Versorgungsausgleich und nun Mütterrente dazu, ungerecht ?

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    • Versorgungsausgleich und nun Mütterrente dazu, ungerecht ?

      Ich gehe in kurzer Zeit in Rente, mir wurden damals etwas über 1,6 Rentenpunkte abgezogen wegen versorgungsausgleich.
      Ich war von 1988 bis 1992 etwa 4 1/2 jahre verheiratet, unser sohn 1988 geboren.
      Nun gab es für die Frauen ja 2,5 Rentenpunkte zusätzlich als Mütterrente die natürlich beim versorgungsausgleich nicht berücksichtigt wurden weil es die damals nicht gab. Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht was nötig ist um da eine teilung herbeizuführen?
    • Hallo holzwurm57
      Erst einmal herzlich Willkommen hier im Forum .Das Problem ist, ist euer Sohn bei seiner Mutter aufgewachsen oder bei Dir? Wenn er bei Deiner Frau aufgewachsen ist hast Du keinen Anspruch auf diese Punkte, da diese für die Erziehung von Kindern gegeben werden. Hast Du das Kind erzogen und ist es bei Dir aufgewachsen hast Du meiner Meinung nach Anspruch auf diese Punkte. Ob diese Punkte bei einem Versorgungsausgleich in die Berechnung einfließen weiß ich nicht, vielleicht ist hier jemand im Forum der darüber genaueres weiß? Frag doch einmal bei der Rentenversicherung nach.

      Gruß Hugoleser
    • hallo,

      es gab vor 1992 für jedes Kind einen Renteneintrittsalters. Der müsste im Versorgungsausgleich bereits berücksichtigt worden sein.
      Jetzt gibt es insgesamt 2,5 rentenpunkte, ein rentenpunkt entspricht 32 €, sofern diese im Westen anzurechnen sind. Damit reden wir über 45 € Brutto.

      du kannst ein familiengerichtliches Verfahren eröffnen. Wobei ich nicht weiß, ob du dann alle Kosten tragen musst und ob da Anwälte involviert sein müssen.
      Und, was ich online gelesen habe, der ganze Versorgungsausgleich kommt auf den Tisch. Also nicht nur die gesetzliche Rente. Ggf kann es auch so sein, dass es negativ ausfällt für dich.
      Weil nämlich alles mit dem heutigen Stand neu bewertet wird.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo
      Danke für euere Antworten
      Ich habe nach der Scheidung das alleinige erziehungsrecht gehabt und der sohn wuchs bei mir auf.
      Auf unterhalt habe Ich verzichtet.
      Ich bekomme auch eine Betriebsrtente , aber die wurde damals schon berücksichtig, beim versorgungsausgleich .
      Ich finde es nur ungerecht das diese Mütterrente einfach bei Ihr oben drauf kommt.
      Es wäre interessant zu wissen ob jemand da schon was gemacht hat , auch weil es oft heisst , es würde vom Gericht nichts gemacht weil bei einen Kind der Betrag zu gering sei um den es geht
    • hallo,

      hast du schon mal nach urteilen gegoogelt? Ich hatte nur die Aussage gefunden, dass es möglich ist, wenn die Änderung 5% des Ausgleichs überschreitet. Und bei dir wäre es ja im Prinzip der komplette Ausgleich.

      anderes Thema: hast du damals zwischen dem 3. und 10. Lebensjahr des Kindes Vollzeit gearbeitet?
      deutsche-rentenversicherung.de…kindererziehung_node.html

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo
      die Frage ist auch ob holzwurm die Erziehungszeiten bei der Rentenversicherung angemeldet hat. Das geschieht nämlich nur wenn er es auch gemeldet hat. Wie ich oben schon geschrieben habe, wäre es wohl das allerbeste wenn er sich vorab mal mit der Rentenversicherung in Verbindung setzt. Was ich eben auf die schnelle mal gelesen habe ist, das die Kindererziehungszeiten ( was bis zu 10 Jahre betragen kann) derjenige erhält der die Kinder erzieht. Daher würde ich auch mal eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung veranlassen. Das kann formlos unter der Angabe der RV - Nummer bei der Rentenversicherung beantragt werden. Das wäre mal wie auch schon Sophie sagt das erste bevor man zum Gericht geht und Gefahr läuft das der Schuß nach hinten losgeht.

      LG Hugoleser
    • HALLO

      danke für eure Antworten

      Ja Hugoleser , das könnte ich tun mit der Rentenkasse sprechen , aber ich hatte gerade einen telefonischen Kontakt wegen Corona nur telefonisch , und der mann ging da aber nicht weiter drauf ein , er meinte nur das es nicht gerecht wäre das der Frau nachträglich 2,5 punkte zugesprochen worden wären.
      Er meinte aber das könnte nur ein Gericht ändern.

      Ich habe damals auf Unterhalt für das verzichtet weil die Geldgierige eh nur stress gemacht hätte , aber das die nur abkassiert geht mir gegen den strich.

      Ich werde bei der Rentenkasse erstmal klären lassen inwieweit ich da berücksichtigt werde was das erziehungsgeld angeht
    • hallo,

      fordere einfach das Formular zur Anerkennung von Erziehungsheimen bis zum 10. Lebensjahr an.
      Und Füll das aus.

      Vorschriften ändern sich. Und ich weiß nicht ob es damals bei mir Vorgaben gab, dass man nicht Vollzeit beschäftigt sein durfte. Ich habe das schon lange machen lassen, eine kontenklärung.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!