Unterhalt reduzieren und Sonderbedarf

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    • Unterhalt reduzieren und Sonderbedarf

      Ich habe wohl versehentlich eine etwas jüngere Dame geschwängert, so wie sich verplappert hat, war das auch geplant.

      Jetzt möchte Sie vor der Geburt schon 1.000€ Erstausstattung von mir. Teurer Kinderwagen etc. ich finde das als recht hoch angesetzt. Was kostet sowas normalerweise? Kann ich hier die KM später nach Anerkennung auf die günstigsten Angebote bspw. Bei Amazon oder so verweisen?

      bezuglich des Unterhalts verdiene ich zwar 2600€ netto, aber möchte ungern mehr als den mindestunterhalt zahlen.

      welche Möglichkeiten des Abzugs gibt es hier?

      überlege einen ratenkredit
      Vor Geburt aufzunehmen um nochmal mein Mobiliar aufzufrischen und auch im Falle des Falles monatlich 300€ sparen anzugeben, für eine Fortbildung (ist recht teuer) und Fortbildungen dienen ja dem Einkommen und wiederum Der Sicherstellung des kindesunterhalts.

      Wie sieht das mit doppelter Haushaltsführung Aus? Kann man diese angeben? Würde das
      Gerne vermeiden, aber wenn die damit verbundenen den Steuererstattungen mit
      Anzugeben sind’s lässt sich das nicht vermeiden.

      Kennt ihr noch weitere Möglichkeiten?
    • hallo,

      ja, wenn der Vaterschaftstest positiv ist bist du Papa und musst zahlen.
      Dazu gehört auch die Erstausstattung. Wobei ich nicht weiß wieviel dafür angesetzt wird. Aber das hat ja Zeit bis kurz vor der Geburt. Und das Jobcenter zahlt bis zu 900€ inkl. Umstandskleidung. Wobei ich vermutlich den Vaterschaftstest abwarten würde.

      Du bist nicht nur Kind sondern auch der Mutter zu Unterhalt verpflichtet. Der Mutter 3 Jahre.

      du kannst berufsbedingte Aufwendungen und zus. Altersvorsorge von deinem Einkommen abziehen. Dann kommt der Unterhalt fürs Kind. Und dann hast du noch Luft für Unterhalt für die Mutter. Ist die Mutter berufstätig?

      Sophie

      p.s. Wie schwängert man versehentlich?
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Nach Abzug meiner Berechnungen bleibt ein Bereinigtes Nettoeinkommen von 1800€

      somit sehe ich lediglich den mindestunterhalt als Pflichtgemäß an.

      betreuungsunterhalt sehe ich auch nicht erforderlich an, da der vom Einkommen abhängig ist und die Frau vorher weniger Einkommen hatte und in Schwangerschaft aufgrund Elterngeld und Arbeitgeber im ersten Jahr auf 100% kommt.



      auch wäre ich aufgrund des kindestunterhalts für Betreuuungsunteehalt kaum Leistungsfähig, wegen doppelter Haushaltsführung und erhöhter wohnkosten in der teuersten Stadt Deutschlands.

      anzumerknen ist, dass ich zu 40% Behindert bin
    • hallo,

      selbst wenn die Mutter Elterngeld bekommt ist das weniger als sie vorher verdient hat.
      Dazu kommt, dass du ihr 3 Jahre Unterhalt schuldest. Also spätestens ab dem 1. Geburtstag des Kindes bist du im Boot.

      Und je nachdem wie groß deine Wohnung etc. Ist kann dir auch zugemutet werden näher an den Arbeitsplatz zu ziehen oder eine billigere Wohnung zu suchen bzw. Es werden nicht mehr kosten anerkannt als die Düsseldorfer Tabelle vorsieht.
      Gibt es einen Grund für die doppelte Haushaltsführung? Verheiratet oder pflegebedürftige Angehörige?

      und bezüglich deiner Behinderung? Verfügst du über einen Schwerbehindertenausweis oder einer Bescheinigung, dass du Schwerbehinderten gleichgestellt bist?
      Schwerbehinderte mit bestimmten Kennzeichen dürfen für 70€ oder einen ähnlichen Betrag kostenfrei den Nahverkehr nutzen.

      bezüglich des bereinigten Nettos: das jahresnetto plus steuererstattung durch 12 Monate ergibt das durchschnittliche monatsnetto. Also Sonderzahlungen, 13. Gehälter etc. Zählen auch dazu.


      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • hallo,

      für das Kind musst du 283,50€ zahlen. Beim Kind hast du einen selbstbehalt vom bereinigten Einkommen in Höhe von 1.080€.
      Gegenüber der Mutter hast du einen selbstbehalt von 1.280€, wenn ich richtig informiert bin.
      Das Elterngeld wird bis auf 300€ auf den Unterhaltsanspruch der Mutter angerechnet.

      Bei dir sind das bereinigtes netto (ggf. Nicht 800€ für berufsbedingte Kosten und zus. Altersvorsorge, wie du angibst…deswegen gehe ich von den „Standardwerten“ aus) 2.600- 5% berufsbedingte Aufwendungen - 4% zus. Altersvorsorge, sofern diese angespart wird = x - kindesunterhalt (283,50€ bei Stufe 1 - bis 1.900; 303,50€ bei Stufe 2 - bis 2.300). - 1280€ selbstbehalt = y.
      wenn ich von eine, bereinigten netto von 2000€ ausgehe bekommt das Kind 303,50 und die Mutter 416,50.

      Kindergartenkosten und Hort geht später übrigens auf beide Elternteile, wird nach Einkommen geqoutelt

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ja wohne schon nah an der Arbeitsstelle. Noch näher geht nicht. Und das WG Zimmer kostet 750€…

      Am erstwohnsitz ist die Freundin und mein lebensmittelpunkt.

      Nachweise der Behinderung habe ich

      ich versteh nur nicht, wie ich betreuungsunterhalt zahlen soll, sofern der kindesunterhalt dazu führt, dass ich am Selbstbehalt Kratze.

      Die Mutter hat einen Job der immer 2-3 Tage Abwesenheit erfordert. Maximal 2-3 im Monat. Da passe ich gerne aufs Kind auf…

      ich hoffe dass sie arbeiten geht, da sie mit Arbeit wohl mehr verdient als mit meinem Unterhalt



      und wird Vermögen bei dem betreuungsunterhalt angerechnet?
    • 720€? Im Monat?

      wie soll das gehen?

      alleine meine Versicherungen und Altersvorsorge (Berufsunfähigkeit) inkl. Schulden ca. 10.000 müssen doch anrechenbar sein? Mit monatlicher Rückzahlung von 300€

      Damit müsste mein Einkommen so weit sinken, dass nur noch der KU und etwas BU übrig bleibt. Andernfalls bin ich sofort zahlungsunfähig.

      auch neben den ominösen 5% habe ich deutlich mehr berufsbedingte Kosten (fortbildungen) die das Einkommen in den nächsten Jahren verdoppeln sollten. Dann zahle ich ja gerne. Aber jetzt? Ich hab Angst das alles nicht bezahlen zu können.

      der Unterhalt wäre 1/3
      Meines gesamten Einkommens.

      1/3 geht ja schon für das wohnen (in wg) drauf


      nochmal 1/6 für Versicherungen

      mit dem Rest komme ich so kaum hin



      die Versicherungsbeiträge zu kürzen geht, aber wenn ich wegen der Behinderung mal wirklich nicht arbeiten kann und nicht entsprechend hoch versichert bin, stehe ich doof da
    • hallo,



      berufsbedingte aufwendungen heißt z. B. Weg zur Arbeit, Reinigung der Arbeitskleidung etc. Weiterbildungskosten sind keine berufsbedingten Aufwendungen für das unterhaltrecht.
      Diese kannst du aber steuerlich absetzen.

      Und für wohnen sind ca. 500 € im selbstbehalt vorgesehen.

      was Schulden angeht, da kommt es darauf an, wofür diese aufgenommen wurden. Dann könnten sie ggf. berücksichtigt werden. Aber es ist kein Selbstläufer.

      was Versicherungen angeht, meinst du Berufsunfähigkeitsversicherungen? Da kommt es vermutlich auf die Höhe der Beiträge an.

      Bitte bedenke, dass wenn die Mutter des Kindes aufgrund des nicht ausreichenden Unterhaltes auf Sozialleistungen angewiesen ist, zahlt das der Steuerzahler. Weshalb sollte der Steuerzahler für dein Kind und dessen Mutter aufkommen?

      Wenn du sagst 1/3 Deines Einkommens, dann bleiben die noch ca. 1.800€ für dich allein.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hmm…

      ne
      Ich seh nicht so.

      dann nehm
      Ich jetzt Schulden für die Weiterbildungen auf mit Hohen Rückzahlungsquoten, dann müsste der Kredit berücksichtigt werden.

      meine berufsunfähigkeitsversicherung hat exakt die Höhe meines jetzigen Nettogehalts.

      Auch meine
      Sonstige Versicherungen sind mit erheblichen Nachteile für mich verbunden, wenn ich diese kündige (anwartschaftsversicherunt kostet 200€ im
      Monat) bu kostet auch 200€ im
      Monat

      Nehmen wir an
      1800€ Bleibt mir nach KU und BU übrig verbleibt mir weniger als aelbstbehalt

      Versicherungen 500€ Monat
      Berufsbedingte Aufwendungen 130€
      Altersvorsorge 100€
      Bereits bestehende Kredite 350€ (hôrgerät und Unterstützung Eltern)


      Ich kann maximal 500€ zahlen, wenn sie mehr will, soll sie verklagen. Mach ich es ihr unangenehm
    • hallo,

      wenn sie dich verklagt und spätestens nach dem 1. Geburtstag des Kindes braucht sie das Geld. Beantragt sie Wohngeld oder Ähnliches wird die Stelle schon dafür sorgen, dass sie das tut, dann könnte ich mir vorstellen, dass Kredite, die du nach der Bekanntgabe der Schwangerschaft aufgenommen hast, nicht berücksichtigt werden. Wie du die dann bezahlst, ist dann dein Problem. Zumal du jetzt ja bereits über 10% deines Einkommens für Schulden aufwendest.

      Und wenn der Richter erst merkt, dass du die Allgemeinheit für Mutter und Kind zahlen lassen willst, ist er vielleicht auch nicht bereit diese Versicherungen zu akzeptieren. Oder er akzeptiert einfach nicht die doppelte Haushaltsführung. Und schwups hast du genug Geld für deine Verpflichtungen, Mutter und Kind.

      hast du bei dem netto auch deine steuererstattung berücksichtigt? Denn da müsste aufgrund der doppelten Haushaltsführung und weiterbildungskosten einiges zusammen kommen.

      Und was deine bu-Versicherung angeht, diese sorgt für ein Einkommen im Bedarfsfall von 2600€? Und das Geld der Rentenversicherung kommt noch on top? Dann könnte diese auch zu hoch bemessen sein und der Richter erkennt nur eine Bu-Versicherung an, die das Delta zwischen gesetzlicher Eu-Rente und deinem Gehalt auffängt. Das sind ca. 300-500€ Leistung. Und dadurch vermutlich keine 200€ Beitrag monatlich.

      dir muss eins klar sein: bislang hattest du dein Geld für dich allein zur Verfügung. Nun muss ein Kind finanziell unterhalten werden und die ersten drei Jahre nach der Geburt bist du der Mutter verpflichtet, den „Schaden“ den sie durch das Kind erlitten hat, auszugleichen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Nein die ist noch nicht berücksichtigt. Aber wenn das Einkommen aus der steuererstattung berücksichtigt wird. Müssten auch die Kosten der zweiten Wohnung als berufsbedingte Aufwendungen(doppelte Haushaltsführung) gelten. Hab den Job und das WG Zimmer ja nicht zum Spaß.

      also 2600€ netto
      + steuererstattung 350€

      2950€

      abzüglich berufsbedingte Aufwendungen
      Doppelte Haushaltsführung -750€
      BU versicherung - 200
      Private Krankenversicherung/ anwartschaft - 200€
      Rücklagen Altersvorsorge 100
      Schulden -350€

      Schon bin ich bei 1350€ netto
      Einkommen und damit schon maximal für den kindesunterhalt leistungsfähig.

      zur BU die sorgt zwar für 2600€
      Aber die gesetzliche Rente zahlt
      Doch erst im Rentenalter. Spielt somit keine Rolle oder meinst du eine erwerbsunfähigkeitsrente? Die hat bei mir gerade mal ne Höhe von 800€. Nimmt man mit
      Steuererstattung mein netto an, passt das ja wieder.

      Berufsunfähigkeit sichert bis zum
      Renteneintritt das Einkommen.



      das ich das Kind unterstütze steht außer Frage. Aber nicht die Mutter mit betreuungsunterhalt da ich nach meinen Berechnungen nicht wirklich leistungsfähig bin.

      Ich finde die Tabellen bzgl der Kosten reichlich hoch gegriffen, Freunde haben selber Kinder und kommen locker mit der Hälfte des Betrages klar.
    • hallo,

      es geht nicht darum, was du gerecht findest.

      und ja, wenn die doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt wird, dann darf die steuererstattung auf diesen Teil nicht berücksichtigt werden. Damit hast du 2.600 netto und keine doppelte Haushaltsführung.

      was ist das für eine private krankenkassenanwartschaft? Das du dich später ggf. Privat krankenversichert darfst? Wenn das so ist, dürfte das nicht anerkannt werden. Bist du angestellt, dann bist du nämlich krankenversichert und benötigst das nicht.

      und ja, ich meine, das was die du-Rente ausmacht. Damit ist dann ja deine bu-Versicherung um 1/3 zu hoch angesetzt. Für 1.600 zahlt man keine 100€ monatlich, wenn man ein Vergleichsportal bemüht.

      was ist das für eine Altersvorsorge? Zusätzliche Altersvorsorge kann vom netto abgezogen werden. Bis zu 4% vom Brutto, sie muss aber nachweislich angespart werden. Weitere Altersvorsorge wird nicht berücksichtigt.



      also 2.600 netto - Ratenzahlung für Hörgerät und der Rest an Schulden wird vermutlich nicht berücksichtigt. Damit bist du dann mit ca. 2.400€ leistungsfähig.
      303,50€ fürs Kind
      Und für die Mutter auch, wie ich dir vorgerechnet habe.

      sobald die Mutter zum Anwalt geht, dann ist das mit dem Arm rechnen für dich vorbei. Und auch die staatlichen Stellen werden dafür sorgen.
      Zumal, wenn die Mutter irgendwo wohnt, wo sie ohne das Geld nicht auskommt, weil die Miete beispielsweise zu hoch ist.


      Wie stellst du dir das eigentlich mit dem Umgang vor? Oder willst du dem Kind kein aktiver Vater sein?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Alles was mit unabwendbaren und schweren Nachteilen für den Unterhaltspflichtigen verbunden ist, darf doch meines Wissens berücksichtigt werden.

      wenn die anwartschaft um in die private Krankenversicherung bei Gehaltssteigerung zurückzukehren nicht angerechnet wird, wäre das mega unfair. Ich habe 25 Jahre Altersrückstellungen bereits in der pKV gesichert. Und wenn ich sie kündige komme ich mit meinen gesundheitlichen Vorerkrankungen nie wieder in eine private Krankenversicherung rein

      naja notfalls streitet man sich ebenfalls über einzelne Punkte. Und der Anwalt ist ja erstmal
      Egal… der schreibt doch auch nur Briefe. Kann man geflissentlich ignorieren.

      was hat denn der Unterhalt
      Für die Mutter mit
      Dem
      Umgangsrecht zu tun? Natürlich
      Will ich dem Kind ein Vater sein, sofern die Mutter es zulässt. Da bin ich wohl auf den guten Willen der Mutter angewiesen, aber d.h nicht dass ich überbordend mehr zahle als ich müsste.

      Mit einer Partnerin und Kind an meiner Seite gäbe es für ein Kind auch Luxus, sondern nur gebrauchte Sachen und Möbel.
      Ich lebe ja auch nicht anders…
    • hallo,

      die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht groß nachteiliger als eine private Krankenversicherung. Die wenigen besseren Behandlungsvorteile können über billige Zusatzversicherungen geregelt werden. Diese anwartschaft wird, so denke ich, keine besondere Berücksichtigung finden vor Gericht. Denn dann würde ein Richter ja anerkennen, dass es Krankenversicherungen erster und zweiter Klasse gibt.
      Und ganz ehrlich, wenn du es in 25 Jahren nicht geschafft hast so ein hohes Einkommen zu genieren, um in die Pkv wechseln zu können, dürfte das in Zukunft auch eher unrealistisch sein.

      wie du lebst ist deine Sache. Die Zahlungen für das Kind sind über die Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Und die Mutter muss sich für die ersten drei Jahre auch nicht auf deinen Lebensstil einlassen.

      was die Ignoranz des ggf. Von der Mutter engagierten Anwaltes angeht; wenn du das alles geflissentlich ignorierst wird die Mutter ab einem bestimmten Zeitpunkt immer Klage einreichen. Und so etwas verhärtet natürlich alles das Verhältnis zur Mutter. Und das ist für die gelebte Vaterschaft nicht unbedingt von Vorteil.


      Mich hat es nur interessiert, ob du dem Kind ein aktiver Vater sein möchtest.
      ja, Umgang und Unterhalt sind zwei unterschiedliche Baustellen.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ich verstehe diese ganze Diskussion nicht. Du solltest die guten Ratschläge hier annehmen, damit du weißt, was auf dich zukommen KANN. Meine Partnerin hat von ihrem Ex auch keinen Betreuungsunterhalt verlangt, sondern ist einfach nach einem Jahr wieder arbeiten gegangen.
      Kann bei dir auch so laufen. Aber meine subjektive Statistik sagt, dass Frauen, die sich einen fremden Trottel suchen, der sie schwängert, genießen danach das Leben mit Kind, solange es irgendwie geht und lassen sich den Spaß vom Vater finanzieren (sorry für die Bezeichnung, aber mit einer fremden jüngeren Frau ohne Schutz zu schlafen ist schon irgendwie ... naja, du weißt, was ich meine). Häufig tritt auch da das Problem auf, dass Umgang nur gegen mehr Kohle gewährt wird, aber die Baustelle hast du akut noch nicht.

      Was du fair findest oder nicht ist irrelevant. Erstens ist Familienrecht nicht fair, das wirst du auch noch lernen dürfen, zweitens finde ich es auch nicht fair, wenn meine Steuergelder dafür drauf gehen, um die Mutter, die du geschwängert hast, zu finanzieren, nur weil du dich arm rechnen willst. Denn Einkommen der Mutter in den ersten drei Jahren ist überobligatorisch, d.h. es muss nicht berücksichtigt werden. In D dürfen Mütter 3 Jahre zu Hause bleiben, der Vater hat das zu finanzieren und das bist nun mal du.

      Auch dass die Altersrückstellungen in der PKV dem Versicherungskolletiv zufallen, kannst du wahnsinnig unfair finden, aber du hättest ja auch einfach in der PKV bleiben können.

      Ach ja, zum ignorieren der Anwaltspost: kann man machen, nur im Unterhaltsverfahren werden die Kosten i.A. nicht gegeneinander aufgehoben. Wenn du das also tust, sind deine Chancen nicht schlecht, dass du neben deinem Anwalt auch ihren und die Gerichtskosten zahlst.

      Zum Mehrbedarf: 900 sind realistisch und ein Betrag mit dem man schon sparsam umgehen muss, um alles zu bekommen, was man braucht. Kinderwagen, Babyschale, Bett, Kleiderschrank, Kleidung, ggf. Milchflaschen, ... Mehrbedarf wird aber nach Quote berechnet. Es kann also sein, dass du nicht alles zahlen musst, wenn die Mutter genug Elterngeld erhält, aber den Großteil auf jeden Fall, wahrscheinlich sogar alles.

      Ich würde an deiner Stelle ein wenig demütiger an die Sache rangehen. 200 EUR für eine Anwartschaft wirst du nie im Leben durchbekommen. Und wenn du mit solchen Maximalforderungen ran gehst, riskierst du, dass der Richter dich auf dein WG-Zimmer als Hauptwohnsitz verweist und plötzlich ist ganz viel Geld da. Mein Tipp: einige dich mit der Mutter auf einen vernünftigen Kindesunterhalt. Wenn du schon da anfängst: ich möchte nicht mehr als Mindestunterhalt zahlen, wird das blöd enden. Denn sie kann einfach eine Beistandschaft bei Jugendamt aufmachen und die werden dir dann erzählen, was die von deiner Idee halten.
    • Moin,

      ganz ehrlich, bei all den Schilderungen wäre ich nicht geneigt, Tipps zu geben:
      Der arme Mann wurde bösartig reingelegt, die böse Frau hat es nur darauf angelegt und ihn trifft natürlich keine Schuld. Jetzt soll es ihm bloß nicht drohen, für sein Unverschulden auch noch Verpflichtungen übernehmen zu müssen - lieber nimmt er noch einen Kredit auf, um sich die Wohnung hübsch zu machen. Und Umgang würde er wohl haben wollen, aber nur wenn ihn die böse Mutter nicht ausnimmt. Sorry, das geht alles gar nicht!

      1.)
      Wer mit blankem Säbel kämpft, ist Herr seines eigenen Schicksals und für dieses muss er auch die Konsequenzen tragen.

      2.)
      Männer mit Haltung stehen zu den Konsequenzen und versuchen alles, damit es dem Kind gut geht - völlig unabhängig davon, welche Ansprüche die Mutter geltend macht. Wer seine Bereitschaft zum Umgang davon abhängig macht, in welcher Höhe er in Anspruch genommen wird, lässt tief blicken.

      3.)
      Sofern das (realistisch bereinigte) Einkommen es hergibt, ist Betreuungsunterhalt fällig, sofern die KM einen unterhaltsrechtlichen Bedarf hat (wie schon erwähnt ist nicht das voll Elterngeld anzurechnen, darüber hinaus könnte auch geprüft werden, ob weiteres Einkommen eventuell auch überobligatorisch und somit nicht anzurechnen ist). Kredite, die in Kenntnis der Schwangerschaft aufgenommen wurden, sind ebenso unberücksichtigt zu lassen wie die "Unterstützung der Eltern" oder übertriebene Versicherungen.

      Ganz ehrlich, bei dieser Gedankenwelt habe ich jetzt schon Mitgefühl für die Frau und das Kind.
    • Clausutis schrieb:

      Moin,

      ganz ehrlich, bei all den Schilderungen wäre ich nicht geneigt, Tipps zu geben:
      Der arme Mann wurde bösartig reingelegt, die böse Frau hat es nur darauf angelegt und ihn trifft natürlich keine Schuld. Jetzt soll es ihm bloß nicht drohen, für sein Unverschulden auch noch Verpflichtungen übernehmen zu müssen - lieber nimmt er noch einen Kredit auf, um sich die Wohnung hübsch zu machen. Und Umgang würde er wohl haben wollen, aber nur wenn ihn die böse Mutter nicht ausnimmt. Sorry, das geht alles gar nicht!

      1.)
      Wer mit blankem Säbel kämpft, ist Herr seines eigenen Schicksals und für dieses muss er auch die Konsequenzen tragen.

      2.)
      Männer mit Haltung stehen zu den Konsequenzen und versuchen alles, damit es dem Kind gut geht - völlig unabhängig davon, welche Ansprüche die Mutter geltend macht. Wer seine Bereitschaft zum Umgang davon abhängig macht, in welcher Höhe er in Anspruch genommen wird, lässt tief blicken.

      3.)
      Sofern das (realistisch bereinigte) Einkommen es hergibt, ist Betreuungsunterhalt fällig, sofern die KM einen unterhaltsrechtlichen Bedarf hat (wie schon erwähnt ist nicht das voll Elterngeld anzurechnen, darüber hinaus könnte auch geprüft werden, ob weiteres Einkommen eventuell auch überobligatorisch und somit nicht anzurechnen ist). Kredite, die in Kenntnis der Schwangerschaft aufgenommen wurden, sind ebenso unberücksichtigt zu lassen wie die "Unterstützung der Eltern" oder übertriebene Versicherungen.

      Ganz ehrlich, bei dieser Gedankenwelt habe ich jetzt schon Mitgefühl für die Frau und das Kind.
      Bravo, Clausutis, ich hätte es nicht besser schreiben können.

      Wie man sich so aus der Verantwortung stehlen kann - es ist unfassbar!
      Das Kind kann nichts dafür, weder für eine ggf berechnende Mutter, die unbedingt schwanger werden wollte, noch für einen offensichtlich dämlichen Mann, der die Verhütung der Partnerin überlasst und dann alles tun will, um keinesfalls auch nur einen Cent zu viel für sein nicht gewolltes Kind zahlen zu müssen.
      Das ist so armselig.

      Gruß
      Rheingauerin
    • Clausutis schrieb:

      ganz ehrlich, bei all den Schilderungen wäre ich nicht geneigt, Tipps zu geben:
      Der arme Mann wurde bösartig reingelegt, die böse Frau hat es nur darauf angelegt und ihn trifft natürlich keine Schuld.

      rheingauerin schrieb:

      Das ist so armselig.
      Hallo in die Runde,

      bis heute hab ich mir das "Treiben" des TO ja nur kopfschüttelnd angeschaut - ich war am WE ein paar Mal geneigt, ihm meine Meinung über sein Verhalten zu schreiben - mir es aber dann (ohne zu wissen, dass Clausutis Gedanken lesen kann ;) ) doch anders überlegt.
      Genauso wie rheingauerin es schrieb, seh ich das auch.

      Und ich frage mich neben dem von Sophie schon in den Raum gestellten, was denn


      UH2021und schrieb:

      Am erstwohnsitz ist die Freundin und mein lebensmittelpunkt.
      dazu

      UH2021und schrieb:

      Ich habe wohl versehentlich eine etwas jüngere Dame geschwängert,
      sagt.
      Will man mit so einem Wesen wirklich 'befreundet' sein? Neue Form von Samenraub???

      Gruß Tanja