Hilfe! Eilt: Scheidungstermin übermorgen, aber Versorgungsausgleich ist nicht geklärt!

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    • Hilfe! Eilt: Scheidungstermin übermorgen, aber Versorgungsausgleich ist nicht geklärt!

      Hallo!


      Das Familiengericht hat vor 5 Wochen zum Scheidungstermin geladen. Dieser ist nun übermorgen.


      Das hatte mich sehr gewundert, da mindestens eine Rentenversicherung der Gegenseite fehlt. Nachweislich. Wurde von meinem Anwalt vorher bereits angefragt, es war (und ist) also noch in Klärung. Gegenseite hat dementiert, aber offenbar auch nur, weil sie die Schreiben meines Anwalts nicht gründlich lesen.


      1.) Ich bin davon ausgegangen, dass mit dem Scheidungstermin ein Versehen vorliegen muss, da meiner Ansicht nach die Scheidung nicht vollzogen werden kann, wenn der VA nicht abschließend geklärt ist und alle Rentenversicherungen auf dem Tisch sind. Irre ich mich hier?

      Ich hatte meinen Anwalt informiert und nochmals auf die fehlende RV hingewiesen. Er hat nicht reagiert. Ich war im Urlaub, Zeit ist verronnen, ich habe bei ihm nachgehakt, er hat nichts unternommen. Nochmal Klärung aus dem Urlaub und nachdrückliche Bitte an meinen Anwalt, auf die fehlende RV hinzuweisen und den Scheidungstermin zu verschieben. Hat er dann endlich gemacht – eine Woche vor Scheidungstermin.

      Gericht hat prompt reagiert: der Termin bleibt bestehen.


      2.) Was kann ich tun?

      Ich will morgen nochmal ein Fax ans FG schicken und den Sachverhalt nochmal deutlich erklären. Ich habe den Eindruck, auch das FG hat nicht verstanden, dass wirklich mindestens eine RV ungeklärt ist.

      Was kann ich schreiben, das wirkt?

      Mein Anwalt hatte um Aufhebung des Termins gebeten. War das der Fehler?
      Ich will ja geschieden werden. Aber nicht, solange der VA nicht geklärt ist! Sollte ich nochmal korrigieren und um Verschiebung bitten?


      3.) Außerdem fehlen von 2 Renten- / Lebensversicherungen Angaben, wo diese verblieben sind und ob diese evtl. in den VA einbezogen werden müssen. Gegenseite behauptet, diese spielen keine Rolle beim VA. Muss ich das jetzt so hinnehmen oder kann ich fordern, dass der Verbleib geklärt wird?

      Nach dem was ich gefunden habe, gab es bei einer davon schon während der Ehe die Anfrage von der Versicherung, ob eine monatliche Rente gezahlt werden soll – oder Kapitalausschüttung.

      Bei der anderen gab es eine Kapitalausschüttung. Während der Ehezeit.


      Und damit komme ich zu meiner nächsten Frage:

      4.) Soweit ich recherchiert habe, fallen Kapitalausschüttungen nicht in den Versorgungsausgleich, sondern in den Zugewinnausgleich. ABER ich habe auch gelesen, dass wenn sich dies im Zugewinnausgleich nicht bemerkbar macht (oder so ähnlich?), dann doch im Versorgungsausgleich berücksichtigt wird.

      Inwiefern ist das korrekt?

      Was muss erfüllt sein, damit die Ausschüttung sich im Zugewinnausgleich nicht bemerkbar gemacht hat?

      a) Zugewinnausgleich wird / wurde gar nicht durchgeführt

      b) Zugewinnausgleich wurde durchgeführt, aber es gab keinen Zugewinn – weder mit noch ohne Kapitalausschüttung

      c) Zugewinnausgleich wurde durchgeführt, aber die Kapitalausschüttung wurde vergessen

      d) …?


      5.) Inwiefern kann ich dann auf einen Nachweis des Verbleibs der einen RV bestehen, von der ich weiß, dass Rentenauszahlung oder Kapitalausschüttung zur Auswahl standen?


      6.) Mein Anwalt hatte mir im Laufe des Scheidungsverfahrens gesagt, dass man den Zugewinnausgleich auch noch nach der Scheidung machen könne. Darauf habe ich mich verlassen, ich hatte den Kopf voll…
      Und nun lese ich zufällig im Internet, dass ein Antrag auf Zugewinnausgleich spätestens 2 Wochen vor Scheidungstermin gestellt werden muss, wenn er durchgeführt werden soll.
      Was stimmt jetzt?!?


      7.) Kann ich – falls ich doch noch (wie?) eine Verschiebung des Scheidungstermins erwirken kann, dann noch den Antrag auf Zugewinnausgleich stellen?



      Ich bitte um schnellstmögliche Hilfe, ich fühle mich ratlos und aufgeschmissen und weiß nicht, wo ich ansetzen soll - und mein Anwalt hat schon zugegeben, dass Versorgungsausgleich nicht seine Stärke ist… Ich könnte verzweifeln…! ;(


      Habt vielen Dank im voraus!!!
    • Hallo,

      Eine private RV kommt nur in den Versorgungsausgleich wenn sie nicht als Einmalzahlung

      sondern als monatliche Rente (im Rentenalter) auszahlt wird. Oder wenn es nur ein kleiner Betrag ist.


      Ein Zugewinnausgleich wird bei der Scheidung nur behandelt, wenn ausdrücklich ein Antrag

      dafür gestellt wird. Ansonsten gilt er als "abgetrennt".

      Der Zugewinnausgleich hat eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ( die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in

      dem die Scheidung rechtkräftig wurde).

      Man sollte ,besonders wenn es dringend ist, sich m.E. nicht auf Kommunikation über eMail/Fax usw. verlassen,

      man sollte persönlich zum Gericht fahren, und sich dort erkundigen.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • edy schrieb:



      man sollte persönlich zum Gericht fahren, und sich dort erkundigen.
      Hallo und herzlich willkommen im Forum Kastania,

      den Tipp von edy solltest Du persönlich ganz schnell vergessen.
      Das mag vielleicht bei Gerichten in Hinterposemuckel und in Nicht-Corona-Zeiten möglich sein. An Deinem Wohnort wohl eher nicht.

      Wenn Du Dich bei Deinem Anwalt nicht sonderlich gut aufgehoben und beraten fühlst, ist ein Anwaltswechsel so kurz vor dem Termin nun gerade nicht zu empfehlen.

      Ich bin leider in Versorgungsausgleich und Zugewinn auch nicht sonderlich bewandert- haben "wir" ausgeschlossen bzw. nicht gemacht.

      Gelesen habe ich, dass auf Antrag und mit Zustimmung beider Ehegatten der Versorgungsausgleich abgetrennt werden kann.
      Ob der Antrag fristgebunden passieren muss, weiß ich nicht. Frag da mal Deinen Anwalt.

      Wenn Du Mitglied beim Isuv bist, kannst Du Dir den Beratungsschein für die vergünstigte Kurzrechtsberatung besorgen (telefonier mal mit der Geschäftsstelle) oder Du lässt Dir einen ISUV-Anwalt empfehlen.
      Besser sind natürlich immer Empfehlungen aus dem Bekannten- bzw. Freundeskreis.
      Tut mir leid, dass ich Dir nicht besser raten kann.
      Alleingänge ans Gericht würde ich - insbesondere bei anwaltspflichtigen Dingen definitiv nicht vorschlagen.

      Mach Dir Stichpunkte zu Deinen noch zu klärenden Fragen und scheue Dich nicht, diese im Termin anzusprechen.

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      Ja natürlich kann der angesetzt werden.
      Der Versorgungsausgleich kann ja abgetrennt werden. Der Zugewinnausgleich auch.

      Versuche deinen Anwalt zu erreichen, dass er die noch fehlenden Sachen bezüglich des Versorgungsausgleiches in einem Schriftsatz thematisiert. Heute per Fax ans Gericht, dann bekommt der gegnerische Anwalt das zu Beginn der Verhandlung übergeben.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,


      TanjaW9 schrieb:

      den Tipp von edy solltest Du persönlich ganz schnell vergessen.
      Möglich dass du recht hast, Tanja. Ich bin damit öfters gut gefahren ( auch in Sachen außerhalb des Familienrechts).

      Die Corona-Zeit macht natürlich alles komplizierter bis sogar "unmöglich".

      Ich denke nur, wenn es dringend ist, dann könnte es der effektivste Weg sein ?

      Z.B. über die Rechtspfleger:
      swr.de/report/swr-recherche-un…4766532/fgiphy/index.html

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Kann die TE nicht einfach beim Gerichtstermin erklären, dass sie nicht geschieden werden will. solange einige Dinge noch nicht geklärt sind?
      Bei mir es gerade umgekehrt: Ein Scheidungstermin stand noch nicht fest, doch wir waren uns über alles Finanzielle einig, Anschließend fragte der Richter: "Wenn Sie sich jetzt über alles einig sind, dann können wir die Scheidung ja auch gleich durchführen. Einverstanden?" Da wir beide einverstanden waren, erfolgte die Scheidung sofort im Anschluss an die finanzielle Einigung.
    • AnnaSophie schrieb:

      Ja natürlich kann der angesetzt werden.
      Der Versorgungsausgleich kann ja abgetrennt werden. Der Zugewinnausgleich auch.
      Das Problem ist, dass ich nicht möchte, dass abgetrennt wird. Oder vielmehr:
      Beim Versorgungsausgleich sollen einige private (und evtl. auch staatliche) Renten gegeneinander aufgerechnet und evtl. ausgezahlt werden. Gegenseite will nicht, dass seine Rente (die er bereits erhält!) gekürzt wird - und ich will auch nicht, dass er in meinen privaten Verträgen "drinhängt".
      Ich will das aber auf keinen Fall im Scheidungstermin überlegen, das muss ich in Ruhe zuhause am PC machen, das will wohl überlegt sein.
      Ich hab Sorge, dass die Richterin im Termin irgendwas festlegt (weil ich mich noch nicht festlegen will), was sich dann als absolute finanzielle Ktastrophe herausstellt.
      Nicht zuletzt auch, weil ich Verfahrenskostenhilfe erhalte und diese wegen der eventuellen Auszahungen nicht gefährden will. Dann wäre Rentenabsicherung und Geld futsch.

      Kann also gegen meinen Willen abgetrennt werden?

      Ich habe gestern nochmal ein Fax ans FG geschickt, daraus geht eindeutig hervor, dass mindestens eine RV der Gegenseite im VA fehlt.
      Es kann also über den VA noch gar nichts entschieden werden.
      Und soweit ich gelesen habe, muss die Abtrennung von beiden Ehegatten beantrag werden. Wenn ich das nicht tue, bleibt der VA offen und im Verbund und es dürfte noch nicht geschieden werden. Und es müsste dann nach Klärung aller RV ein neuer Termin angesetzt werden. Oder?

      (Wenn erstmal geschieden ist, befürchte ich, dass die Gegenseite die Klärung desVA bis auf den Santnimmerleinstag hinauszögert...)
    • Hallo,
      der Scheidungstermin ist erledigt – der Versorgungsausgleich nicht.

      @ AnnaSophie: Anwaltszwang: Ja das weiß ich. Leider. Ohne Anwalt wär ich vielleicht besser dran gewesen. Er hat wesentliche Post nicht weitergeleitet, jetzt ist es mir auf die Füße gefallen.

      @ MaxMustermann:
      Verzicht ist keine Option, weil ich dann auch auf Kapitalwerte verzichten würde. Es gäbe evtl. eine Ausgleichszahlung.


      Aktueller Stand und Fragen:
      Für die fehlenden RV hätte mein Anwalt laut Richter bis 2 Wochen vor dem Termin einen Antrag auf Auskunftserteilung stellen müssen. Hat er leider nicht gemacht. Im Termin ging es nicht mehr. Auch eine eidesstattliche Erklärung abzuverlangen war im Termin nicht mehr möglich.
      Der Richter hat die Scheidung beschlossen – obwohl offensichtlich war, dass Rentenversicherungen fehlen.
      Wir haben schon angekündigt, dass wir auf Rechtsmittel nicht verzichten werden.

      Nun meine Fragen:
      1.) Kann der Antrag auf Auskunftserteilung im Berufungsverfahren noch nachgeholt werden oder ist jetzt alles verloren?
      2.) Parallel läuft ein Verfahren wegen Kindesunterhalt. Dort muss der Ex auch seine Einkünfte angeben. Kann ich die RV dort per Antrag einfordern? Und das dann im Scheidungsverfahren anwenden lassen? Wenn ja - wie?

      Vielen Dank für eure Hilfe, mir schwirrt der Kopf…
    • Hallo Kastania,

      Kastania schrieb:

      1.) Kann der Antrag auf Auskunftserteilung im Berufungsverfahren noch nachgeholt werden oder ist jetzt alles verloren?
      die Frage ist doch sehr speziell (und betrifft auch noch Verfahrensrecht). Ich weiß nicht, ob die Dir hier jemand beantworten kann.
      Hast Du denn Deinen Anwalt darauf nicht angesprochen?

      Kastania schrieb:

      2.) Parallel läuft ein Verfahren wegen Kindesunterhalt. Dort muss der Ex auch seine Einkünfte angeben. Kann ich die RV dort per Antrag einfordern? Und das dann im Scheidungsverfahren anwenden lassen? Wenn ja - wie?
      Ich verstehe noch nicht so ganz genau, was (und mit welcher "Vorschrift") Du im Kindesunterhaltsverfahren vom Vater des Kindes herausverlangen willst.
      Er muss doch nur Einkommen und ggf. abziehbare Aufwendungen angeben und nachweisen.
      Dazu gehört sicherlich auch eine Rentenversicherung, wenn er entweder daraus schon eine Rente bezieht oder er die Rente als Vorsorgeaufwendungen geltend machen möchte.

      Gruß Tanja