Unterhalt und Bundesfreiwilligendienst

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    • Unterhalt und Bundesfreiwilligendienst

      Hallo zusammen,

      mein Mann hat von K2 (18) am Wochenende die Info erhalten, dass es nach dem Abi nun ein Jahr lang Bundesfreiwilligendienst macht und davon ausgeht, dass er weiterhin Unterhalt zahlt.

      Zum Kind besteht seit zwei Jahren kein Kontakt mehr; er wollte in den nächsten Tagen K2 eigentlich anschreiben, dass im Falle eines Studiums BAFÖG-Antrag gestellt werden muss.
      Jetzt hat sich das erst einmal erledigt - Mail vermutlich von der KM geschrieben (Wortwahl und Tonfall lassen das vermuten).

      Es liegen keinerlei weitere Infos vor:
      • Wo wird BFD geleistet?
      • Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung?
      • BFD nur zur Überbrückung (nach einem Corona-Abi verständlich) oder mit Blick auf späteren Berufswunsch?


      Hat vielleicht jemand Erfahrungen damit? Im Netz gibt es unterschiedliche Informationen - eigentlich keine Unterhaltspflicht, dann aber ggf doch, wenn berufsvorbereitend.

      Mein Mann will das Kind ja nicht hängen lassen, allerdings auch nicht überzahlen, zumal das Geld auf das Konto der KM fließt (ist so schriftlich hinterlegt vom erwachsenen Kind). Den August hat er ja jetzt schon komplett gezahlt, was aber nicht dramatisch ist, eine Übergangszeit nach Schulabschluss war eh einkalkuliert.

      Was sollte er nun anfordern?
      Nach meiner Recherche würde ich sagen, die Höhe der Aufwandsentschädigung braucht er, unabhängig vom Ziel des Bufdi. Wie gesagt, er will ja K2 unterstützen.

      Unterhalt zahlen könnte er in Höhe von: KU ab 18 abzgl. Hälfte der Aufwandsentschädigung.
      Wie seht Ihr das?

      Grüße
      Rheingauerin
    • Wir hatten hierzu letztens schonmal was. Andere werden es besser wissen, aber ich meine, dass BFD was anderes ist als freiwilliges soziales Jahr und damit Unterhaltspflicht besteht. Abziehen würde ich die Aufwandsentschädigung abzg. 100 EUR Pauschale für Aufwendungen (oder halt mehr, wenn mehr nachgewiesen werden können).
    • hallo,

      Vergütung bfd ca . 420€.
      Zumindest für das fsj gibt es in Berlin die Möglichkeit das Schülerticket der bvg für 30€ zu bekommen, monatlich.

      und da das Kind volljährig ist würde ich die Vergütung komplett in Anrechnung bringen, bis auf die Monatskarte.



      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Danke, Sophie und Max.

      @Max: ich hatte über die Suchfunktion nichts gefunden...

      @Sophie: Das mit der Monatskarte ist ein guter Hinweis. Ich habe zwischenzeitlich von einer Freundin, die in einer Einrichtung mit Bufdis arbeitet gehört, dass die das Monatsticket sogar stellen.
      Also Vertrag anfordern, in dem die Details hinterlegt sind, wäre wahrscheinlich eine vernünftige Maßnahme.

      P.S.: Ich leere mindestens eine Pulle Schampus, wenn sich das Thema endlich mal erledigt hat. Also, so in sechs bis sieben Jahren, kurz, bevor mein Mann in Rente geht ;-). Bis dahin haben die Kids vielleicht auch kapiert, welch infames Spiel ihre Mutter seit über 15 Jahren spielt und dass der Papa eigentlich ein guter Typ ist.
    • rheingauerin schrieb:

      P.S.: Ich leere mindestens eine Pulle Schampus, wenn sich das Thema endlich mal erledigt hat. Also, so in sechs bis sieben Jahren, kurz, bevor mein Mann in Rente geht ;-). Bis dahin haben die Kids vielleicht auch kapiert, welch infames Spiel ihre Mutter seit über 15 Jahren spielt und dass der Papa eigentlich ein guter Typ ist.
      Hallo Rheingauerin,

      bei uns Ähnliches ^^
      Vielleicht können 'wir' schon eher feiern, mal schauen.
      Und ansonsten geht bei Euch ohne vollständigen Vertrag nichts - aus diesem ergibt sich ja, welche Leistungen ggf. übernommen werden. (Bei 420 könnte ja bereits nur noch wenig Unterhalt anfallen, je nachdem, welchen Betrag Dein Mann bisher zahlen musste).

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      zuletzt hat er 402 EUR gezahlt.
      Wenn der Vertrag vorliegt, wäre unsere Rechnung dann so:
      Aufwandsentschädigung
      minus 31 [Bufdis sind Berechtigte des 365-Schülertickets].

      Davon die Hälfte in Abzug bringen als Pauschale, die K2 behalten kann. Nach der Handhabung beim Ausbildungsunterhalt wäre dies großzügig, da liegt die Pauschale bei 100 EUR.
      Entsprechend 402 abzgl. dieses Betrags wäre dann eine Rest-Unterhaltsverpflichtung, die liegt dann bei rund 200+/- (je nach Höhe der Aufwandsentschädigung).

      Ist also deutlich weniger.
      Grüße
      Rheingauerin
    • hallo,

      Kind ist doch 18. damit kann das komplett angerechnet werden, bis auf die Pauschale.

      nur bis 18 darf die Hälfte angerechnet werden.
      Ab 18 sind nämlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Und deswegen werden Kindergeld und Einkünfte des Kindes komplett angerechnet.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      ja, das ist so, aber Mann will guten Willen zeigen ;)

      Die KM weigert sich seit Jahren, ihr Einkommen offenzulegen, auch schon als K1 volljährig wurde.
      Später, im Rahmen des BAFÖGs gab es dann zwangsläufig ein paar Infos.

      Mann hat's dann irgendwann aufgegeben, zahlt jetzt, als ob die KM nichts verdienen würde.

      Grüße
      Rheingauerin
    • hallo,

      wenn Mann großzügig sein will würde ich dem Kind trotzdem vorrechnen wie es offiziell richtig ist; also:

      402-(420-31)389=13€.
      402-(420-100)320=82€.

      Und dann würde ich auf 100€ aufrunden und gut wäre. Bzw. Du hast geschrieben, dass das Kind seit 2 Jahren keinen Kontakt haben will. Deswegen würde ich nichts aufrunden.

      und solange das Kind nichts vorgelegt hat nur die 13€ überweisen.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo rheingauerin,

      es sei denn, es gibt noch immer einen Titel (die aufgewiegelten Kids reichen ja gern die Titel nicht heraus).
      Ansonsten hat Sophie recht, Viefhues im Juris-PK ist da auch eindeutig (und bevor der Vertrag nicht vorgelegt wurde, würde ich auch davon ausgehen, dass der Bedarf durch die BFD-Zahlungen gedeckt ist) - erst Recht, wenn die Mutter seit Jahren nichts herausreicht (auch das ist bei uns gleich, rheingauerin).

      Gruß Tanja
    • Hallo Sophie,

      zu dem Kontaktabbruch: Der ist einzig der Mutter zu verdanken. Jetzt mag man sagen, das Kind ist "erwachsen", aber das gilt nur für das, was im Ausweis steht.
      Schwierige Geschichte, fast tragisch.

      Wenn der Mann K2 per Zufall - alleine - trifft (war im Mai oder Juni mal der Fall), ist K2 aufgeschlossen, erzählt auch offen.
      K1 hingegen ist so "versaut", dass nicht einmal das mehr stattfindet.
      NB: Es gibt keinen ersichtlichen Grund außer dem Druck der KM. Das ist im Übrigen auch die Meinung der Ex-Schwiegermutter, die meinem Mann öfter mal über den Weg läuft und das sehr traurig findet.

      Man kann nur hoffen, dass beide Kinder sich aus dieser kranken Beziehung zu ihrer psychisch gestörten Mutter irgendwann mal lösen.

      Aber ja, ich bin gespannt, was der Mann mit den Infos hier macht. Er ist ja nicht so geneigt, weiterhin der Ex mehr als nötig zu überweisen.

      Gruß und schönen Abend
      Rheingauerin
    • Ich finde bei solchen Geschichten immer seltsam, dass es nur zwei Arten von Ex-Schwiegereltern gibt: entweder sie blasen ins gleiche Horn wie der entfremdende Elternteil oder sie finden alles "ganz schade". Bei meiner Ex (die nicht entfremdet, aber andere Scheiße gebaut hat) finden die Ex-Schwiegereltern auch vieles seltsam, aber keiner kommuniziert das Richtung Ex. Scheint bei euch ja ähnlich zu sein.

      Ich würde meinen Töchtern und Söhnen die Hölle heiß machen, wenn ich sowas mitbekommen sollte, inkl. Einstellung aller Unterstützung. Mir ist zwar klar, dass die Eltern das so machen, weil sie ebenfalls einen Kontaktabbruch befürchten, aber man sollte doch als Erwachsener Mensch ein wenig Haltung zeigen.
    • Hallo,

      kurzes Update: am Wochenende kam nun die Antwort-Mail.
      [dem Tonfall nach wieder von der KM formuliert, mein Partner vermutet, dass die Antwort auf sich warten ließ, da sie mit dem dritten, noch schulpflichtigen Kind aus 2. Ehe in den Sommerferien weg war]

      K2 will den Unterhalt nun selbst ausrechnen und fordert Gehaltsnachweise vom KV. Die letzten (12 Monate) hat er letztes Jahr zur Volljährigkeit verschickt, vor knapp 15 Monaten.
      Demnach muss er doch keine aktuellen Gehaltsnachweise liefern oder?
      Und wenn beim BFD keine Unterhaltspflicht besteht...
      Ich habe ihm geraten, zur Not seinen Anwalt einzuschalten.

      Dann noch ein paar Beschimpfungen, wie schäbig und geizig er sei, dass er sie mit den 250 Euro Taschengeld aus dem BFD abspeisen wolle, er lebe ja nicht am Existenzminimum.
      Der Mail angefügt war nichts - obwohl er eine Kopie des BFD-Vertrags mit Infos zu dem Taschengeld gefordert hatte.

      Nochmal: Er ist ja bereit, noch was zu zahlen - insbesondere, wenn der BFD quasi Vorbereitung auf die weitere Ausbildung ist. K2 hatte immer schon Interesse an Arbeit mit Kindern (Grundschullehrer zB) - wenn das jetzt ein Jahr in der Jugendhilfe ist, ist das ja eine gute Sache.
      Allerdings sollten die Infos schon drin sein.

      Aber die KM will nicht, dass er etwas über den Werdegang der (jetzt erwachsenen Kinder) erfährt - sie hat schon vor zehn Jahren in einem Sorgerechtsstreit vor Gericht erwirkt, dass sie alleine die Entscheidungen über die Schulwahl etc trifft und dass es ihn nicht zu interessieren hat. [Solange sie ein Paar waren, hat er sich gleichberechtigt gekümmert.] Ach ja, wie war das "Zwei Dinge offenbaren den wahren Charakter von Menschen: Geld und Scheidung."

      Grüße
      Rheingauerin
    • hallo,

      ich würde dem Kind höflich antworten, dass es leider den Anhang bei der email vergessen hat. Der Vertrag für den Bfd hat gefehlt.

      im Übrigen würde ich darauf verweisen, dass die Unterlagen seit 15 Monaten vorliegen.

      Und zuletzt würde ich mitteilen, dass zu dem Bufdi-Einkommen noch das Kindergeld als Einkommen zählt und dies auch über 200€ beträgt.

      und darauf hinweisen, dass bei einer Neuberechnung ebenso wieder das Einkommen der Mutter zu berücksichtigen sei.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      mein Liebster muss immer erst einmal tief durchatmen, wenn er die Mails liest:
      [Zitat-Anfang] Ich finde es erbärmlich, dass du mir meine knapp 250 Euro Taschengeld vom BFD verrechnen willst. Und wieder ein Beweis, wie geizig und geldgierig du bist - als ob Du ohne Verrechnung am Hungertuch nagen würdest... [Zitat-Ende]
      Und ist dann geneigt, den Unterhalt normal weiter zu zahlen, um K2 nicht komplett gegen sich aufzubringen.

      Meist besinnt er sich, weil er weiß, dass diese Mails von der Ex geschrieben (oder diktiert) werden und das Geld ja auf deren Konto fließt. Und bleibt dann auf der Linie, die Du beschreibst.
      So wird es jetzt gemacht: Verweis auf die vorliegenden Einkommensunterlagen, Anforderung der BFD-Unterlagen.

      Ach, es könnte alles so schön sein. Das meine ich ganz im Ernst: bei einem vernünftigen Umgang miteinander hätte er kein Thema damit, sein Kind auch finanziell mehr im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen.
      Aber mit solchen Mails hat man darauf ja so gar keine Lust, oder?

      Grüße
      Rheingauerin
    • Hallo,
      das hat der Liebste gerade in seinem Ärger geschrieben:
      [Zitat Anfang]
      [...] Ich nage tatsächlich nicht am Hungertuch, auch nicht, wenn ich Dir weiterhin Unterhalt zahle. Aber mal ehrlich: soll ich mich von Dir derart beleidigen lassen und dann noch mehr zahlen, als ich muss (und das auf XXXXs Konto)?
      [Zitat Ende]

      ... aber nicht weggeschickt. Er schläft noch einmal drüber.
      Grüße
      Rheingauerin