Versorgungsausgleich, fondsgebundene Rentenversicherung, Unfairer Neuvertrag bei Aufteilung

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    • Versorgungsausgleich, fondsgebundene Rentenversicherung, Unfairer Neuvertrag bei Aufteilung

      Hallo,

      ich bin inzwischen geschieden. Nun kam von der Versicherung, bei der ich eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen hatte, die Unterlagen für meinen Partner.
      Es war ein ganz neuer Vertrag, und der vom Gerichtsamt festgesetzte Anteil wurde gleich mal um ca. 3 % verringert. Ok, dass sind dann wohl wieder irgendwelche Abschlussgebühren. Zusätzlich wurde jedoch auch der Wert für die spätere Rentenauszahlung pro 100.000 Sparkapital verringert (um ca. 15%).
      Ist das immer so?
      Hätte ich das vorher verhindern können?
      Kann ich da im Nachhinein noch etwas unternehmen?
      Bereichert sich hier die Versicherung denn nicht exorbitant auf Kosten der schon gebeutelten Ex-Ehepartner?

      Danke.
    • Hallo,

      Bei einem ganz neuen Vertrag (wie du schreibst), solltest du "vorsichtig" sein.

      Evtl. haben sich die "Konditionen" verändert, oder du es entstehen Kosten für die vorzeitige Abwicklung des alten Vertrages?

      Lief der alte Vertrag in Richtung "Riester" (also staatlich gefördert), kann bei vorzeitiger Auflösung die staatliche Prämie zurück gefordert werden.

      Wenn es eine größere Summe war, hätte man den "Rückkaufswert" für Berechnung der Rentenpunkte nehmen können.

      Nun besteht die Möglichkeit dies in Form des Zugewinnausgleiches zu tun.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Ja, die Konditionen wurden eindeutig einseitig von der Versicherung ohne Rücksprache geändert.
      Riester ist nicht mit im Spiel.

      Bisher weiß ich nicht, was ich machen kann.

      Ich werde die Rechtsberatung von ISUV in Anspruch nehmen.
      Vielleicht weiß ich dann mehr.

      Ich würde mich aber freuen, wenn ich hier nur noch weitere Tipps bekommen würde.
    • Was wurde denn im Versorgungsausgleich vereinbart? Deinem Ex einen neuen Vertrag zu geben ist eine ziemlich dämliche Idee, denn selbst wenn keine neuen Abschlusskosten fällig werden (was ich mir nicht vorstellen kann), sinkt bei neuen Verträgen aufgrund des rückläufigen Zinses die Beteiligung an den Bewertungsreserven. Klüger wäre es zu vereinbaren, dass die Auszahlung aus dem alten Vertrag geteilt wird.