #23 schon vorgeschlagen...)
      Und:

      rheingauerin schrieb:

      Wenn der Mann K2 per Zufall - alleine - trifft (war im Mai oder Juni mal der Fall), ist K2 aufgeschlossen, erzählt auch offen.
      sowie

      rheingauerin schrieb:

      Dann noch ein paar Beschimpfungen, wie schäbig und geizig er sei, dass er sie mit den 250 Euro Taschengeld aus dem BFD abspeisen wolle, er lebe ja nicht am Existenzminimum.
      hier könnte man ja im selben Schreiben an den Sohn durchaus Verwunderung zeigen und mal kritisch hinterfragen, wie es zu derartigen konträren Außerungen bzw. Reaktionen - wie vorstehend zitiert - kommt; man könnte dabei ja auch mal dem (vermeintlichen) "K2" seine Vermutungen kundtun, dass man da nicht seine Gedanken (die von K2), sondern die Gedanken/ Forderungen der KM im letzten Schreiben vermutet...
      Nach dem Motto: "K2 ich erkenne Dich im Schreiben vom xx.xx.xxxx nicht wieder, einerseits so, andererseits so... Mich deucht, dass nicht Du, sondern die KM hier schreibt, aber vielleicht irre ich mich auch..."

      Man kann - auch dem K2 gegenüber, sofern nicht schon passiert - durchaus mal ein paar erklärende Worte hinterlassen, dass mit Volljährigkeit eben auch dessen eigene Mutter Barunterhaltspflichten hat.

      PS: Kann man K2 nicht direkt am Ort des BFD anschreiben (falls die dortige Adresse bekannt ist... -vielleicht hilft da die Exschwiegermutter?)
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Kakadu59 schrieb:

      PS: Kann man K2 nicht direkt am Ort des BFD anschreiben (falls die dortige Adresse bekannt ist... -vielleicht hilft da die Exschwiegermutter?)
      Hallo rheingauerin,

      oder - falls man den genauen Einsatzort kennt - mal zu einem Mittagspausen-Gespräch vorbei fahren? Natürlich nur, wenn das zeitlich einzutakten geht.


      Kakadu59 schrieb:

      hier könnte man ja im selben Schreiben an den Sohn...

      @Kakadu59 immer noch: vermutlich Tochter :P (wolltest Du nicht bei 'K2' bleiben ^^ ?)
      Ot: wenn Du mit der/den Mutter/Müttern Deines/Deiner Kindes/Kinder nicht verheiratet warst, kann euch die Statistik (zur Scheidung auch von Zweitehen) ja nicht treffen 8)

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      vorab. Danke für die Hinweise.

      @Kakadu59
      Es gab nur ein einziges Mal eine ungefähre Idee, was die KM verdient - beim ersten Mal BAföG von K1. Danach hat er nur noch seinen Teil des Antrags ausgefüllt und ihm wurde der Bescheid (1. Seite) übermittelt zwecks Restzahlung. Nach 6 Semestern wurde kein BAföG mehr beantragt, weil die KM wohl mehr Stunden, woanders und höher bezahlt arbeitet und meinte, dass sie jetzt bestimmt keinen Anspruch mehr hätten. Probieren hätte man es ja können, zumal die Einkommensgrenzen ja auch anstiegen - aber sei es drum. Da K1 (und die KM?) keine Studienbescheinigung schicken wollte, mein Partner aber darauf bestand, verzichtete sie generös auf den Unterhalt im letzten Bachelor-Semester. Wie man so dickköpfig sein kann...
      Auch bei Volljährigkeit K2 K1 hat wohl mittlerweile im ÖD angeheuert, Info aus der Verwandtschaft.
      Es gibt zu der Verwandtschaft keinen aktiven Kontakt, eher Zufallsbegegnungen. Die haben alle viel Respekt vor der KM, die hat die wohl alle "im Griff". Fragt mich nicht, das ist irgendwie alles kaputt.

      Und auch ein "Auflauern" an der BFD-Stelle ist nicht möglich: zumindest mal aktuell ist der Träger nicht bekannt. Der BFD-Vertrag, der in der ersten Mail geschickt wurde, war geschwärzt - da stand nur Name und Anfangs-/Enddatum drin.

      Das Update in der Sache :)

      Eine sehr sachliche Mail (Unterlagen liegen vor, Link auf die Seite BFD, wo Unterhaltsanspruch negiert wird, ggf etwas analog Ausbildungsunterhalt, falls der BFD Teil der Ausbildung sein sollte, Bitte um BFD-Unterlagen) ging letzte Woche noch raus.

      Am Freitag kam dann eine Antwort, ohne Unterlagen, dass es eine Unverschämtheit sei, auf uralte Gehaltsunterlagen zu verweisen und einfach keinen Unterhalt zu zahlen. Und wieder die Schlagworte Geiz und Gier und dass sie darben müssten, während er sich ein schönes Leben macht. "Mir gönnst Du nicht einmal das Taschengeld. Bezahle bis zum 15.09. den Unterhalt oder ich werde Dein Gehalt pfänden. Selbst schuld."

      Gestern dann von hier die erneut sachliche Mail, dass die Unterlagen aktuell sind (wie viele Gehaltserhöhungen kriegt man mit Ende 50 wohl noch?) und dass man über einen Anspruch sprechen kann, wenn klar ist, ob der BFD z.B. im sozialen Bereich eine Vorbereitung auf ihre weiteren Pläne ist.

      Ich wiederhole mich: Noch max. 6 Jahre, bis dahin sollte K2 mit der Ausbildung fertig sein. Okay, dann geht der KV bald in Rente, aber er ist aus dem Thema endlich raus.

      Wie das Verhältnis zu den beiden Kindern sich dann entwickelt, steht in den Sternen. Vielleicht verstehen sie irgendwann, wenn sie sich hoffentlich - räumlich und auch sonst - von der KM lösen, vielleicht selbst eine Beziehung oder gar Kinder haben, dass nicht allein der Vater Fehler gemacht hat (Fehler gemacht hat er, zweifelsohne).

      Grüße
      Rheingauerin
    • Hallo rheingauerin,

      ich verstehe Dich wirklich nur zu gut.
      Kann K2 denn pfänden? Es besteht also ein Titel?
      Dann - und nur dann - würde ich jetzt meinen Anwalt bemühen und auf Herausgabe des Titels klagen und Vollstreckungsabwehrklage anhängig machen. Ob (und wie) das der richtige Weg ist, weiß der Anwalt am Besten.

      Mich wundert das "Antwortschreiben" von K2 bei der scheinbar hochgradig manipulativen KM nicht. Da wird vermutlich auch später bei beiden Kindern kein Sinneswandel eintreten - die haben ja sozusagen als Lebensplan die Legitimation von Manipulationen mitgegeben bekommen.
      Kenn ich auch von der Ex meines Mannes und des 1. "Ablegers".
      Die (beiden) stellen sich auch gern und überall als "arme Opfer" meines Mannes hin (der ebenfalls seit Jahren keine Infos von KM und Kind bekommt).

      Irgendwas läuft doch vollkommen verkehrt in diesem Land...

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      meines Wissens gibt es einen UH-Titel (der war nicht befristet bis zur Volljährigkeit, wie so oft), aber so wie ich das lese, ist das ja relativ irrelevant, weil da jedes Gericht sagt, dass der nicht mehr gilt.
      Nichtsdestotrotz: Termin mit Anwalt steht an.

      Gestern Abend gab es dann noch eine Mail der KM: Sie beglückwünscht ihre Kinder, dass sie selbständig den Kontakt zu ihrem "Erzeuger" abgebrochen haben, der keinen Cent zusätzlich den Kindern gönne, aber nach außen hin den "sozial engagierten" mimt. [Er ist Vorstand in einem Verein, ab und an in der Zeitung, ist aber ein Naturschutzverein und nicht in erster Linie "sozial".]
      Allein der Begriff "Erzeuger" ist eine Diffamierung sondergleichen. Er war Papa, hat sich viel gekümmert, in 13 Jahren, die ich es erlebt habe, nur ein einziges Umgangs-Wochenende abgesagt (da war er krank, ich nicht da), Urlaube gemacht, Klamotten gekauft (die dann irgendwann bei uns blieben, da sie nie wieder zurück kamen), IMMER Unterhalt gezahlt.
      Offtopic: Die Kleinstadt-Gerüchteküche sagt diese Woche, dass ihr 2. Mann sich gerade von ihr trennen und mit dem gemeinsamen Kind ausziehen will. Dann braucht sie wohl jeden Cent (den der KV angeblich seinen Kindern nicht gönnt).

      Jetzt bin ich mal gespannt, ob noch was nachkommt.
      Das oberste Interesse der KM lag immer schon darin, dass er keine Informationen kriegt. Und der Hinweis darauf, dass er beim BFD noch quasi einen Ausbildungsunterhalt zahlen würde, wenn denn der BFD eine Vorstufe zur weiteren Ausbildung wäre, setzt voraus zu wissen, wo K2 den BFD ableistet.

      Und dann frage ich mich immer mal, wie mein Liebster mit dieser Frau verheiratet sein und auch noch Kinder in die Welt setzen konnte.

      Gruß
      Rheingauerin
    • rheingauerin schrieb:

      meines Wissens gibt es einen UH-Titel (der war nicht befristet bis zur Volljährigkeit, wie so oft), aber so wie ich das lese, ist das ja relativ irrelevant, weil da jedes Gericht sagt, dass der nicht mehr gilt.
      Moin rheingauerin,

      ist das so?
      Habt ihr das von einem Gericht so auch schriftlich?
      Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, prüft er eigentlich nicht die Grundlagen des Titels.
      Den hat nicht zu interessieren, wie alt das Kind ist, ob es sich in Ausbildung (oder was auch immer befindet). Der hat nur die Zahl einzutreiben, die auf dem vollstreckbaren Titel steht.
      Ein Gericht schaut da doch erst drauf, wenn irgendwas gerichtshängig gemacht wurde.
      Dies ist (meiner Meinung nach) nun aber gerade nicht der Fall, wenn man nur den Gerichtsvollzieher los schicken will.

      Zum Rest: natürlich ärgert das. Ich kenne diese Ungerechtigkeiten nur zu gut.
      Man muss sich - insbesondere als Zweitfrau - da leider ein dickes Fell zulegen und sich immer wieder sagen:
      Man kann an der Art und Meinung fremder Menschen über sich selbst und über die Liebsten eh nichts ändern.
      Und man kann dankbar sein, wenn man anderes Verhalten aus der eigenen Familie kennt...
      Dein Mann hat Dich als Stütze. Schau, dass Du ihn da "tröstest".
      Und was Deine letzte Frage angeht: wenn wir jung und unerfahren sind, suchen wir uns (angeblich ;) ) immer das, was wir von Zuhause her kennen....
      Bei meinem Mann erklärt das jedenfalls Vieles.

      Bleibt tapfer und zuversichtlich und besteht weiterhin auf die komplette und ungeschwärzte Vorlage des Vertrages (da stand bei uns eh nicht die konkrete Einsatzstelle drin).

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      ja - ich bleibe tapfer und das dicke Fell ist quasi eine Drachenhaut (wo ist die empfindliche Stelle?). Was die "kenne ich von Zuhause"-Kompenente betrifft, gehe ich nochmal in mich. ;)

      Das mit der UH-Urkunde habe ich dunkel in Erinnerung, als K1 volljährig wurde. Der Anwalt hatte da eine entsprechende Äußerung getan. Aber kann der Liebste ja noch einmal nachfragen, wenn der Termin ist nächste Woche.

      Erneute Anforderung des Vertrags ist geplant für nach dem Anwaltstermin. Der Vorwurf, er wolle nicht zahlen, zieht ja nicht: Gezahlt wird unter bestimmten Voraussetzungen.

      P.S.: Und nein, die Mail der Ex wird nicht beantwortet, auch wenn es einem in den Fingern juckt. Ob die sich gut fühlt nach jeder Mail, in der sie ihn (und mich) beleidigt? Und ob die das selbst glaubt, dass die Kinder sich - nach jahrelanger Indoktrination und Manipulation ihrerseits - aus freiem Willen von ihrem Vater losgesagt haben? Ich kann Geschichten erzählen...

      Schönes Wochenende
      Gruß Rheingauerin
    • Hallo rheingauerin,

      wenn Dein Mann den Anwalt fragt, dann soll er ganz konkret fragen, ob das Kind aus der Urkunde vollstrecken kann, trotz Änderung der Verhältnisse zum Zeitpunkt der Erstellung.
      Wenn man googelt (gültigkeit jugendamtsurkunde volljährigkeit) bekommt man einige Seiten angezeigt, in denen u.a. die Gefahr von Clints Frage zur Vollstreckung aus nicht herausgegebenen Urkunden thematisiert wird.

      Ex: natürlich nicht beantworten. Eher eine Regel einrichten, nach der Mails von diesem Absender mit irgendeiner Spam-Bemerkung zurück an den Absender gehen...
      Dein Mann (und Du) muss sich den Sch... doch nicht mehr geben. Ergo: nicht lesen, sondern entweder gleich automatisch in den Spam-Ordner verschieben lassen oder eben wie von mir vorgeschlagen, automatisch zurück weisen (und/oder ungelesen ! löschen)
      Erfahrungsgemäß hört das Spamen dann irgendwann auf.
      Ihr solltet Euch nur diesen Quark nicht mehr durchlesen.
      Das macht ja auch mit einem selbst nichts Gutes... und damit hat die Gegenseite erreicht, was sie wollte: "wenn ich mich schon nicht gut fühle, dann der andere auch nicht".
      Krank!
      Und in der Vielzahl der Fälle ein Zeichen von nicht verarbeiteter narzisstischer Verletzung.

      Lasst Euch nicht herab ziehen.
      Schönes Wochenende Euch.

      Gruß Tanja
    • Moin,

      jetzt hat sich in der letzten Woche einiges getan: Auf dem Weg zum Anwalt läuft mein Partner an einer Grundschule vorbei - und trifft auf seine Tochter, die gerade Kinder aus der Nachmittagsbetreuung verabschiedet (hat ihn nur angelächelt, erstaunt geguckt und "hallo" gesagt). Da sie schon vor Jahren Grundschullehrerin werden wollte, gehen wir mal davon aus, dass sich der Berufswunsch verfestigt hat und sie mit einem Jahr BFD sich nun noch ein wenig Orientierung verschafft. Nach 1,5 J Corona-Schulunterricht inkl Abi nachvollziehbar.

      Mit dieser neuen Information behaftet zum Anwalt. Der rät nun zu Abschlagszahlungen (Hälfte des vorherigen Unterhalts), quasi Ausbildungsunterhalt, genauere Berechnung, wenn die Tochter die Unterlagen nachliefert.

      So wird's gemacht. Mal schauen, ob eine Reaktion kommt oder ob das Geld genommen wird ohne weitere Infos.

      Grüße
      Rheingauerin
    • hallo,

      das scheint doch dann positiv zu sein.
      Meiner Meinung nach sollten alle, die in den sozialen Bereich gehen vor Beginn des Studiums ein verpflichtendes langes Praktikum machen, um zu sehen, ob das überhaupt was für sie ist.

      einige Studiengänge sehen das inzwischen vor. Und das kann man gut für ein fsj etc. Nutzen.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • rheingauerin schrieb:

      So wird's gemacht. Mal schauen, ob eine Reaktion kommt oder ob das Geld genommen wird ohne weitere Infos.
      Hallo rheingauerin,

      mein Tipp: da kommt nix.
      Abschlagzahlungen sind Mist. Das Geld sieht man ohnehin nicht wieder. Dann kann man es auch gleich lassen oder aber das Darlehensangebot nach BGH-"Lösung" unterbreiten.
      Wenn Dein Mann die Hälfte (das waren doch immer noch um die 200, oder?) zahlt, hat das Kind insgesamt über 800 Euro - ohne dafür seinen Verpflichtungen nachzukommen.
      Muss einem nur klar sein, dann kann man auch abschätzen, ob man das will...

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:



      Wenn Dein Mann die Hälfte (das waren doch immer noch um die 200, oder?) zahlt, hat das Kind insgesamt über 800 Euro - ohne dafür seinen Verpflichtungen nachzukommen.

      Hallo Tanja,

      in der Annahme, dass sie über 400 Euro Taschengeld kriegt plus Kindergeld, ja, das wäre dann wohl so (KU 405 Euro). Aber sie kriegt ja angabegemäß nur 250 Euro.
      Der Mann sagt, dass er das zahlen würde. Das ist sein Entgegenkommen in der Hoffnung, damit die "Gegenseite" ein wenig befriedet ist.

      Ich wäre da auch weniger "kulant".

      Vielleicht hilft's? Kann aber auch sein, dass der nächste Shitstorm kommt.
      [Weil die KM wahrscheinlich ihre (teure) Wohnung halten will, was heftig wird, falls sich die Gerüchte bewahrheiten und der jetzige Mann sie wirklich verlassen sollte.]

      Gruß Rheingauerin
    • @TanjaW9 Und zu Deinen Tipps zwecks "Spam"-Filter: Hat mein Partner schon mal probiert, dann hat sie eine andere mail-Adresse genutzt oder eben die Mail-Adressen der Kinder, die er natürlich nicht blocken wird.


      TanjaW9 schrieb:

      Und in der Vielzahl der Fälle ein Zeichen von nicht verarbeiteter narzisstischer Verletzung.
      Diese Frau wird ihm die Trennung ewig nachtragen, die kommt da einfach nicht drüber weg. Und dass er eine neue Frau hat, mit der es ihm gut geht, ist ihr ein Dorn im Auge, von Anbeginn an.
      Es gab zwischendurch mal (kurze) Phasen, in denen sie ruhiger war, aber es ging halt nicht lange gut, immer zum Nachteil der Kinder.
      Unser ganzer Freundeskreis würde bestätigen, dass die Kinder gerne bei uns waren, dass sie die Zeit mit dem Papa (und ab und an auch mit der "bösen ;) Stiefmutter" gerne verbracht haben. Auch als Teenager.
      Aber jahrelange Indoktrination und Manipulation zeigen ihre Wirkung, irgendwann.
      Tatsächlich wissen wir nicht, warum K2 vor über zwei Jahren den Kontakt - nach einem gemeinsamen, entspannten Kurzurlaub mit der Familie väterlicherseits - abgebrochen hat. Es ist nichts vorgefallen, gar nichts: von heute auf morgen, geblockt bei Whatsapp, keine Reaktion auf Anrufe, Verweigerung der Annahme von Geschenken (kurz danach war Geburtstag und Weihnachten).

      Da muss man auch mit leben (können). Er redet kaum über die Kinder, hat da relativ zugemacht.
    • Hallo rheingauerin,

      rheingauerin schrieb:

      Aber sie kriegt ja angabegemäß nur 250 Euro.

      Vielleicht hilft's? Kann aber auch sein, dass der nächste Shitstorm kommt.
      [Weil die KM wahrscheinlich ihre (teure) Wohnung halten will, was heftig wird, falls sich die Gerüchte bewahrheiten und der jetzige Mann sie wirklich verlassen sollte.]
      wenn man keinen ungeschwärzten/vollständigen Vertrag vorlegen möchte, ist es wenig warscheinlich, dass das was angegeben wird, deckungsgleich ist mit dem, was sich als (Gesamt)Betrag aus dem Vertrag ergibt.
      Nur 250 Euro, sowas gibt es noch?
      Wie gesagt, das Kind meines Mannes bekommt insgesamt 510 Euro.

      rheingauerin schrieb:

      @TanjaW9 Und zu Deinen Tipps zwecks "Spam"-Filter: Hat mein Partner schon mal probiert, dann hat sie eine andere mail-Adresse genutzt oder eben die Mail-Adressen der Kinder, die er natürlich nicht blocken wird.
      Dann halt die neuen Adressen auch wieder auf die Spam-Liste und für die email-Adressen der Kinder eben doch auch eine automatische Amtwort ala "Die Absenderadresse wurden offenbar gehackt. Mails werden daher ungelesen gelöscht. Bitte informieren Sie mich per Anruf (AB schalten!) über Ihre neuen Kontaktdaten."

      Du schriebst selbst, dass K1 sowieso keinen Kontakt haben will und auch K2 kann man mitteilen, dass der Mailordner nicht mehr für Spams und Beleidigungen der Mutter zur Verfügung steht.
      Wenn derartig "charakterlich strukturierte" Personen ihr Gift nur noch per kostenpflichtiger Briefpost versprühen könnten, würden die schnell das Interesse verlieren.
      Ein "die Kinder werden natürlich nicht blockiert" spricht für mangelnde Abgrenzung.
      Es ist ein Irrglaube, dass Kinder, wenn sie Hilfe bräuchten, vor allen Dingen nur eine Mail als Möglichkeit sähen.
      Frag mal Deinen Mann, wozu er diesen Glauben braucht ;)

      rheingauerin schrieb:

      Diese Frau wird ihm die Trennung ewig nachtragen, die kommt da einfach nicht drüber weg.
      Kennen wir.
      Die Steigerung davon wäre, die Ex hat sich getrennt...

      Ich bin mir gerade unsicher, ob Du eigene Kinder hast. Ist auch nicht so wichtig, dass Du das hier beantworten solltest.
      Ich weiß nur, dass ich vermutlich nicht so sicher gegenüber dem Verhalten meines Mannes wäre, wäre ich nicht auch Mutter...
      Ich weiß daher aus eigener Erfahrung, wie (anders) Trennungskinder auch sein können.

      Ehrlich gesagt würde ich mich freuen, würdest Du hier in ein paar Tagen schreiben, dass der Vertrag vollständig vorgelegt wurde und alle Angaben stimmen wie vom Kind (!) gemacht.
      Ich würde gern meine pessimistische Sicht auf unser Rechtssystem ab und zu - wenigstens für ein paar Stunden - revidieren.

      Bleib standhaft.
      Gruß Tanja

      Nachtrag: auf offizieller Seite stehen 426 Euro für BFD
      Nachtrag2: Und da (ganz unten) steht, warum es auch 510 sein können....
    • Hallo,

      ich traue mich ja kaum noch, ein Update zu schreiben @TanjaW9.

      Eben noch positiv gestimmt, kam wenige Stunden später erst eine E-Mail von K2, in cc die KM und dann tags drauf eine Mail der KM.
      Von K2 wird ihm vorgeworfen, dass er sie stalken würde, dass sie absolut keinen Kontakt haben wolle, wie begriffsstutzig man sein könne, sie nicht endlich in Ruhe zu lassen. Er sei kein Vater, nur Samenspender, ein Vater würde seiner Verantwortung nachkommen und seine Kinder unterstützen, statt ihnen jeden Cent vorzuenthalten. 'Du und [x = ich], Ihr lebt schließlich in Saus und Braus.' *

      Von der KM dann die weitergeleitete Mail einen Tag später: Er solle ja nicht glauben, dass die Kinder nur wegen der Unterhaltsstreitigkeiten keinen Kontakt mehr mit ihm hätten, vielmehr sei sein ganzes A...loch-Verhalten der Grund. Die "Kinder" bräuchten Distanz und endlich Ruhe. Dann kam noch die Androhung einer richterlichen Verfügung.

      [Wenn ich für eines meine Hand ins Feuer lege: Das war ein zufälliges Zusammentreffen, er hat gar keine Zeit, sich auf die Pirsch zu legen und dem K2 zur BFD-Stelle hinterher zu laufen.]

      Jetzt kommt meine Küchenpsychologie: Es geht genau darum - ums Geld. Immer dann in der Vergangenheit, wenn mein Partner Forderungen gestellt hat, z.B. Einkommensnachweise der Mutter bei Volljährigkeit, BaFöG-Beantragung für K1, etc. kam es zu Stress mit Umgang mit K2, dem Papa-Kind. Nach der BaFöG-Sache mit K1 zB gab es für K2 keine Übernachtungen mehr bei uns, nur zwei Kurzurlaube mit dem KV und Treffen auf ne Pizza, nen Tee oder teure Schuhe kaufen. :rolleyes:
      Bis zum totalen Kontaktabbruch, auch da ging es ums Geld. KV wollte Studiennachweis, Regelstudienzeit war vorbei und er wollte nicht einfach weiterzahlen. Danach durfte K2 keinen Kontakt mehr haben, hat den KV und mich bei Whatsapp geblockt, Briefe zu Weihnachten / Geburtstag etc. kamen postwendend (privat übermittelt) zurück.

      Also, wir kümmern uns diese Woche mal um das Thema Spam-Filter, auch für die Kinder-E-Mail-Adressen. Egal, wer die Mails von K2 geschrieben hat - ich habe die Ex im Verdacht - , das braucht keiner.

      Und zum Thema Unterhalt gibt es jetzt gar nichts. Wenn K2 keine Unterlagen liefert, dann halt nicht.
      @TanjaW9 Danke für die vielen Infos, dem Mann ist's gerade egal, wie viel der Träger zahlt (Werte sind ja "bis zu"). Auf Verdacht an die KM weiterhin Geld zu liefern und seien es nur 200 Euro - warum?
      Aus dem Titel vollstrecken, das könnte noch auf ihn zukommen.

      Oh Mann.

      P.S.: Keine eigenen Kinder, hat nicht sollen sein.

      Grüße
      Rheingauerin