Neuberechnung Unterhalt durch Jugendamt, was ist zu beachten

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  • Neuberechnung Unterhalt durch Jugendamt, was ist zu beachten

    Guten Tag,

    ich freue mich über Tipps zu meinem konkreten Fall, vorab vielen Dank an alle die sich hier engagieren.

    Zu meinem Fall. Ich zahle seit 9 Jahren Unterhalt für meine beiden Kinder (jetzt 12 und 15). Die KM hatte damals auf einen Unterhaltstitel beim JA bestanden, den ich mit 105% damals unterschrieben habe.
    Seitdem zahle ich brav mit allen jährlichen Erhöhungen der Düsseldorfer Tabelle.
    Nach dem Tod meiner Tochter (3. Kind aus zweiter Ehe) kurz nach der Geburt habe ich zuerst bei meinem Arbeitgeber einen Monat unbezahlte Freistellung beantragt, dann ein Sabbatical (4 Monate 25% weniger Gehalt).
    Ich hatte meiner Ex-Frau gegenüber erst angekündigt einen Monat lang 150€ weniger Unterhalt zu zahlen. Damit war sie einverstanden. Dann (Sabbatical) habe ich ihr geschrieben, dass ich temporär (3 Monate lang) 150€ weniger zahle (im 4. Monat habe ich 150€ aufgrund des Kinderbonus für zwei Kinder gekürzt). Daraufhin habe ich von ihr die Mitteilung bekommen, dass sie das Jugendamt beauftragt hat ihre "Forderung" mir gegenüber durchzusetzen.
    Ich zahle bisher Unterhalt nach Stufe 5 der DD. Möglicherweise habe ich inzwischen Stufe 6. Wir betreuen unsere Kinder gemäß Vereinbarung beim JA zu ca. 35%-38% bei mir und 65%-62% bei der KM. Auf ein paritätisches WM hat sich die KM von Anfang an nicht eingelassen.

    Ich gehe davon aus, dass mich das JA in Kürze auffordern wird Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate abzugeben.

    Meine Fragen:
    1. Was muss ich bei der Abgabe beachten? Gibt es Fehler die ich vermeiden kann, oder Fallstricke?
    2. Sollte herauskommen, dass ich eine Stufe zu wenig gezahlt habe. Kann das JA im Namen meiner Ex Nachforderungen stellen?
    3. Ich zahle seit Jahren alle Kosten der Kinder bei mir zuhause selbst (dazu gehören auch Kleidung, Schuhe, Schulkosten für die Zeit bei denen sie bei mir sind, Handyverträge usw., dazu noch natürlich alle Kosten des täglichen Bedarfs - Zimmer, Fahrrad usw.). Hat das in irgendeiner Weise Auswirkungen auf den Unterhalt? Oder bin ich bisher einfach zu doof und zu großzügig?
    4. Sollte ich einen Anwalt einschalten um mich optimal zu vertreten, oder ist die Sachlage sehr klar?

    Vielen Dank für Eure Tipps und Hinweise.
    PS: Ich möchte für meine Kinder aufkommen. Denke aber, dass derzeit ca. 1400€ inkl. Kindergeld sehr gut reichen um den Bedarf meiner Kinder zu decken (so viel verdient meine Frau nicht in Vollzeit!). Zumal ich mich bisher großzügig verhalten habe, wenn meine Ex-Frau sich zB nicht um adäquate Kleidung/Schuhe für die Kinder gekümmert hat. Aktuell fühle ich mich in meiner Trauer um mein 3. Kind wie der dumme Zahlmeister.

    Viele Grüße
    JB
  • Hi und willkommen im Form. Auf die Schnelle:

    • du kannst du Angaben in der Steuererklärung und im Bescheid, die nur deine Frau betreffen, schwärzen. Sonst fragen die gerne auch mal Sachen ab, die sie nicht abfragen dürfen. Du kannst hier ja mal den Forderungskatalog einstellen, wenn du ihn hast.
    • Nein, nur die Differenz zum Titel kann gefordert (und auch gepfändet werden). Ich habe gerade keine Zeit in die Tabelle zu gucken, ob du weniger als den Titel gezahlt hast.
    • Nein. Ein Gericht könnte dich durch deinen erweiterten Umgang abstufen, muss es aber nicht. Handyverträge würde ich an die Mutter abwälzen, das ist aus dem regulären Unterhalt zu zahlen. Auch muss dir die Mutter eigentlich genug Kleidung mitgeben (ich weiß, dass das realitätsfern ist). Schuhe könntest du auch auf die Mutter abwälzen. Du kannst dir natürlich auch überlegen, ob du anführen willst, dass du nicht mehr in dem Maße betreuen kannst wie bisher, wenn deine Ex jobtechnisch drauf angewiesen ist. Das Problem mit solchen Dingen ist, dass man sie umsetzen muss, um glaubhaft zu bleiben. Ich würde aber in deinem Fall davon abraten. Es ist halt so, dass der Staat deine Kinderbetreuung als Hobby wertet, die Betreuung bei deiner ExFrau als Job, der bezahlt werden muss. Im aktuellen Unterhaltsrecht profitiert derjenige am meisten, der sich so verhält wie der Ex meiner Frau: Kein Kontakt zum Kind, sich nur ab und zu mal ein Bild schicken lassen.
    • Nein, erstmal nicht. Kostet nur unnötiges Geld.
    Wenn der Ex ein Kind verliert muss man schon emotional verkümmert sein, um im Anschluss direkt loszulaufen und das Jugendamt Geld eintreiben zu lassen.
  • hallo,

    Es gibt also einen unterhaltstitel? Damit könnte daraus vollstreckt werden.

    ich würde deiner ex mitteilen, dass sie zukünftig alle kosten für eure Kinder zutragen hat, wie Schulklassen, handyvertrag, Kleidung etc. Und darauf achten soll, dass die Kids Kleidung etc. In entsprechender Anzahl zum Umgang mitbringen. Denn aufgrund ihrer Forderungen wärst du nicht bereit diese Kosten zusätzlich zum Unterhalt zu zahlen. Und der Kinderhorts ist als Kindergeld zu betrachten, so dass der hälftige Abzug korrekt ist.
    Für 2021 hast du für eure Kinder folgende Kosten (außer essen bei euch) getragen. Dann Liste mal auf, was du alles gezahlt hast. Vermutlich ist das mehr als der Betrag, den du momentan weniger zahlst.

    Klar, das mit den handyverträgen ist blöd, sind das prepared oder Verträge mit Handy?

    Sophie
    Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
  • MaxMustermann schrieb:


    • Nein. Ein Gericht könnte dich durch deinen erweiterten Umgang abstufen, muss es aber nicht.
    • Du kannst dir natürlich auch überlegen, ob du anführen willst, dass du nicht mehr in dem Maße betreuen kannst wie bisher, wenn deine Ex jobtechnisch drauf angewiesen ist.
    Wenn der Ex ein Kind verliert muss man schon emotional verkümmert sein, um im Anschluss direkt loszulaufen und das Jugendamt Geld eintreiben zu lassen.
    Hallo Max...

    Gibt es Erfahrungswerte ab welchem Betreuungsumfang eine Abstufung erfolgt? Meint Abstufung, dass ich dann bestenfalls eine Einkommensstufe laut DD weniger bezahle? (Peanuts)

    Ich will meine Kinder mehr betreuen und sehen. In den ersten Jahren haben wir uns beide um die Kinder gekümmert bei jeweils 30 Wochenstunde Arbeit.

    Danke für das "emotional verkümmert". Klingt blöd, das tut aber gut sowas zu hören...
    Danke und VG
  • Moin JB,

    ich möchte zunächst mal etwas geklärt wissen, um danach auf Zahlungsrückstände und evtl. Vollstreckung einzugehen.

    jbsince99 schrieb:

    Die KM hatte damals auf einen Unterhaltstitel beim JA bestanden, den ich mit 105% damals unterschrieben habe.
    Die 2. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle ergibt 105% des Mindestunterhalts und führt 2021 in der 3. Altersstufe zu einem Zahlbetrag von 445,50 €.

    jbsince99 schrieb:

    Ich zahle bisher Unterhalt nach Stufe 5 der DD. Möglicherweise habe ich inzwischen Stufe 6.
    Seit wann zahlst du Unterhalt nach Einkommensgruppe 5 (Zahlbetrag = 524,50 €) und wie ist das zustande gekommen?
  • Hallo und herzlich willkommen auch von mir im Forum jbsince,

    als allererstes mein herzliches Beileid an Dich und Deine Frau zum Verlust Eures Kindes.
    Ich hoffe, Ihr habe schon Hilfe für Euch organisieren und in Anspruch nehmen können.
    Das sollte im Moment das Wichtigste sein.

    Mich erstaunt Deine Stärke, Dich im Moment den egoistischen "Bedürfnissen" der Kindsmutter stellen zu können. Dafür hast Du meinen vollen Respekt.

    Und wie geht es Deinen anderen beiden Kindern? Die werden aufgrund der Mehrbetreuung ja auch sehr nahe am Geschehen dran sein?

    Ich weiß so richtig gar nicht, was ich Dir raten soll.
    Was ich noch nicht verstehe: wenn Du einen Titel über 105% hast, wieso bist Du jetzt in Stufe 5? Das wären doch 120%?
    Ja, Herabstufung wegen Mehrbetreuung bedeutet um eine oder zwei Stufen - also wieder auf 105% z.B.

    Auf jeden Fall solltest Du Dich bei uns melden, wenn das JA Dich anschreibt. Wie Max schon schrieb, fordern die oft Dinge an, die sie gar nichts angehen. Mein Mann hat grundsätzlich den Einkommens-(und andere Sachen abfragende)fragebogen nicht ausgefüllt. Dazu ist man auch nicht verpflichtet, auch wenn das JA gern so tut. Man ist nur verpflichtet, eine vollständige Aufstellung seiner Einkünfte zu erstellen und die entsprechenden Belege vorzulegen. Wenn man Ausgaben berücksichtigt haben möchte, muss man das auch alles angeben und nachweisen.
    Aber das werden wir Dir ggf. alles noch mal darlegen, wenn die Anfrage dann kommt.
    Wichtig ist dann auch, ob die Mutter Beistandschaft beantragt hat - was Dir dann mitgeteilt wird vom JA, oder ob sie nur Beratung nach 18 SGB 8 beantragte.

    Das Wichtigste seid aber Ihr im Moment. Pass auf Dich, Deine Frau und die beiden Kinder auf und lasst Euch Zeit.

    Gruß Tanja
  • Liebe Tanja,

    vielen Dank für deine mitfühlenden und freundlichen Worte.
    Das mit der Stärke ist so eine Sache. Meine Trauer ist längst nicht verarbeitet.
    Seitdem ich weiß. dass meine Ex eine Beistandschaft beim JA beantragt hat, habe ich mich krank schreiben lassen. Die Belastung ist zu groß geworden.
    Das hat mir sehr zugesetzt. Wir hatten bei der Trennung vereinbart, dass wir uns gegenseitig Luft zum Leben lassen. Alles dahin.
    Die Urkunde aus 2012 war über 110% tituliert. Seither habe ich alle Erhöhungen der DD freiwillig gezahlt.
    Tatsächlich hat sich mein Gehalt gut gesteigert. Nach kurzer Berechnung im Internet (ohne Wohnvorteil und Abzügen für Arbeitsweg und Zinsen etc.) komme ich vermutlich irgendwo bei Stufe 10 +- heraus. D.h. perspektivisch um die 1.500 EUR Unterhalt. Dann hat die KM knapp 2.000 p. M. für die Kinder zur Verfügung. Ich stehe vor der Entscheidung meinen Kindern nichts mehr selbst zu kaufen und immer bei der Mutter zu betteln... nein. Lassen wir das.

    Du sprichst davon, dass ich mich beraten lassen sollte. Das sehe ich auch so. Ich möchte meine Kinder gut versorgt wissen. In Saus und Braus lebe ich aber heute schon nicht. Mein kleines Eigenheim (Reihenhaus) ist noch gut verschuldet. Auch wenn die Zinsen niedrig sind.
    Meine Frau ist mit 12 Jahren Berufsergahrung als Physio Geringverdienerin (Ein ganz anderer Skandal).

    Zu welcher Beratungsform rätst du mir. Nerven und Gedanken für solche Formalitäten habe ich gerade wirklich keine.
    Die Angelegenheit macht mich krank.

    Zu meinen Kindern gerne später oder persönlich mehr.
    LG Johannes
  • Hallo jbsince,

    der Trauerprozess braucht seine Zeit. Und ist sehr schwere Arbeit.
    Da ist es okay, wichtig, richtig, gut dass Du Dich krank schreiben lässt, wenn der zusätzlich von anderen und außen aufgebaute Druck zu groß wird.
    Das Finanzielle könntest Du erst mal versuchen, zumindest gedanklich, beiseite zu schieben um die verbleibende Kraft auf Eure notwendige Arbeit der Trauer zu lenken.
    Eine Freundin von mir hat vor einiger Zeit ihren Mann, die noch jungen Kinder ihren Papa verloren.
    Daher weiß ich um die Existenz von Trauergruppen. Für die Kids, aber auch für Eltern.
    Ich habe hier mal den Link vom Bundesverband verwaiste Eltern und trauernde Geschwister.
    Vielleicht kannst Du Dir dort einen Kontakt in Eurer Wohnortnähe raussuchen und das Herz ausschütten und praktische Hilfe anfragen?
    Ich denke, dass es wichtig sein könnte, dass jeder von Euch seine Trauer selbst ausdrücken und verarbeiten darf, es aber eben auch einen familiären Umgang in Gänze damit geben sollte.

    Verschwende im Moment nicht zu viele Gedanken an die unsensible Ex.
    Das ist es nicht wert.

    Wenn sich das Jugebdamt irgendwann bei Dir meldet: rückwirkend mehr Unterhalt können sie nicht fordern. Und wenn Du einen Titel über 110 % hast, in den letzten Jahren aber die Zahlung (nur nicht den Titel) entsprechend erhöht hast, dann kann das JA im Moment vermutlich auch nicht mehr, als Dein Einkommen abfragen. Und ab Abfragezeitpunkt höheren Unterhalt (als die 110%) verlangen.
    Warte aber erst mal ab und schreib hier, wenn sich das JA meldet. Möchtest Du etwas hochladen damit wir hier das Schreiben kennen, beachte bitte, dass Du Namen und andere persönliche Angaben, die Rückschlüsse zuließen, schwärzen oder anders unkenntlich machen musst.

    Wenn Du irgendwann richtige rechtliche Beratung benötigst (wir sind hier ja nur Laien, die ihre Erfahrung und angeeignetes Wissen weitergeben), wäre möglicherweise die Entscheidung für eine Mitgliedschaft im ISUV vorteilhaft. Oder Du kommst durch Empfehlung (Verwandte, Freunde, Kollegen) an einen guten Fachanwalt für Familienrecht.

    Bis dahin bleibt nur: ein Tag nach dem anderen - irgendwann schafft man wieder mehr in den Blick zu nehmen.
    Alles Gute und weiterhin viel Kraft
    Tanja
  • Hallo Tanja, hallo zusammen,

    anbei das Schreiben des JA. Ich habe mit der zuständigen MA und meiner Ex telefoniert. Meine Ex ist der Meinung ich hätte sie in der Vergangenheit benachteiligt und hat angekündigt den Weg über das JA beschreiten zu wollen. Auf meine persönliche Situation und die tatsächlichen Bedürfnisse der Kinder nimmt sie keine Rücksicht. Sie hat angedeutet, dass ihre eigene Situation (zwei zusätzliche kleine Kinder) schwierig ist. Sprich: Sie braucht das Geld um den Rest der Familie zu ernähren.
    2018 hätte ich ihr schon einmal ohne Grund den Kindesunterhalt gekürzt (ich habe nachgeschaut. ich habe ab Januar die Erhöhung der DD über das ganze Jahr hinweg gezahlt und ab August keinen halben Hortbeitrag, da mein Sohn ab dann nicht mehr in den Hort ging).

    Ich werde meine letzten 12 Gehaltsabrechnungen inkl. aller Boni, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc. einreichen.
    Dazu die ESt 2020 (hohe Erstattung wegen hoher Handwerkerrechnungen in 2020).
    Dazu eine Aufstellung der Zinskosten für mein Eigenheim. Sie hat angekündigt, dass ein Mietvorteil daraus errechnet wird.

    Ich werde das abgeben und abwarten was rauskommt. Ich muss befürchten, dass ich ganz schön bluten werde. Ja, ich verdiene gut.
    Bei all dem was ich in meinen 35% Betreuungszeit ohne zu murren leiste (Klamotten, Leistungen für Schule, Sport, Freizeit, Handyverträge), wird mir aber schlecht (selbst schuld sagt die KM und das JA durch die Blume). Ich werde das mit den Kindern in Zukunft besprechen, dass sie sich an die KM halten müssen. Das tut mir in der Seele weh.

    Wenn ich dann die konkreten Zahlen sehe. Ich gehe von Stufe 9 oder 10 aus, wird mir schlecht. Spätestens dann ist ein Gang zum Anwalt vermutlich unausweichlich.
    Dort zahle ich dann viel Geld um durch eine Abstufung um 1 oder 2 Stufen 82 oder 164€ zu "sparen".

    Bin für weitere Tipps dankbar und für heute mit den Nerven am Ende.

    VG JB
    Dateien
  • Hallo Jbsince,

    das sind alles unschöne Vorwürfe.
    Versuch trotzdem Dich nicht allzu sehr zu ärgern.

    Zum Schreiben des JA.
    Du bist nicht nach 1605 BGB verpflichtet, deren Bogen auszufüllen, sondern eine vollständige Aufstellung Deiner Einkünfte der letzten 12 Monate (nichtselb. Tätigkeit), einer eventuellen Steuererstattung und anderer Einkünfte (selbst. - 36 Monate) zu fertigen.
    Ebenso wenig stimmt die Aussage, dass Du dies alle 2 Jahre zu tun hast, sondern nur auf Aufforderung. Ich bin ja immer frech und frage dann gern nach dem genauen Gesetzeswortlaut, da ich diesen anders kenne.
    Von einem Turnus ist jedenfalls nirgends die Rede!
    Desweiteren kann der Bearbeiter im JA Dich noch gar nicht mit einem (höheren) Prozentsatz in Verzug setzen. Du bist durch die Aufforderung, Dein Einkommen offen zu legen, bereits in Verzug gesetzt und das unbegrenzt.
    Ich bin noch unschlüssig, warum der Bearbeiter denkt, Dich einerseits ab Juli in Verzug setzen zu müssen und andererseits angebliche Rückstände ab Januar fordert (wobei ich noch nicht gesehen habe, ob der Mai - Kinderbonus - richtig berechnet ist - unabhängig von der rechtlichen Wertung.
    Auch die Aufforderung zur Titulierung ist so nicht richtig. Du müsstest ja den bestehenden Titel abändern lassen. Sonst gibt es zwei wirksame Titel.

    Rede mit Deinen Kindern, behutsam aber eben auch eindringlich, was das Verhalten der Mutter zusätzlich zum Verlust Eures Kindes mit Dir macht und dass Du demzufolge künftig keine Dinge mehr übernehmen kannst (über das Ansinnen der Mutter, offenbar mit dem KU für die älteren Kinder den Familienunternehmen bestreiten zu wollen, sag ich mal lieber nichts :S )
    Vielleicht sind die Kids nun auch schon so weit, dass eines ohnehin seinen Lebensmittelpunkt verlagern möchte.
    Mein großes Kind hat in der Pubertät ordentlich am bis dahin gelebten Wechselmodell gerüttelt und uns eine flexiblere Handhabung abverlangt.

    Wenn Du alle Unterlagen zusammen hast (was für eine Zinsbelastung könntest Du denn steuermindernd ansetzen? Vielleicht ist die Steuererstattung nicht in voller Höhe Dir zuzurechnen. Du bist ja auch verheiratet, hat Deine Frau eigene Einkünfte und Steuern entrichtet?), schick es ans JA und warte ab.

    @Clint, was sagst Du zum JA-Schreiben?

    Gruß Tanja

    edit: das mit der Zinsbelastung falsch verstanden, aber Kosten(erstattungen durch das FA), die unterhaltsrechtlich nicht als "Schulden" abziehbar sind, dürfen umgekehrt auch nicht als Einkommen angerechnet werden.
    Und wenn die anfangen mit Wohnvorteil: aufgrund geänderter Rechtsprechung sind nicht nur Zinsen, sondern auch Tilgung (als Altersvorsorge, sogar über die 4% hinaus) abzugsfähig.
    Da kannst Du das JA auch schon mal drauf hinweisen. Je nach Wohnlage war es das dann mit Wohnwert...
  • hallo,

    schau dir mal dieses Urteil an. Evtl. Findest du noch den langtest irgendwo: juris.bundesgerichtshof.de/cgi…t=en&nr=67453&pos=0&anz=1

    denn ich wäre auch so frei bei der Übersendung der Unterlagen dem Jugendamt mitzuteilen, dass durch den erweiterten Umgang eine Reduzierung des Unterhalts ggf. Vorzunehmen ist.

    und die Frage mit dem wohnwertvorteil. Da weiß ich nicht, wie das ist, wenn das Haus dir und deiner Frau gemeinsam gehört, dann dürfte doch auch nur für deinen Teil der wohnwertvorteil in Ansatz gebracht werden.

    und wie Tanja schon sagt, die handwerkerrechnungen auf,Kosten und sagen, dass ansonsten die steuererstattung um die und die Summe geringer ausgefallen wäre und natürlich die Erstattung für deine Frau rausrechnen.

    Und ich würde auch die möglichen abzugspositionen benennen, wie zus. Altersvorsorge. Diese entsprechend bis auf 4% vom Brutto ausreizen. Und ab der beitragsbemessungsgrenze gibt es wohl die Möglichkeit 23% in Ansatz zu bringen.
    Und die berufsbedingten Aufwendungen auch entsprechend ansetze, was nach dem olg her möglich ist.

    und natürlich mitteilen, dass sie dich für Juli in Verzug gesetzt haben. Du nach der korrekten Berechnung die Beträge ab Juli nachzahlen wirst. Eine zusätzliche, freiwillige Zahlung für die Zeiträume Januar bis Juni nicht erfolgen wird. In diesem Zeitraum und auch in den jahren zuvor hast du monatlich durchschnittlich kosten für Kleidung etc. Für die Kinder getragen, dies auch bis in den Juli hinein.

    Sophie
    Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
  • AnnaSophie schrieb:

    und natürlich mitteilen, dass sie dich für Juli in Verzug gesetzt haben. Du nach der korrekten Berechnung die Beträge ab Juli nachzahlen wirst. Eine zusätzliche, freiwillige Zahlung für die Zeiträume Januar bis Juni nicht erfolgen wird. In diesem Zeitraum und auch in den jahren zuvor hast du monatlich durchschnittlich kosten für Kleidung etc. Für die Kinder getragen, dies auch bis in den Juli hinein.
    und auch gar nicht verpflichtet ist, dies zu zahlen, da der Titel - wie dem JA bekannt - nur über 110% lautet...

    und hier nochmal das von Sophie benannte Urteil auf openjur

    Gruß Tanja
  • Moin,

    die Seite 3 fehlt. Wird auf Seite 3 schon die Vollstreckung der auf Seite 2 genannten Zahlungsrückstände angedroht? Stimmt die Höhe der Zahlungsrückstände? Wenn ja, würde ich das schnellstens nachzahlen, denn Gehalts- oder Kontenpfändungen können sehr unangenehm sein.

    Zur Auskunft 1605 BGB evtl. später mehr.
  • Clint schrieb:

    Moin,

    die Seite 3 fehlt. Wird auf Seite 3 schon die Vollstreckung der auf Seite 2 genannten Zahlungsrückstände angedroht? Stimmt die Höhe der Zahlungsrückstände? Wenn ja, würde ich das schnellstens nachzahlen, denn Gehalts- oder Kontenpfändungen können sehr unangenehm sein.

    Zur Auskunft 1605 BGB evtl. später mehr.
    Hallo Clint,

    ich werde aufgefordert den rückständigen Beitrag auf das Konto des JA zu zahlen. Für Juli wird je nach meinen Angaben eine höhere Nachzahlung angekündigt.
    "Dieses Schreiben gilt als Inverzugsetzungsschreiben".
    Dazu das Kleingedruckte:
    ...muss ich zukünftig dem Beistand ... veränderte Beschäftigungs- und Einkommenssituationen mitteilen... ...kann der Beistand Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse bei Ihrem Arbeitgeber einholen.

    Keine Hinweise zu einer Pfändung oder Vollstreckung. Das kommt vermutlich erst in der nächsten Eskalationsstufe.

    JB
  • @'Clint

    die aufgelistete Nachzahlung des Jugendamtes ist die Differenz zwischen dem aktuellen Titel und dem, was das Jugendamt ab Juli fordert.
    Die 471,50€ pro Kind und Monat sind berücksichtigt, aber es wird nachgefordert, was nicht nachgefordert werden darf.

    @'tanjaw
    Der Kinderbonus im mai ist berücksichtigt.

    @jbsince99
    Hast du damals den kinderbonus abgezogen?

    Sophie
    Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
  • jbsince99 schrieb:

    ...muss ich zukünftig dem Beistand ... veränderte Beschäftigungs- und Einkommenssituationen mitteilen... ...kann der Beistand Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse bei Ihrem Arbeitgeber einholen.
    Hallo jbsince,

    auch das ist Blödsinn. Niemand muss von sich heraus irgendwelche Einkommenserhöhungen der KM oder dem JA mitteilen.
    Nur alle 2 Jahre auf Aufforderung! Dem liegt zugrunde, dass der Unterhalt (und die ihm zugrunde liegenden Verhältnisse) so eine gewisse Kontinuität erfahren soll, was ja sonst - bei vielen ändert sich das Gehalt ja sogar monatlich - nicht der Fall wäre.
    Vor Ablauf von 2 Jahren kann nur erneut Auskunft verlangt werden, wenn die vorherige Auskunft nicht ordnungsgemäß und vollständig erteilt wurde oder man erhebliche Veränderungen (meist wird unter erheblich 10% angesehen, im Mangelfall, von dem du weit entfernt bist, bei weniger) in seinen Verhältnissen zu verzeichnen hat - wobei das JA natürlich immer nur die sich bessernden Verhältnisse berücksichtigt. Schlechtere in Form von Einkommensverlust darf man selbst tragen...

    Hier wird wieder eine unnötige Drohkulisse aufgebaut, die nur durch entsprechendes
    Gesabbel der beistandsheischenden Mutter erklärbar ist - die ja das Geld braucht, um anderswo "Löcher" zu stopfen...

    Gruß Tanja
  • AnnaSophie schrieb:

    @'Clint

    die aufgelistete Nachzahlung des Jugendamtes ist die Differenz zwischen dem aktuellen Titel und dem, was das Jugendamt ab Juli fordert.
    Die 471,50€ pro Kind und Monat sind berücksichtigt, aber es wird nachgefordert, was nicht nachgefordert werden darf.

    @'tanjaw
    Der Kinderbonus im mai ist berücksichtigt.

    @jbsince99
    Hast du damals den kinderbonus abgezogen?

    Sophie
    Hallo AnnaSophie, ja, den Kinderbonus für zwei Kinder habe ich im Mai hälftig abgezogen. Im Mai nur den Kinderbonus.
    Im Juni und Juli hatte ich 150€ abgezogen. Genehmigt hatte mir die KM nur einen einmaligen Abzug.
    Der weitere Abzug war wohl mein großer Fehler. Daraufhin hat die KM das JA eingeschaltet.

    Frage: Meine Ex hat durchblicken lassen, dass sie mit zwei kleinen Kindern zusätzlich (verpartnert ist sie) knapp bei Kasse ist.
    Habe ich irgendeine Handhabe bezüglich der Mittelverwendung? Mein Sohn kam im letzten Winter mit Sommerschuhen, bis ich ihm Winterstiefel gekauft habe (nur ein Beispiel von vielen). Im Sommer kam er dann mit den gleichen Winterstiefeln. KM gab ihm 50€ zu mir mit. Wunschschuhe kosteten aber 70€. Papa hat natürlich gezahlt.
    Die KM wird zukünftig mit Kindergeld zwischen 1.700 und 1.900€ mtl. für zwei Kinder zur Verfügung haben. Das sollte für ein Luxusleben der beiden gemeinsamen Kinder reichen...
    (so viel verdient meine Frau als Physio mit 15 Jahren Berufserfahrung in ihrem 40h Job bei weitem nicht...).

    VG und danke für Eure Antworten
    JB
  • Hi Clint

    Clint schrieb:


    AnnaSophie schrieb:

    ist die Differenz zwischen dem aktuellen Titel und dem, was das Jugendamt ab Juli fordert.
    Nö. Differenz zwischen Zahlbeträgen bei 110% und tatsächlich geleisteter Zahlungen.
    ich hab nicht in die Tabelle geschaut - wenn das so ist, würde ich dennoch mit Hinweis auf die Mehr-Mitbetreuung (und ggf. unter Vorlage von Belegen über für die Kids übernommene Kosten) eine Nachzahlungspflicht bestreiten.
    Klar kann sich das JA auf die Hinterbeine stellen. Ich würde vermutlich wirklich ausführlich mit den Kids reden und das JA jedesmal, wenn die Kids nicht witterungsangemessen antanzen, dokumentieren (bitte nur schriftliche Notizen ggf. unter Zeugenbenennung - keine Fotos von den Kids, das empfänden die zu Recht als entwürdigend).
    Auch die Schule könnte darüber Bescheid wissen - wenn noch andere "Probleme" bei einem Kind dazu kommen, müssen die in dem einen oder anderen Bogen Anzeichen für Kindeswohlgefährdung erheben - wozu auch "unangemessene" Kleidung (kaputt, dreckig, zu klein, nicht witterungsangemessen) zählt

    jbsince99 schrieb:

    Frage: Meine Ex hat durchblicken lassen, dass sie mit zwei kleinen Kindern zusätzlich (verpartnert ist sie) knapp bei Kasse ist.
    Ich würde - auch das JA - in einem Nebensatz darauf hinweisen, dass sowohl für die anderen Kinder, als auch für die KM selbst andere als Du zuständig sind. Nämlich die KM selbst (Eigenverantwortung) und ggf. der Vater der anderen Kinder.
    Ein Kontrollrecht hast Du leider nicht.

    Gruß Tanja
  • hallo,

    Nein, du kannst keine nachweisenüber die mittelverwendung fordern.

    wie Tanja schon schrieb setz dich mit den Kids und deiner Frau zusammen und besprecht das offen.
    Dass die Mutter nun neu Unterhalt fordert, was ihr gutes Recht ist. Allerdings hättest du bislang immer vieles nebenbei gezahlt und/oder bezuschusst. Dann nennst du die Dinge wie Handys, Schuhe, Kleidung etc.
    Das würde dann nicht mehr gehen.
    Dir sei klar, dass die Kids diejenigen seien, die das merken würde, nicht die Mutter.
    Und dann kannst du auch ansprechen, dass sie ja wissen wie es bei dir läuft und das Kinder auch von einem Elternteil zum anderen Wechseln können, wenn sie das wollen.
    Und dann schaust du mal, wie die Kids darauf reagieren und ob uns was sie dazu sagen.

    Vielleicht haben sie sich auch schon ihre Gedanken gemacht und/oder kommen uns nachdenken oder sie sagen klar, dass sie die kleinen Geschwister täglich sehen möchten. Und je nach antworten und ggf. Fragen der Kids wird das Gespräch dann weitergeführt.
    Oder du erklärst, dass es auch möglich wäre regelmäßig die Zeit zwischen den Eltern fifty fifty aufzuteilen, wenn sie das wollen würden.

    sophie
    Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!