Für Stieftochter dauerhaft zahlungspflichtig?

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    • Für Stieftochter dauerhaft zahlungspflichtig?

      Ich habe mit meiner Frau ein gemeinsames Kind und eine Stieftochter die meine Frau in die Ehe mit eingebracht hat. Da meine Frau aktuell keine Arbeit hat, kam von ihr die Frage auf, ob ich mir vorstellen könnte beide Kinder zu betreuen, damit sie sich an einem anderen Ort Arbeit suchen kann und nicht so gebunden ist, wegen der eigene Tochter. Ich würde in dem Sinne dann die Stieftochter mitbetreuen.
      Da ich selbst in Vollzeit arbeite, könnte ich mir das für eine gewisse Zeit vorstellen, z.B. für 1 Jahr bis zum Schulende der Stieftochter Abschluss 10. Klasse.
      Danach würde ich aber erwarten, dass meine Frau wieder ihre Tochter an sich nimmt und die Betreuung weiterführt. Ich würde dann mit unserer gemeinsamen Tochter (das zweite Kind) weiter betreuen und bei mir halten.
      Kann meine Frau bzw. ein Gericht am Ende der Phase sagen, dass die große Tochter bei mir bleiben muss und ich weiterhin für sie aufkommen muss, da sie sonst aus ihrer gewohnten Lebensumgebung herausgerissen wird?
      Nach aktueller Lage existiert im Rahmen des Ehestreites die Stieftochter nicht, da ich nicht Unterhaltspflichtig bin. Die Stieftochter hat keinen Vater mehr. Der ist gestorben, damit gibt es auch kein Unterhaltsgeld von dessen Seite.
    • Hallo Stern 2020
      In Bezug auf Deine Stieftochter kann ich Dir sagen, das sie bis zum Abschluss der Ausbildung Anspruch auf Halbwaisenrente hat. Ich denke mal ( genau weiß ich es nicht) dann die Rente mit dem Kindergeld an Dich ausgezahlt wird und die Mutter dann Anteilig noch Unterhalt für sie bezahlen muss( wenn sie das denn kann). Genauer bezüglich der Rente kannst Du Dich ja bei der Rentenversicherung erkundigen.

      LG Hugoleser
    • Hallo.
      Danke für den Hinweis. das bekommt sie auch. Ist aber auf Grund dauerhafter Arbeitslosigkeit nur ein Taschengeld. Mir geht es um die Zeit nach der Trennung. So das die Mutter auch hier wieder ihre Verantwortung wahrnimmt und ich nur übergangsweise die Stieftochter noch mit betreue.
    • Hallo
      die Halbwaisen Rente steht nicht der Mutter zu, sie ist ab dem 18 Lebensjahr an die Tochter auszuzahlen, genau wie das Kindergeld voll umfänglich von der Mutter an die Tochter weiter zu leiten ist, wenn sie bei Dir bleibt. Wenn dann das Geld nicht für die kommende Ausbildung ausreicht, kann die Tochter, dann im Anschluss Schüler Bafög beantragen. Das würde ich jetzt schon mal in die Wege leiten, für den Fall das Deine noch Frau schon ausgezogen ist, da sie dann ja nicht mehr im Haushalt mit der Mutter lebt. Was will Deine Stieftochter denn im Anschluss an das 10. Schuljahr machen?
    • Hallo Stern,

      kein Gericht kann Dich - gegen Deinen Willen - dazu verpflichten, Deine Stieftochter bei Dir zu behalten bzw. sie durch Naturalunterhalt zu "ernähren".
      Wenn Du das Kind nicht adoptiert hast, bist Du zu gar nichts verpflichtet.
      Wenn die Mutter "keinen Bock" aufs Kind hat, oder das Kind keine Lust auf die "Selbstverwirklichungswünsche" der Mutter, dann solltet ihr alle gemeinsam überlegen und ggf. vertraglich festhalten, wie was in Zukunft laufen soll.
      Du hast nämlich sonst auch Probleme, irgendwas fürs Kind regeln zu können. Du bräuchtest also sowieso eine Vollmacht der Mutter.
      Diese ist, wenn sie ohne ihr Kind auszieht, auch unterhaltspflichtig. Und zwar in doppelter Höhe der Düsseldorfer Tabelle.
      Ich bin mir noch unsicher, wie in dem Fall des Todes eines leiblichen Elternteils das Kindergeld anzurechnen ist. Der Bedarf jedenfalls ist, da ja kein Elternteil dann die Pflege und Erziehung übernimmt, zu verdoppeln. Abzuziehen davon ist die Halbweisenrente und eben das Kindergeld.
      Vielleicht hat jemand eine Idee, ob nun zur Hälfte oder doch (was ich vermute) in diesem Fall ganz.
      Du solltest aber in Dich gehen und Dir überlegen, ob Du das Kind dauerhaft betreuen und erziehen kannst. Es wird ja, wenn es nicht mit der Mutter mit will, eine intensive Bindung an Dich haben.
      Auch müsstest Du einkalkulieren, dass die Mutter ggf. den Unterhalt (für Euer gemeinsames Kind und Deine Stieftochter) nicht oder nicht in voller Höhe leisten kann.
      Und Du musst anschließend das Kindergeld beantragen und schauen, dass die Halbweisenrente an Dich überwiesen wird.

      Bitte bedenke alles gut und gib dem Kind keine Zusagen, wenn Du nicht sicher bist, dass Du es die nächsten Jahre auch betreuen kannst.
      Ich wünsche Dir ein glückliches Händchen und viel Kraft.

      Gruß Tanja
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