Hallo!
Das Familiengericht hat vor 5 Wochen zum Scheidungstermin geladen. Dieser ist nun übermorgen.
Das hatte mich sehr gewundert, da mindestens eine Rentenversicherung der Gegenseite fehlt. Nachweislich. Wurde von meinem Anwalt vorher bereits angefragt, es war (und ist) also noch in Klärung. Gegenseite hat dementiert, aber offenbar auch nur, weil sie die Schreiben meines Anwalts nicht gründlich lesen.
1.) Ich bin davon ausgegangen, dass mit dem Scheidungstermin ein Versehen vorliegen muss, da meiner Ansicht nach die Scheidung nicht vollzogen werden kann, wenn der VA nicht abschließend geklärt ist und alle Rentenversicherungen auf dem Tisch sind. Irre ich mich hier?
Ich hatte meinen Anwalt informiert und nochmals auf die fehlende RV hingewiesen. Er hat nicht reagiert. Ich war im Urlaub, Zeit ist verronnen, ich habe bei ihm nachgehakt, er hat nichts unternommen. Nochmal Klärung aus dem Urlaub und nachdrückliche Bitte an meinen Anwalt, auf die fehlende RV hinzuweisen und den Scheidungstermin zu verschieben. Hat er dann endlich gemacht – eine Woche vor Scheidungstermin.
Gericht hat prompt reagiert: der Termin bleibt bestehen.
2.) Was kann ich tun?
Ich will morgen nochmal ein Fax ans FG schicken und den Sachverhalt nochmal deutlich erklären. Ich habe den Eindruck, auch das FG hat nicht verstanden, dass wirklich mindestens eine RV ungeklärt ist.
Was kann ich schreiben, das wirkt?
Mein Anwalt hatte um Aufhebung des Termins gebeten. War das der Fehler?
Ich will ja geschieden werden. Aber nicht, solange der VA nicht geklärt ist! Sollte ich nochmal korrigieren und um Verschiebung bitten?
3.) Außerdem fehlen von 2 Renten- / Lebensversicherungen Angaben, wo diese verblieben sind und ob diese evtl. in den VA einbezogen werden müssen. Gegenseite behauptet, diese spielen keine Rolle beim VA. Muss ich das jetzt so hinnehmen oder kann ich fordern, dass der Verbleib geklärt wird?
Nach dem was ich gefunden habe, gab es bei einer davon schon während der Ehe die Anfrage von der Versicherung, ob eine monatliche Rente gezahlt werden soll – oder Kapitalausschüttung.
Bei der anderen gab es eine Kapitalausschüttung. Während der Ehezeit.
Und damit komme ich zu meiner nächsten Frage:
4.) Soweit ich recherchiert habe, fallen Kapitalausschüttungen nicht in den Versorgungsausgleich, sondern in den Zugewinnausgleich. ABER ich habe auch gelesen, dass wenn sich dies im Zugewinnausgleich nicht bemerkbar macht (oder so ähnlich?), dann doch im Versorgungsausgleich berücksichtigt wird.
Inwiefern ist das korrekt?
Was muss erfüllt sein, damit die Ausschüttung sich im Zugewinnausgleich nicht bemerkbar gemacht hat?
a) Zugewinnausgleich wird / wurde gar nicht durchgeführt
b) Zugewinnausgleich wurde durchgeführt, aber es gab keinen Zugewinn – weder mit noch ohne Kapitalausschüttung
c) Zugewinnausgleich wurde durchgeführt, aber die Kapitalausschüttung wurde vergessen
d) …?
5.) Inwiefern kann ich dann auf einen Nachweis des Verbleibs der einen RV bestehen, von der ich weiß, dass Rentenauszahlung oder Kapitalausschüttung zur Auswahl standen?
6.) Mein Anwalt hatte mir im Laufe des Scheidungsverfahrens gesagt, dass man den Zugewinnausgleich auch noch nach der Scheidung machen könne. Darauf habe ich mich verlassen, ich hatte den Kopf voll…
Und nun lese ich zufällig im Internet, dass ein Antrag auf Zugewinnausgleich spätestens 2 Wochen vor Scheidungstermin gestellt werden muss, wenn er durchgeführt werden soll.
Was stimmt jetzt?!?
7.) Kann ich – falls ich doch noch (wie?) eine Verschiebung des Scheidungstermins erwirken kann, dann noch den Antrag auf Zugewinnausgleich stellen?
Ich bitte um schnellstmögliche Hilfe, ich fühle mich ratlos und aufgeschmissen und weiß nicht, wo ich ansetzen soll - und mein Anwalt hat schon zugegeben, dass Versorgungsausgleich nicht seine Stärke ist… Ich könnte verzweifeln…!
Habt vielen Dank im voraus!!!
Das Familiengericht hat vor 5 Wochen zum Scheidungstermin geladen. Dieser ist nun übermorgen.
Das hatte mich sehr gewundert, da mindestens eine Rentenversicherung der Gegenseite fehlt. Nachweislich. Wurde von meinem Anwalt vorher bereits angefragt, es war (und ist) also noch in Klärung. Gegenseite hat dementiert, aber offenbar auch nur, weil sie die Schreiben meines Anwalts nicht gründlich lesen.
1.) Ich bin davon ausgegangen, dass mit dem Scheidungstermin ein Versehen vorliegen muss, da meiner Ansicht nach die Scheidung nicht vollzogen werden kann, wenn der VA nicht abschließend geklärt ist und alle Rentenversicherungen auf dem Tisch sind. Irre ich mich hier?
Ich hatte meinen Anwalt informiert und nochmals auf die fehlende RV hingewiesen. Er hat nicht reagiert. Ich war im Urlaub, Zeit ist verronnen, ich habe bei ihm nachgehakt, er hat nichts unternommen. Nochmal Klärung aus dem Urlaub und nachdrückliche Bitte an meinen Anwalt, auf die fehlende RV hinzuweisen und den Scheidungstermin zu verschieben. Hat er dann endlich gemacht – eine Woche vor Scheidungstermin.
Gericht hat prompt reagiert: der Termin bleibt bestehen.
2.) Was kann ich tun?
Ich will morgen nochmal ein Fax ans FG schicken und den Sachverhalt nochmal deutlich erklären. Ich habe den Eindruck, auch das FG hat nicht verstanden, dass wirklich mindestens eine RV ungeklärt ist.
Was kann ich schreiben, das wirkt?
Mein Anwalt hatte um Aufhebung des Termins gebeten. War das der Fehler?
Ich will ja geschieden werden. Aber nicht, solange der VA nicht geklärt ist! Sollte ich nochmal korrigieren und um Verschiebung bitten?
3.) Außerdem fehlen von 2 Renten- / Lebensversicherungen Angaben, wo diese verblieben sind und ob diese evtl. in den VA einbezogen werden müssen. Gegenseite behauptet, diese spielen keine Rolle beim VA. Muss ich das jetzt so hinnehmen oder kann ich fordern, dass der Verbleib geklärt wird?
Nach dem was ich gefunden habe, gab es bei einer davon schon während der Ehe die Anfrage von der Versicherung, ob eine monatliche Rente gezahlt werden soll – oder Kapitalausschüttung.
Bei der anderen gab es eine Kapitalausschüttung. Während der Ehezeit.
Und damit komme ich zu meiner nächsten Frage:
4.) Soweit ich recherchiert habe, fallen Kapitalausschüttungen nicht in den Versorgungsausgleich, sondern in den Zugewinnausgleich. ABER ich habe auch gelesen, dass wenn sich dies im Zugewinnausgleich nicht bemerkbar macht (oder so ähnlich?), dann doch im Versorgungsausgleich berücksichtigt wird.
Inwiefern ist das korrekt?
Was muss erfüllt sein, damit die Ausschüttung sich im Zugewinnausgleich nicht bemerkbar gemacht hat?
a) Zugewinnausgleich wird / wurde gar nicht durchgeführt
b) Zugewinnausgleich wurde durchgeführt, aber es gab keinen Zugewinn – weder mit noch ohne Kapitalausschüttung
c) Zugewinnausgleich wurde durchgeführt, aber die Kapitalausschüttung wurde vergessen
d) …?
5.) Inwiefern kann ich dann auf einen Nachweis des Verbleibs der einen RV bestehen, von der ich weiß, dass Rentenauszahlung oder Kapitalausschüttung zur Auswahl standen?
6.) Mein Anwalt hatte mir im Laufe des Scheidungsverfahrens gesagt, dass man den Zugewinnausgleich auch noch nach der Scheidung machen könne. Darauf habe ich mich verlassen, ich hatte den Kopf voll…
Und nun lese ich zufällig im Internet, dass ein Antrag auf Zugewinnausgleich spätestens 2 Wochen vor Scheidungstermin gestellt werden muss, wenn er durchgeführt werden soll.
Was stimmt jetzt?!?
7.) Kann ich – falls ich doch noch (wie?) eine Verschiebung des Scheidungstermins erwirken kann, dann noch den Antrag auf Zugewinnausgleich stellen?
Ich bitte um schnellstmögliche Hilfe, ich fühle mich ratlos und aufgeschmissen und weiß nicht, wo ich ansetzen soll - und mein Anwalt hat schon zugegeben, dass Versorgungsausgleich nicht seine Stärke ist… Ich könnte verzweifeln…!

Habt vielen Dank im voraus!!!