Ich habe mit meiner Frau ein gemeinsames Kind und eine Stieftochter die meine Frau in die Ehe mit eingebracht hat. Da meine Frau aktuell keine Arbeit hat, kam von ihr die Frage auf, ob ich mir vorstellen könnte beide Kinder zu betreuen, damit sie sich an einem anderen Ort Arbeit suchen kann und nicht so gebunden ist, wegen der eigene Tochter. Ich würde in dem Sinne dann die Stieftochter mitbetreuen.
Da ich selbst in Vollzeit arbeite, könnte ich mir das für eine gewisse Zeit vorstellen, z.B. für 1 Jahr bis zum Schulende der Stieftochter Abschluss 10. Klasse.
Danach würde ich aber erwarten, dass meine Frau wieder ihre Tochter an sich nimmt und die Betreuung weiterführt. Ich würde dann mit unserer gemeinsamen Tochter (das zweite Kind) weiter betreuen und bei mir halten.
Kann meine Frau bzw. ein Gericht am Ende der Phase sagen, dass die große Tochter bei mir bleiben muss und ich weiterhin für sie aufkommen muss, da sie sonst aus ihrer gewohnten Lebensumgebung herausgerissen wird?
Nach aktueller Lage existiert im Rahmen des Ehestreites die Stieftochter nicht, da ich nicht Unterhaltspflichtig bin. Die Stieftochter hat keinen Vater mehr. Der ist gestorben, damit gibt es auch kein Unterhaltsgeld von dessen Seite.
Da ich selbst in Vollzeit arbeite, könnte ich mir das für eine gewisse Zeit vorstellen, z.B. für 1 Jahr bis zum Schulende der Stieftochter Abschluss 10. Klasse.
Danach würde ich aber erwarten, dass meine Frau wieder ihre Tochter an sich nimmt und die Betreuung weiterführt. Ich würde dann mit unserer gemeinsamen Tochter (das zweite Kind) weiter betreuen und bei mir halten.
Kann meine Frau bzw. ein Gericht am Ende der Phase sagen, dass die große Tochter bei mir bleiben muss und ich weiterhin für sie aufkommen muss, da sie sonst aus ihrer gewohnten Lebensumgebung herausgerissen wird?
Nach aktueller Lage existiert im Rahmen des Ehestreites die Stieftochter nicht, da ich nicht Unterhaltspflichtig bin. Die Stieftochter hat keinen Vater mehr. Der ist gestorben, damit gibt es auch kein Unterhaltsgeld von dessen Seite.