Trennungsunterhalt - Was ist Bestandteil?

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    • Trennungsunterhalt - Was ist Bestandteil?

      Hallo.
      Meine Frau (arbeitslos) erhält von mir Trennungsunterhalt gemäß der 3/7 Regelung. Die Stieftochter und unsere gemeinsame Tochter laufen noch über mich (Kindergeld bekomme ich).
      Nun führen wir die Trennung im eigenen Haus durch. Auf Grund meiner reduzierten Stelle, erhält sie 210 Euro und ich liege bei 1200 Euro Mindestbehalt.

      Das Essen bezahlt meine Frau selbst von den 210 eur. Sie meint da mit 50 eur im Monat zurecht zu kommen?!?!? Die Belastungen zu Strom/wasser/Heizung/Versicherung alles für die beiden Kinder, läuft noch komplett über mich. Damit habe ich mir ausgerechnet das am Monatsende von meinem Selbstbehalt nix mehr übrig bleibt. Eigentlich bedeutet die Trennung ja auch die komplette wirtschaftliche Trennung, aber wenn ich diese Kosten meiner Frau in Rechnung stelle, bleibt von den 210 nix mehr übrig. Was soll ich nun tun? Ich finde es ungerecht so wie es läuft, sehe da aber auch keine Lösung, da sie ja aktuell kein Geld hat.
      Übrigens will ich aktuell mich um unsere Tochter mehr kümmern und Zeit haben den Wahnsinn zu organisieren.
      Kann ich meiner Frau die Themen auch in Rechnung stellen, was dann nachträglich beim Verkauf des Hauses wieder abgezogen werden kann, wenn sie Geld hat?
    • hallo,

      erst kommt der Unterhalt für euer gemeinsames Kind.
      Und wenn das Kind und ihr Kind auf deine Kosten isst etc. Und alle Nebenkosten über dich laufen, dann müsste deine Frau erst einmal dir Geld für ihre Nebenkosten geben und für die kosten, die ihre Tochter verursacht.
      Wenn sie also der Meinung ist, dass sie für sich mit 50 € im Monat auskommt, dann würde ich ihr vermutlich 80€ geben und den Rest für die Nebenkosten verwenden. Wenn ich ihr überhaupt Geld geben würde.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Danke Sophie.
      Naja, sie sieht das anders.
      Sie ist der Meinung das es meine Verpflichtung sei die NK zu zahlen weil die nicht zum Trennungsgeld gehören.
      Seh ich aber anders.
      Egal. Mich beschäftigt nun nur noch die Frage ob ich das Geld anschreiben kann, also in die Masse für den Hausverkauf aufnehmen kann oder ob das nicht geht, da das Haus ja nicht direkt mit der Scheidung in sich zusammenhängt.
    • Hallo Stern,

      ich steh irgendwie auf dem Schlauch oder versuche mit Logik die Zahlen nachzuvollziehen, wo keine ist.
      Du hast den Trennungsunterhalt der Noch-Frau mit 3/7 berechnet und das ergibt 210 Euro?
      Unabhängig davon bleibt für Trennungsunterhalt nur Geld übrig, wenn nach Abzug des Bedarfes für die Kinder und Berücksichtigung Deines Bedarfes noch was übrig ist?
      Deine Ex ist auf ihre Eigenverantwortung und auf die, den Lebensunterhalt des nicht-gemeinsanen Kindes sicher zu stellen, zu verweisen.
      Du kannst - auch wenn ich diese Empfehlung nicht gern ausspreche - auch zum Jugendamt gehen und um Beratung bitten. Ggf. nimmst Du die Stieftochter mit, da es ja auch insbesondere um ihre gesamte (materielle und ideelle) Zukunft geht.

      Irgendwelche "Themen" kannst Du Deiner Frau nicht so in Rechnung stellen, dass Du es rechtsverbindlich beim späteren Verkauf des (gemeinsamen?) Hauses von ihrem Teil des Verkaufserlöses in Abzug bringen kannst.
      Dazu brauchst Du schon die schriftliche Zustimmung Deiner Frau.
      Wenn Du ISUV-Mitglied bist, kannst Du Dir den Beratungsschein für die vergünstigte Kurtrechtsberatung holen.
      Ich denke, der Fall ist zu komplex für die kostenlose jährliche Rechtsauskunft.

      Noch zu den anteiligen Nebenkosten: selbstverständlich hat sie ihren Anteil auch zu zahlen. Wenn sie schon ausgezogen wäre, kann sie ja auch nicht dem Vermieter sagen: "ich zahle keine Nebenkosten weil ich nicht genügend Trennungsunterhalt bekomme".
      Du musst halt überlegen, was Du konkret willst und dafür eine Strategie entwickeln, ggf. unter Zuhilfenahme eines RA oder noch besser eines Mediators.

      Gruß Tanja
    • Danke Tanja.
      Das Modell der Trennungsberechnung sieht ja nicht vor das man Kosten im eigenen Haus hat.
      Die nackte Berechnungsformell sieht von meinem Brutto nur den Abzug Kredite, Zukunftssicherung und 5% Entschädigung vor.
      Dann bleibt ein bereinigtes Netto und mir dann der Selbstbehalt von 1280 eur und der Rest des nettos für die Frau. Das ist auf Grund meiner reduzierten Stelle halt nur 210,- eur.
      Wurde sie in einer anderen Wohnung leben, würde sich die Frage nicht stellen, wobei dann wieder das Thema Wohnort für mich aufkommt.

      Da wir jedoch im gemeinsamen Haus leben, fallen ja auch NK an und auch die Versicherung für mich und meine Familie.
      Also wenn ich das auch im Nachhinein meiner Frau in Rechnung stelle, bleibt ja nix mehr von den 210 eur übrig.
      Da sie ja auch nur wenig Ersparnisse hat, müsste sie jetzt im Trennungsjahr von nix leben.
      Auch wenn ich beim Stiefkind alle NK, Versicherung, Verein, Handy auf das nackte Kindergeld anwende, dann ist dort auch Ebbe.

      Ich denke ich lege die Frage wie das nun von wem getragen werden muss, meinem Anwalt vor, denn den Fall im eigenen Haus das Trennungsjahr zu vollziehen, finde ich schon recht schwierig.
    • Hallo Stern,

      die eigenen (anteiligen) Wohnkosten sind ja im Selbstbehalt "enthalten".
      Und Du musst auch nicht allein vom Kindergeld die Kinder "unterhalten".
      Du solltest vom unterhaltsrelevanten Netto nach Abzug von pauschalen WK, Zukunftssicherung und Krediten (wobei da genau geschaut werden würde, was abzugsfähig ist und was nicht) noch zwingend den Mindestunterhalt fürs gemeinsame Kind in Abzug bringen.
      Du bist nicht verpflichtet, die Kosten der Kinder von Deinem Selbstbehalt zu tragen.
      Wenn die Noch-Frau mit dem ihr ggf. zustehendem (ich bezweifle, dass Du überhaupt leistungsfähig bist - aber dazu müsstest Du schon mehr offen legen) Trennungsunterhalt nicht über die Runden kommt, muss sie entweder arbeiten gehen oder aber Sozialleistungen in Anspruch nehmen.
      Der Sozialträger würde sich dann auch an Dich wenden und ggf. ermitteln, ob die Frau überhaupt Anspruch gegen Dich hat (weil Unterhaltsansprüche an die Träger übergeleitet werden durch Überleitungsanzeige).

      Bei Dir kommt eben noch das Stiefkind dazu.
      Was sagt dies eigentlich, will es definitiv bei Dir bleiben?

      Gruß Tanja